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Kein Schild An Meiner Fahrbahn - Trotzdem Geblitzt


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Hallo Forum,

 

auf einer 3-Spurigen Straße befindet sich ganz rechts und ganz links ein 80 km/h-Schild.

Ich bin mit 108 km/h auf der mittleren Spur geblitzt worden, also 28 km/h zu schnell, gibt 80 EUR Bussgeld + 3 Punkte

Ich berufe mich darauf das ich kein Schild gesehen habe, und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.

Das sah die freundliche Richterin anders, und weil ich meinen Einspruch nicht zurücknehmen wollte bin ich verurteilt worden.

Begründung: "Ein Schild muss beachtet werden". Auf die Frage "Musste ich dieses denn sehen" kam die Antwort "Sie hätten sich vorher informieren können wie schnell man dort fahren darf.

 

Wie seht Ihr Im Forum das ?

Es steht zwar für mich nicht auf dem Spiel da ich bisher keine Punkte habe, lediglich die Kosten werden höher.

Allerdings ist bei 2 Vorfällen Geschwindigkeitsübertretung >25 km/h in einem Jahr automatisch der Führerschein 4 Wochen weg, egal wieviel Punkte.

 

Ich fühle mich ungerecht behandelt.

Hier die Situation:

 

post-33473-1321807233_thumb.png

 

Wie schnell darf man in der Mitte fahren ?

 

Für sachdienliche Hinweis wäre ich sehr dankbar

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Die Sache ist ganz einfach. Es hätte ein Schild rechts neben den Fahrbahnen gereicht damit die :rolleyes: auf allen 3 Fahrbahnen gilt. Das Schild links dient nur dazu, falls jemand das rechte Schild nicht sehen kann, er das Limit dennoch sieht. Falls einzelne Fahrbahnen anders limitiert sind, gibt es Schilder auf denen bildlich die Fahrspuren mit den Limits gekennzeichnet sind, oder eben Anzeigen direkt über der Fahrbahn.

 

Der Vorwurf lautet ja auch nur auf Fahrlässigkeit, sprich es wurde das Schild übersehen. Und wenn jemand ein Schild übersieht ist es persönliches Pech.

 

Es ist also nicht zu beanstanden.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich berufe mich darauf das ich kein Schild gesehen habe, und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.

Doch, es steht an Deiner Fahrbahn. Denn zu dieser gehören alle drei Fahrstreifen, also auch der mittlere. :rolleyes:

 

Wie schnell darf man in der Mitte fahren ?

Natürlich nicht schneller als es das Verkehrszeichen an der Seite anzeigt.

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Tja - so wie Ihr sieht es ja die Richterin auch.

 

Es ist aber doch möglich das die Schilder am Rande der benachbarten Fahrbahnen durch andere Fahrzeuge verdeckt waren.

Diese Möglichkeit hat die Richterin auch nicht ausgeschlossen.

Und das kann doch immer wieder passieren, egal ob man nun aufpasst oder nicht.

Ich kann doch nicht wegen Missachtung von Schildern verurteilt werden die ich garnicht gesehen habe.

 

Ich habe von einem andern Fall gelesen, da hat jemand ein Schild übersehen weil er gerade einen LKW überholt hat.

Und das konnte Ihm nicht angelastet werden, Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.

siehe:http://www.ra-kotz.de/verkehrsschild_uebersehen.htm

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@fahrimernachvorschrift,

 

das is nicht dein ernst oder?

i.d.R. werden Tempobegrenzungen mehrfach (zumindest 2 mal) wiedeholt,vor allem an mehrspurigen Straßen.

 

Deine Äußerung

Es ist aber doch möglich das die Schilder am Rande der benachbarten Fahrbahnen durch andere Fahrzeuge verdeckt waren.

ist leider unzutreffend,da die linke Spur die Überholspur einer Autobahn ist,meist ist es auch so,dass in solchen Ausfädelungebereichen Überholverbot gilt,demnach also keine Sichtbehinderung auf der linken Spur zu erwarten.

Da es ein Ausfädelungsbereich ist,dürfte sich die Begrenzung zumindest 2 mal wiederholt haben,und die Schilder stehen beidseitig,das linke kann man eigentlich nicht übersehen.

 

Liegt in deinem beschriebenen Anwaltslink exakt dieselbe Ausgangslage vor?

Darauf kommts nämlich an,wenn man sich auf sowas beruft. Nicht alle Beschilderungen gleichen sich,Landstraßen sind anders ausgeschildert als Autobahnen

 

Grad den Link mal angeschaut,völlig anderer Ausgangspunkt,da erhebliche Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft,außerdem dürfte eine Schule mit entsprechendem Schild gekennzeichnet sein,meist sind sogar Markierungen auf der Straße abgebildet,die man eigentlich nur schwer übersehen kann /sollte.

 

In deinem Fall aber hast du leider gepennt,da gerade bei Autobahnen die Schilder wiederholt werden,da taucht kein einzelnes Schild auf,schon gar nicht n :blink: er,wenn vorher :rolleyes: angesagt war.

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Ich kann doch nicht wegen Missachtung von Schildern verurteilt werden die ich garnicht gesehen habe.
Zustimmung. Und das man die Schilder nicht gesehen hat, erkennt man ja schon daran, daß man sie nicht beachtet hat. Wenn man sie gesehen hätte, hätte man sich ja dran gehalten!

 

Und in Deinem Fall ist die Sachlage ja eigentlich eindeutig: bei 108 km/h auf der mittleren Spur ist es durchaus wahrscheinlich, daß sowohl rechts als auch links von Dir längere Zeit ein LKW oder irgendein anderes großes Fahrzeug so blickversperrend gefahren ist, daß Du gar nicht so weit nach vorne sehen konntest, um die :rolleyes: zu sehen! Du solltest den kompletten Blitzfilm anfordern, da müßte der von der linken Spur ja vor Dir drauf sein!

