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Bushaltestelle Parkverbot?


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Hallo Leute,

 

bei uns kommt ständig die Polizei und verteilt Knöllchen. Die Bushaltestelle ist insgesamt 23 Meter breit. Vom Bushaltestellenschild sind es 17 Meter bis ich zu meinem Auto komme.

 

Ist das noch alles im grünen Bereich oder wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen?

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Könnt's sein, daß da außer dem Haltstellenschild noch andere stehen? Vielleicht so was:

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e4/Zeichen_286.svg/120px-Zeichen_286.svg.png

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d7/Zusatzzeichen_1052-37.svg/120px-Zusatzzeichen_1052-37.svg.png

 

 

...oder auch eins von denen:

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/62/Zeichen_290.svg/120px-Zeichen_290.svg.pnghttp://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1f/Zeichen_314.1.svg/120px-Zeichen_314.1.svg.png

 

 

:vogelzeig:

c.s.

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Hallo,

 

nein die Schilder gibt es nicht. Hab nun mal ein Foto gemacht von der Bushaltestelle

Nach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter, nach rechts weg vom Schild sind es 17-18 Meter bis dahin wo es noch gerade geht, also ohne diesen Knick auf der rechten Seite.

 

http://img710.imageshack.us/img710/9669/fotopv.jpg

 

Ist es zulässig ganz rechts zu parken?

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Hallo

 

wie kann ich dagegen vorgehen?

 

Gar nicht. Wenn du am Ende der Parkbucht hälst sind vor deinem Auto bis zum Haltestellenschild nie 15m Platz. Allein schon

 

Nach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter

 

kommt überhaupt nicht hin, da muss nicht mal gemessen werden. Vom Haltestellenschild bis zum Ende der Parkbucht vor der Ampel sind es höchstens 2m. Was ist nicht verstehen kann

 

wieso erhalte ich dauernd ein Knöllchen?

 

Wieso hast du nicht entweder bereits nach dem ersten Knöllchen nachgemessen oder das Parken dort unterlassen? Und dann passt auch

 

und werd das dann auch haargenau mit dem metermaß vermessen

 

nicht zu

 

Die Bushaltestelle ist insgesamt 23 Meter breit. Vom Bushaltestellenschild sind es 17 Meter bis ich zu meinem Auto komme.

 

und

 

Nach links weg vom Schild sind es 4-5 Meter

 

und

 

rechts weg vom Schild sind es 17-18 Meter

 

Entweder deine Angaben stimmen oder du schätzt nur. Das solltest du dann aber auch mitteilen, sonst sind alle Ratschläge hier für die Tonne. Bislang scheinst du ja nur zu schätzen und damit scheinst du dem Foto nach Schwierigkeiten zu haben.

 

Die Politessen / Polizei kennen die Abstände vor Ort. Deshalb wissen die in der Regel auch sehr genau, bis wohin die Haltestellenschilder ihre Wirkung entfalten. Wenn die Lage nicht so klar wie in deinem Fall ist machen die auch häufig Markierungen, die man als aufmerksamer Fußgänger teilweise erkennen kann. z. B. kleine weiße Striche an der Gehwegkante.

 

Gruss

 

MrMurphy

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da es ne bushaltebucht ist, kann ich es ohnehin vergessen da zu parken oder wie?

 

hab genau nachgemessen. wenn mein auto ganz rechts steht (bordstein wird nicht berührt) sind es noch genau 19 meter bis zu dem bushalteschild. also 4 meter luft ist da dazwsichen? und ich hab nur den freien bereich, ohne das Auto gemessen.

 

vom bushalteschild links weg sind es nur 1-2 meter, sorry war ne falsche angabe.

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Das ist 'ne Bushaltebucht - und da drin ist es m.E per se verboten, zu parken........ :vogelzeig:

 

Hallo HarryB,

Deine Meinung reicht aber nicht für ein Knöllchen :sneaky:

Sollte diese Bucht nur Bussen vorbehalten sein, müßte sie auch so beschriftet, bzw. das Haltestellenschild entsprechend aufgestellt werden.

