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Strafbefehl Nach Einsatzfahrt


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Genau. Die StA kann nur noch einstellen - und zwar ein eingeleitetes Verfahren.

nö.

 

Was macht denn der Staatsanwalt mit einer Strafanzeige, die ein Bürger direkt an die Staatsanwaltschaft schickt und die von vornherein keine Straftat beinhaltet?

 

[...]

 

Der Staatsanwalt wird hier vermutlich kein Verfahren eröffnen, sondern den Fall umgehend nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, denn einfach in die Mülltonne werfen darf er sie nicht.

 

Hi Nachteule,

 

Das ist nicht ganz logisch. Was stellt der Staatsanwalt nach § 170 Abs. 2 StPO ein?

 

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

;)

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Ja, @Nachteule, kann man so handhaben (nur die Fälle nicht zu Papier bringen in denen der Staatsanwalt vorher seinen Willen so geäußert hat). Damit bist du auf der sichereren Seite. Man kann aber auch (ohne Rücksprache mit der StA) Unsinn eben nicht zu Papier bringen.

Kommt dann eine Anzeige muss man sein Verhalten erklären.

.

Beide Varianten sind möglich. Wenn für dich nur die erste Variante denkbar ist werde ich dich dafür nicht kritisieren.

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Ja, @Nachteule, kann man so handhaben (nur die Fälle nicht zu Papier bringen in denen der Staatsanwalt vorher seinen Willen so geäußert hat)...................... Damit bist du auf der sichereren Seite.............. ...........Man kann aber auch (ohne Rücksprache mit der StA) Unsinn eben nicht zu Papier bringen.

Kommt dann eine Anzeige muss man sein Verhalten erklären.

.

Beide Varianten sind möglich. Wenn für dich nur die erste Variante denkbar ist werde ich dich dafür nicht kritisieren.

 

Was ist denn der Unterschied zwischen der sicheren und der sichereren Seite?

 

 

Gibt es eventuell noch ne Steigerung "bei Euch"? (was auch immer für ein Verein das ist) :think:

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Was ist denn der Unterschied zwischen der sicheren und der sichereren Seite?

Auch wenn es völlig OT ist, sei der Fairness halber erwähnt, dass sicherer einer dieser im Deutschen erlaubten Komparative ist, die zum Vergleich mit dem gegenteiligen Adjektiv dienen. Ein älteres Ehepaar ist z.B. nicht älter als ein altes Ehepaar, sondern älter als ein junges.

 

Sicherer ist also weniger unsicher als "unsicher" - jedoch nicht so sicher wie "sicher" ;).

 

Gruß, Pedro (der olle Klugschieter).

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Hallo, PedroK.,

 

wenn dem Staatsanwalt so eine Anzeige von seinem Geschäftszimmer vorgelegt wird, eröffnet er m. E. damit automatisch das Verfahren, indem er die Anzeige prüft (seine Geschäftszimmermitarbeiter dürfen es ja nicht einfach mal so in die Tonne werfen).

 

Dabei wird er dann vermutlich gleichzeitig prüfen, ob vielleicht von Seiten des Anzeigeerstatters eine strafbare Handlung vorliegt, wenn deutlich erkennbar ist, dass dieser einen anderen wider besseren Wissens beschuldigt oder wenn sich aus der Schilderung ein Verdacht auf eine strafbare Handlung von seiten des AE ergibt.

 

Was soll der Staatsanwalt denn dem Anzeigeerstatter schreiben, wenn er so eine unsinnige Anzeige auf den Tisch bekommt?

 

Soll er ihm ehrlich schreiben, was er von der Anzeige hält oder stimmst Du mir zu, dass er dann doch eher schreibt, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde? :victory:

 

Blaulicht,

Man kann aber auch (ohne Rücksprache mit der StA) Unsinn eben nicht zu Papier bringen.
Kommt dann eine Anzeige muss man sein Verhalten erklären.

stimmt, und wenn es dumm läuft, hat man mal eben ein Strafverfahren am Hals mit dem Rattenschwanz, der dazugehört (Diszi, Beförderungssperre usw.), und das nur, weil man zu faul war, einen kleinen Bericht zu schreiben.

Beide Varianten sind möglich. Wenn für dich nur die erste Variante denkbar ist werde ich dich dafür nicht kritisieren.

Gott sei Dank, jetzt bin ich wirklich erleichtert, denn ich habe mir schon ernsthafte Sorgen gemacht. :rofl:

 

Jetzt mal im Ernst:

 

Hakt es eigentlich bei Dir?