 

Ich habe von einem andern Fall gelesen, da hat jemand ein Schild übersehen weil er gerade einen LKW überholt hat. Und das konnte Ihm nicht angelastet werden, Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.
Vielleicht doch nochmal lesen, und zwar ganz.
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...

Und das kann doch immer wieder passieren, egal ob man nun aufpasst oder nicht.

Ich kann doch nicht wegen Missachtung von Schildern verurteilt werden die ich garnicht gesehen habe.

...

 

Wenn man halbwegs aufmerksam und vorausschauend fährt sollte man in der Lage sein so eine Beschilderung bereits auf ein paar hundert Meter zu erkennen. Die Beschilderungen in D sind inzwischen der reinste Witz, teils mehrfache Wiederholungen, rechts + links, überkopf - fehlt nur noch für jeden Fahrer eine persönliche Einladung/Aufforderung. Das Problem sind die Bretter vor den Köpfen der Fahrer, die meisten Sachen erkennen die Leute erst, wenn es ihnen in den Arsch beißt.

 

Ach ja, ich mache dann in Zukunft einfach die Augen zu und schere blind aus, wenn mir irgendwelche Schilder nicht gefallen....(

) :rolleyes:

 

Ich hatte da vor einiger Zeit eine Situation (

), da hatte einer seinen PKW in die rechte Leitplanke geschmissen. Meine Warnblinkanlage hab ich etwa zu dem Zeitpunkt angemacht, als die Videosequenz beginnt. Man beachte die Reaktion und damit die Wahrnehmung des überholenden PKW, die Warnblinkanlage kommt zu einem Zeitpunkt da ist er schon fast auf Einschlagshöhe... außerdem frage ich mich, wen oder was er mit der Warnblinkanlage warnen wollte, hinter uns war bis zum Horizont alles frei und wie schon gesagt meine Anlage hat schon eine ganze Weile vorher geblinkt.

Hätte er einmal lieber -statt der hirnlosen Blinkerei und Bremserei- die linke Spur etwas früher frei gemacht...

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@Driver

 

Bis zu der gezeigten Stelle war 100km/h erlaubt, die Schilder auf dem Foto sind die ersten 80ziger-Schilder.

Also nix mit Wiederholung. Die Messstelle war 220m hinter den erstmaligen Schildern.

Weiterhin war kein Überholverbot.

Der Sachverhalt ist unstrittig und wurde auch vom "Messbeamten" als Zeugenaussage bestätigt.

 

<Zitat>

... meist ist es auch so,dass in solchen Ausfädelungebereichen Überholverbot gilt,

</Zitat

 

Vermutung.

Und wenn dann stehen da Schilder "Überholverbot"

 

<Zitat>

... demnach also keine Sichtbehinderung auf der linken Spur zu erwarten.

<Zitat>

 

Vermutung

Nicht mal die Richterin hat gesagt "Sie hätten die Schilder sehen müssen"

 

<Zitat>

Da es ein Ausfädelungsbereich ist,dürfte sich die Begrenzung zumindest 2 mal wiederholt haben,

</Zitat>

 

Es gab keine Wiederholung, durch Zeugenaussage belegt

 

<Zitat>

.. und die Schilder stehen beidseitig,das linke kann man eigentlich nicht übersehen.

</Zitat>

 

Darum geht es nicht, ob ich es gesehen habe/hätte sehen müssen

Die Frage ist doch ob ich ein Schild das nicht an meiner Fahrspur steht beachten muss.

In den Antworten vorher stand schon was von "Fahrbahn" "Fahrstreifen" "Fahrspur".

Was ist das nun wenn ich in der Mitte fahre wo kein Schild steht ?

 

<Zitat>

Liegt in deinem beschriebenen Anwaltslink exakt dieselbe Ausgangslage vor?

</Zitat>

 

Es geht darum das ein Schild verdeckt wurde und das deshalb die Missachtung nicht geahndet werden kann wenn man es nicht gesehen hat

 

<Zitat>

... In deinem Fall aber hast du leider gepennt,da gerade bei Autobahnen die Schilder wiederholt werden,da taucht kein einzelnes Schild auf,schon gar nicht n post-80.gif er,wenn vorher post-no.gif angesagt war.

</Zitat>

 

Ich habe nicht gepennt.

Das von der Richterin in Aussicht gestellte "Augenblicksversagen" habe ich abgelehnt weil ich m.E. nicht versagt habe

Und nochmal: Es gab keine Wiederholung und kein Überholverbot vor der Messstelle

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Also dass da

Dir längere Zeit ein LKW oder irgendein anderes großes Fahrzeug so blickversperrend
die Linke (Überhol-)Spur besetzt,werd ich persönlich schon mal vorsichtig,ein LK kanns schon mal nicht mehr sein,wie gesagt,bei :blink: is da Ende im Gelände, :rolleyes: schafft da niemand mehr. Kann also nur ein Verrückter in der Sprinter-Klasse gewesen sein,ist zwar fraglich,aber wenn ja,sind die auch recht schnell vorbei. Bei sowas werd ich persönlich immer etwas aufmerksamer,denn die Dinger sind ja immer schon mal zu unkontrollierbaren Geschossen geworden.....
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@fahrimmernachvorschrift,

du willst es aber nun Grammgenau wissen,was?

 

Die Frage ist doch ob ich ein Schild das nicht an meiner Fahrspur steht beachten muss.

In den Antworten vorher stand schon was von "Fahrbahn" "Fahrstreifen" "Fahrspur".

Was ist das nun wenn ich in der Mitte fahre wo kein Schild steht ?

 

Wenn du so schlau bist,wie du denkst,dann verrat doch mal hier,wo man bei einer Fahrbahn,die mehr als 3 Spuren hat,das Schild für die mittler Spur anbringen sollte?

