decoder 1 Posted April 9, 2011 Report Share Posted April 9, 2011 Hallo Leute, bei uns kommt ständig die Polizei und verteilt Knöllchen. Die Bushaltestelle ist insgesamt 23 Meter breit. Vom Bushaltestellenschild sind es 17 Meter bis ich zu meinem Auto komme. Ist das noch alles im grünen Bereich oder wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 9, 2011 Report Share Posted April 9, 2011 Ist das noch alles im grünen Bereich oder wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen? Offensichtlich ist es nicht im gruenen Bereich..... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 9, 2011 Report Share Posted April 9, 2011 Hallo,15m vor und hinter dem Haltenstellenschild darf nicht geparkt werden (§12 Abs. 1a StVO), dieser Bereich kann aber durch Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 299) in seiner Größe abweichen. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 9, 2011 Report Share Posted April 9, 2011 Könnt's sein, daß da außer dem Haltstellenschild noch andere stehen? Vielleicht so was: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e4/Zeichen_286.svg/120px-Zeichen_286.svg.pnghttp://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d7/Zusatzzeichen_1052-37.svg/120px-Zusatzzeichen_1052-37.svg.png ...oder auch eins von denen: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/62/Zeichen_290.svg/120px-Zeichen_290.svg.pnghttp://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1f/Zeichen_314.1.svg/120px-Zeichen_314.1.svg.png c.s. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 9, 2011 Author Report Share Posted April 9, 2011 Hallo, nein die Schilder gibt es nicht. Hab nun mal ein Foto gemacht von der BushaltestelleNach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter, nach rechts weg vom Schild sind es 17-18 Meter bis dahin wo es noch gerade geht, also ohne diesen Knick auf der rechten Seite. http://img710.imageshack.us/img710/9669/fotopv.jpg Ist es zulässig ganz rechts zu parken? Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 9, 2011 Report Share Posted April 9, 2011 Ist es zulässig ganz rechts zu parken? Ist es, sofern nicht anderweitig verboten - und nur, wenn das Auto vollständig auf den Seitenstreifen paßt, also auch nicht die allerkleinste Ecke in den Gehweg ragt! lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 9, 2011 Author Report Share Posted April 9, 2011 ok ich schick euch mal noch bilder wenn das auto da steht und werd das dann auch haargenau mit dem metermaß vermessen wie kann ich dagegen vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Hallo wie kann ich dagegen vorgehen? Gar nicht. Wenn du am Ende der Parkbucht hälst sind vor deinem Auto bis zum Haltestellenschild nie 15m Platz. Allein schon Nach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter kommt überhaupt nicht hin, da muss nicht mal gemessen werden. Vom Haltestellenschild bis zum Ende der Parkbucht vor der Ampel sind es höchstens 2m. Was ist nicht verstehen kann wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen? Wieso hast du nicht entweder bereits nach dem ersten Knöllchen nachgemessen oder das Parken dort unterlassen? Und dann passt auch und werd das dann auch haargenau mit dem metermaß vermessen nicht zu Die Bushaltestelle ist insgesamt 23 Meter breit. Vom Bushaltestellenschild sind es 17 Meter bis ich zu meinem Auto komme. und Nach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter und rechts weg vom Schild sind es 17-18 Meter Entweder deine Angaben stimmen oder du schätzt nur. Das solltest du dann aber auch mitteilen, sonst sind alle Ratschläge hier für die Tonne. Bislang scheinst du ja nur zu schätzen und damit scheinst du dem Foto nach Schwierigkeiten zu haben. Die Politessen / Polizei kennen die Abstände vor Ort. Deshalb wissen die in der Regel auch sehr genau, bis wohin die Haltestellenschilder ihre Wirkung entfalten. Wenn die Lage nicht so klar wie in deinem Fall ist machen die auch häufig Markierungen, die man als aufmerksamer Fußgänger teilweise erkennen kann. z. B. kleine weiße Striche an der Gehwegkante. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Das ist 'ne Bushaltebucht - und da drin ist es m.E per se verboten, zu parken........ Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 10, 2011 Author Report Share Posted April 10, 2011 da es ne bushaltebucht ist, kann ich es ohnehin vergessen da zu parken oder wie? hab genau nachgemessen. wenn mein auto ganz rechts steht (bordstein wird nicht berührt) sind es noch genau 19 meter bis zu dem bushalteschild. also 4 meter luft ist da dazwsichen? und ich hab nur den freien bereich, ohne das Auto gemessen. vom bushalteschild links weg sind es nur 1-2 meter, sorry war ne falsche angabe. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Das ist 'ne Bushaltebucht - und da drin ist es m.E per se verboten, zu parken........ Hallo HarryB,Deine Meinung reicht aber nicht für ein Knöllchen Sollte diese Bucht nur Bussen vorbehalten sein, müßte sie auch so beschriftet, bzw. das Haltestellenschild entsprechend aufgestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 ... Bushaltebucht - und da drin ist es m.E per se verboten, zu parken........ Wo steht das? Das ist schlicht ein Seitenstreifen mit integrierter Bushaltestelle - an der ist das Parken in der Tat verboten, nämlich je 15m beidseits des VZ224. Soll dieser Bereich erweitert werden, bedarf das einer entsprechenden Beschilderung - etwa in Gestalt von VZ299 (Grenzmarkierung, vulgo Zickzacklinie). Die aber seh' ich hier nicht - und weitere Schilder, die das Parken auf diesem Seitenstreifen verbieten könnten, gibt's laut TE nicht lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Vielleicht parkt er ja auch zu weit weg, also teilweise auf dem Gehweg, was dann wieder verboten wäre. @decoder: Wie lautet denn überhaupt der auf den Knöllchen vermerkte Tatbestand? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Alternativ kämen noch folgende Tatbestände in Betracht:Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.02.2009 - 7. Auflage 112372 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat Tab.: 712029 112373 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten +) dadurch Andere. § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712029 112374 Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2 BKat Tab.: 712029 112375 Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten +) dadurch Andere. § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712029 Das Wort "Bushalte" sucht man vergebens in dem obigen Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog. Ein anderer Grund, als wie der 15 Meter Abstand und dem abgesenkten Bordstein erschließt sich mir nicht, warum man da nicht (laut StVO) parken dürft. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Wo ist da ein abgesenkter Bordstein? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 10, 2011 Report Share Posted April 10, 2011 Ich kann keinen Unterschied in der Höhe des Bordsteines an der Fußgängerfurt und der Bushaltestelle erkennen. Im Gegenteil, an der Fußgängerfurt erscheint er mir sogar Höher. An Fußgängerfurten wird normalerweise der Bordstein abgesenkt. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 11, 2011 Author Report Share Posted April 11, 2011 ich hab euch mal noch 2 Bilder gemacht. Sieht auf dem Bild zwar nicht so aus, aber ab meinem Auto sind es noch 19 Meter Luft bis zu dem Bushaltestellen Schild. http://img850.imageshack.us/img850/4136/fotojo.th.jpghttp://img225.imageshack.us/img225/9764/foto2st.th.jpg Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Sieht auf dem Bild zwar nicht so aus, aber ab meinem Auto sind es noch 19 Meter Luft bis zu dem Bushaltestellen Schild.Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild. Wahrscheinlich (meine reine Vermutung) haben die das Schild Richtung Ampel umgesetzt und damit diese merkwürdige Situation geschaffen. Der TE hätte die Frage wohl nicht gestellt, wenn das Schild mittig in der Haltestellenbucht stehen würde. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild. So ist das Wenn dieser Bereich als Haltstellenzufahrt unbeparkt bleiben soll, muß das entsprechend beschildert werden - kann's auch aufs einfachste, etwa mit VZ299; s.o. Bis dahin parkt decoder und jeder andere dort schlicht legal: Es ist natürlich nicht Aufgabe von VT, Ratespielchen zu betreiben, schon gar nicht zum eigenen Nachteil und gegenüber einer Obrigkeit, die's selbst gerne mal auf Punkt, Komma und Beistrich genau nimmt - gern auch im Umfeld von Bushaltestellen mit eben jenen 15m, die schon mal auf den Zentimeter nachgemessen und bei 14,99 adäquat in Rechnung gestellt werden lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Sieht auf dem Bild zwar nicht so aus, aber ab meinem Auto sind es noch 19 Meter Luft bis zu dem Bushaltestellen Schild.Nein, es sieht wirklich eher nach 2 Autolängen bzw. 10 m aus Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Das Zaunsfeld ist wohl gut 3 Meter lang, wenn man das so mit dem Fahrzeug vergleicht. Mal der Anzahl der Felder, sollte dies hinkommen. