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Abmelden Mit Abgelaufenem TÜv


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Ein Kollege kam heute aus dem Weihnachtsurlaub zurück. Er erzählte eine interessante Story. Er hat einen alten BMW auf seinem Privatgrundstück stehen. Diesen hat er nun zum Jahresende abgemeldet. Bei der Abmeldung wurde dann festgestellt, daß sowohl TÜV als auch AU um mehr als 8 Monate abgelaufen war. Ergebnis: 40 Euro und 2 Punkte für den abgelaufenen TÜV, 40 Euro und 1 Punkt für die abgelaufene AU. Der Wagen wurde nie mehr bewegt, schon wesentlich länger, die Strafen gab es dennoch. Hat nicht interessiert, von wegen "man hätte ja fahren können"... :nolimit::lol:

 

Hat da jemand auf dem Amt einen Fehler gemacht, oder ist das tatsächlich so gerechtfertigt?

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Soweit ich informiert bin, muessen sowohl TUeV als auch ASU immer aktuell - also nicht abgelaufen sein - solange das Fahrzeug zur Teilnahme am Strassenverkehr zugelassen - sprich: angemeldet - ist..... :nolimit: War frueher - wenn ich mich recht erinnere - sogar mal 'ne Frage fuer die theoretische Pruefung: Hoechstparkdauer fuer Fahrzeug auf oeffentlichem Parkplatz/Strassengelaende. Antwort: 2 Jahre, dann ist TUeV abgelaufen (ASU gab's damals noch gar nicht).... :lol:

Da hat dein Kollege wohl etwas in den Misthaufen gefasst mit der verspaeteten Abmeldung. :fool:

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Guest Pferdestehler

Tscha, was macht man denn, wenn man einen Oldtimer in der Restauration hat für ein paar Jahre :nolimit:, also quasi einen nicht vorführfähigen Teilehaufen? Dann läuft der TÜV auf legalem Weg :lol: ab und man bekommt 3 Punkte aufgedonnert. Toll. Was macht man dann? TÜV kaufen! Kostet im Schnitt 150 Euro für zwei weitere Jahre. Man muß nur wissen wo... :fool:

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Guest Simineon
Tscha, was macht man denn, wenn man einen Oldtimer in der Restauration hat für ein paar Jahre :nolimit:, also quasi einen nicht vorführfähigen Teilehaufen? Dann läuft der TÜV auf legalem Weg :lol: ab und man bekommt 3 Punkte aufgedonnert. Toll. Was macht man dann? TÜV kaufen! Kostet im Schnitt 150 Euro für zwei weitere Jahre. Man muß nur wissen wo... :fool:

 

Der "nicht vorführfähige Teilehaufen" ist ja auch kaum zur Teilnahme am Strassenverkehr gedacht.

 

Wenn er denn mal irgendwann wieder das Tageslicht als vollständiges Auto sehen sollte, dann hoffentlich auf einem Hänger auf dem direkten Weg zum TüV und danach erst zur Anmeldung :nunja:

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Guest Pferdestehler

Nochmal eine Frage:

 

Das gleiche würde mir also blühen, wenn ich mein angemeldetes Auto mit abgelaufenem TÜV länger auf meinem Privatgrundstück parke? Nur, wenn es jemand bemerkt? Oder wird sogar danach gesucht? Was, wenn das Auto angemeldet ist, aber nicht verfügbar? Kommt die Behörde und will den Wagen sehen?

 

Finde das sehr merkwürdig, hier wird bestraft, obwohl man sich nicht im Bereich der StVO bewegt hat, im Gegenteil, man zahlt Steuern und Versicherung ohne Gegenwert und wird dafür noch bestraft? Nett. Aus welchem begreifbaren Grund?

 

Konkret:

- Ein abgemeldetes Auto, das auf meinem Grundstück steht und nicht genutzt wird, interessiert niemanden.

- Ein angemeldetes Auto, das mit abgelaufenem TÜV daneben steht und ebenfalls nicht genutzt wird, gibt Strafen.

 

Tolle Logik.

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Ein Kollege kam heute aus dem Weihnachtsurlaub zurück. Er erzählte eine interessante Story. Er hat einen alten BMW auf seinem Privatgrundstück stehen. Diesen hat er nun zum Jahresende abgemeldet. Bei der Abmeldung wurde dann festgestellt, daß sowohl TÜV als auch AU um mehr als 8 Monate abgelaufen war. Ergebnis: 40 Euro und 2 Punkte für den abgelaufenen TÜV, 40 Euro und 1 Punkt für die abgelaufene AU. Der Wagen wurde nie mehr bewegt, schon wesentlich länger, die Strafen gab es dennoch. Hat nicht interessiert, von wegen "man hätte ja fahren können"... :fool::nunja:

 

Hat da jemand auf dem Amt einen Fehler gemacht, oder ist das tatsächlich so gerechtfertigt?

 

TÜV und ASU sind nur feststellbar wenn der Fahrzeugschein und die Nr. Schilder vorhanden sind. Fehlt beides, ist es der Zulassungsstelle nicht mehr möglich nachzuvollziehen wann die Fristen abgelaufen sind. Der letzte TÜV Bericht bzw. die ASU Bescheinigung sind natürlich auch nicht mehr existent. Logisch.

 

Aus diesem Grund möchte die Behörde ja auch bei jeder Neuzulassung, bzw. Umschreibung nach Halterwechsel den letzten TÜV Bericht und die letzte ASU Bescheinigung sehen.

 

Nur mir dem Brief bewaffnet erscheint der Oldtimerfreund dann auf der Zulassung und erklärt alle Unterlagen - außer dem Brief - für verloren und bittet um Abmeldung.

 

Für den " verloren " gegangenen Schein wird er vielleicht eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, für die Schilder vielleicht auch, so what, alle mal günstiger wie der Ärger.

 

Am besten ist, man macht sich vorher darüber Gedanken, was man als Angaben über Zeiträume und dergleichen vorträgt - oder besser lässt :nolimit: .

 

Konkret:

- Ein abgemeldetes Auto, das auf meinem Grundstück steht und nicht genutzt wird, interessiert niemanden.

- Ein angemeldetes Auto, das mit abgelaufenem TÜV daneben steht und ebenfalls nicht genutzt wird, gibt Strafen.

 

Tolle Logik.

 

Nicht ganz, ein abgemeldetes Auto auf dem Grundstück kann unangenehm werden, wenn sich bestimmte Behörden damit befassen. Es kann eine Gefahr dergestalt davon ausgehen, das flüssige Betriebsstoffe auslaufen - und das Grundstück verunreinigt wird. Im übrigen wird dann das Fz. als Autowrack und damit als Abfall deklariert, der innerhalb einer zu setzenden Frist ( nachweisbar ) zu entsorgen ist.

