keppi 0 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 Hallo liebes Forum.Da ich mich gerade erst angemeldet habe, stelle ich mich erstmal vor.Mein Name ist Tobi, ich bin 22 Jahre alt und komme aus Bayern. Ich bin am 19.9. nach Frankfurt auf die IAA gefahren, immer schon gemütlich mit 130. Einmal von der Autobahn runter, mich nicht ausgekannt. Dachte ich war Außerorts und beschleunigte. Ergebnis, 82km/h bei erlaubten 50 innerorts.Nun kam am Samstag der Brief, dass ich eben zu schnell war und den Fahrer angeben solle. Es stand aber noch keine Strafe auf dem Schreiben. Laut Busgeldkatalog wären das 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Nun zu meinem Problem:Ich arbeite im Schichtbetrieb ( 5.00-13.00, 13.00-21.00 und 21.00-5.00 Uhr) und komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto.Nun habe ich im Internet gelesen, dass es möglich wäre, das Fahrverbot in Geldstrafe umzuwandeln. Im Internet stand etwas von 20%-100% des Busgeldes. Das wäre mir egal. Wie ist jetzt meine weitere Vorgehensweise?1. Fahrer angeben, Warten auf eigentliches Schreiben mit Strafe, Nachfragen zwecks Umwandlung.2. Nachfragen zwecks Umwandlung, Fahrer angeben, Warten auf eigentliches Schreiben mit Strafe Wenn ich logisch überlege, ist es sinnvoller ersteinmal den Fahrer anzugeben und auf den eigentlichen Busgeldbescheid zu warten oder?An welche Behörde muss ich mich denn wenden, wenn ich nach einer Umwandlung fragen will? In welcher Form soll das nachgefragt werden? Telefonisch, Brief, E-Mail..? Da es mein erster Blitzer mit Fahrverbot ist, habe ich davon leider keine Ahnung.Vielen Dank. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 Ich arbeite im Schichtbetrieb ( 5.00-13.00, 13.00-21.00 und 21.00-5.00 Uhr) und komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto.Ein Fahrverbot soll den Betroffenen schon empfindlich treffen. Deshalb ist das Argument "komme somit sehr schwer zum Arbeiten ohne Auto" regelmäßig kein Grund, um vom Fahrverbot abzusehen. Quote Link to post Share on other sites
keppi 0 Posted November 2, 2015 Author Report Share Posted November 2, 2015 Wohl eher gesagt, komme ich gar nicht zum Arbeiten. Desweiteren bekomme ich keinen Monat am Stück frei, somit muss ich mit dem Verlust meiner Arbeitsstelle rechnen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 Es gibt eine Chance. Hier nachlesen: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ Es ist nicht leicht. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 Wohl eher gesagt, komme ich gar nicht zum Arbeiten. Desweiteren bekomme ich keinen Monat am Stück frei, somit muss ich mit dem Verlust meiner Arbeitsstelle rechnen.Also so einfach ist das sicher nicht.Wenn man sich den verlinkten Fragenkatalog mal so ansieht, wird man z.B. auch die Frage beantworten muessen,warum es unmöglich ist mit dem Taxi zu fahren (wo doch das Bußgeld selbst offenbar egal ist) ?Also z.B. 2 Wochen Urlaub, 1 Woche Tagdienst mit Bus und Bahn, 1 Woche Nachtdienst mit Taxi oder ggf. Fahrgemeinschaft ...Gerade beim Schichtdienst sollte das in Absprache mit den Kollegen doch möglich sein. (Ich habe auch schon über 2 Wochen einen Nachbarn ein Stück zum nächsten großen Bahnhof auf meiner Strecke mitgenommen. Das war für Ihn zwar - bezogen auf die Strecke - ein Bahnhof in Gegenrichtung, aber trotzdem noch schneller, weil es Ihm 2mal Umsteigen mit Fußweg und Wartezeit erspart hat ...Wie wäre es ansonsten z.B. für die 4 wochen in eine Pension in der (Fahrrad-)Nähe zu ziehen ?(Wobei ich dafür das FV so weit wie möglich Richtung Frühling/Sommer schieben würde ...) Du hast ja - wenn es das erste FV ist - 4 Monate Zeit das zu organisieren.Was anderes wäre es, wenn Du den Führerschein zur Ausübung Deiner Tätigkeit brauchst, und der Chef eben die Notwendigkeit (sowie einen evtl. Arbeitsplatzverlust) schriftlich bescheinigt. Mal eine Dumme Frage am Rande:Hast Du einen AHB ("Ihnen wird zur Last gelegt am ___ um ___ ) oder ZFB ("Sie kommen als Fahrer nicht in Betracht...") bekommen ?Weil warum sollte die Behörde nach dem Fahrer fragen ? Oder war das ein Firmenwagen und der Fahrdienstleiter hat Dir den AHB/ZFB in die Hand gedrückt ? Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 Interessant ist hier wohl erstmal wo Du von der Autobahn runter bist. Wenn schon in Hessen, gibts angeblich diese Chance - wenns noch Bayern war kannst du das vergessen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 2, 2015 Report Share Posted November 2, 2015 wenn man dich fragt, wer der Fahrer ist, und es ein Privat PKW ist, hat man dich offensichtlich aus Fahrer ausgeschlossen. Was willst Du mehr? Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 4, 2015 Report Share Posted November 4, 2015 (edited) Hallo und willkommen im Forum!Es gibt schon den ein oder anderen Thread zu dem Thema. Es gibt Bedingungen die Du in jedem Fall erfüllen mußt --> keine Einträge in Flensburg (Punkte / Fahrverbote) die Dich als Raser outen - dann dürfte es schwer werden überhaupt Gehör zu bekommen.Bist Du diesbezüglich sauber, stehen die Chancen nicht so schlecht. Grundsätzlich und auch das ist hier im Forum mehrfach erklärt, hast Du Möglichkeiten / Chancen / ... um die 3 Monatsgrenze zu überschreiten und so offiziell geheilt zu werden.Grüße Edited November 4, 2015 by Gast225 Schriftgröße angeüasst Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 4, 2015 Report Share Posted November 4, 2015 Die offizielle "Heilung" möchte ich mal sehen.... wird man dann nur wieder gesund oder von offizieller Seite heiliggesprochen? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted November 4, 2015 Report Share Posted November 4, 2015 ... nur scheinheilig ... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 @QTreiberin ... ich war schon in Sorge ... keine "Meldung" mehr von Dir hier .... Mit Metaphern kannst Du scheinbar nix anfangen, aber gut, dafür bist Du auf anderen Gebieten WELTKLASSE Quote Link to post Share on other sites
keppi 0 Posted November 5, 2015 Author Report Share Posted November 5, 2015 Hi Leute.Ich melde mich nochmal, nachdem ich in den Online-Anhörungsbogen geschaut habe.Habe hier mal das Blitzerfoto, kann ich das so hindrehen, dass ich mir leider nicht erklären kann, wer damals mit meinem Auto gefahren ist, da das ja jetzt schon fast 7 Wochen her ist?Immerhin wird mein Kinn auch teilweise vom Lenkrad verdeckt, habe im Internet gelesen, dass das schonmal nicht schlecht sei. In dem Schreiben drohen die mir mit einem Fahrtenbuch, falls ich nicht mehr weiß wer damals gefahren ist. Kommt sowas im ersten Fall schon vor, oder wird sowas eher auferlegt, wenn sowas öfter vorkommt? Danke für Eure Antworten. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 Habe hier mal das Blitzerfoto, kann ich das so hindrehen, dass ich mir leider nicht erklären kann, wer damals mit meinem Auto gefahren ist, da das ja jetzt schon fast 7 Wochen her ist?Immerhin wird mein Kinn auch teilweise vom Lenkrad verdeckt, habe im Internet gelesen, dass das schonmal nicht schlecht sei. hmm... wenn Dein Kinn vom Lenkrad verdeckt wird, und Du Dich aber nicht erklären kannst, wer damals gefahren ist, solltest Du mal wieder einen Blick in den Spiegel werfen?Vielleicht erkennst Du eine gewisse Ähnlichkeit zu diesem Foto. Aber Spass beiseite, das Bild ist tadellos. Jeder halbwegs gesunde Fahrzeughalter, der nicht an Gedächtnisschwund leidet, kann den Fahrer unter seinen Freunden heraussehen.Ich fürchte, Du kannst Dich da nicht glaubwürdig rausreden. Quote Link to post Share on other sites
keppi 0 Posted November 5, 2015 Author Report Share Posted November 5, 2015 Hi Zorro.Danke für deine Antwort.Ich habe nur nachgefragt, weil ich mal gelesen habe, dass ich nach 4 Wochen nicht mehr wissen muss, wer gefahren ist.Aber wenn ich das sage, wird mir wohl ein Besuch abgestattet zum Vergleich, oder sie fordern das Passbild an. Ich denke, dass ich es am letzten Tag zurückschicke (habe ja 1 Woche Zeit) und hoffe einfach, dass kein Busgeldbescheid innerhalb der 3 Monate kommt von Tatzeit.Hältst du das für besser?Wenn es nicht funzt, muss ich halt den Monat laufen, is dann halt so. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 Nach der Anhörung beginnt die Verjährungszeit neu, nützt Dir also gar nichts.Das Bild hat fast Passbildqualität, Du bist der richtige Adressat gewesen, der Drops ist gelutscht. Deine einzige Chance ist per Einspruch (vorher vielleicht mal freundlich telefonieren) zu hoffen dass evtl. (!) vom Fahrverbot abgesehen wird, meist gegen Verdoppelung des Bußgeldes. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Und vor allen Dingen werden sie unüberwindlich wenn man versucht den SB zu verarschen... Ansonsten wird wohl schon ein Passbildabgleich stattgefunden haben und der BGB dürfte in den nächsten ein/zwei Wochen eintrudeln. Und das mangelnde Erinnerungsvermögen kauft man Dir mit dem Foto sowieso nicht ab, die SB der BG-Stellen ziehen sich nämlich ihre Hosen auch nicht mit der Kneifzange an... Nimm es einfach sportlich... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted November 5, 2015 Report Share Posted November 5, 2015 @keppi Mal ehrlich, bei dem Foto begrüßt dich der Richter schon mit Namen auf dem Flur, bevor er in den Verhandlungssaal geht 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 7, 2015 Report Share Posted November 7, 2015 Mir ist nicht so ganz klar, wie weit jemand denkt, der der Auffassung ist, mit diesem Foto die Ausrede 'kann nicht erkennen, wer der Fahrer ist', glaubhaft nutzen zu können..... Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted November 7, 2015 Report Share Posted November 7, 2015 Tja, da ist halt der Wunsch der Vater des Gedankens....... Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 7, 2015 Report Share Posted November 7, 2015 hi kepi,das mit den vier wochen ist schon richtig - gilt aber nur, wenn kein (Pass-)foto vorliegt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 7, 2015 Report Share Posted November 7, 2015 Wobei es eher 2 oder 3 Wochen sind. Das eine ist erinnern und dann folgt erkennen, was bei dem obigen Bild nur einen Blinden nicht gelingen sollte. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.