Jump to content

!Xabbu

Member
  • Content Count

    1,955
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by !Xabbu

  1. Peinlich, sehr peinlich...was machen die drei Pfeifen, wenn sie z.B. mal in eine Schiesserei geraten ? Nicht auszudenken...
  2. @Bluey und Co.: Was würdet ihr alle ohne m3 machen ?!? ;)
  3. Habe mir das noch mal überlegt und bin zu folgendem Fazit gelangt: Das mit dem Punkteabbau ist eine einzige Farce. Wenn man sich anschaut, wie so ein Auszug aus dem KBA aussieht, fällt einem auf, das die Punkte nach einem ASP nicht gelöscht werden, sondern lediglich ihre Wertigkeit verlieren. Somit ist das ganze Seminar für die Katze, da nach wie vor alle Punkte angezeigt werden. Wozu dann also der Abbau ? Das wird noch nur interessant im Hinblick auf die Obergrenze von 18 Punkten. D.h. ich muss mir schon vor dem Erreichen von 8 Punkten überlegen, ob ich weiterhin fleissig Punkte sammeln will
  4. Das heisst also im Klartext, einmal am Pranger - immer am Pranger. Somit ist es also besser, drei Jahre wie ein Lamm zu fahren als so ein Seminar zu besuchen, weil der Eintrag ASP - 4 Punkte Abzug 5 Jahre bestehen bleibt. Im Gegensatz dazu wären die Punkte nach 3 Jahren ganz verschwunden. Was ist das für eine Logik ? Stelle mir gerade folgende Situation vor: Ich mache das Seminar, baue die Punkte ab, habe rein rechnerisch Null Punkte. Vier Jahre später werde ich geblitzt, es droht ein Fahrverbot. Anwalt, das ganze geht vor Gericht. Mein Anwalt erklärt, das ein erhöhtes Bußgeld anstatt eines
  5. Ich denke darüber nach, nach Eintrag und Rechtskraft meiner aktuell 4 Punkten in Flensburg an einem Aufbauseminar zum Punkteabbau teilzunehmen. Principiis obsta! - Wehret den Anfängen! Einige Details sind mir aber noch nicht klar. Wie ist das mit der Überliegefrist ? Gilt diese auch für abgebaute Punkte ? Wie ist das mit der Regelung 2x > 25 km/h in einem Jahr = Fahrverbot ? Kann ich diesem prophylaktisch entgegenwirken, in dem ich die Punkte mittels Seminar abbaue und das Konto auf null bringe ? Beispiel: Ich nehme an den Seminar teil und baue Punkte ab, die aktuell im April einge
  6. Habe den Bußgeldbescheid bereits erhalten und eben online die Überweisung rausgehauen. Damit ist die Sache für mich erstmal gegessen. Einen Anwalt werde ich nicht konsultieren, weil die Erfolgsaussicht mehr als mässig ist. Stattdessen habe ich technisch etwas aufgerüstet und tauche für einige unter den Radar...
  7. Ich glaube, hier irrst Du, denn es gibt ja die VDuZ (oder so aehnlich), die Verordnung zur Verguetung von Dienst zu unguenstigen Zeiten..... Meinst du vielleicht die: Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV) ?? EZulV Die dürfte, soweit ich das sehe, nicht für Richter gelten.
  8. Quelle? Habe ich keine, darüber wirst du sicherlich auch keine öffentlich zugänglichen Infos bekommen. Aber meinst du wirklich, die machen so eine Bereitschaft für umsonst ? Ich denke nicht.
  9. Hier auch... Das müsste ich mal machen im Bereitschaftsdienst - Handy und Pieper aus und das Geld im Schlaf verdient. Am nächsten Tag könnte ich mir meine Papiere abholen und stempeln gehen. Immerhin bekommen diese hochdatierten Herren Richter für den Bereitschaftsdienst eine Vergütung. Wenn ich sowas lese, kommt mir augenblicklich die Galle hoch. Am meisten ärgert mich, das es einfach so geduldet wird !
  10. Meine Güte, wenn jemand unbedingt den Dienstausweis sehen will, dann zeigt ihn halt vor ! Dauert zwei Sekunden und der Käs` ist gegessen. Das Nicht-Tragen von Namensschildern finde ich ebenso albern. Wenn der Name sowieso überall in schriftlicher Form auftaucht, könnt ihr ihn doch ebenso auf der Jacke tragen. Ist doch im Rettungsdienst ebenfalls völlig üblich - und da haben wir ja auch oft genug mit "schwierigem" Klientel zu tun.
  11. Die körperlichen Belastungen, die im Streifendienst anfallen, sind meines Erachtens für die meisten Leute nahe der Pensionsgrenze zu hoch. Um hiervon ein realistisches Bild zu haben muss man jedoch wohl mal auf dem Streifenwagen gesessen haben... Zum Thema Motivation empfehle ich übrigens mal, sich anzuschauen, was für diese in den letzten Jahren getan wurde. Ich habe beispielsweise 1996 bei der Polizei NRW angefangen. Ich hatte eine 38,5 - Stundenwoche, erhielt Urlaubsgeld und um die 92% eines Monatsgehaltes an Weihnachtsgeld. Auf meiner Dienstgruppe waren damals rund 18 Leute. Heute mach
  12. Unberechtigt ist es nicht, nach einem Ausweis zu verlangen. An die Dienstbekleidung dürfte man leicht drankommen. Hier in der Gegend ist es nicht üngewöhnlich, das Polizisten in Standarddienstbekleidung in zivilen Fahrzeugen rumgurken. Wenn solche mich anhalten, würde ich auch nach dem Ausweis fragen, ehe ich was bezahle. Bei einem Streifenwagen spare ich mir das hingegen...an den ist nun wirklich schlecht ranzukommen...