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... Bushaltebucht - und da drin ist es m.E per se verboten, zu parken........ :sneaky:

 

Wo steht das? :rolleyes:

 

Das ist schlicht ein Seitenstreifen mit integrierter Bushaltestelle - an der ist das Parken in der Tat verboten, nämlich je 15m beidseits des VZ224. Soll dieser Bereich erweitert werden, bedarf das einer entsprechenden Beschilderung - etwa in Gestalt von VZ299 (Grenzmarkierung, vulgo Zickzacklinie). Die aber seh' ich hier nicht - und weitere Schilder, die das Parken auf diesem Seitenstreifen verbieten könnten, gibt's laut TE nicht :vogelzeig:

 

 

lg

c.s.

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Alternativ kämen noch folgende Tatbestände in Betracht:

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.02.2009 - 7. Auflage

 

112372 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung.

§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat

Tab.: 712029

 

112373 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung und behinderten +) dadurch

Andere.

§ 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712029

 

112374 Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung.

§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2 BKat

Tab.: 712029

 

112375 Sie parkten länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung

und behinderten +) dadurch Andere.

§ 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712029

 

Das Wort "Bushalte" sucht man vergebens in dem obigen Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog. Ein anderer Grund, als wie der 15 Meter Abstand und dem abgesenkten Bordstein erschließt sich mir nicht, warum man da nicht (laut StVO) parken dürft.

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Ich kann keinen Unterschied in der Höhe des Bordsteines an der Fußgängerfurt und der Bushaltestelle erkennen. Im Gegenteil, an der Fußgängerfurt erscheint er mir sogar Höher. An Fußgängerfurten wird normalerweise der Bordstein abgesenkt.

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Sieht auf dem Bild zwar nicht so aus, aber ab meinem Auto sind es noch 19 Meter Luft bis zu dem Bushaltestellen Schild.

Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... :vogelzeig:

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Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... :vogelzeig:

Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild.

 

Wahrscheinlich (meine reine Vermutung) haben die das Schild Richtung Ampel umgesetzt und damit diese merkwürdige Situation geschaffen. Der TE hätte die Frage wohl nicht gestellt, wenn das Schild mittig in der Haltestellenbucht stehen würde.

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Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... :sneaky:

Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild.

 

So ist das :rolleyes:

 

Wenn dieser Bereich als Haltstellenzufahrt unbeparkt bleiben soll, muß das entsprechend beschildert werden - kann's auch aufs einfachste, etwa mit VZ299; s.o. :koch:

 

Bis dahin parkt decoder und jeder andere dort schlicht legal: Es ist natürlich nicht Aufgabe von VT, Ratespielchen zu betreiben, schon gar nicht zum eigenen Nachteil und gegenüber einer Obrigkeit, die's selbst gerne mal auf Punkt, Komma und Beistrich genau nimmt - gern auch im Umfeld von Bushaltestellen mit eben jenen 15m, die schon mal auf den Zentimeter nachgemessen und bei 14,99 adäquat in Rechnung gestellt werden :vogelzeig:

 

lg

c.s.

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Der tt ist 4,2m steht in ca 2 Zaunfelder, ich denk mal das sind gaaanz knappe 15m, eher gute 10m. :vogelzeig:

DAS glaube ich nicht. Es mag sein das der tt 4,2m Lang ist. Aber Zaunfelder gibt es Normalerweise in zwei bis drei Meter Länge. Welche Zaunfelder genau hier verwendet wurden lässt sich nur durch eine Ortsbesichtigung erörtern.

 

Glaskugel: Es wird in nächster Zeit VZ 299 aufgetragen oder das VZ 224 wird entsprechend versetzt. Oder man beruft sich auf den abgesenkten Bordstein :sneaky: .

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Macht nix - Knoellchen ist wohl verdient, weil Du dem Busfahrer die Einfaht in den Haltestellenbereich nimmst..... :yawn:

Dafür ist doch die Regelung mit 15m vor und hinter dem Haltestellenschild.

 

So ist das :spinner:

 

Wenn dieser Bereich als Haltstellenzufahrt unbeparkt bleiben soll, muß das entsprechend beschildert werden - kann's auch aufs einfachste, etwa mit VZ299; s.o. :mecker:

Hier ist jetzt 'Goose' gefragt, der hat ja immer die entsprechenden Paragraphen parat..... :) Es stellt sich naemlich die Frage, wie das dort formuliert wird; steht dort etwas explizit vom Haltestellenschild, oder vom Haltestellenbereich? ;) Ist letzteres der Fall, muss man sich fragen, wie denn die Bucht definiert ist, auf Wikipedia sieht es so aus:

Bei einer Bushaltebucht oder Bushaltestellenbucht handelt es sich um eine Fahrbahnaufweitung, bei der der Bus nicht auf der Fahrbahn, sondern im Straßenseitenraum anhält. Das Ein- und Aussteigen erfolgt ohne die Behinderung des fließenden Verkehrs.