 

Vor einiger Zeit hast Du noch seitenweise darüber schwadroniert, dass man als Polizeibeamter auch bei einer Owi nicht den geringsten Entscheidungsspielraum hat, trotz Opportunitätsprinzip, und dass Du es nie durchgehen lassen würdest, wenn einer Deiner Kollegen es zu lasch handhabt und hier, bei der Anzeige einer Straftat, schreibst Du so einen Unsinn. :wand::wand::wand:

 

Klar, ich habe auch schon den ein oder anderen wegkomplimentiert, der eine Anzeige erstatten wollte, obwohl der Sachverhalt nicht das geringste für eine Anzeige hergab, aber dann so, dass er nach dem Gespräch mit mir glücklich war, dass ich ihn vor einem großen Fehler bewahrt habe, aber ganz sicher nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen.

 

Da Du aber seinerzeit selber geschrieben hast, dass Du nicht im Streifendienst tätig bist, wirst Du vermutlich recht selten mit solchen Fällen zu tun haben und diese eher aus theoretischer Sicht kennen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Was soll der Staatsanwalt denn dem Anzeigeerstatter schreiben, wenn er so eine unsinnige Anzeige auf den Tisch bekommt?

 

Soll er ihm ehrlich schreiben, was er von der Anzeige hält oder stimmst Du mir zu, dass er dann doch eher schreibt, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde?

Hi Nachteule,

 

Du machst es IMO zu kompliziert, weil Du - rechtlich gesehen - einen Schritt überspringst, indem Du § 152 StPO ignorierst oder vielleicht nicht in Betracht ziehst. Die richtige Antwort wäre IMO (sportlich formuliert):

 

Sehr geehrter Anzeigeerstatter,

 

die StA ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. (§ 152 (2) StPO)

 

Da Sie

 

a) keine verfolgbare Straftat anzeigen bzw.

b) keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine solche vorliegen,

 

bitten wir Sie eindringlich, uns nicht weiter zu belästigen.

 

Vielen Dank, Ihre StA :D

Die StA muss kein Verfahren eröffnen und dann wieder einstellen, wenn die oben genannten Bedingungen aus § 152 gar nicht erfüllt sind.

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....

Wie ich das sehe, ist meine These, dass Anzeigeaufnehmen lediglich Boten sind gar nicht sooo falsch gewesen. Das Casus Knacktus ist wohl wie man definiert, wer das Verfahnren eröffnet und damit die Verfolgung beginnt. Derjenige könnte sich tatsächlich strafbar machen wenn er einen erwiesenermaßen Unverdächtigen/Unschuldigen einem Verfahren unterwirft.
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Das Casus Knacktus ist wohl wie man definiert, wer das Verfahnren eröffnet und damit die Verfolgung beginnt. Derjenige könnte sich tatsächlich strafbar machen wenn er einen erwiesenermaßen Unverdächtigen/Unschuldigen einem Verfahren unterwirft.

Ja, so schaut's aus. Ich denke, dass die Rodorfs da relativ eindeutig sind:

Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat begründet ist, leiten Staatsanwaltschaft oder Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Dazu ist eine Strafanzeige zu fertigen.

Wer als Amtsträger wissentlich eine Strafanzeige gegen einen Unschuldigen fertigt, macht sich zumindest mitschuldig, weil er das Verfahren einleitet. Und das muss ein Cop oder StA sein. Ein Bürger kann ja kein Verfahren einleiten ;).

 

Ein weiterer Knackpunkt liegt meiner Ansicht nach darin, dass immer mal wieder behauptet - und wohl auch so gehandelt - wird, dass jegliche Strafanzeige angenommen werden müsse. Das hat wohl damit zu tun, dass nicht wenige StAen die Polizisten - in ihrer Eigenschaft als Ermittlungspersonen der StA - anweisen, jeden Müll anzunehmen und weiterzuleiten.

 

Das ist aber, wenn man sich die §§ 152 (Legalitätsprinzip) und 163 (Handlungsverpflichtung der Cops) StPO mal genau ansieht, eigentlich Mumpitz. Deutlich wird das IMO auch durch die §§ 164 (Verdächtigung), 344 (Verfolgung) StGB, die man salopp als Anti-Denunziations-Vorschriften bezeichnen könnte. Wenn man das Zusammenspiel der genannten Vorschriften teleologisch betrachtet, will der Gesetzgeber in seiner Weisheit damit nicht nur die Strafverfolgung sicherstellen, sondern eben auch Unschuldige vor jeglicher Form der Verfolgung schützen. Die Strafverfolger - den Verdacht habe ich schon länger - fokussieren sich aber eher auf das erstere, was vielleicht am Job selbst liegt.

