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!Xabbu

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Everything posted by !Xabbu

  1. Quelle: DerWesten Offensichtlich hast du keine Ahnung, denn du gibst dem Kind nur einen anderen Namen. Ob nun Einsatzleitzentrale oder Leitstelle, die Funktion bleibt gleich.Du reitest selber gerne auf Kleinigkeiten rum und monierst auch kleine Verfehlungen. Daher auch diese Anmerkung. Es heisst im Rettungsdienstbereich "Leitstelle" und nicht Einsatzleitzentrale. Punkt. Lernt man in jedem BOS-Sprechfunklehrgang. Selbstverständlich. Das kommt ja ins Leitstellenprotokoll. Die Leitstelle alarmiert das Rettungsmittel und übermittelt dabei auch die Dringlichkeitsstufe, Art des Notf
  2. Wenn ihr kein Wort gesagt hättet, dann hätte man die 65 nicht beweisen können. Und das Fahren gegeneinander ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre ein schwacher Vorwurf, jedenfalls bei 100 PS. Wenn ich nur mit 100 PS unterwegs wäre würde ich wohl an jeder Ampel voll beschleunigen. Da ihr aber anscheinend so redselig wart dürfte der Vorwurf Bestand haben, wird schwer sein, da raus zu kommen. Nicht ganz. Diese Aussage ist genauso von Subjektivität geprägt und ersetzt keine amtlich-technische Messung. Er kann sich auch schlicht in der Aufregung geirrt haben. Wenn er Monate nach der Tat au
  3. Ziemlich üble Sache, da der Aussage von zwei Polizisten vor Gericht immer mehr Glauben geschenkt wird als der Aussage zweier beschuldigter VT. Besonders wenn diese auch noch jung sind. Grundsätzlich ist der Vorwurf lächerlich in meinen Augen. Besonders im Hinblick auf die erreichte Höchstgeschwindigkeit. DAS hat wirklich jeder schon einmal gemacht, ich eingeschlossen. An einer Ampel Vollgas zu geben bis zum Erreichen der zHG ist erstmal keine OWig und auch keine Straftat. Wenn zwei nebeneinander stehen und das machen, ist die Grenze zum Autorennen fließend. Was ist den passiert, bevor die A
  4. Du hast recht. Gestern war der Link fehlerhaft und verwies auf einen anderen Beitrag. Heute stimmt es wieder und macht auch Sinn.
  5. Das ist doch eine völlig andere Geschichte...anderer Ort, Videokamera lag unter dem Fahrersitz etc. ! Erst lesen, dann posten! Zum Ursprungsbeitrag: Lächerlich! Mit einem versierten Anwalt kommt der lässig aus der Sache raus. Vor Gericht dürfte keine der Abschuldigungen auch nur den geringsten Bestand haben.
  6. Klingt nach einem normalen Foto, beispielsweise einer Spiegelreflexkamera. Vorblitz (gegen rote Augen), dann Belichtungssensor, dann der Hauptblitz. Kannst dich wieder hinlegen, da kommt nix.
  7. Zu dem Ursprungsthema: Mal angenommen, der verantwortliche Fahrer ist bei so einem Verstoss nicht zu ermitteln. Ist dann bei so einem Bagatellverstoss - im Sinne das es dafür keinen Eintrag im Zentralregister gibt und auch keine Gefährdung des Verkehrs besteht - die Anordnung eines Fahrtenbuches möglich ?
  8. Wenn ich geblitzt werde bekomme ich auch einen entsprechenden Anhörungsbogen. Was musst du denn da bearbeiten? Eure EInsatzleitzentrale wird die Einsätze auch protokollieren, demnach fordert man, wenn man selber keinen Zugriff hat, eben schnell das Protokoll an, tackert es an den Anhörungsbogen, schreibt aufg diesen noich "siehe Anlage" und schon ist man fertig. Das ist pro Vorgang eine Minute Arbeit, also bei zwei bis drei STellungnahmen im Monat reden wir von sagenhaften drei Minuten. Wer sich darüber aufregt muss ein glücklicher Mensch sein, denn er kann sonst keine Probleme haben. Gr
  9. Auch hier verstehe ich deine Aufregung nicht.Man kann auf den Bildern nun einmal nicht den Grund der Alarmfahrt erkennen, und eine Nachfrage (die bei begründeter Inanspruchnahme innerhalb von einer Minute beantwortet ist) verhindert, daß das allgegenwärtige Gerede von der Blaulichtfahrt zur Frittenbude wieder Nahrung bekommt. Gruß Goose Das du meine Aufregung nicht verstehst, ist mir schon klar. Ich lese deine Postings nun auch schon seit einigen Jahren... Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen? Ich überlege mir gerade, ob ich nicht einf