 

Lösung: Auto rechtzeitig abmelden, Nr. Schilder danach wieder dranschrauben und vorher am Küchentisch mit farbigen Filzstiften eine TÜV Plakette aufmalen - meine Tochter ist ja im Kindergarten so kreativ :lol: - danach im Supermarkt eine Deutsche Markenbutter kaufen, die in silbernem Papier mit Adler drauf, Adler ausschneiden, auf´s Nr. Schild pappen, dann sieht es von weitem für jeden bösen Nachbarn legal aus.

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Lösung: Auto rechtzeitig abmelden, Nr. Schilder danach wieder dranschrauben und vorher am Küchentisch mit farbigen Filzstiften eine TÜV Plakette aufmalen - meine Tochter ist ja im Kindergarten so kreativ - danach im Supermarkt eine Deutsche Markenbutter kaufen, die in silbernem Papier mit Adler drauf, Adler ausschneiden, auf´s Nr. Schild pappen, dann sieht es von weitem für jeden bösen Nachbarn legal aus.
Abgesehen von den durchaus mögliche strafrechtlichen Ermittlungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten: Wer behauptet, dass ich ein abgemeldetes Auto nicht auf meinem Grundstück stehen lassen darf?? Solange es nicht den äußeren Anschein von "Schrott" erweckt ist das gar kein Problem.
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Einem Kumpel ist ähnliches passiert. Sein Auto stand auf einem Privatgrundstück.

 

Das Auto war gerade im Aufbau war und nicht fahrbereit. Das war dem LRA aber egal.

 

Da er beruflich sehr viel unterwegs ist ging das mit dem TÜV nicht. Also wollte er das Auto abmelden - hatte aber den Schein verloren:

 

-> Abmelden ohne Schein ist nicht

-> Neuer Schein ohne Tüv ist nicht

 

Und alle paar Wochen flatterte dann ein Brief mit Bußgeld wegen dem TÜV herein.

 

:nolimit:

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[...] vorher am Küchentisch mit farbigen Filzstiften eine TÜV Plakette aufmalen - meine Tochter ist ja im Kindergarten so kreativ :nolimit: - danach im Supermarkt eine Deutsche Markenbutter kaufen, die in silbernem Papier mit Adler drauf, Adler ausschneiden, auf´s Nr. Schild pappen, dann sieht es von weitem für jeden bösen Nachbarn legal aus.

 

Viel einfacher: An genau der Stelle der Plaketten könnte doch vor dem Auto etwas stehen bzw. daran anglehnt sein: ein Blumenkübel, ein Spielzeug usw.

Auch könnte das Fahrzeug schlicht mit einer Schutzhülle versehen sein.

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Abgesehen von den durchaus mögliche strafrechtlichen Ermittlungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten
Für was strafrechtliche Ermittlungen, wenn ein auf meinem Grundstück stehendes Fz. mit Phantasie Nummernschildern ausgestattet ist ?

 

Wer behauptet, dass ich ein abgemeldetes Auto nicht auf meinem Grundstück stehen lassen darf??

 

In meinem Umkreis finden in schöner Regelmäßigkeit Hubschrauberflüge statt, die den darin sitzenden Beamten ermöglichen, die Nutzungen der Grundstücke über die hohen Hecken hinweg zu inspizieren. Stehen dort dann Kfz, alte Baumaschinen o.ä., geht man Behördlicherseits von einer nicht genehmigten Nutzungsänderung der Liegenschaft aus. Das kommt selbst in Industriegebieten vor - eigene Erfahrung :nolimit: .

 

Bei den alten Autos wird dann unterschieden zwischen noch verwertbarem Wirtschaftsgut und Schrott. Einfach ausgedrückt: Schrott muss weg, Wirtschaftsgut kann ( eventuell ) bleiben.

 

Auch die beim Bauern auf dem Land angemietete Scheune kann nicht wahllos mit allem möglichen vollgestopft werden, bevor nicht eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt wurde.

 

Solange es nicht den äußeren Anschein von "Schrott" erweckt ist das gar kein Problem.

 

Was Schrott ist, oder nicht, bestimmt nach billigem Ermessen erst mal die entsprechende Behörde, die mittels Bescheid die Mitteilung macht: " Das alte Zeug muss weg ".

 

Der Weg zum Verwaltungsgericht ist dann mit Kosten, Nerven und viel Schreibkram verbunden, was viele dazu bewegt klein beizugeben und die Karre in die Presse schicken.

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Die haben alle einen :nolimit:

Wohl gut, dass ich noch kein eigenes Grundstück besitze. Darf man auf seinem eigenen Grund und Boden noch nicht mal mehr machen, was man will?

 

Am besten, man baut sich eine große Tiefgarage unter's Haus, da kann man auch vom Hubschrauber aus nicht reingucken. :lol:

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Guest NiliQB
Tolle Logik.

 

 

Ich habe mal beim Feind studiert (habe auf dringendsten Wunsch meiner Familie die Ausbildung zum gehobenen Beamten durchlaufen :lol: ) - und ich kann Dir daher glaubhaft versichern: Das Vorhandensein von Logik ist NIRGENDS Voraussetzung, wo mit Vorschriften hantiert wird :nolimit: - Beamte sind nämlich unbestechlich, die nehmen ABSOLUT NICHTS an - noch nicht einmal Vernunft...

 

Grüßle

 

NiliQB

 

der seine Entscheidung, sich gezielt 2x durch die Abschlussprüfung fallen zu lassen, bislang noch an keinem Tag bereut hat...

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Guest NiliQB

Damals bei's Bundeswehr's (wo ich beamtet hatte): Prüfung bestanden = 10 Jahre dabeibleiben ODER die Ausbildungsgehälter zum Großteil zurückzahlen.

 

Wer allerdings 2x durch die Prüfung fiel, der wurde wegen der fehlenden Qualifikation einfach ohne weitere negative finanzielle Folgen einfach aus dem Dienstverhältnis getreten, entlassen und bei der "normalen" Rentenkasse nachversichert...

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In meinem Umkreis finden in schöner Regelmäßigkeit Hubschrauberflüge statt, die den darin sitzenden Beamten ermöglichen, die Nutzungen der Grundstücke über die hohen Hecken hinweg zu inspizieren. Stehen dort dann Kfz, alte Baumaschinen o.ä., geht man Behördlicherseits von einer nicht genehmigten Nutzungsänderung der Liegenschaft aus. Das kommt selbst in Industriegebieten vor - eigene Erfahrung a046.gif .
Ich sprach ja auch von einem oder evtl. zwei Autos - wenn allerdings eine Nutzungsänderung vorliegt, dass das Grundstück als illegaler Schrottplatz genutz wird oder ähnlich - das ist eine ganz andere Situation.
Was Schrott ist, oder nicht, bestimmt nach billigem Ermessen erst mal die entsprechende Behörde,
nicht billiges, sondern pflichtgemäßes Ermessen ist hier entscheidend.

Der Gegenbeweis kann aber durchaus geführt werden - oder? Dazu gubt es (auch im Verwaltungsverfahren) eine Anhörung.