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 11, 2011 Author Report Share Posted April 11, 2011 ja sehr gut, ich werd da nun schön täglich parken und halte euch auf dem laufenden sobald da mal was schriftliches eintrudelt. bisher gabs nur so rote zettelchen genau, an den zaunfeldern kann man das auch gut erkennen. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Der tt ist 4,2m steht in ca 2 Zaunfelder, ich denk mal das sind gaaanz knappe 15m, eher gute 10m. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 11, 2011 Report Share Posted April 11, 2011 Der tt ist 4,2m steht in ca 2 Zaunfelder, ich denk mal das sind gaaanz knappe 15m, eher gute 10m. DAS glaube ich nicht. Es mag sein das der tt 4,2m Lang ist. Aber Zaunfelder gibt es Normalerweise in zwei bis drei Meter Länge. Welche Zaunfelder genau hier verwendet wurden lässt sich nur durch eine Ortsbesichtigung erörtern. Glaskugel: Es wird in nächster Zeit VZ 299 aufgetragen oder das VZ 224 wird entsprechend versetzt. Oder man beruft sich auf den abgesenkten Bordstein . Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 12, 2011 Report Share Posted April 12, 2011 Wenn uns der TE die Stelle bei Google Earth verrät, kann man da ja evtl. mal nachmessen, falls die Auflösung an der Stelle gut genug ist. Der TT ist laut Wikipedia übrigens 4,04 m lang. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted April 12, 2011 Report Share Posted April 12, 2011 Audi TT Coupe ´tschuldigung, hab 2mm unterschlagen. Ok, das ältere Modell ist 4,04m. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 13, 2011 Report Share Posted April 13, 2011 Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild. So ist das Wenn dieser Bereich als Haltstellenzufahrt unbeparkt bleiben soll, muß das entsprechend beschildert werden - kann's auch aufs einfachste, etwa mit VZ299; s.o. Hier ist jetzt 'Goose' gefragt, der hat ja immer die entsprechenden Paragraphen parat..... Es stellt sich naemlich die Frage, wie das dort formuliert wird; steht dort etwas explizit vom Haltestellenschild, oder vom Haltestellenbereich? Ist letzteres der Fall, muss man sich fragen, wie denn die Bucht definiert ist, auf Wikipedia sieht es so aus:Bei einer Bushaltebucht oder Bushaltestellenbucht handelt es sich um eine Fahrbahnaufweitung, bei der der Bus nicht auf der Fahrbahn, sondern im Straßenseitenraum anhält. Das Ein- und Aussteigen erfolgt ohne die Behinderung des fließenden Verkehrs.Beschreibt der entsprechende Paragraph nun den Haltestellenbereich, so kann man durchaus die gesamte Bucht als solchen sehen - damit waere dann das Parken dort nicht erlaubt...... Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 13, 2011 Report Share Posted April 13, 2011 StVO – Straßenverkehrs-Ordnung Vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1737). § 12 Halten und Parken...(3) Das Parken ist unzulässig ...4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), ... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 17, 2011 Report Share Posted April 17, 2011 Und wennes nicht exakt ausgeschildert wäre, die Baulichkeit ist als Bushaltestellebereich eindeutig indentifizierbar und von daher leicht respektierbar. Ist es wirklich sinnvolles Bürgerverhalten "spitz auf Knopf" dort zu parken und damit weitere Geldverschwendung für zusätzliche Verkehrsschilder ausgeben zu lassen? Kopf nicht nur zum Haarewaschen nutzen sondern als Bürger denken, es ist unser Geld das für Schilder verwendet wird. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 17, 2011 Report Share Posted April 17, 2011 Und wennes nicht exakt ausgeschildert wäre, die Baulichkeit ist als Bushaltestellebereich eindeutig indentifizierbar und von daher leicht respektierbar. Sach' ich doch die ganze Zeit: ein Seitenstreifen mit integrierter Bushaltestelle Es ist exakt ausgeschildert - und daß die 15m Abstand zum VZ224 millimetergenau zu respektieren sind, versteht sich doch von selbst - aber: Ist es wirklich sinnvolles Bürgerverhalten "spitz auf Knopf" dort zu parken ...? Ist es wirklich sinnvolles Obrigkeitsverhalten, solche Dinge (14,99m!) zu Ungunsten des Bürgers ganz genau zu nehmen? Offensichtlich Kann es also sinnvolles Bürgerverhalten sein, wiederum zu eigenen Ungunsten in vorauseilendem Gehorsam fünfe gerade sein zu lassen? Kopf nicht nur zum Haarewaschen nutzen sondern als Bürger denken, es ist unser Geld das für Schilder verwendet wird. Kleckerbeträge, gemessen an anderen öffentlichen Geldverschwendungen - auch für VZ & Co.; die wir hier jetzt freilich nicht en détail ausdiskutieren müssen lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 17, 2011 Report Share Posted April 17, 2011 Für den Busbetrieb ist da eine ca. 20m lange Haltebucht errichtet worden, einduetig so erkenntlich. Es wurden ( noch ) nicht Schilder aufgestellt um die letzten 4m für Privat-PKW-Parken förmlich zu verbieten, das wird jezt bestimmt nachgeholt. