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  1. Ja, vor allen auf den Parkplätzen.http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/bilder/popup/11731454/417686/efaec690/BRB_Unfaelle.jpg
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  2. Uuups. dann muss ich das ändern.... nicht dass man uns beide sonst mal verwechselt!
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  3. Deine Haltung leitet sich vermutlich daher, dass bei Dir so ein Schuss kein "Wirkungstreffer" wäre.
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  4. Hallo, sharknbake, ein sehr interessanter Link. Mir selber wurde vor vielen (sehr vielen ) Jahren ebenfalls beigebracht, dass beim Deutschuss nicht gezielt wird und ich musste mich später erst mal wieder umgewöhnen, denn mittlerweile wird bei uns ebenfalls der "gezielte" Deutschuss gelehrt. Der Autor spricht davon, dass er, als trainierter Schütze, zwischen 1,3 und 1,8 Sekunden braucht, bis er schießen kann. Nehmen wir nun mal den normalen Streifenbeamten an, der nach einigem Training 2 Sekunden braucht: Ich bin kein großer Rechenkünstler, aber ich glaube, dass sogar ein untrainiert
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  5. Also ich muss den Wortklauberein und Zitatorgien zum Trotze nochmal. Kann's mir irgenwie nicht verkneifen. Die Sprung-Flug-Einlage unseres Freundes und Helfers war riskant. Diese "Eigensicherung" hätte auch leicht gehörig daneben gehebn können. Obwohl, vllt. war der Mann auch schon so fertig, dass es die optimale Gelegenhweit war, das im örtlichen Kampfsportverein erlernte, endlich mal in der Praxis auszuprobieren. Tendiere zu lezterem...
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  6. Recht und „common sense“ ist aber nun mal, dass man einem verwirrten Messer-Fuchtler nicht einfach eine „Kugel in den Kopf“ jagt, wenn es denn andere Mittel gibt, ihn von seinem Handeln abzuhalten. Da Du das nicht zu begreifen scheinst, bleibe ich bei meiner Hypothese, dass der von Dir präferierte Kopfschuss bei Dir selbst vermutlich keinerlei Wirkung erzielte.
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  7. "Auf nur drei Reifen setzte er seine Fahrt über mehrere Kilometer „offensichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit“, wie die Polizei schreibt, auf der Landesstraße von Ober- nach Unter-Sensbach fort...... Eine Blutentnahme zur Überprüfung der jedenfalls fraglichen Fahrtüchtigkeit wurde aber angeordnet." Schöne Formulierung "Überprüfung der jedenfalls fraglichen Fahrtüchtigkeit" hehe
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  8. Soll nicht auch möglichst wenig Gefahr für den Betroffenen der „Maßnahme“ entstehen? Da war doch mal irgend was mit dem „mildesten Mittel“, oder?
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  9. Danke - so bin ich nunmal. Natürlich ist das Spekulation. Hab ich auch durch die Benutzung der Formulierungen möglich oder in Frage kommt deutlich zum Ausdruck gebracht. Das StGB kenn keine Überschrift "Mittäterschaft" wie du es uns hier glauben machen willst. Die Überschrift des entsprechenden Titels lautet "Täterschaft und Teilnahme". Und die Anstiftung folgt da unmittelbar der Täterschaft. Blaulicht sprach anfänglich sehr abstrakt von "strafrechtl. Problemen", erst später wurde der Begriff Mittäter benutzt. Für den geneigten aber juristisch nicht so bewanderten Mitleser sind die korrekte
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  10. Tja, haettest Du vier - oder sechs - Jahre studiert, haettest Du vielleicht auch Polizeibeamter werden koennen....... - SCNR -
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  11. Weißt Du, ich habe gerade Lust den XXL so zusammenzustauchen das der zu XS schrumpft. Noch ein Beitrag der nicht zum Topic passt, und Du bekommst die Gelbe Karte.
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