 

@PS:

Genau das ist der Punkt: warum muß man dann Bußgelder bezahlen?
Einfach: Auto zugleassen: TÜV und AU, auto nicht zugelassen.....
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Die haben alle einen :nolimit:
Dem möchte ich nicht widersprechen :lol:

 

Darf man auf seinem eigenen Grund und Boden noch nicht mal mehr machen, was man will?

 

Nein, das fängt damit an, das ein Grundstück, wenn es im Naturschutzgebiet liegt, noch nicht einmal ohne Genehmigung eingezäunt werden darf :fool: .

 

nicht billiges, sondern pflichtgemäßes Ermessen ist hier entscheidend.
Naja, hier ist immer ein bißchen Sachkunde gefragt - und ob die nun jeder Beamte hat........???

 

Der Gegenbeweis kann aber durchaus geführt werden - oder? Dazu gubt es (auch im Verwaltungsverfahren) eine Anhörung.

 

Kurzer Anriss meines Problems..........insgesamt ca. 15 alte LKW´s im Industriegebiet auf befestigten Untergrund mit Oelabscheider usw. abgestellt. Das Behörde hat verfügt: die Dinger sind Schrott, müssen weg.

 

Der Ausweg.........alle Fahrzeuge wurden von einem Sachverständigen begutachtet und TÜV abgenommen, teilweise Vollabnahme.

 

Verhandlung......Behörde erklärt alles Schrott, muss weg. Die Kammer legt die Stirn in Falten, bekommt von mir die Abnahmeprotokolle vorgelegt. Ergebnis.............Aus Schrott wird Wirtschaftsgut, alles bleibt wie es ist :(:nunja:

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@ps: das kann doch nicht wahr sein :nick: ! Wenn das stimmen sollte, dann krieg ich die Krise.

Schon der Fall, ich transportiere ein Motorrad/Oldtimer zugelassen, aber mit abgelaufenen TÜV auf nem Hänger, und man kriegt deswegen Punkte, finde ich krass.

Aber wenn ich nun z. B. ein jahrelang zugelassenes Motorrad - in der dunklen Garage stehend - mit abgelaufenen TÜV abmelden möchte, sprich ich schlappe mit den Kennzeichen zur Zulassungsstelle zwecks Abmeldung und kriege dann Punkte, das kann einfach nicht sein :rolleyes: .

Früher gab es auf der Zulassungsstelle auch eine Do-it-your-self-Stempel-weg-kratz-Station (Lötkolbenschieber) und dann wurde abgemeldet, egal was für Farben und Stellung die Bepper gehabt haben.

:kopfschuettel:

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Schon der Fall, ich transportiere ein Motorrad/Oldtimer zugelassen, aber mit abgelaufenen TÜV auf nem Hänger, und man kriegt deswegen Punkte, finde ich krass.
Nummernschilder abschrauben und in den Kofferraum :kopfschuettel: .

 

Früher gab es auf der Zulassungsstelle auch eine Do-it-your-self-Stempel-weg-kratz-Station

 

Die gibt´s heute noch...........

 

und dann wurde abgemeldet, egal was für Farben und Stellung die Bepper gehabt haben.

 

....aber bevor diese in Betrieb genommen und abgekratzt wird, möchten die Herrschaften am Schalter die Nummernschilder sehen. Dabei wird dann die Feststellung getroffen TÜV / ASU überschritten.

 

Fazit: Wenn vorher wichtige Utensilien, die zur Vollziehung des Verwaltungsaktes benötigt werden, verloren gegangen sind .............. :rolleyes:

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Guest Pferdestehler
Früher gab es auf der Zulassungsstelle auch eine Do-it-your-self-Stempel-weg-kratz-Station

 

Die gibt´s heute noch...........

 

Bei uns nicht mehr. Da steht die Maschine (Fräse) hinter dem Counter und wird nur noch von der Behördenfachkraft bedient. Als Service, nachdem Du über die bußgeldrechtlichen Folgen aufgeklärt wurdest. :kopfschuettel:

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Früher gab es auf der Zulassungsstelle auch eine Do-it-your-self-Stempel-weg-kratz-Station

Die gibt´s heute noch...........

Bei uns nicht mehr. Da steht die Maschine (Fräse) hinter dem Counter und wird nur noch von der Behördenfachkraft bedient. Als Service, nachdem Du über die bußgeldrechtlichen Folgen aufgeklärt wurdest. :kopfschuettel:

Bei uns steht noch so ein Ding zur Selbstbedienung. Ich hatte eigentlich den Service erwartet, dass der Beamte die Siegel abkratzt.

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Fazit: Wenn vorher wichtige Utensilien, die zur Vollziehung des Verwaltungsaktes benötigt werden, verloren gegangen sind .............. :kopfschuettel:

 

Gut zu wissen. Dann lasse ich in Falle des Falles Dokumente und Schilder in Reichweite meines Sohnes (Kindergartenalter) liegen. Danach kann ich ruhigen Gewissens eine wahre eidesstattliche Erklärung abgeben, von dem Verbleib nichts zu wissen... :rolleyes:

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Verhandlung......Behörde erklärt alles Schrott, muss weg. Die Kammer legt die Stirn in Falten, bekommt von mir die Abnahmeprotokolle vorgelegt. Ergebnis.............Aus Schrott wird Wirtschaftsgut, alles bleibt wie es ist
Tja, es gibt halt immer leute (auch in Behörden) die meinen, mehr zu wissen, als die Experten - brauchst ja nur hier im Forum dich umzuschauen :kopfschuettel:
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Im übrigen ist es ja so, das ich ein Auto bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden kann. Wer also problematische Stempel auf dem Nummernschild hat, kann sich ja erst mal vorsichtig umhören wo Hardliner hinter dem Schalter sitzen - und wo nicht.

 

Einfach morgens dann einen kleinen Umweg in den nächsten Zulassungsbezirk, schon klappt die Sache, ohne großes hin und her :kopfschuettel: .

 

Es ist eigentlich wie beim TÜV. Wer seltsame Auspuffrohre auf seinem Moped, oder sonstigen Tunningkram für sein Auto eingetragen haben möchte, sucht schließlich auch solange, bis er einen TÜV gefunden hat, der´s macht :rolleyes: . Irgentwo zwischen Garmich Partenkirchen und Flensburg wird man fündig.

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Es ist eigentlich wie beim TÜV. Wer seltsame Auspuffrohre auf seinem Moped, oder sonstigen Tunningkram für sein Auto eingetragen haben möchte, sucht schließlich auch solange, bis er einen TÜV gefunden hat, der´s macht :rolleyes: . Irgentwo zwischen Garmich Partenkirchen und Flensburg wird man fündig.

Was den betreffenden Möchtegern-Tuner aber dennoch nicht davor schützt, im Einzelfall :kopfschuettel: , nämlich dann, wenn wer an einen versierten Kollegen gerät, der es besser weiß, u.U. eine Anzeige zu bekommen, zu Fuß laufen zu müssen etc.pp. Je nachdem, was halt so vorliegt und gefunden wird.