Wenn :rolleyes: angesagt ist,gilt dies automatisch für alle spuren,es sei denn,die Beschilderung sagt etwas andres aus,z.b. mit Richtungspfeilen oder sowas.

 

Es gab keine Wiederholung, durch Zeugenaussage belegt

wenn dem so ist,dass keinerlei Wiederholung vorkommt,dann hast du leider Jungs der Rennleitung gehabt,die genau diese Stelle gern nutzen,gerade WEIL es eine evtl unzureichende Beschilderung vorweist? Es soll ja Meßstellen geben,die sehr stark frequentiert sind,liegt ggf auch mit der Beschilderung zusammen,z.b. wie in deinem Falle?

Wenn die Richterin dir schon soviel zugesteht,hast du höchstwahrscheinlich einen unfähigen Anwalt gehabt,denn der hätte diese Äußerungen einstampfen können,wenn ers drauf gehabt hätte. Anwälte sollten wissen,wo genau sie was bemängeln können (und müssen),das lernen die über Jahre und haben eigentlich Erfahrung darin.

 

Es geht darum das ein Schild verdeckt wurde

an deiner beschriebenen stelle sind beidseitig Schilder angebracht,dass zum selben Zeitpunkt beide verdeckt sein sollten,ist nur schwer glaubhaft zu machen.

Ich hätte gegen das Urteil Einspruch eingelegt und wäre ne Instanz Weiter gegangen,vor allem,wenn ein FV anhängig gewesen wäre,was aber unerheblich ist. Wenn einem was zugestanden wird,dann ganz,halb geht nicht bzw ist nicht annehmbar.

 

allein diesen Spruch:

"Sie hätten sich vorher informieren können wie schnell man dort fahren darf.
der richterin hätte ein guter Anwalt in wenigen Handgriffen einstampfen können,denn man sowas ist reine Theorie und in der Praxis unanwendbar,da es keine Datenbank gibt,in der man genau solches erfahren könnte,erst recht keine,die aktuell auf dem allerneuesten Stand wäre,über sowas verfügt Deutschland nämlich nicht.

Da hat dir dein Anwalt wohl einen reinwürgen lassen,oder warst du ohne Rechtsverdreher bei Gericht?

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@Driver

 

Bis zu der gezeigten Stelle war 100km/h erlaubt, die Schilder auf dem Foto sind die ersten 80ziger-Schilder.

Also nix mit Wiederholung. Die Messstelle war 220m hinter den erstmaligen Schildern.

Weiterhin war kein Überholverbot.

Der Sachverhalt ist unstrittig und wurde auch vom "Messbeamten" als Zeugenaussage bestätigt.

...

Ich habe nicht gepennt.

Das von der Richterin in Aussicht gestellte "Augenblicksversagen" habe ich abgelehnt weil ich m.E. nicht versagt habe

Und nochmal: Es gab keine Wiederholung und kein Überholverbot vor der Messstelle

 

Die Schilder müssen nicht unbedingt wiederholt werden, da hier ein Geschwindigkeitstrichter vorliegt. Außerdem hattest Du mit Richterin auch noch Glück:

1. Du hast schon vorher die erlaubte Geschwindigkeit überschritten

2. Sie bietet (trotzdem) ein Augenblicksversagen an

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Außerdem hattest Du mit Richterin auch noch Glück:

 

Es war eine sehr entspannte Verhandlung, würde eher sagen gemütliche Unterredung. Hat m.E. nur noch Kaffee und Kuchen gefehlt.

Die Richterin war sehr freundlich und hat auch Verständniss und Nachvollziehbarkeit meiner Argumentation bekräft.

Aber war hart in der Sache "Schilder müssen befolgt werden", ca. 40 Minuten lang hat Sie versucht mir das klar zu machen

 

1. Du hast schon vorher die erlaubte Geschwindigkeit überschritten

 

Auch darüber haben wir gesprochen.

Ich war ja der Annahme bis zum 80-Schild darf ich 100 fahren. Gemäß der üblichen Regel "Erlaubt + ca. 20" bin ich nach Toleranz mit 108 geblitzt worden:

1.) Hätte die Richterin des Bussgeldbescheid auf der Basis "100" erlaubt geändert, hätte ich diesen akzeptiert.

2.) Dem Messprotokoll habe ich entnommen, das sowieso erst ab 95km/h gemessen wurde. Als erst ab 15 mehr.

Somit wäre bei Messungen ab 115km/h nicht geblitzt worden.

 

Damit war das Thema erledigt

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Es geht darum das ein Schild verdeckt wurde und das deshalb die Missachtung nicht geahndet werden kann wenn man es nicht gesehen hat
Nein. Entweder Du kannst oder willst nicht lesen oder Du kannst oder willst nicht verstehen.

 

Diver: Ironiedetektor nachjustieren! :rolleyes:

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@fahrimmernachvorschrift,

du willst es aber nun Grammgenau wissen,was?

 

Bin ich als Software-Entwickler so gewohnt.

Wenn ich in meiner Software nicht EXAKT programmiere dann macht diese nicht was ich will.

(Pingelig: Kann mir keiner erzählen das er ÜBER das Frankfurter Kreus gefahren ist rolleyes.gif )

 

Wenn du so schlau bist,wie du denkst,dann verrat doch mal hier,wo man bei einer Fahrbahn,die mehr als 3 Spuren hat,das Schild für die mittler Spur anbringen sollte?

 

Wo man das Schild anbringen soll ist ehrlich gesagt nicht mein Problem.

Und wenn man es anbringt dann bitte so das eine Möglichkeit "verdeckt durch andere Fahrzeuge" nicht möglich ist.

Und schon gar keine Verurteilung deswegen.

Das Anbringen des 80-Schild wäre in diesem Fall an der Schilderbrücke mit den Richtungshinweisen möglich gewesen.