  13. Was wurde dem Betroffenen denn genau vorgeworfen ? Ich habe mir diese Frage kürzlich selber stellen dürfen: Umgemeldet, neues Kennzeichen, Plakette ist auf vorheriges Kennzeichen ausgestellt. Das Auto bleibt ja dasselbe, somit auch seine Umweltverträglichkeit. Muss ich mir jedes mal eine neue Plakette besorgen ? (Ich habe es im übrigen so gemacht...5 € an die GTÜ)
  14. Das ist eben das Problem: Wie will der Kläger, hier also der VT, beweisen, das der Beamte nicht korrekt gemessen hat ? Eintragen kann er doch viel. Fehler machen kann er auch. Ist ja nur ein Mensch, oder nicht ? Und Papier ist verdammt geduldig, wie du sicherlich am besten weisst. Um mal auf den Punkt zu kommen: Ich kann als Arzt auch viel in die Patientenakte schreiben, wenn der Tag lang ist. Patient untersucht ? Klar, ausführlich ! Wie willst du mir nun beweisen, das ich es nicht getan habe ? Merkste was ? Das geht nämlich häufig nicht, daher kommt es bei Arzthaftungsprozessen dann auch häuf
  15. Wieder mal ein bisschen Märchenstunde... NW-Online Nein, ach wo, überhaupt nicht. Das Land NRW ist auch steinreich und hat die Einnahmen der Verkehrsüberwachung garnicht nötig. Der geübte Fahrer erkennt sie trotzdem rechtzeitig. Jahrelanges Training in einem Bundesland wie Hessen, wo die ESOs weit verbreitet sind, hilft weiter.
  16. Habe eben in dem Thread zum Policescan folgende Aussage aus dem Ursprungsbeitrag der RP gefunden: Kann bei der FP-21 die Messung im nachhinein überprüft werden ? Wenn ich also den BGB erhalte, dann Widerspruch enlege, dieser abgelehnt wird und das Ganze schlussendlich vor Gericht landet, sind Monate vergangen - ist dann die Messung noch überprüfbar ?
  17. Da sind wir absolut einer Meinung. Habe eine gute RSV, werde gegen den Bescheid vorgehen. Brauche jetzt nur noch einen richtig guten Anwalt für Verkehrsrecht im Raum OWL - Tips werden gerne via PM angenommen.
  18. Naja, bleibt ja immer noch die Möglichkeit, über die Schiene mit der fehlenden Kameraeinheit zu fahren... STERN RP-Online
  19. Moinsen ! Mich hat es nun auch mal erwischt. Bin außerorts auf einer Landstraße bei erlaubten mit 61 km/h gelasert worden. Abzüglich der Toleranz blieben noch 28 km/h zu schnell. Wurde direkt rausgezogen, die Identität des Fahrers ist also zweifelsfrei festgestellt. Nun prüfe ich die Möglichkeiten, rechtlich gegen den kommenden Bescheid vorzugehen. Mir ist besonders der Aufbau der Messstelle sauer aufgestossen. Gemessen wurde in einer Unterführung mit Engstelle. Die Fahrbahn verengt sich in der Unterführung auf einen Fahrstreifen. Die Fahrzeuge, die von der Messeinheit wegfuhren, sind w
  20. Es ist mittlerweile ein offenes Geheimnis: Die ausufernde Verkehrsüberwachung dient nur einem Zweck, nämlich der Sanierung meist maroder Stadt- und Landeskassen. Eine mögliche Verbesserung der Siocherheit auf deutschen Straßen ist absolut zweitrangig. NW-News Online Diese Beobachtung kann man hier im Kreis sehr gut machen. Was hier in den letzten Tagen geblitzt wurde, habe ich in den letzten Jahren nicht erlebt. Sie stehen wirklich an allen Ecken und Enden und kassieren ab. Nahezu rund um die Uhr. Dazu kommt noch eine exzessive Kontrolle des Ampelverkehrs sowie der Fußgängerüberweg
  21. Naja zumindest auf der Straße, denn ansonsten ist es Ende mit Leben. Erzählst du das mir...? Sollte auch eher scherzhaft sein. Ja ich weiß das mit der Weißkittelfraktion. Wobei du ja nicht ganz unrecht hast - zuviel Salz kann auch den vorzeitigen Tod bringen.
  22. Die Wechselbrücke und die Stelzen scheinen nahezu schwarz zu sein. Doch der orange Streifen am Unterrand hätte man sehen müssen, finde ich. Insgesamt aber schon sehr schwierige Sichtverhältnisse. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Twingofahrer trägt 1/3 der Schuld, den Rest der LKW-Fahrer. Ich denke, die werden einen Gutachter beauftragen. Hier wird ein Lichtgutachten fällig. Was mir noch aufgefallen ist: Die Strecke ist schnurgerade.
  23. Du kannst Dir noch so viel Mühe geben, aber ich werde hier nicht konkret(er) werden. Nimm es doch einfach so hin, daß es eben Dinge oder von mir aus auch Vorkommnisse gibt, die die Öffentlichkeit nicht wissen muß. Lächerlich. Ich wollte von dir keine Details wissen. Ich wollte lediglich wissen, in welche Richtung du denkst ? Behördeninterna oder was ? Ich kann mir wirklich nichts außerhalb des privaten Bereiches vorstellen, was prinzipiell nicht jeden Bürger was angehen könnte. Ich bin sogar der Ansicht, das die Öffentlichkeit noch viel zu wenig weiss (oder wissen soll...sieht man ja an deine
×
×
  • Create New...