 

Den betreffenden TÜV-Prüfer kommt das übrigens in diesem Fall ebenfalls teuer zu stehen.

 

Seltenheiten? Naja, wenn ich einem Dekra-Prüfer glauben darf, der mal aus dem Nähkästchen plauderte, dann ist das gar nicht mal sooo selten. Da wird auch im eigenen Haus nach unlauter vorgehenden "Kollegen" Ausschau gehalten.

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Naja Bluey, die Zulassung eines Kfz ist ein Verwaltungsakt, dessen Überprüfung die Kompetenz eines Polizeibeamten etwas überschreitet, das nur mal dazu :nick: .

 

Natürlich kann er ( Polizist ) sich über die angebauten Teile mokieren, gleichwohl sind diese aber 1.) von einem Sachverständigen für gut befunden und sanktioniert worden und 2. ) hat die Zulassungsstelle unter Vorlage des Sachverständigengutachten des Fz. für zulassungsfähig und den Gebrauch des selbigen im öffentlichen Straßenverkehr für rechtens erklärt und ihm dazu die entsprechenden Nr. Schilder mit Stempeln ausgehändigt.

 

Die Anzeige gg. den Fahrer bzw. Halter läuft in diesem Fall in´s leere, schließlich bewegt er ein ordnungsgemäß zugelassenes Kfz im Straßenverkehr und verstößt somit gegen keinerlei Bestimmungen. :kopfschuettel:

 

Mit den Prüfern / Zulassungsstellen ist das so eine Sache. Beispielsweise bei Motorrädern ( Harleys ) ist es z. B. so, das der / die ein Nummernschild neben dem Hinterrad duldet und einträgt, während der / die anderen es nicht machen. Demzufolge kann etwas vollkommen verrücktes eingetragen werden, oder auch nicht, das hängt ganz damit zusammen, durch welche rosarote Brille der Prüfer das gerade sieht. Komme ich mit einem Oldtimer / Motorrad oder sonstwas zu einem Prüfer, der für diese Art von Fz. gewisse Vorlieben hat, bekomme ich u. U. beide Augen zugedrückt und einen Eintrag.

 

In jeder Szene gibt es untereinander einen Erfahrungsaustausch wer, was wie einträgt.

 

Für Polizeibeamte sollte gelten: Was ordnungsgemäß eingetragen ist, ist nicht zu beanstanden, vor allen Dingen kann hier nicht die Untersagung der Weiterfahrt rechtswirksam begründet werden ohne das es dann zu Weiterungen kommt, die für den Beamten, der das Fz. zwangsweise stilllegt, vielleicht unangenehm werden könnten :rolleyes: , auch hier gilt: es kommt ganz darauf an, an wen man gerade kommt. Manche geben klein bei, andere hängen das an die große Glocke und werden ausserordentlich böse.

 

Naja, wenn ich einem Dekra-Prüfer glauben darf,

 

Wie Du immer so schön sagst: " Glauben ist nicht Wissen "

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Guest Pferdestehler

Das kenne ich aber anders: Eingetragen bekommt man bisweilen viel, nur legal wird es dadurch nicht. Sprich habe ich einen Auspuff eingetragen bekommen, der in der Polizeikontrolle am Phonmesser 100dB auswirft, ist die Betriebserlaubnis des Autos dahin. Sofern mir bekannt, dürfen auch Blow-Off-Ventile an Turbomotoren nicht eingetragen werden. Dennoch werden sie das bisweilen freundlicherweise. Könnte mir vorstellen, daß der Gutachter auch eines auf die Mütze bekäme, würde es auffliegen. Der Fahrzeughalter bekommt ganz sicher sein Fett weg, notfalls auch nochmal vor Gericht.

 

Oder habe ich das etwa falsch gelernt?

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Eingetragen bekommt man bisweilen viel, nur legal wird es dadurch nicht.

Hier liegt aber der Hase im Pfeffer ! Der normale Halter / Fahrer ist kein Kfz. Sachverständiger, deshalb muss er ja vor Zulassung seine Karre vorführen und begutachten lassen. Ob die eingebauten Teile gesetzeskonform sind - oder eben nicht, kann er abschließend nicht beurteilen, deshalb konsultiert er den Fachmann.

 

Der Fahrzeughalter bekommt ganz sicher sein Fett weg, notfalls auch nochmal vor Gericht.

 

Von daher ist er aus dem Schneider von wegen Anzeige / Gericht usw. gerade weil er dem Sachverständigen vertraut hat.

 

Sprich habe ich einen Auspuff eingetragen bekommen, der in der Polizeikontrolle am Phonmesser 100dB auswirft, ist die Betriebserlaubnis des Autos dahin.

 

Ich habe dieser Tage in einer italienischen Tageszeitung einen Bericht gelesen, wo man in München einen Ferrari beschlagnahmt hat, weil er angeblich zu laut war. Bei der Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro hat sich ergeben, das der original Auspuff verbaut war. Mittlerweile hat der Bayerische Geschäftsmann seinen Flug in die Staaten verpasst - er war gerade auf dem Weg zum Flughafen - und der Vertragsabschluss ging in die Hose. Zur Zeit wird in einer Anwaltskanzlei eine Schadensersatzklage über ca. 500 000 Euro gebrütet :kopfschuettel: . Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann das für den Halter / Fahrer keine Sanktionen nach sich ziehen, schließlich hat die Zulassungsstelle das Einbauteil nach Sachverständigengutachten eingetragen und genehmigt. Insoweit liegt hier ein Behördlicher Irrtum vor, der aber nicht zu Lasten anderer gehen kann.

 

Zugelassen werden teilweise die seltsamsten Fahrzeuge :rolleyes: , man muss nur wissen wie.

 

Guckst Du hier

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Guest Pferdestehler

Ich denke, das ist nicht richtig, was Du da behauptest. Es gibt das schöne Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und das kommt hier imho volle Breitseite zur Anwendung.

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Ich denke, das ist nicht richtig, was Du da behauptest. Es gibt das schöne Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und das kommt hier imho volle Breitseite zur Anwendung.

 

Glaube ich schon. Gerade weil ich unwissend bin, kein Fachmann, sondern Laie - muss ich mir profunden Rat holen - hier bei einem Sachverständigen für Kfz Technik. Wenn der es nicht richtig weis, wer dann.

 

Im Umkehrschluss hieße das ja, das in einer zu führenden Verhandlung der Richter - weil er keine Ahnung hat - sich nicht auf die fachliche Aussage eines Sachverständigen verlassen könnte.

 

Ich habe es in der Vergangenheit so gehalten, das ich zuerst mit den entsprechenden Leuten das Problem erörtert habe, bin mit dem Auto ( rote Nr. oder auf dem Schleppwagen ) hingefahren, habe das Problem vor Ort besprochen und dann in Abstimmung mit dem Sachverständigen das im großen und ganzen so ein- aus- umgebaut, wie ich es mir vorgestellt habe.