 

Ende Senf und Gruß, Pedro.

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Ein weiterer Knackpunkt liegt meiner Ansicht nach darin, dass immer mal wieder behauptet - und wohl auch so gehandelt - wird, dass jegliche Strafanzeige angenommen werden müsse

Liest du meine Beiträge nicht? Drölfzig mal habe ich gesagt, dass dem nicht so ist.

Nachteule mag das anders sehen.

Du magst Nachteules Beiträge mehr schätzen

Ich habe Recht.

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...

Ein weiterer Knackpunkt liegt meiner Ansicht nach darin, dass immer mal wieder behauptet - und wohl auch so gehandelt - wird, dass jegliche Strafanzeige angenommen werden müsse. Das hat wohl damit zu tun, dass nicht wenige StAen die Polizisten - in ihrer Eigenschaft als Ermittlungspersonen der StA - anweisen, jeden Müll anzunehmen und weiterzuleiten.

...

Die StA kennen halt "ihre" Pappenheimer.

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Liest du meine Beiträge nicht? Drölfzig mal habe ich gesagt, dass dem nicht so ist.

Nachteule mag das anders sehen.

Du magst Nachteules Beiträge mehr schätzen

Ich habe Recht.

 

Ohwei, das schmerzt ja förmlich beim Lesen....

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Ein weiterer Knackpunkt liegt meiner Ansicht nach darin, dass immer mal wieder behauptet - und wohl auch so gehandelt - wird, dass jegliche Strafanzeige angenommen werden müsse

Liest du meine Beiträge nicht? Drölfzig mal habe ich gesagt, dass dem nicht so ist. Nachteule mag das anders sehen. Du magst Nachteules Beiträge mehr schätzen. Ich habe Recht.

 

Schau mal:

 

Besteht der Bürger auf Anzeigenaufnahme, so nehme ich die Anzeige auf, auch wenn der Sachverhalt es nicht hergibt. Das ganze geht dann recht flott zu StA, die es dann einstellen kann. Aber ich muss sie zunächst aufnehmen.

 

[...]

 

Das war mal anders, ich erinnere mich auch an Zeiten, in denen wir keine Anzeige aufnehmen mussten, wenn kein Straftatbestand vorliegt, aber nachdem sich einige Staatsanwälte beklagt haben, dass sie doch bitte entscheiden wollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht bekommen sie eben auch ungefiltert solche Sachverhalte.

Aber wenn der Anzeigenerstatter darauf besteht (was bei manchen Leuten auch vorkommt), dann muß der Beamte die Anzeige auch aufnehmen.

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@eribaer, das Problem ist das, dass man in einigen Fällen, in denen jemand auf die Anzeige eines Sachverhaltes, der tatsächlich keine Straftat ist, besteht, einen schriftlichen Vorgang fertigen muss und in anderen Fällen eben nicht.

Eigentlich steht der Polizei im Straftecht kein Ermessen zu, jedoch kann die Polizei prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Ist das Zweifelhaft, kann sich die Handlungsverpflichtung und die Reduzierung des Verwaltungsaufwand überschneiden oder eines von beiden überwiegen.

 

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@eribaer, das Problem ist das, dass man in einigen Fällen, in denen jemand auf die Anzeige eines Sachverhaltes, der tatsächlich keine Straftat ist, besteht, einen schriftlichen Vorgang fertigen muss und in anderen Fällen eben nicht.

Die Staatsanwaltschaft ist wieder anders als die Polizei und hat sogar im Strafverfahren ein Ermessen und ist die erste Instanz die Strafverfahren beenden kann. Die Polizei muss eine Anzeige schreiben und muss die der Staatsanwaltschaft übersenden; in allen Fällen.

Jaja, das ist natürlich kein Widerspruch. Die rote Wand ist nämlich auch grün - je nach Blickwinkel und Geisteszustand.

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Hättest du einen Satz mehr zitiert, dann könnte jeder hier lesen, dass du Birnen mit Kirschen vermischt.

Ja. In allen Fällen (in denen eine Straftat vorliegt) muss die Polizei eine Anzeige schreiben - aus dem alten Thema

Nein, in den Fällen in denen jemand eine Sachverhalt beanzeigen will der keine Straftat darstellt (woo wir hier drüber reden) muss nicht (unbedingt in allen Fällen) Papier eingespannt werden.

.

.

Du siehst, deine Zitatlüge funktioniert nicht.

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das Problem ist (...)

Nein. Das Problem bist Du. Genauer: das Ausmaß an Dummheit und Ignoranz, welches Du hier regelmäßig an den Tag legst.