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 17, 2011 Report Share Posted April 17, 2011 wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen?Was steht eigentlich in den Bettelbriefen? Da werden ja die § angegeben sein, so daß sich die Sache relativ leicht aufklären läßt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 19, 2011 Report Share Posted April 19, 2011 wie bambam uns gesagt hat, ist laut STVO bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), das Parken unzulässig. Nun fährt an einer Bushaltestelle ja nicht immer ein Bus in Einheitsgröße vor, sondern es gibt kleinere und größereAusführungen. Wenn nun hier an der konkreten Stelle zB ein Gelenkbus halten will, kann es mit den besagten 15 m schon etwas eng werden,weshalb die Knöllchen jetzt verteilt werden. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 19, 2011 Report Share Posted April 19, 2011 Wenn nun hier an der konkreten Stelle zB ein Gelenkbus halten will, kann es mit den besagten 15 m schon etwas eng werden Wenn dort Gelenkbusse halten sollen, muß man den dafür erforderlichen Platz halt entsprechend beschildern/abmarkieren; bis dahin ist das ein legaler Parkplatz für jeden, dessen Gefährt da hinpaßt - fertich! Immerhin: Jeder, der das anders und also dort keine legale Parkmöglichkeit sieht, ist ein potentieller Konkurrent weniger bei der Suche nach einer solchen lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 21, 2011 Author Report Share Posted April 21, 2011 hier noch der wisch von der stadtverwaltung: http://img25.imageshack.us/img25/4595/unbenannt1yr.jpg und das antwortschreiben http://img684.imageshack.us/img684/8727/unbenannt2yt.jpg Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 21, 2011 Report Share Posted April 21, 2011 Also, wenn ich der Sachbearbeiter wäre insbesondere von der kumpelhaften Anrede begeistert! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 23, 2011 Report Share Posted April 23, 2011 Ich hätte einfach die angeführten § genannt und geschrieben, daß die Tat nicht begangen wurde. Punkt. Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted April 23, 2011 Author Report Share Posted April 23, 2011 ja muss dir recht geben, aber ich hab mich einfach so richtig darüber aufgeregt...die polizisten müssen doch nen plan haben und notfalls mal den bereich ausmessen? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 23, 2011 Report Share Posted April 23, 2011 die polizisten müssen doch nen plan haben good joke, next one Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted April 29, 2011 Report Share Posted April 29, 2011 good joke, next one next one: Zeuge is'n Kind(t). gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted May 4, 2011 Report Share Posted May 4, 2011 Bitte auf dem Laufenden halten! Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted May 16, 2011 Author Report Share Posted May 16, 2011 das ganze hat ein langweiliges ende gefunden... http://img683.imageshack.us/img683/6787/fotoaqg.jpg Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted May 16, 2011 Report Share Posted May 16, 2011 danke fürs Update Kannst Du bitte mal im Auge behalten, ob und ggf. was dort umbeschildert wird? Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted June 9, 2011 Report Share Posted June 9, 2011 Ich habe mich köstlich amüsiert..... Die rechnen ja eigentlich mit 30 m - für den Bus - inkl. An-und Abfahrtzone. Und deshalb brauchen die natürlich auch die 15 m - links und rechts von dem Schild. Nun haben sie etwa 23 m rechts und 2 m links. Das mag reichen - für den Bus - aber tatsächlich ist es von der StVO so nicht gedeckt. Ich schätze mal, die werden das Haltestellenschild um etwa 5 m nach rechts versetzen - dann stimmts wieder. Ja ja - auch die Straßenmeistereien sind eben nicht perfekt. GrußAlberto Quote Link to post Share on other sites
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