 

Der Vorteil ist, der Entscheidungsträger wird nicht überrumpelt, sondern ist von Anfang an eingebunden.

 

Solange das, was in der Zulassung drin steht Punktgenau bei der Kontrolle vorgefunden wird, ist die Androhung von Bußgeld und anderem, nicht mehr gefährlich.

 

Beispiel: Ich besitze eine Vielzahl von Feuerwehrautos, alle mit Blaulicht, Martinshorn und Beschriftungen auf den Türen - alles eingetragen, für alles eine Ausnahmegenehmigung vom RP, damit keiner was zu meckern hat.

 

Mit dieser Argumentation könnte jeder Polizist alle meine überbreiten, schweren und langen Transporte stilllegen, obwohl für alles an Sondereinrichtungen technische Sachverständige die Betriebssicherheit usw. bestätigt haben. Für jeden Tieflader und jede Zugmaschine gibt´s einen Leitzordner voller Eintragungen, die vom Handelüblichen LKW abweichen.

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Wenn ich zum Fachmann gehe, muss ich mich darauf verlassen können. Genauso wie ein Rechtsanwalt für Falschberatung haftet, oder ein Anlageberater für Falschberatung haftet.

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Ich denke mir, der Fehler liegt darin, das die besonders schlauen sich einiges eintragen lassen, um danach zu Hause noch einmal nachzurüsten, um noch einen Tick zuzulegen.

 

Wer Nachts immer mal Zeit hat - oder nicht schlafen kann -sieht in den privaten immer mal wieder Berichte über jugendliche Fahrer, die sich nächtens auf Tankstellen treffen, um illegale Rennen abzuhalten.

 

Die Rennleitung ist ebenfalls vor Ort und begutachtet die GTI Kisten. Was ich persönlich so sehe ist, das teilweise handwerklich sehr gute Arbeit abgeliefert wird. Sehr oft ist zu beobachten, das die Herren GTI Fahrer alles mögliche und unmögliche eingetragen haben und dann anstandslos weiterfahren können.

 

Ergo ist es so: ist die Eintragung mit dem vorgefundenen Zustand bei der Kontrolle identisch, gibt´s nix zu meckern. Bei den Kontrollen sind dann immer Beamte dabei, denen man in diesen Fällen kein X für ein U vormachen kann.

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Guest Pferdestehler

Nee, nehmen wir doch mal das konkrete Beispiel

 

Blow-Off-Ventil

 

Dies entläst Gase aus dem Motor in die Umgebungsluft und das ist schlicht nicht erlaubt. Dennoch kenne ich mindestens ein Fahrzeug, bei dem sowas eingetragen wurde.

 

Was nun, wenn das entdeckt wird? Ganz konkret, was passiert?

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Guest Pferdestehler

Falsch!

 

Erstens sprach ich von Blow Off, dies dient im Gegensatz zum Pop Off (auch Dump Valve genannt) nicht zur ungesteuerten Ladedruckbegrenzung, sondern zum gesteuerten Abführen der Ladeluft im Moment des Schaltens, wenn sich die Drosselklappe schließt. Dies kann durch ein internes gesteuertes Schubumluftventil (SUV, Kurzschluss Verdichter per Bypassventil) zumeist nicht ausreichend gewährleistet werden, daher entläßt man die Gase einfach in die Freiheit.

 

Wobei wir bei Thema Gase sind: Stichwort Emission von unverbrannten Kohlenwasserstoffen.

 

Zweitens liegt vor dem Turbolader bei jedem in D zugelassenen Auto die Kurbelgehäuseentlüftung, welche vor allem Ölpartikel aus dem Sumpf in den Ansaugtrakt befördert. Dazu gibt es kaum einen Turbolader, dessen Lagerung vollends dicht ist, auch von dort kommen Ölreste in die Ansaugluft und verunreinigen diese. Ein Blow Off (oder auch Pop Off) sitzt funktionsbedingt und damit regelmäßig hinter dem Turbolader und ist durch diese gasförmigen und tropfenförmigen Fremdstoffe verunreinigt. Diese dürfen laut Gesetz nicht wieder unverbrannt in die Umwelt gelangen, sondern müssen den Brennraum passieren. Vom Motor in jeglicher Form angesaugte Stoffe dürfen nämlich nur auf einem Weg wieder heraus: Brennraum -> Auspuff. Damit bleiben die Gesamtemissionen messbar (AU!).

 

Genau deshalb bekommt man weder Pop Off noch Blow Off in Deutschland eingetragen. Sinnfälligkeit hin oder her, der Amtsschimmel hat's gewiehert, das Volk muss sich daran halten.

 

Übrigens ist es auch schön zu sehen: mach mal die Motorhaube auf und wische mit dem Finger um die Öffnungen im Blow Off. Was da so feucht ist, ist Motoröl.

 

Solltest Du meinen, was ich geschrieben habe und Deiner Aussage entgegensteht sei falsch, dann belege das bitte mal. Bin gespannt.

Lesen: Blow Off

Lesen: Pop Off

 

 

---

 

Dieser kleine technische Exkurs ist aber total offtopic, lieber hätte ich mal eine Einschätzung von berufener Seite (Cops, Juristen), ob man im Falle illegaler Teile im Wagen sich in jedem Fall auf Unwissenheit berufen kann und straffrei bleibt als Halter, alles auf den eintragenden Gutachter abwälzen kann?

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Nun, Du schreibst es zwar selbst...

 

[...] Blow Off, dies dient [...] zum gesteuerten Abführen der Ladeluft im Moment des Schaltens, wenn sich die Drosselklappe schließt.

 

...korrigierst Dich aber im darauf folgenden Text selber.

 

Der von Dir verlinkte Wikipedia-Artikel klingt aber doch eher so, als sei das Geräusch des BOV der Grund für das mit Gültigkeit in Australien, den USA und Europa doch sehr weit reichende Verbot des Einsatzes in Strassenzugelassenen Fahrzeugen.

 

Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie z.B. RUF den Ladedruck bzw. die Problematik des Drehzahlverlustes im Lader regelt.

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Guest Pferdestehler

Informiere Dich mal richtig. Dann verstehst Du es auch.

 

Kannst Dir ja mal das Posting und die Bilder vom User @Ingmann in diesem Forum ansehen. Der beschreibt das sehr gut und liefert auch anschauliche Bilder dazu. Die schwarze Mumpe am BOV ist Öl, welches aus dem Verdichtertrakt abgeblasen wird. Und das darf laut Gesetz nicht sein.

Es ist im Original nur verboten wegen umwelttechnischen Bedenken.

Erweiterungen wie Tröten oder gar mehrklang Flöten sind natürlich erst recht verboten (und imho extrem nervig)

Wer schonmal seinen Ansaugtrakt zuerlegt hat wird darin nicht wenig Öl vorgefunden haben. Genau dieses Öl wird beim Abblasen mit ausgeworden in die Umwelt bzw. erstmal in den Motorinnenraum

Wenn es nur nach dem Geräusch ginge, wären viele Leute aus dem Schneider, da es durchaus Ventile gibt, die man kaum hört, jedenfalls erheblich weniger als die Serien-SUVs.

