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Blitzer Nachts Unbeleuchtet Auf Autobahn


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Hallo, bin neu hier und habe eine Frage zur Aufstellung von Radarmeßgeräten.

 

Ich war am Sonntag, 11.04.2010 auf der A8 München Richtung Augsburg unterwegs. Uhrzeit 20.30, also schon dunkel. Bei Adelzhausen gibt es zwei Baustellen kurz hintereinander und bei der Einfahrt in die zweite Baustelle sehe ich im letzten Moment ein unbeleuchtetes und ungesichertes FZG auf dem (endenden) Standstreifen. Kein Licht, kein Warnblinker und auch kein Warndreieck. War kurz davor auszuweichen, wg. eventueller Fußgänger oder offener Türe.....

Letztendlich war direkt am Auto auch ein Meßgerät aufgebaut, und so die Radarfalle dann ersichtlich.

 

Ist das erlaubt ein FZG so verkehrsgefährdend abzustellen? Kann man da Anzeige erstatten? Hat jemand im Forum dieses Vorgehen der Polizei ebenfalls beobachtet? Ich habe ja keine Beweise für diese Vorgehensart.

 

Bin gespannt wie das hier im Forum diskutiert wird.

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Ist das erlaubt ein FZG so verkehrsgefährdend abzustellen?

Grundsätzlich kann die Polizei stehen wo sie es für angebracht hält.

Aber wo genau siehst Du die Verkehrsgefährdung ?

(Mal abgesehen von der Gefährdung des Portmonies durch den Blitzer)

Der Standstreifen ist doch zum stehen da.

 

Bin gespannt wie das hier im Forum diskutiert wird.

 

Gruß,

AnReRa

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Naja,

 

es war finster, dunkel, schwarz und da denke ich, dass es gefährlich ist unbeleuchtet auf dem Standstreifen zu stehen, noch dazu am Beginn der Baustelle. Ich vermute auch, dass es für "normale" Verkehrsteilnehmer diesbezüglich Regeln gibt, wenn man im dunkeln längere Zeit auf dem Standstreifen parkt, (bzw. ob das ohne Not überhaupt erlaubt ist) - Warnblinkanlage oder Standlicht oder Warndreieck z.B..

 

Nur mal so dahin gerechnet: bei 80km/h legt ein FZG 22m/sec zurück. Wie weit sieht man nachts im dichten Verkehr, wo man sich eher auf den Vordermann konzentriert? Wie viel Reaktionszeit bleibt einem Verkehrsteilnehmer, der aufgrund eines Notfalls/Defekt noch schnell vor der Baustelle auf den Standstreifen will?

 

Ich war da schon verblüfft, wie blöd einer sein kann an der Stelle zu halten, zumal es eh schon eng wurde.

 

Vielleicht muß man auch in der Situation gewesen sein um es einschätzen zu können.....

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Eine nicht ganz glückliche Lösung,sich so hinzustellen.....zugegeben !

Ob mich das allerdings nun so aufregen würde,wie das hier der Fall ist ? Bestimmt nicht !

-Vor der Baustelle ist sicher ein Geschw.-Trichter,wo ich meine Geschw. schon ziemlich vermindert habe

-Wenn ich,wider Erwarten, vor der Stelle 'ne Panne haben sollte,ist beim Ausrollen kein Speed mehr da

-Für mich ist die Standspur ohne jede Ausnahme tatsächlich eine Standspur

Gefährlich kann es doch nur für die Leutchen werden,die es allgemein nicht so genau nehmen und schon mal ab und zu die Standspur zum Überholen und anderen "Späßchen" nutzen.......

Vor allem auch manche Biker sind da mitunter recht kreativ wenn es um schnelleres und unkonventionelles Vorwärtskommen geht :70: Naja,....und wenn da nun plötzlich einer steht :kopfschuettel:

 

Carterarch

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Mir geht es erst mal nicht drum ob ich geblitzt wurde oder nicht, sondern ob für die Polizei gar keine Regeln gelten.

Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht und in der StVO nachgeschaut.

 

§18.6 sagt "Halten (auf der Autobahn), auch auf dem Seitenstreifen, ist verboten".

Der Bußgeldkatalog sieht bei "Parken auf der BAB" 40 Euro und 2 Punkte vor. Soviel zu carterarch und "eine Standspur ist eine Standspur". Du hast da stehenderweise gar nix drauf verloren. Warum ist Halten/Parken wohl verboten und wird mit 2 Punkten recht hart bestraft? Vielleicht doch gefährlich? Vielleicht rechnet man doch damit, dass jemand mal unaufmerksam ist und von der rechten Spur einen Meter nach rechts kommt, jemand nach hinten zu streitenden Kindern schaut oder sich ein Brummifahrer nen Kaffee einschenkt. Sollte nicht sein, kann aber sein....

 

Und was die Absicherung angeht:

"§15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge".

§ 17.4 Beleuchtung: Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.