 

Dummheit, wenn Du Dich z.B. an der Interpretation juristicher Fragen versuchst und selbst für Laien unschwer erkennbar ist, daß diese Deine Interpretation der h.M. diametral gegenüber steht.

 

Ignoranz, wenn Deine hier geschätzten und ernstgenommenen Kollegen Dir immer und immer wieder erklären, wie die Rechtslage ist und Du trotz allem meinst, Du hättest Recht. Hast Du nicht. Du hast einfach keine Ahnung (und das ist nur die höfliche Umschriebung für strunzdumm).

 

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Was zur Sache hast du nicht beizutragen?

und das als Mod, immer und ewig bemüht einen dämlichen Kommentar auf meine Beiträge zu schreiben. Wird Zeit, dass du die gelbe Karte bekommst.

 

Als Moderator äußere ich mich nicht zum Thema, da gilt es, die Diskussion im Rahmen zu halten. Als User äußere ich mich sehr wohl zum Thema und auch, wenn die durch Dummheit genährte Ignoranz eines anderen Users verlangt, eben so, wie oben geschehen. Bezüglich der gelben Karte darfst du mich gerne einmal mehr im gewohnten weinerlichen Stile bei den Mods verpetzen....

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Hättest du einen Satz mehr zitiert, dann könnte jeder hier lesen, dass du Birnen mit Kirschen vermischt. Ja. In allen Fällen (in denen eine Straftat vorliegt) muss die Polizei eine Anzeige schreiben - aus dem alten Thema Nein, in den Fällen in denen jemand eine Sachverhalt beanzeigen will der keine Straftat darstellt (woo wir hier drüber reden) muss nicht (unbedingt in allen Fällen) Papier eingespannt werden. Du siehst, deine Zitatlüge funktioniert nicht.

Nana, bevor Du weiter hyperventilierst, lies doch nochmals #314/#315 und #319 - aber gaaanz langsam. Vielleicht kapierst Du dann den Satz, auf den Du Dich in #315 bezogst. Bin gespannt, ob es Dir gelingt.

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Hättest du einen Satz mehr zitiert, dann könnte jeder hier lesen, dass du Birnen mit Kirschen vermischt.

Ja. In allen Fällen (in denen eine Straftat vorliegt) muss die Polizei eine Anzeige schreiben - aus dem alten Thema

Nein, in den Fällen in denen jemand eine Sachverhalt beanzeigen will der keine Straftat darstellt (woo wir hier drüber reden) muss nicht (unbedingt in allen Fällen) Papier eingespannt werden.

 

 

 

Nun, das verstehe, wer will:

 

1. Die Polizei (beamtenInnen) muss in Fällen, wo eine Straftat vorliegt, eine Anzeige schreiben;

 

2. Sie muss keine Anzeige fertigen, wenn keine Straftat vorliegt;

 

3. Sie muss eine Anzeige aufnehmen, wenn ein Lehrer drauf besteht!? ( '#322 )

 

Was ist denn das für eine Veranstaltung? :popcorn:

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@dete: Eine Muppet-Show.

Und ich gehe davon aus, dass Du solchen Anzeigern gegen Notarztwägen mit sanften Druck aus der Polizeistube heraus befördert hättest.

:nolimit:

 

Klaro, schon alleine deshalb, weil man keine Wagen - Waegen ist mir zu urbayerisch - anzeigen kann. Das muss schon gegen den Fahrer geschehen.....

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  • 2 weeks later...

Klar @harryb, der Anzeiger sagt zum Cop: Ich möchte ein unbekannten Arzt anzeigen, er hatte einen Vollbart, eine Hakennase, ein Muttermal auf der Backe, die Augenfarbe war grün, er hatte Spock-Ohrlappen, er hatte Geheimratsecken und er trug eine auffällige Rot-Kreuz-Jacke.

:nolimit:

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  • 2 months later...

Es klappt nicht immer entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen auszuweichen:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/3038587

Bei der Anfahrt zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ... ... Der Streifenwagen ...stieß im Begegnungsverkehr mit einem entgegenkommenden BMW zusammen. Bei dem Zusammenstoß wurden die Beifahrerin im Streifenwagen sowie die beiden Insassen des BMW verletzt. Alle wurden mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Die Polizeibeamtin war leicht verletzt und konnte nach ärztlicher Versorgung ihren Dienst wieder aufnehmen. Der 25-jährige BMW Fahrer erlitt eine Fraktur am Bein und wurde stationär aufgenommen. Der 27-jährige Beifahrer wurde leicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Am BMW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Der Sachschaden am Streifenwagen beläuft sich auf ca. 65.000 Euro.

 

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