 

Wikipedia Deutschland schreibt dazu noch:

Außerdem erlischt die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) des Fahrzeuges, da ungefilterte, ölhaltige Abgase (durch die Ölschmierung des Turboladers und der evtl. Kurbelgehäuseentlüftung, die in das Ansaugsystem führt) in die Umwelt abgelassen werden.

(ich war's nicht :rolleyes:)

 

Aber wie geschrieben:

 

Zurück zum Topic bitte!

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Um mal wieder zum Thema zu kommen :rolleyes: . Hier z.B. haben wir mal was gebaut, was gestandenen Kfz Fachleuten schlaflose Nächte bereitet hat. Aber, trotzdem ist alles eingetragen. Eigentlich ist nichts mehr so wie es war, alles wurde geändert, neu aufgebaut, Fahrwerk, Bremsen, Motor / Getriebe, Räder, Achsen, Reifen und natürlich der Innenraum. Keine Airbacks, kein ABS und sonstige elektronischen Sachen, dafür aber ein Hammer Motor und eine lange Hinterachse, die für gut und gerne 280 - 300 km/h gut ist.

 

Die Probe- und Einstellungsfahrten sind noch nicht abgeschlossen, Bernd Rosemeyer hat immer seine Freude, wenn wir in verkehrsarmen Zeiten an seinem Denkmal vorbeizischen :D .

 

In das Innenleben der Abgasleitungen, Turbolader und Vergaser kann ja von aussen kein :P reingucken, er kann allerdings einen Aktenordner voller Genehmigungen, ABE´s und allen anderen Papierkram lesen, kontrollieren, Stempel begutachten und den Kopf schütteln........von mir aus.

 

 

 

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So einen möchte ich auch haben. Was willst Du für den linken? :rolleyes:

 

 

Ich kann nicht darüber verfügen :P .........die Lehrlingsabteilung redet sonst jahrelang kein Wort mehr mit mir, schließlich haben die ihre Samstage und Feierabende damit verbracht, die Wunderwerke der Technik aufzubauen. :D

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Naja Bluey, die Zulassung eines Kfz ist ein Verwaltungsakt, dessen Überprüfung die Kompetenz eines Polizeibeamten etwas überschreitet, das nur mal dazu :D .

Naja, faun, Du trötest mal wieder großspurig durchs Horn, aber über welche Kompetenzen ich verfüge und über welche nicht, ich denke.... nö, ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß ich das besser weiß. Das nur mal dazu. :)

 

Natürlich kann er ( Polizist ) sich über die angebauten Teile mokieren, gleichwohl sind diese aber 1.) von einem Sachverständigen für gut befunden und sanktioniert worden und 2. ) hat die Zulassungsstelle unter Vorlage des Sachverständigengutachten des Fz. für zulassungsfähig und den Gebrauch des selbigen im öffentlichen Straßenverkehr für rechtens erklärt und ihm dazu die entsprechenden Nr. Schilder mit Stempeln ausgehändigt.
1. interessiert mich das im Einzelfall überhaupt nicht. Da wird eine Mängelkarte ausgestellt, ggf. die Weiterfahrt untersagt oder, wenn es sich um etwas größere Veränderungen dreht, das Fahrzeug ganz einfach sichergestellt (oder ggf. auch beschlagnahmt), um anschließend einen seriösen Gutachter (den sicherlich nicht der Betroffene bestimmt!) damit beauftragt zu überprüfen, ob das Fahrzeug so i.O. ist. Völlig belanglos, ob Sachverständiger XY das Fahrzeug irgendwann für gut befunden hat. Es ist kein Geheimnis, daß es diverse Sachverständige an diversen Standorten gibt, die den kleinen Freaks ab und an das ein oder andere normalerweise so nicht abnehmungsfähige Fahrzeugteil ohne großes Wenn und Aber abnehmen und eintragen.

 

2. die Zulassungsstelle ist nicht in der Lage, nicht kompetent und es ist auch nicht ihre Aufgabe zu prüfen, ob das, was der SV da bescheinigt hat, so auch OK ist. Die gehen davon aus (sollen und müssen sie grundsätzlich auch) und erteilen die Betriebserlaubnis.

 

Die Anzeige gg. den Fahrer bzw. Halter läuft in diesem Fall in´s leere, schließlich bewegt er ein ordnungsgemäß zugelassenes Kfz im Straßenverkehr und verstößt somit gegen keinerlei Bestimmungen. :rolleyes:

Nun magst Du mir das glauben oder nicht, das ist mir egal. Ich jedenfalls weiß, wie es hier gehandhabt wird und auch schon vor Gericht beurteilt wurde. Der Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Und die Richter gingen bislang auch davon aus, daß man bei solchen Eintragungen dem Fzg-Halter das Wissen darüber unterstellen darf, daß das Fzg-Teil nicht eingetragen werden durfte. Das wurde allein schon dadurch manifestiert, daß

- ein TÜV aufgesucht wurde, der nun alles andere als gerade mal um die Ecke lag und auch keinerlei plausible Erklärungen dafür vorgebracht werden konnten

- der aufgesuchte TÜV in einschlägigen Kreisen und auch bei der Polizei dafür bekannt war, daß man es mit den Vorschriften dort nicht so genau nimmt. Ich zu meiner Sturm- und Drangphase wußte auch, zu welcher TÜV-Station ich fahren mußte und welche ich tunlichst meiden sollte, wollte ich das ein oder andere abgenommen bekommen.

 

Fakt jedenfalls ist, daß der Halter dafür belangt werden kann und in jedem Fall eine Anzeige erhält. Das letzte Wort zum "Ob" hat am Ende der Richter.

 

BTW: ordnungsgemäß zugelassen ist es unter Berücksichtigung aller dafür erforderlichen Aspekte eben nicht, denn das Fzg. hätte und wäre so im Normalfall niemals zugelassen worden.

 

Mit den Prüfern / Zulassungsstellen ist das so eine Sache. Beispielsweise bei Motorrädern ( Harleys ) ist es z. B. so, das der / die ein Nummernschild neben dem Hinterrad duldet und einträgt, während der / die anderen es nicht machen. Demzufolge kann etwas vollkommen verrücktes eingetragen werden, oder auch nicht, das hängt ganz damit zusammen, durch welche rosarote Brille der Prüfer das gerade sieht. Komme ich mit einem Oldtimer / Motorrad oder sonstwas zu einem Prüfer, der für diese Art von Fz. gewisse Vorlieben hat, bekomme ich u. U. beide Augen zugedrückt und einen Eintrag.
Stimmt. Es kann einem auch passieren, daß man eine Anzeige erhielt, weil das Fahrzeug zu tief gelegt wurde, der Richter aber einen Sohnemann hat, der dieses Hobby ebenfalls verfolgt und der Richter das nicht für sonderlich schlimm erachtet. Also stellt er die Anzeige kurzerhand ein. Aber auch da gibt's Mittel und Wege, um solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden, wenn man die Einstellung des Richters erkannt hat.