 

die mehr als 3 Spuren hat

 

Um mehr als 3 Spuren geht es hier nicht.

An dieser Stelle waren nur 3 Spuren

(Mehr als "3 Spuren" sind mindestens 4 Spuren, den Unterschied zwischen ">" (größer) ">=" (größerGleich) habe ich in der Informatik schon über 30 Jahre drauf - hoch schon wieder pingelig)

 

Wenn post-80.gif angesagt ist,gilt dies automatisch für alle spuren,

 

Wie kommst du darauf ?

Bitte nicht Vermutungen posten

 

>> Es gab keine Wiederholung, durch Zeugenaussage belegt

wenn dem so ist,dass keinerlei Wiederholung vorkommt,dann hast du leider Jungs der Rennleitung gehabt,die genau diese Stelle gern nutzen,

Es geht um die Messtelle B43 bei Km 0,2 hier bekannt:

Blitzer: B43, 65451 Kelsterbach, Deutschland

 

gerade WEIL es eine evtl unzureichende Beschilderung vorweist?

Es soll ja Meßstellen geben,die sehr stark frequentiert sind,liegt ggf auch mit der Beschilderung zusammen,z.b. wie in deinem Falle?

 

Das wäre ja dann Behördenwillkür/Abzocke

 

Wenn die Richterin dir schon soviel zugesteht,hast du höchstwahrscheinlich einen unfähigen Anwalt gehabt,denn der hätte diese Äußerungen einstampfen können,wenn ers drauf gehabt hätte.

Anwälte sollten wissen,wo genau sie was bemängeln können (und müssen),das lernen die über Jahre und haben eigentlich Erfahrung darin.

 

Ich hatte keinen Anwalt.

In der ersten Instanz traue ich mir zu meinen Anliegen selbst zu formulieren

 

>> Es geht darum das ein Schild verdeckt wurde

an deiner beschriebenen stelle sind beidseitig Schilder angebracht,dass zum selben Zeitpunkt beide verdeckt sein sollten,ist nur schwer glaubhaft zu machen.

 

Zum X-st Mal

Es geht nicht darum ob ich die beidseitigen Schilder gesehen habe oder hätte sehen müssen.

Das hab ich nun schon mehrfach geschrieben.

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.

Das ist ein pingeliger aber entscheidender Unterschied.

 

Ich hätte gegen das Urteil Einspruch eingelegt und wäre ne Instanz Weiter gegangen,vor allem,wenn ein FV anhängig gewesen wäre,was aber unerheblich ist.

Wenn einem was zugestanden wird,dann ganz,halb geht nicht bzw ist nicht annehmbar.

 

Das werde ich auch machen - mit Anwalt.

Das Urteil ist vorgestern mündlich gesprochen worden, schriftliche Urteilsbegründung werde ich irgendwann demnächst bekommen.

Ein Fahrverbot ist nicht anhängig - erst wenn mir das gleiche wieder passiert (2x25er Regel)

 

>> allein diesen Spruch:

>> "Sie hätten sich vorher informieren können wie schnell man dort fahren darf.

der richterin hätte ein guter Anwalt in wenigen Handgriffen einstampfen können,denn man sowas ist reine Theorie und in der Praxis unanwendbar,da es keine Datenbank gibt,in der man genau solches erfahren könnte,erst recht keine,die aktuell auf dem allerneuesten Stand wäre,über sowas verfügt Deutschland nämlich nicht.

Da hat dir dein Anwalt wohl einen reinwürgen lassen,oder warst du ohne Rechtsverdreher bei Gericht?

 

Das hab ich auch sofort gesagt, ich wollte aber höflich bleiben weil Sie es auch war

Ich war ohne Anwalt da

 

Ingesamt sehe ich bei dir jetzt aber eine Wende von "Haste gepennt" nach "ich hätte Einspruch eingelegt" :rolleyes:

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@TE

 

Mach dich nicht lächerlich.

Zum einen ist es bekannt, dass in der Nähe vom Flughafen Frankfurt gerne die Geschwindigkeit überwacht wird.

Zum anderen ist es hochgradig lächerlich mit deiner Begründung vor Gericht zu erscheinen, ich gehe sogar

soweit zu behaupten, dass du noch mächtig Glück gehabt hast, dass sie deine Fahreignung nicht

komplett in Frage stellen mit deiner Begründung........

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Wo man das Schild anbringen soll ist ehrlich gesagt nicht mein Problem.

Es sind 2 da :blink: ein links, eins rechts. sag nicht, du wurdest bei Tacho 108 noch von 'nem LKW überholt :rolleyes:

 

Aber in der Mitte ist keins !

Und ob die beiden Schilder verdeckt waren oder nicht wurde auch nicht diskutiert.

Sondern nur ob ich diese hätte

1) SEHEN müssen

und

2) BEACHTEN müssen

 

Zu Punkt 1: wurde von der der Richterin ausweichend geantwortet "Sie hätten sich vorher informieren können"

Zu Punkt 2: Klarer Standpunkt der Richterin "Schilder müssen" beachtet werden.

 

Ich finde Punkt 2 geht nicht ohne Punkt 1.

 

Was ich gesehen habe ist dabei unerheblich

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Aber war hart in der Sache "Schilder müssen befolgt werden", ca. 40 Minuten lang hat Sie versucht mir das klar zu machen.

Hm... scheinbar mit leidlichem Erfolg.

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Aber war hart in der Sache "Schilder müssen befolgt werden", ca. 40 Minuten lang hat Sie versucht mir das klar zu machen.

Hm... scheinbar mit leidlichem Erfolg.

 

Ohne Erfolg.

Sie hat mir mehrfach nahegelegt den Einspruch zurücknehmen, dann bleibt es bei den 80 EUR + 3 Punkte.