Beschreibt der entsprechende Paragraph nun den Haltestellenbereich, so kann man durchaus die gesamte Bucht als solchen sehen - damit waere dann das Parken dort nicht erlaubt...... :nick:

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StVO – Straßenverkehrs-Ordnung

Vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565),

zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1737).

§ 12 Halten und Parken

...

(3) Das Parken ist unzulässig

...

4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

...

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Und wennes nicht exakt ausgeschildert wäre, die Baulichkeit ist als Bushaltestellebereich eindeutig indentifizierbar und von daher leicht respektierbar.

 

 

Ist es wirklich sinnvolles Bürgerverhalten "spitz auf Knopf" dort zu parken und damit weitere Geldverschwendung für zusätzliche Verkehrsschilder ausgeben zu lassen?

 

Kopf nicht nur zum Haarewaschen nutzen sondern als Bürger denken, es ist unser Geld das für Schilder verwendet wird.

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Und wennes nicht exakt ausgeschildert wäre, die Baulichkeit ist als Bushaltestellebereich eindeutig indentifizierbar und von daher leicht respektierbar.

 

Sach' ich doch die ganze Zeit:

 

ein Seitenstreifen mit integrierter Bushaltestelle

 

Es ist exakt ausgeschildert - und daß die 15m Abstand zum VZ224 millimetergenau zu respektieren sind, versteht sich doch von selbst - aber:

 

Ist es wirklich sinnvolles Bürgerverhalten "spitz auf Knopf" dort zu parken ...?

 

Ist es wirklich sinnvolles Obrigkeitsverhalten, solche Dinge (14,99m!) zu Ungunsten des Bürgers ganz genau zu nehmen? Offensichtlich :nolimit:

 

Kann es also sinnvolles Bürgerverhalten sein, wiederum zu eigenen Ungunsten in vorauseilendem Gehorsam fünfe gerade sein zu lassen? :whistling:

 

Kopf nicht nur zum Haarewaschen nutzen sondern als Bürger denken, es ist unser Geld das für Schilder verwendet wird.

 

Kleckerbeträge, gemessen an anderen öffentlichen Geldverschwendungen - auch für VZ & Co.; die wir hier jetzt freilich nicht en détail ausdiskutieren müssen :R130:

 

 

lg

c.s.

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wie bambam uns gesagt hat, ist laut STVO

 

bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), das Parken unzulässig.

 

Nun fährt an einer Bushaltestelle ja nicht immer ein Bus in Einheitsgröße vor, sondern es gibt kleinere und größere

Ausführungen.

 

Wenn nun hier an der konkreten Stelle zB ein Gelenkbus halten will, kann es mit den besagten 15 m schon etwas eng werden,

weshalb die Knöllchen jetzt verteilt werden.

 

 

:whistling:

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Wenn nun hier an der konkreten Stelle zB ein Gelenkbus halten will, kann es mit den besagten 15 m schon etwas eng werden

 

Wenn dort Gelenkbusse halten sollen, muß man den dafür erforderlichen Platz halt entsprechend beschildern/abmarkieren; bis dahin ist das ein legaler Parkplatz für jeden, dessen Gefährt da hinpaßt - fertich!

 

Immerhin: Jeder, der das anders und also dort keine legale Parkmöglichkeit sieht, ist ein potentieller Konkurrent weniger bei der Suche nach einer solchen :whistling:

 

 

lg

c.s.

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  • 2 weeks later...
  • 4 weeks later...

Ich habe mich köstlich amüsiert.....

 

Die rechnen ja eigentlich mit 30 m - für den Bus - inkl. An-und Abfahrtzone.

 

Und deshalb brauchen die natürlich auch die 15 m - links und rechts von dem Schild.

 

Nun haben sie etwa 23 m rechts und 2 m links.

 

Das mag reichen - für den Bus - aber tatsächlich ist es von der StVO so nicht gedeckt.

 

Ich schätze mal, die werden das Haltestellenschild um etwa 5 m nach rechts versetzen - dann stimmts wieder.

 

 

Ja ja - auch die Straßenmeistereien sind eben nicht perfekt.

 

Gruß

Alberto

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