 

Die Prüfer / SB der Zulassungsstellen haben diese "Freiheiten" (zum Glück) nicht in diesem Maße. Die müssen (oder sollten) sich schon daran halten, was erlaubt bzw. was nicht erlaubt ist. Handeln sie entgegen dieser Vorschriften, so ist ihr Urteil hinfällig und sie können dafür belangt werden. Wenn also beispielsweise ein Harley-Fahrer in meinem Bereich mit einem seitlich neben dem Hinterrad angebrachten Nummernschild meinen Weg kreuzt und diese Anbringungsart nicht erlaubt ist, so hat dieser Fahrer und auch der, der ihm das so eingetragen hat, ein Problem. Ganz einfach.

 

In jeder Szene gibt es untereinander einen Erfahrungsaustausch wer, was wie einträgt.

Das weiß ich. Nichtsdestotrotz ist das dann immer noch illegal und kann belangt werden.

 

Für Polizeibeamte sollte gelten: Was ordnungsgemäß eingetragen ist, ist nicht zu beanstanden, vor allen Dingen kann hier nicht die Untersagung der Weiterfahrt rechtswirksam begründet werden ohne das es dann zu Weiterungen kommt, die für den Beamten, der das Fz. zwangsweise stilllegt, vielleicht unangenehm werden könnten :P , auch hier gilt: es kommt ganz darauf an, an wen man gerade kommt. Manche geben klein bei, andere hängen das an die große Glocke und werden ausserordentlich böse.
Was für Cops Deiner Ansicht nach gelten sollte, ist irrelvant und zumindest mir persönlich auch völlig egal. Wenn etwas unrechtmäßig eingetragen wurde, werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Und dazu zählt ggf. auch die Stillegung des Kfz. oder die Untersagung der Weiterfahrt. Bislang war das nur für einen u.U. unangenehm. Ich jedenfalls war dieser Eine nicht. :unsure: Sollte einer böse werden, wird's für ihn nur noch unangenehmer. Jeder so, wie er es will.

 

Wie Du immer so schön sagst: " Glauben ist nicht Wissen "

Nun, der wird es wissen. Und es klang mehr als glaubwürdig. Er sprach aus erster Hand. :lesen:

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Hier liegt aber der Hase im Pfeffer ! Der normale Halter / Fahrer ist kein Kfz. Sachverständiger, deshalb muss er ja vor Zulassung seine Karre vorführen und begutachten lassen. Ob die eingebauten Teile gesetzeskonform sind - oder eben nicht, kann er abschließend nicht beurteilen, deshalb konsultiert er den Fachmann.

Zum Teil korrekt. ABER: der Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Er kann sich also nicht damit herausreden, daß z.B. der Sohnemann das Teil angebracht hat. Der Halter hätte sich zumind. die schönen "Beipackzettelchen" oder das Geschriebene auf der Verpackung durchlesen sollen oder müssen. UND: eben genau dort steht das Wichtigste => im Bereich der StVZO nicht zugelassen! Wie bitte schön will er sich da rausmanövrieren? Was glaubst Du wohl, wie viele Leute ich schon hatte, die mit Ausreden der Marke

- davon wußte ich nichts

- ich hab das Auto so gekauft

- ich bin nur der Halter und fahre das Auto nur gelegentlich. Mein Sohn ist der Hauptnutzer

- etc.pp.

daherkamen. Genutzt hat es ihnen nichts.

 

Von daher ist er aus dem Schneider von wegen Anzeige / Gericht usw. gerade weil er dem Sachverständigen vertraut hat.
siehe oben! Eben genau das ist nicht der Fall. Richter sind nicht dämlich. Die kennen sich manchmal besser aus, als es den Betroffenen / Anwälten lieb ist. :D

 

Ich habe dieser Tage in einer italienischen Tageszeitung einen Bericht gelesen, wo man in München einen Ferrari beschlagnahmt hat, weil er angeblich zu laut war. Bei der Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro hat sich ergeben, das der original Auspuff verbaut war. Mittlerweile hat der Bayerische Geschäftsmann seinen Flug in die Staaten verpasst - er war gerade auf dem Weg zum Flughafen - und der Vertragsabschluss ging in die Hose. Zur Zeit wird in einer Anwaltskanzlei eine Schadensersatzklage über ca. 500 000 Euro gebrütet :rolleyes: . Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann das für den Halter / Fahrer keine Sanktionen nach sich ziehen, schließlich hat die Zulassungsstelle das Einbauteil nach Sachverständigengutachten eingetragen und genehmigt. Insoweit liegt hier ein Behördlicher Irrtum vor, der aber nicht zu Lasten anderer gehen kann.

Jaja... hast Du in einer italienischen Zeitung gelesen.... Ferrari.... und da fällt Dir nichts auf? Nein? Wenn zudem auch noch Schadensersatz in Höhe von 500.000,- € eingeklagt werden, warum hast Du dann nicht auch etwas davon in der deutschen Presse gelesen?

 

Zugelassen werden teilweise die seltsamsten Fahrzeuge :) , man muss nur wissen wie.

Exakt. Und man muß nur wissen, was nicht erlaubt ist. Und schon.... :P:unsure:

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Ich hatte vor ein paar Wochen noch den Fall, daß ich ein recht aufälliges Auto kontrollierte und dieses dann, obwohl alles eingetragen war, sichergestellt habe. Der bestellte Gutachter amüsierte sich köstlich über dieses "Auto", stellte bei mehreren Veränderungen eine Gefährdung und somit ein Erlöschen der BE fest, entstempelte die Karre vor Ort und nun hat der Halter neben der OWi-Anzeige noch Abschlepp- und Gutachterkosten am Bein (und alles war irgendwo eingetragen worden...)

 

Und das Ganze begann mit einem Polizeibeamten, der seine Kompetenzen und Befugnisse recht gut kennt.... :rolleyes:

 

Gruß

Goose

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Erläuterungen habe ich weiter oben ausreichend beschrieben. Von daher beschränke ich mich jetzt nur noch auf das Wesentliche.

Glaube ich schon. Gerade weil ich unwissend bin, kein Fachmann, sondern Laie - muss ich mir profunden Rat holen - hier bei einem Sachverständigen für Kfz Technik. Wenn der es nicht richtig weis, wer dann.

Grundsätzlich ja, aber in gewissen Fällen halt nicht.

 

Im Umkehrschluss hieße das ja, das in einer zu führenden Verhandlung der Richter - weil er keine Ahnung hat - sich nicht auf die fachliche Aussage eines Sachverständigen verlassen könnte.
Ein falscher Rückschluß.

 

Der Vorteil ist, der Entscheidungsträger wird nicht überrumpelt, sondern ist von Anfang an eingebunden.

Was die Sache ggf. aber auch nicht legal(er) macht.