Sonst kommen noch die Gerichtskosten und Zeugengebühren hinzu.

 

Weiterhin:

Bußgeld-Urteile unter 250,00 sind nicht revisionsfähig.

Da müßte ich dann einen Antrag auf Zulassung der Revision stellen, bevor ich überhaupt Revision einlegen könnte.

Und wegen Überlastung der Gerichte wird diese Revision wahrscheinlich nicht zugelassen.

 

Da war ich ebenfalls standhaft weil "Dann ist ja der Rechtsweg zu Ende"

 

Richterin: Dann muss ich jetzt leider verurteilen

Ich: Ja, dann müssen Sie das leider machen

Richterin: Müssen wir das förmlich machen, muss ich aufstehen

Ich: Nein, nein

Richterin: In Diktiergerät "Im Namen des Volkes ..."

 

Nu hab ich mindestens weiterte 300,00 EUR an Kosten auf der Backe, wir werden weitersehen.

 

Zu den Leuten die jetzt sagen "Hätteste die 80 Euronen gezahlt" wars gut so:

- Ich fühle mich ungerecht behandelt

- Ich finde gerade weil es jetzt noch "um nichts geht" macht das m.E. meinen Standpunkt glaubwürdig.

- Passiert das gleiche wieder sind 4 Wochen FV fällig.

Solche Leute werden dann hier im Forum rumjammern wie Sie denn davon kommen.

Kann ich nur sagen: "Wehrt euch doch gleich, damit es nicht irgendwann mal 'knapp' wird wenn wirklich keine Ausrede mehr gibt.

Immer gut wenn man noch einen Joker frei hat.

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Mal ehrlich, daß du dir den Gang vor's Gericht mit deinen Argumenten hättest sparen können, hätten die hier vorher ein halbes Dutzend Leute gesagt. Und dir dann zu diversen anderen Stragien geraten, um ungeschoren aus der Sache rauszukommen. Aber so ... :rolleyes:

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Und dir dann zu diversen anderen Stragien geraten, um ungeschoren aus der Sache rauszukommen.

 

Also sowas wie "bin nicht gefahren", "Messgeräte kaputt" usw. versuche ich garnicht erst.

Da sehe ich keine Chance, das hören dieses Leute jeden Tag, und da sind die sattelfest

 

Also eine Strategie die andere nicht machen.

Was wäre das für eine Stragegie gewesen ?

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Der TE macht sich hier weiter lächerlich, ist schon erstaunlich, dabei sollte man von einem Software Ing. doch ein gewisses Maß an Intelligenz erwarten können,

na ja vielleicht ist der IQ auch so hoch, dass er dem Fredersteller im Weg steht.

 

Ich möchte gerne mal ein paar Fotos sehen, bei vergleichbarer Fahrbahnaufteilung, in dem in der Mitte ein Schild hängt. Und ich meine definitiv keine

Verkehrsbeeinflussungsanlagen......

 

 

:rolleyes:

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Und wenn man es anbringt dann bitte so das eine Möglichkeit "verdeckt durch andere Fahrzeuge" nicht möglich ist.
Bei halbwegs aufmerksamer und vorausschauender Fahrweise dürfte das über eine längere Strecke hinweg auch kaum möglich sein. Im Klartext: wenn Du normal und vor allem normal weit gucken kannst, sind die Schilder ausreichend lange zu sehen. Einzig denkbare Ausnahme: auf den beiden äußeren Fahrstreifen fahren durchgängig LKW nahezu ohne Abstand. In Deinem Fall auch theoretisch ausgeschlossen, da die hier in D nun mal regelmäßig keine 108 km/h fahren. Außerdem ist das eine Geisterdiskussion, da es in Deinem Fall darum laut Eingangspost gar nicht geht:
Ich berufe mich darauf das ich kein Schild gesehen habe
Das Argument 'habe ich nicht gesehen' ist schon mal komplett irrelevant - damit könnten sich alle Verkehrssünder rausreden. Wenn Du tatsächlich meinst 'konnte ich nicht sehen', dann mußt Du das nachweisen. Kannst Du das nicht, ist das allein Dein Problem.

 

und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.
Das ist schlicht falsch.

 

Und schon gar keine Verurteilung deswegen.
Du bist nicht verurteilt worden, weil die (nicht das!) Schilder durch irgendwas verdeckt worden sind, sondern weil Du zu schnell gefahren bist und dafür keine relevante Entschuldigung anbringen konntest.

 

Bitte nicht Vermutungen posten
Würdest Du uns bitte aufklären, womit Du Deine Vermutung begründest, jeder einzelne Fahrstreifen müsse beschildert werden, damit die Schilder gelten?

 

Das wäre ja dann Behördenwillkür/Abzocke
Verklag sie.

 

In der ersten Instanz traue ich mir zu meinen Anliegen selbst zu formulieren
Wenn Du damit kein Problem hast, wirst Du damit auch in höheren Instanzen kein Problem haben. Anliegen formulieren können nützt aber nichts, wenn es für das Anliegen keine rechtliche Grundlage gibt. Ein (guter) Anwalt hätte Dir das in der Erstberatung gesagt und damit einiges an Geld erspart (und dem Gericht Zeit für wichtigeres, aber das nur am Rande).

 

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.
Müssen sie.

 

Da sehe ich keine Chance, das hören dieses Leute jeden Tag, und da sind die sattelfest
Ach, und Du meinst, Deine Geschichte wäre denen neu?
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Wenn post-80.gif angesagt ist,gilt dies automatisch für alle spuren,

Wie kommst du darauf ? Bitte nicht Vermutungen posten

Weil es grundsätzlich genau so ist.

 

Das wäre ja dann Behördenwillkür/Abzocke

Nee nee, sowas gibt es nicht.

 

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.

Nun, dann auch für Dich zum x-ten Mal: JA, JA und nochmals JA.