 

Nachts wird man mit Sicherheit nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt, deshalb absichern und Licht an, so einfach isses.

Ich frage mich, warum ihr euch da so drüber aufregt - sitzt ihr etwa selber in solchen ungesicherten Autos?

 

Bin also nach wie vor der Ansicht, dass die Aktion unnötig ist und es bessere Stellen gibt um in der Baustelle zu blitzen.

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Ich habe noch einen Paragraphen für Dich:

Strafgesetzbuch

 

StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs

 

(1) Wer im Straßenverkehr

...

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

...

7. haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Allein, für die Polizei gibt es Ausnahmeregelungen. Im beschriebenen Fall wäre höchstens die Frage der Eigensicherung zu betrachten. Aber im Endeffekt spielt es keine wirkliche Rolle, ob die da auffällig - am besten noch mit Blaulicht - oder nicht

vor oder hinter den Baken zur Absicherung der Baustellen stehen. Wenn ein PKW-/LKW-Fahrer einen Blindflug hinlegt

bleibt das Ergebnis dasselbe. Im übrigen empfehle ich diesen Thread KLICK. Da diskutieren wir gerade über die Notwendigkeit von generellen Limits bei stockdunkler Nacht. Stichwort : Sichtfahrgebot.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Mr_Biggun

Wenn Hinz und Kunz es so machten, gäbe es eine behördliche Philippika, wie es einem einfallen könnte, sich da hinzustellen und wie gefährlich und überhaupt...

 

...wenn es ums Blitzen zur angeblichen Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht, spielen Sicherheitsaspekte komischerweise keine Rolle mehr. :kopfschuettel:

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Guest Pferdestehler

Ja, so etwas stinkt mich auch an. Darf eigentlich nicht sein. Denn wenn der Standstreifen so unnötig wäre, dass dort ein Blitzer Stunden herumstehen kann, sollte eigentlich auch eine Nutzung durch Andere in gleicher Form möglich sein. Ich rede bewusst nicht über Notfälle, konkrete Einsätze, sondern nur über das Herumstehen ohne Notwendigkeit. Sollen sie den Blitzer gefälligst in die Baustelle stellen, hinter die Absperrbaken, aber nicht auf der Überholspur parken.

 

Etwas schäbig nach meinem Empfinden.

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Hört sich nicht gerade nach einer geglückten Messaktion an, aber:

 

1. Ich war nicht dabei,

 

2. Ich habe um 21.00 Uhr noch im Garten gearbeitet,

 

3. Was solls, der Standstreifen war doch sowieso zu Ende,

 

4. Mike, lies noch mal weiter in der StVO, z.B. bis 35 oder so.

 

 

dete

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Hört sich nicht gerade nach einer geglückten Messaktion an, aber:

 

1. Ich war nicht dabei,

 

2. Ich habe um 21.00 Uhr noch im Garten gearbeitet,

 

3. Was solls, der Standstreifen war doch sowieso zu Ende,

 

4. Mike, lies noch mal weiter in der StVO, z.B. bis 35 oder so.

 

 

dete

 

 

1. Stimmt

 

2. Anscheinend hast du einen guten Strahler - Sonnenuntergang war z.B. in Adelzhausen um 20.00Uhr und es war definitiv dunkel. Schau doch einfach heute abend um neun aus dem Fenster.....Und wir sind schon fast drei Wochen weiter.

 

3. Gelaber

 

4. Gern, in §35 sind die Sonderrechte der verschiedenen Behörden (Polizei, Armee, Müllabfuhr usw.) geregelt, die quasi tun und lassen dürfen was sie wollen - bis auf das, was im letzten Satz (8) des Paragraphen Beschrieben ist:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

 

Genau DAS ist ja die Frage um die es hier geht - die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", und da bist du anscheinend der Meinung, das sich alles im grünen Bereich abgespielt hat. Is ja okay...

 

Grüße

 

Mike

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Bin gespannt wie das hier im Forum diskutiert wird.

Schwachmatische Meßstandorte auf BAB in Nothaltebuchten und auf Standstreifen wurden hier schon immer diskutiert. Es gab schon etliche Threads:

1.) Vor einigen Jahren über ein Radarwagen, welcher eine kleine Notfallbucht (neue Bundesländer) begrenzt hatte. Besonders die Herren :70: @goose und :60: @harryb hatten sich seinerzeit zur Legitimation einer solchen Aktion hervorgetan.

2.) Vor einiger Zeit sogar ein querstehender Streifenwagen in der Pannenbucht, Außenkurve und vor Stationäranlage. Hier hatte sich besonders :50: @bluey für eine vermeintliche Ungefährlichkeit hervorgetan.

3.) Ebenso hatten @bluey und wieder @harryb die vermeintliche Ungefährlichkeit vom Radarwagen in Betonmittelleitplanke und dessen An- und Abfahrt bei A9 Bayreuth hervorgetan.