 

Solange das, was in der Zulassung drin steht Punktgenau bei der Kontrolle vorgefunden wird, ist die Androhung von Bußgeld und anderem, nicht mehr gefährlich.
Irrtum.

 

Beispiel: Ich besitze eine Vielzahl von Feuerwehrautos, alle mit Blaulicht, Martinshorn und Beschriftungen auf den Türen - alles eingetragen, für alles eine Ausnahmegenehmigung vom RP, damit keiner was zu meckern hat.

Wenn's auch rechtlich so i.O. ist, hat da auch niemand was zu meckern. Das Beispiel ist untauglich.

 

Mit dieser Argumentation könnte jeder Polizist alle meine überbreiten, schweren und langen Transporte stilllegen, obwohl für alles an Sondereinrichtungen technische Sachverständige die Betriebssicherheit usw. bestätigt haben. Für jeden Tieflader und jede Zugmaschine gibt´s einen Leitzordner voller Eintragungen, die vom Handelüblichen LKW abweichen.
Auch hier denke ich, daß das mit den Tuningfällen, die Grundlage der Diskussion sind, nicht viel zu tun hat.

 

Glaube ich aber nicht.

Glaube ich auch nicht. Wenn's denn so einfach wäre, wäre das hinlänglich bekannt und würde auch praktiziert. Wird es aber nicht. Und derjenige, welcher es versucht, wird - jedenfalls in hiesigen Breitengraden - dafür abgewatscht.

 

Wenn ich zum Fachmann gehe, muss ich mich darauf verlassen können. Genauso wie ein Rechtsanwalt für Falschberatung haftet, oder ein Anlageberater für Falschberatung haftet.

Joh. Sollte man meinen. Aber was ist denn z.B. mit den RAs, die ihrem Mandanten quasi versprechen, daß sie ihn durch's kommende Owi-Verfahren boxen und im Gerichtsverfahren verlieren? Hatte mal einen Fall, der ging sogar bis zum LG und auch dort verlor der RA. Tja, bitter für den Mandanten, aber folgenlos für den RA.

 

Die Rennleitung ist ebenfalls vor Ort und begutachtet die GTI Kisten. Was ich persönlich so sehe ist, das teilweise handwerklich sehr gute Arbeit abgeliefert wird. Sehr oft ist zu beobachten, das die Herren GTI Fahrer alles mögliche und unmögliche eingetragen haben und dann anstandslos weiterfahren können.

Was aber nicht selten auch ganz einfach daran liegt, daß das "Unmögliche" nicht bzw. nicht als solches (in Ermangelung des dafür notwendigen Wissens) erkannt wurde. Was aber nicht bedeuten muß, daß Kollege XY, der sich damit besser auskennt, Tage, Wochen oder was auch immer später dem Banausen etwas ganz anderes erzählt. Da nutzt dann auch die Ausrede "Ich wurde aber da und dort schon von Ihren Kollegen kontrolliert und die haben das für i.O. erachtet." verdammt wenig. Solche Fälle hatte ich auch schon mehrfach.

 

Ergo ist es so: ist die Eintragung mit dem vorgefundenen Zustand bei der Kontrolle identisch, gibt´s nix zu meckern. Bei den Kontrollen sind dann immer Beamte dabei, denen man in diesen Fällen kein X für ein U vormachen kann.
Dein "Ergo" ist leider falsch. Und leider trifft die zweite Bemerkung auch nicht immer zu.

 

Um mal wieder zum Thema zu kommen :rolleyes: . Hier z.B. haben wir mal was gebaut, was gestandenen Kfz Fachleuten schlaflose Nächte bereitet hat. Aber, trotzdem ist alles eingetragen. Eigentlich ist nichts mehr so wie es war, alles wurde geändert, neu aufgebaut, Fahrwerk, Bremsen, Motor / Getriebe, Räder, Achsen, Reifen und natürlich der Innenraum. Keine Airbacks, kein ABS und sonstige elektronischen Sachen, dafür aber ein Hammer Motor und eine lange Hinterachse, die für gut und gerne 280 - 300 km/h gut ist.

 

Die Probe- und Einstellungsfahrten sind noch nicht abgeschlossen, Bernd Rosemeyer hat immer seine Freude, wenn wir in verkehrsarmen Zeiten an seinem Denkmal vorbeizischen :D .

 

In das Innenleben der Abgasleitungen, Turbolader und Vergaser kann ja von aussen kein :P reingucken, er kann allerdings einen Aktenordner voller Genehmigungen, ABE´s und allen anderen Papierkram lesen, kontrollieren, Stempel begutachten und den Kopf schütteln........von mir aus.

Liege ich richtig, daß bei diesen Fahrzeugen eine (teure) Einzelabnahme erfolgte?

 

IdR handelt es sich bei den aufgemotzten Kisten um standardmäßig erfolgende Abnahmen, zu deren Zweck man idR jeden kleinen Klecker-TÜV aufsuchen kann. Das darf jeder SV. Einzelabnahmen allerdings erfolgen im hiesigen Großberitt (soweit das noch aktuell ist, gegenteiliges ist mir jedenfalls nicht bekannt) nur durch die Hauptstellen.

 

Auch diesen Deinen Fall kann man wohl kaum mit denen die eigentliche Diskussion betreffenden Fälle vergleichen.

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Ich habe dieser Tage in einer italienischen Tageszeitung einen Bericht gelesen, wo man in München einen Ferrari beschlagnahmt hat, weil er angeblich zu laut war. Bei der Überprüfung durch ein Sachverständigenbüro hat sich ergeben, das der original Auspuff verbaut war. Mittlerweile hat der Bayerische Geschäftsmann seinen Flug in die Staaten verpasst - er war gerade auf dem Weg zum Flughafen - und der Vertragsabschluss ging in die Hose. Zur Zeit wird in einer Anwaltskanzlei eine Schadensersatzklage über ca. 500 000 Euro gebrütet :z30: . Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann das für den Halter / Fahrer keine Sanktionen nach sich ziehen, schließlich hat die Zulassungsstelle das Einbauteil nach Sachverständigengutachten eingetragen und genehmigt. Insoweit liegt hier ein Behördlicher Irrtum vor, der aber nicht zu Lasten anderer gehen kann.

 

1. Warum hat er sich kein Taxi genommen als die Polizei ihn mitgeteilt hat das er mit diesen Fz keinen meter mehr fährt?

 

2. Wie kann man so wahnsinnig/blöd sein ein derart wertvolles Fz am Flughafen abzustellen. (Oder sind die Flughafenparkplätze derart sicher überwacht das nichts passieren kann?)

 

Wenn der Termin wirklich wichtig gewesen wäre wäre ein halbwegs intelligenter Mensch doch rechtzeitig losgefahren um auch bei Problemen (Stau, Defekt am Fz) rechtzeitig zu sein und hätte einen Flug gebucht der Spiel für Verzögerungen lässt. (Witterung, US-Zoll)

 

Daher dumme Ausrede um den eigenen Bockmist zu vertuschen.

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