 

Das werde ich auch machen - mit Anwalt.

Na denn, viel Spaß.

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Ach so, was mir noch eingefallen ist, an dieser Stelle ist bevor die 80er Limitierung ist eine Geschwindigkeitsbregrenzung von 60km/h.......

 

Das ist *definitiv* falsch !

 

Bis zu diesem Schild ist Geschwindigkeitsbegrenzung 100km/h

Durch Zeugenaussage des Polizisten bestätigt !

(hatte ich weiter oben schon geschrieben)

 

Dann hätte ich ja auch mit der Richterin diskustieren müssen 60 anstatt 108 !

 

Wie kommst du zu diesem Einfall ?

Ich würde mir wünschen wenn Vermutungen explicit als solche gekennzeichnet werden

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Wenn post-80.gif angesagt ist,gilt dies automatisch für alle spuren,
Wie kommst du darauf ? Bitte nicht Vermutungen posten
Weil es grundsätzlich genau so ist.

 

Liefere doch mal ein Begründung.

Außer \"ICH*HAB*RECHT\"

 

Das wäre ja dann Behördenwillkür/Abzocke
Nee nee, sowas gibt es nicht.

 

Warum wirst du unsachlich

 

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.
Nun, dann auch für Dich zum x-ten Mal: JA, JA und nochmals JA.

 

ohne Begründung - kindisch.

Dann ja ich das ja mit meiner 3-jährigen Tochter diskutieren

 

Das werde ich auch machen - mit Anwalt.
Na denn, viel Spaß.

 

Danke

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Bin ich als Software-Entwickler so gewohnt.

Wenn ich in meiner Software nicht EXAKT programmiere dann macht diese nicht was ich will.

 

...habe ich in der Informatik schon über 30 Jahre drauf ...

 

Das werde ich auch machen - mit Anwalt.

 

Das Thema Abbruchbedingung war damals wohl noch fakultativ?

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Liefere doch mal ein Begründung.

Außer \"ICH*HAB*RECHT\"

Warum soll ich etwas begründen, was Du problemlos selbst nachlesen kannst?! Und eigentlich solltest Du das auch irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt haben.

 

Warum wirst du unsachlich

Ich? Wo?

 

ohne Begründung - kindisch.

Dann ja ich das ja mit meiner 3-jährigen Tochter diskutieren

Nicht weniger kindisch als Dein Einwand. Aber vielleicht erzählt Dir Deine 3jährige Tochter ja, wie es sich genau verhält.

 

Danke

Gerne.

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und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.
Das ist schlicht falsch.

 

Könntest du mir dieses bitte mit irgendeiner Vorschrift begründen.

 

Bitte nicht Vermutungen posten
und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.
Würdest Du uns bitte aufklären, womit Du Deine Vermutung begründest, jeder einzelne Fahrstreifen müsse beschildert werden, damit die Schilder gelten?

 

2 Gründe - beide liegen über 20 Jahre zurück:

1.)

In der ADAC-Zeitung habe ich gelesen: "Verkehrszeichen die sich nicht an der eigenen Fahrbahn/streifen befinden müssen nicht beachtet werden."

Begündung: "Das Verkehrszeichen könnte durch Gegenverkehr verdeckt sein."

Leider habe ich diese Zeitung nicht mehr

 

2.)

Im Jahr 1991 (also vor 20 Jahren) bin ich auf einer Landstraße mit 97 km/h in einem 70er-Limit geblitzt worden.

Gegen den Bussgeld-Bescheid hab ich Einspruch eingelegt, weil das rechte 70km/h-Schild durch Äste und Büsche zugewachsen war.

Wegen des linken Schildes habe ich auf den ADAC-Bericht mit Aktenzeichen verwiesen.

 

Nach schriftlicher Rückfrage bei der Straßenbehörde wurde dem Einspruch wurde stattgegeben, der Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.

Schriftlicher Freispruch, ohne Verhandlung, schriftliches Urteil hab ich noch

 

In der ersten Instanz traue ich mir zu meinen Anliegen selbst zu formulieren

Ein (guter) Anwalt hätte Dir das in der Erstberatung gesagt und damit einiges an Geld erspart (und dem Gericht Zeit für wichtigeres, aber das nur am Rande).

 

Ein guter Anwalt rät meisten zur Klage.

Und wenns ernst wird sagt er "Sie sollten dem Vergleich des Gerichtes zustimmen"

Der will nämlich ein Mandant und denkt an sein Portmonie

Anscheinend habt Ihr alle dieses Prinzip nicht verstanden

 

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.

Müssen sie.

 

Wie gesagt - für einen Hinweis auf eine entsprechende Vorschrift wäre ich dir sehr dankbar

 

 

Da sehe ich keine Chance, das hören dieses Leute jeden Tag, und da sind die sattelfest

Ach, und Du meinst, Deine Geschichte wäre denen neu?

 

Na ja - bestimmt nicht alltäglich.

Und denken bestimmt "Was will der denn - FV steht doch gar nicht im Raum"

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Bin ich als Software-Entwickler so gewohnt.

Wenn ich in meiner Software nicht EXAKT programmiere dann macht diese nicht was ich will.

 

...habe ich in der Informatik schon über 30 Jahre drauf ...

 

Das werde ich auch machen - mit Anwalt.

 

Das Thema Abbruchbedingung war damals wohl noch fakultativ?

 

DO/LOOP gabs damals noch nicht, und EXIT FOR hat Microsoft auch erst später gebracht :-)

 

Ich warte immer so lange bis der *andere* aufgibt/nix mehr weis

 

Aber ich hab schon gemerkt das ich mich unbeliebt gemacht habe.

Wenn gewünscht dann höre ich auf.

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Zum X-st Mal

Es geht nicht darum ob ich die beidseitigen Schilder gesehen habe oder hätte sehen müssen.