  10. Kommt dir manchmal der Gedanke, das du dich im falschen Forum aufhälst?
  11. Gestern erhielt ich einen Anhörungsbogen über einen Geschwindigkeitsverstoss. Begangen durch meine Gattin und gemessen an einem sehr bekannten und lukrativem Meßpunkt BAB 2 im schönen OWL. Sie ist mitten in der Nacht sagenhafte 10 km/h über der zHG von auf einer dreispurigen AB gefahren - verwarnt wird dieser Verstoss mit existenzgefährdeten 10 € zur Sanierung der maroden Stadtkasse. Soweit ja erstmal kein Thema und normalerweise zahle ich sowas mit einem müden Lächeln aber als ich mir den Anhörungsbogen etwas genauer anschaute, kam ich schon ins Grübeln: Soviele Androhungen in eine
  12. Sehe ich anders. Die Polizei war ja bei ihm, spätestens da hätte auffallen müssen, das er nicht der Fahrer ist. Aus diesem Grunde hat er ja Einspruch erhoben. Und da die Brüder zur Familie gehören, muss er sie nicht benennen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
  13. 1. Anwalt nehmen! RSV vorhanden? 2. Akteneinsicht beantragen lassen und eine Verschiebung des Termins erwirken. 3. Sind deine beiden Brüder denn auch geladen? 4. Wenn nein, zum neuen Termin mit dem Anwalt hinfahren. Dir können sie ja nix, bist ja nicht gefahren. Das Verfahren gegen dich wäre also einzustellen. Die Kosten sollte dann der Staat tragen. 5. Zieht sich das ganze noch etwas hin, geht die Sache für deinen Bruder in die Verjährung. Wann war denn der Tag der Tat? Bislang sieht die Sache recht luxuriös aus, da sie ja den Falschen an der Angel haben...
  14. [PROVOKATIONSMODUS ON] Der VT ist dort über längere Zeit scheinbar problemlos > 250 km/h gefahren. Gut ausgebaute Strecke, dreispurig. Warum sind dort ??? [PROVOKATIONSMODUS OFF]
  15. Interessanter Ansatz. Du meinst also, die Politik und die kommunale Ebene verhindern, daß die Autohersteller eine entsprechende technische Lösung als Zusatzausstattung für ihre Fahrzeuge anbieten? Könnte sein. Da nach meiner Erfahrung dort allerdings eher selten kontrolliert wird, scheint das Interesse am Drucken gering zu sein. Ja, das glaube ich. Zumindestens wird das indirekt der Fall sein. Politik und Wirtschaft sind sehr eng miteinander verzahnt, und wer den Ton angibt, weiß man spätestens seid Brüderle und dem BDI mit Bestimmtheit. Die Politik könnte technische Lösungen vorschreiben,
  16. Soweit ich das auf dem Video erkennen kann, ist das Fahrzeug bereits sehr weit entfernt auf der linken Spur unterwegs. Die Meßstrecke betrug laut Provida 843 Meter, exakt in dem Moment verschwindet das gemessene Fahrzeug bereits hinter der Kurve! Ich weiß nicht, in wie weit man mit einem solchen Meßsystem a) in eine Kurve reinmessen kann und b) wie weit der maximale Abstand zum Gemessenen sein darf. Der VT hat bei gleichbleibender Geschwindigkeit ~ 80 m/sec zurückgelegt, 10 Sekunden lang wurde gemessen, also legte er ~ 800 Meter zurück. Das passt schon mal mit der Anzeige auf dem Monitor (843
  17. Volle Zustimmung. Gerade in diesem Grenzbereich kann man sich mit reinem Augenmaß nicht sicher bewegen. Die Polizei und Überwachungsbehörden können den Abstand genau und rechtssicher bestimmen, der VT kann das eben nicht. Ein echtes Manko, zumal die technischen Möglichkeiten bereits bestehen. Aber auf politischen und kommunalen Ebenen besteht vermutlich nicht das Interesse, die VT derart aufzurüsten. Gerade auf so brechend vollen AB wie die A1 oder die A2 sind Abstandsmessungen wahre Gelddruckmaschinen. Soll der VT sich ruhig um ein paar Meter vertun, dann zahlt er eben.