4.) Es gab auch mal einen Thread über schwachmatisch abgestellten Radarwagen A96 Ausgangs München.

 

Wenn die Cops bei deinem Fall auch noch nachts sich so schwachmatisch abstellen, dann ist denen wirklich nicht mehr zu helfen. Es gibt hier kein Mitleid, wenn ein 40-Tonner den Radarwagen mal platt walzt.

:kopfschuettel:

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Es gibt hier kein Mitleid, wenn ein 40-Tonner den Radarwagen mal platt walzt.

:kopfschuettel:

 

 

Manchmal frage ich mich wie doll das weh tut!

 

 

dete

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Egal ob es nun um 20.30 Uhr noch hell war oder nicht: die Aktion "Radarfahrzeug ohne Absicherung auf dem Standstreifen" scheint mir legal, aber auch gefährlich zu sein.

Ich gehe davon aus, dass bei der Standortwahl für dieses Radarfahrzeugs die Gefahren für den Fahrzeuginsassen sowie die anderen VTs gegen die möglichen Ergebnisse = Gewinn an Verkehrssicherheit abgewogen wurden.

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Die Baustelle ist doch nur eine und geht von Adelzhausen bis kurz nach Dasing und zwar ohne Seitenstreifen, normal wird auch am Beginn also bei der PWC-Anlage schon geblitzt. Wo soll das sein?

 

Meines Wissens geht die Baustelle (Fahrtrichtung München Richtung Augsburg) von Sulzemoos (AS 77, km 19,7) bis Adelzhausen (AS 75, km 26,6) und dann von Adelzhausen km 31 bis Friedberg (AS 74a, km 40,5). Die 4,5 Kilometer zwischen den beiden Baustellen ist eine "nomale" Autobahn mit Seitenstreifen, wobei aber die Geschwindigkeitsbeschränkung :licht: nicht aufgehoben ist, soweit ich mich erinnere. Lasse mich da aber gern eines besseren belehren. Wahrscheinlich ändert sich das auch von Zeit zu Zeit.

Mehr infos zu Baustellen siehe hier http://www.kfz.net/news/baustellen/bayern/#8_3_gegenrichtung

@traffic: das ist ne gute idee

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.....

Vergesse er nicht den ordnungsgemaess geparkten Kuehllaster, den ein gewisses Mitglied dieses Forums - seit Jahren permanent an seiner Promotion schreibend - sofort als schwachmatische Blitzerfalle uebelster Tarnung klassifiziert hat..... :angry::licht:

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Die Baustelle ist doch nur eine und geht von Adelzhausen bis kurz nach Dasing und zwar ohne Seitenstreifen, normal wird auch am Beginn also bei der PWC-Anlage schon geblitzt. Wo soll das sein?

 

Meines Wissens geht die Baustelle (Fahrtrichtung München Richtung Augsburg) von Sulzemoos (AS 77, km 19,7) bis Adelzhausen (AS 75, km 26,6) und dann von Adelzhausen km 31 bis Friedberg (AS 74a, km 40,5). Die 4,5 Kilometer zwischen den beiden Baustellen ist eine "nomale" Autobahn mit Seitenstreifen, wobei aber die Geschwindigkeitsbeschränkung :angry: nicht aufgehoben ist, soweit ich mich erinnere. Lasse mich da aber gern eines besseren belehren. Wahrscheinlich ändert sich das auch von Zeit zu Zeit.

Mehr infos zu Baustellen siehe hier http://www.kfz.net/news/baustellen/bayern/#8_3_gegenrichtung

@traffic: das ist ne gute idee

 

Irgendwie ist natürlich alles seit 3 Jahren Baustelle aber bis Sulzemoos bzw zwischen Odelz und Adelz und Dasing/Augsburg ist seit letztem Jahr fertig und :licht:. An der PWC beginnt der Trichter und kurz darauf schon die Warnbaken - war die Karre vllt da?

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Es gibt hier kein Mitleid, wenn ein 40-Tonner den Radarwagen mal platt walzt.

:licht:

Manchmal frage ich mich wie doll das weh tut!

dete

Das muß ich mich ja nicht fragen :angry::( , denn ich bin zum Glück kein Meßknecht. Wenn ich aber einer wäre, würde ich mich nie so dämlich in Schußbahnen aufstellen.

@harryb&goose: :angry: .

:angry:

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m3

du merkst nicht einmal oder willst nicht merken, was man schreibt!

 

 

Und das tut vermutlich niocht weh, sonst wärst du den ganzen Tag am Jammern!

 

 

dete :licht:

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Warum gähnst du? Soeben aus einem Traum erwacht?

Das warst doch du, der sich so maßlos über die offen Lüftungsklappe aufregte, oder?

Hattest du nicht sogar schon vorgeschlagen, Protstschreiben an die Spedition zu verfassen, die dieses Vorgehen unterstützt?

 

Gruß

Goose

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