Das hab ich nun schon mehrfach geschrieben.

Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.

Das ist ein pingeliger aber entscheidender Unterschied.

Dann zum Y-st Mal

Eine Fahrbahn ist die ganze Breite der Straße, einschließlich die für den Gegenverkehr.

 

Auf dieser Straße sind Fahrstreifen, in deinem Fall 3 Fahrstreifen in deiner Richtung.

Die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen besagen

28 9. Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel

zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in

dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.

http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_39bis43.txt

 

Das bedeutet im Klartext, steht das Schild auf der rechten Seite, gilt das Zeichen :rolleyes: über die gesamte Fahrbahnbreite, in deinem Fall für alle drei Fahrstreifen. Das Schild auf der linken Seite ist unbedeutend und dient nur dazu das jeder weiß, rechts steht ein Schild, damit keiner sagen kann, er hätte es nicht wissen können weil rechts Lkw fuhren.

30 b) Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen

Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden

Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden

Fahrbahnseiten aufgestellt werden.

Die Schilder können dort stehen, müssen aber nicht.

 

Soll für andere Fahrstreifen andere Limits gelten, muss über der Fahrbahn ein Limit angezeigt werden. Ist da keines, gilt das Limit welches rechts steht.

 

Und jetzt gebe ich es auf.

 

MfG.

 

hartmut

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Liefere doch mal ein Begründung.

Außer \"ICH*HAB*RECHT\"

Warum soll ich etwas begründen, was Du problemlos selbst nachlesen kannst?! Und eigentlich solltest Du das auch irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt haben.

 

Wo in dem Link steht denn was ähnlich wie "gilt für alle Fahrspuren" ?

Seh ich nicht.

Kann ich demzufolge auch nicht in der Fahrschule verpasst haben

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1.) In der ADAC-Zeitung habe ich gelesen: "Verkehrszeichen die sich nicht an der eigenen Fahrbahn/streifen befinden müssen nicht beachtet werden."

Begündung: "Das Verkehrszeichen könnte durch Gegenverkehr verdeckt sein."

Leider habe ich diese Zeitung nicht mehr

 

2.) Im Jahr 1991 (also vor 20 Jahren) bin ich auf einer Landstraße mit 97 km/h in einem 70er-Limit geblitzt worden.

Gegen den Bussgeld-Bescheid hab ich Einspruch eingelegt, weil das rechte 70km/h-Schild durch Äste und Büsche zugewachsen war.

Wegen des linken Schildes habe ich auf den ADAC-Bericht mit Aktenzeichen verwiesen.

1. wie ich bereits weiter oben schrieb, befand sich das Verkehrszeichen an der Fahrbahn. Nur daß hier eben die Fahrbahn aus mehreren Fahrstreifen besteht. Ändert aber nichts an der Tatsache. Zudem war linksseitig auch noch ein weiteres aufgestellt, weshalb hier

2. eines der beiden Schilder hätte gesehen werden können oder gar müssen. Auch war es nicht zugewachsen. Ein Lkw hat auch nicht vor dem rechten geparkt. Welche theoretischen Möglichkeiten in Betracht kämen, wurde schon erläutert. Kannst Du ggf. nachlesen. Ansonsten ist so ein Schild, auch wenn rechts EIN (oder ggf. auch mehrere) Lkw fährt, durchaus zu sehen. Das muß nicht erst in Höhe des Schildes sein, sondern kann oder sollte schon vorher erfolgen.

 

Nach schriftlicher Rückfrage bei der Straßenbehörde wurde dem Einspruch wurde stattgegeben, der Bussgeldbescheid wurde aufgehoben. Schriftlicher Freispruch, ohne Verhandlung, schriftliches Urteil hab ich noch

Schön für Dich. Nur mit Deinem jetzigen Fall nicht vergleichbar (s.o.).

 

Ein guter Anwalt rät meisten zur Klage.

Jap. Denn ER gewinnt garantiert immer. Sein Mandant längst nicht immer.

 

Und wenns ernst wird sagt er "Sie sollten dem Vergleich des Gerichtes zustimmen"

Auch dann sind aber schon diverse Kosten angefallen, die man hätte ggf. vermeiden können.

 

Der will nämlich ein Mandant und denkt an sein Portmonie. Anscheinend habt Ihr alle dieses Prinzip nicht verstanden.

Nunja, so manch ein Prinzip scheinst Du aber auch nicht verstanden zu haben. Sonst hättest Du Dich wohl ein wenig anders verhalten.

 

Na ja - bestimmt nicht alltäglich.

Ich bin fast jede Woche als Zeuge bei Gericht. Vor allem in Sachen Geschwindigkeit. Daß da irgendwas vor dem Schild gestanden haben soll, meistens sind es Lkws, ist alltäglich und ganz sicher nichts neues.

 

Und denken bestimmt "Was will der denn - FV steht doch gar nicht im Raum"

Absolut nicht.

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Wo in dem Link steht denn was ähnlich wie "gilt für alle Fahrspuren" ?

Seh ich nicht.

Kann ich demzufolge auch nicht in der Fahrschule verpasst haben

Weißt Du was? Ich folge Hartmut und gebe es auch auf. Akzeptiere es so oder laß es. Ändert nichts daran, daß es ist, wie es jetzt mehrfach erläutert wurde.

 

BTW: auch zum x-ten Mal: eine Fahrbahn besteht woraus? Rrrrrrrichtig!!!! Aus einem oder mehreren Fahrstreifen. Und was steht da geschrieben? Rrrrrrrrrrichtig!!!! "Fahrbahn". Was folgerst Du daraus???

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Könntest du mir dieses bitte mit irgendeiner Vorschrift begründen.
Das hat Bluey ja nun freundlicherweise schon erledigt.