  18. In Frankreich markiert ein Fußgängerüberweg einen Gefahrenbereich, in dem Fußgänger mit höherer Wahrscheinlichkeit die Fahrbahn kreuzen könnten...
  19. Ein Gutachten war ja nicht erforderlich. Ein deutlicher Brief meines Anwalts war völlig ausreichend, die Gegenwehr nicht vorhanden. Für mich ein astreiner Fall von Abzocke bzw. Murks. Man versucht es halt mal. Wenn nur ein Drittel treudoof zahlt, hat es sich bereits rentiert. Bei allen anderen stellt man das Verfahren kurzerhand ein, dann kommt auch nie raus, welche Abzockmentalität da wirklich hintersteht. Ich bin nicht prinzipiell gegen Abstandskontrollen. Abstand ist lebenswichtig, das ist jedem routinierten Vielfahrer klar. Aber so eine Korinthenkackerei wie in meinem Fall geht überhaup
  20. Update Die klaren Worte, die ich gegenüber meinem Anwalt fand, haben anscheinend gefruchtet. Er hat das Video nun gesichtet und ist guter Dinge. Was ist zu sehen? Nach Aussage meines Anwaltes sieht man eine Kolonne von 4 Fahrzeugen auf der linken Spur, die mit extrem geringer Differenzgeschwindigkeit einen LKW überholen. Ich schere mit exakt gleicher Geschwindigkeit in eine Lücke zwischen dem 3. und dem 4. Fahrzeug aus. Hinter mir an Position 4 fährt eine Oberklasselimousine deutschen Fabrikats. Abstand zwischen uns beiden beträgt zum Zeitpunkt des Einscherens 15-20 Meter. Der Fahrer der L
  21. Ich hatte eine ähnliche Situation vor ca. einem Jahr, da hat beim Rückwärtsfahren die PDC meines Busses rumgesponnen und ich habe bei absolutem Schritttempo, eher weniger eine kleine Beule in das Nummernschild des dahinter parkenden PKW gemacht. Da ich aber nicht wusste, ob nicht unter dem Nummernschild noch weitere Schäden sind, versuchte ich, den Halter/die Halterin ausfindig zu machen. Aufgrund der Gesamtsituation war schnell klar, das wird so ohne weiteres nix. Also habe ich die Cops angerufen, nur um Unfallort und Art des Schadens (Bagatelle) sowie meine Daten durchzugeben, um mich vom Vo
  22. Danke für die kostruktiven Ausführungen, Hartmut. Ich führe das noch mal etwas detailierter aus. Ich rief meinen Anwalt an und machte den Vorschlag, das ein Ersafa zur Verfügung stünde, der mir in einigen Punkten sogar ähnlich sähe. Dieser Ersafa würde den Anhörungsbogen selber ausfüllen und sich selber belasten. Er entgegnete, das die Behörden dieses Spiel sicher durchschauen würden, die seien ja nicht doof, und dann würde man gegen mich und den Ersafa ein Strafverfahren eröffnen. Ich entgegnete, der Ersafa kann sich doch solange selbst belasten wie er möchte, Irren ist schließlich keine
  23. Du scheinst mehr dazu sagen zu können. Wenn ich jetzt keinen Anwalt hätte, welches Vorgehen wäre dann ratsam ? Oder besser: Wenn ich einen guten Anwalt hätte, wie würde der dann idealerweise verfahren ? Bin für jeden Tip dankbar, ehrlich. Ein Anwaltswechsel ist schon so gut wie sicher.
  24. Der RA ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC...nach eigener Aussage würde er nicht anderes mehr bearbeiten als OWis...da hat mich die Aussage der Strafverteidigung im Mordfall auch erstaunt. Schuster bleib bei deinen Leisten, vermutlich handelt es sich um eine Pflichtverteidigung.
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