 

2 Gründe - beide liegen über 20 Jahre zurück (...)
20 Jahre her und Du erinnerst Dich wörtlich? Respekt! Aber egal, irgendwelche Zeitschriften sind grundsätzlich nicht entscheidend für die Beurteilung rechtlicher Fragen. Das gilt besonders dann, wenn dort die Begrife 'Fahrbahn' und 'Fahrstreifen' synonym verwendet werden - das ist nämlich schon mal falsch. Und auf Deinen Fall trifft das auch deshalb nicht zu, weil du da eher nicht mit Gegenverkehr rechnen mußtest.

 

Zur Aufhebung des Bußgeldbescheides kann ich nichts sagen, aber Du kannst das Urteil ja gern hier einstellen (ich glaube eher nicht, daß Du ein Urteil hast, aber vielleicht täusche ich mich ja).

 

Ein guter Anwalt rät meisten zur Klage.
Nö. Genau das tun nur schlechte Anwälte. Nur die brauchen nämlich jedes Mandat. Anscheinend hast Du was prinzipiell falsch verstanden.

 

Wie gesagt - für einen Hinweis auf eine entsprechende Vorschrift wäre ich dir sehr dankbar
Siehe oben. Hast Du denn eine Vorschrift, die etwas anderes besagt? Aber Du kannst auch anders an die Sache rangehen: wenn es diese Vorschrift gäbe, warum, glaubst Du, werden dann nicht entsprechend Schilder aufgestellt und warum hat bisher noch niemand von Fällen gehört, in denen die Fahrer eben wg. dieses Fehlers freigesprochen wurden? Oder glaubst Du wirklich, Du hättest das 'Ei des Kolumbus' gefunden?
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Helmut,

 

vielen Dank für deinen Sachdienlichen Hinweis.

 

den Link kannte ich schon.

 

Der Text geht aber noch weiter:

29 a) Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur

angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass

sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten,

nicht entstehen können.....

 

Allein die doppelte "Verjeinung" in diesem Halbsatz ergibt im Umkehrschluss einen Hinweis darüber das die Möglichkeit eines Missverständnisses besteht.

 

Und jetzt gebe ich es auf.

 

Ich jetzt auch - weil ich müde bin und zu Bett gehe.

Das ich offensichtlich hier "Querulant" bin hab nun schon mitbekommen.

Ich dachte ein Forum ist zum Diskutieren da.

Und das man seine Meinung vertritt.

Auch wenn die anders ist als andere

 

Gute Nacht

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Das ich offensichtlich hier "Querulant" bin hab nun schon mitbekommen.

Nö. Du bist nur ein wenig merkbefreit. Sonst ist alles i.O..

 

Ich dachte ein Forum ist zum Diskutieren da. Und das man seine Meinung vertritt.

Jap. Nur diskutierst Du nicht, sondern stellst einfach nur alles infrage und beharrst weiterhin auf Deiner "Meinung", obwohl Dir nun schon von mehreren, die es mitunter vor allem wissen müssen, da sie beruflich damit zu tun haben, erläutert wurde, wie es sich tatsächlich verhält. Mehr kann man nicht tun.

 

Gute Nacht

Dito. Vielleicht geht Dir ja im Schlaf ein kleines Lichtlein auf.

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@fahrimmernachvorschrift: Du als Informatiker weißt doch, wie Spiele laufen. Hier läuft das Spiel so, daß der Wegelagereidunstkreis gerade an solchen Stellen gerne misst, wo viele immer nach Vorschrift fahrende VT eingelullt vom vorherigen Tempolimit, am besten noch mit Tempomat, in die Falle reintappen. Das ist sicheres und massenhaftes Geld.

 

Das nächste Spiel dann am Gericht. Mit Augenblicksversagen bist Du doch kein Versager :blink: . Hättest Du denn zugegriffen, wenn die Richterin Dir den lieblicher klingenden Rettungsring "leicht fahrlässig übersehen" hingeworfen hätte?

:rolleyes:

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also, ich finde der informatiker sollte mal eine brief an den verkehrsminister schreiben, und da endlich mal für mehr klarheit im deutschen schilderwald sorgen!

 

es kann ja wohl nicht angehen, dass auf strassen mit drei fahrspuren nur zwei beschildert sind! da weiss man in der mittelspur doch gar nicht was sache ist.

 

vor allen die in der heutigen computerzeit großgewordenen consolekids kommen sich dort völlig hilfslos, alleingelassen und feindlichen kräften ausgeliefert.

 

 

hier muss schleunigst abhilfe geschaffen werden, unserem Informatiker die Gründung einer Initiative, mit folgedem Inhalt vor:

 

Wir fordern:

 

Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen sofort mit Schilderbrücken angekündigt werden, und zwar über jeder Fahrbahn und das in doppelter Ausfühung.

 

Gerade unsere Informatiker wissen zu gut, wie schnell ein Programm in eine Fehlerroutine laufen kann, wenn ein nicht vorhergesehenes Ereignis eintritt, und auch dann wollen die autofahrere ja über die aktuelle Beschränkung informiert sein.

 

Nicht genug: ein Kennzeichnensensor soll das die aktuellen Zulassungsdaten lesen, und mittels Abfrage in Flensburg den Fahrer dann freundlich auf die Lage hinweisen:

 

Etwa so:

 

Herr Fink, wir wollen sie auf die hier gültigen 80 kmh hinweisen, und Sie auf ihre 11 Punkte in Flensburg erinnern. Wenn Sie weiter so unterwegs sind, werden wir Ihnen weitere 3 Punkte gutschreiben, und Sie haben ein Fahrverbot ab 14.12. gewonnen.

 

Dieses könnte im Fliesstext verfahren für jeden Verkehrsteilnehmer eingeblendet werden.

 

Dann haben wir endlich Ruhe mit so merkwürdigen Kommentaren und for langweiligen Gerichtsverfahren.

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