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Blitzen Mit Tarnnetz - In Hessen Verboten?


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Hi!

 

Das Blitzen unter Zuhilfenahme von Tarnnetzen war hier schon öfter Thema. Die Sache ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im konkreten Fall geht es um Hessen.

 

Die Geschichte ist diese: meine Kusine ist in ihrer Wohngemeinde geblitzt worden. Dabei wurde ein Tarnnetz verwendet. Meine Kusine hat sich geärgert, bezahlt, der Käse war gegessen. Dann hab ich die Geschichte bei einem Bekannten (von Beruf HiPo :rolleyes: ) erwähnt, der mir dann gesagt hat, künstliche Tarnung von Blitzern sei in Hessen laut einer Weisung des Innenministeriums nicht erlaubt. Das hab ich dann meiner Kusine gesagt. Nun ist vor einigen Wochen ihr Mann auch geblitzt worden. In einem anderen Kaff, aber wieder mit Tarnnetz. Er hat sich beim Innenministerium rückversichert, ob die Info von meinem Bekannten stimmt, und die Auskunft erhalten, es sei in der Tat so, dass laut einer Weisung nicht getarnt geblitzt würde. Diese Praxis werde auch an den Polizeischulen so unterrichtet. Also hat der Mann meiner Kusine unter der entsprechenden Begründung dem Knöllchen widersprochen. Daraufhin hat sich die Gemeinde offenbar auch ans Innenministerium gewandt und von dem gleichen Heinz die Auskunft erhalten, es dürfe mit Tarnnetz geblitzt werden. Dieser Schrieb ging dann über die Gemeinde auch dem Mann meiner Kusine zu. Als der daraufhin beim Innenministerium anrief und den Typ gefragt hat, warum er unterschiedliche Auskünfte gebe und welche nun korrekt sei, erhielt er die Antwort, das wisse er - also der Ministeriumsmensch - selbst nicht so genau. GEHTS NOCH???? Weiß hier zufällig jemand, was Sache ist, und ob ein ähnlich gelagerter Fall mal vor Gericht gegangen ist? Der Mann meiner Kusine hätte große Lust dazu, das gerichtlich durchzuboxen, zumal die Überwachung in der betreffenden Gemeinde von zwei angemieteten Hilfsheinzen eines privaten Sicherheitsdienstes erfolgt und vom Ordnungsamt kein Mensch dabei ist, wenn die blitzen. Das ist aber wieder ne andere Geschichte. Es geht nur um eine Ordnungswidrigkeit, also kein drastischer Verstoß. Aber ihm geht es ums Prinzip und um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob nun mit Tarnnetz entstandene Fotos in Hessen verwertet werden dürfen oder nicht.

 

Grüße!

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Der Mann meiner Kusine hätte große Lust dazu, das gerichtlich durchzuboxen [...]

Viel Spass dabei.

 

1. Ihr habt die schriftliche Auskunft bekommen, dass diese Praxis unbedenklich ist (warum auch nicht?).

 

2. Der Verstoß gegen eine innerdienstliche Weisung (die in diesem Fall wohl nicht existiert) hat keinerlei Einfluss auf die Verwertbarkeit der Messung.

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@officer

1. Ihr habt die schriftliche Auskunft bekommen, dass diese Praxis unbedenklich ist (warum auch nicht?).

So einfach ist es nicht. Es liegen zwei schriftliche Auskünfte mit gegensätzlicher Aussage vor, verfasst von der gleichen Person. Außerdem sind wir erst auf die Idee gekommen, dass diese Praxis bedenklich sein könnte, nachdem ein HiPo es gesagt hat.

 

2. Der Verstoß gegen eine innerdienstliche Weisung (die in diesem Fall wohl nicht existiert) hat keinerlei Einfluss auf die Verwertbarkeit der Messung.

Mein Bekannter :rolleyes: hat keine Halluzinationen. Wenn er sagt, er habe das auf der Polizeischule so beigebogen bekommen, und jemand vom Innenministerium bestätigt das und verweist auf eine Weisung des Innenministers, die auf den Polizeischulen Gegenstand der HiPo-Ausbildung ist, dann ist das auch so gefallen. Also nix von wegen "die in diesem Fall wohl nicht existiert". Die Weisung existiert definitiv. Die Frage ist vielmehr, wie bindend sie ist, also ob sich Kreti und Plethi einfach darüber hinwegsetzen dürfen, ob der Minister seine Weisungen für die Mülltonne macht, weil sich eh kein Aas dran halten muss, oder ob es vielleicht doch angebracht wäre, sie zu befolgen. Insofern wäre es interessant, zu erfahren, ob das vor Gericht schon einmal Gegenstand war. Persönliche Einschätzungen wie "die in diesem Fall wohl nicht existiert" sind hier wenig hilfreich, wenn nicht mal die Leute vom Innenministerium selbst wissen, wie das Ganze zu beurteilen ist, obwohl die Weisung unstrittig vorliegt.

 

Gruß

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Im Zweifel geht damit an die Presse oder droht zumindest damit, falls es kein Einsehen gibt! Das hilft oftmals. Hier in Aachen haben sie gerade eine grossangelegte Parkknollenaktion zu nächtlicher Stunde rückgängig gemacht, nachdem es massive Proteste in der Öffentlichkeit (und in der Zeitung) gab. Hier sogar die offizielle PM der Polizei dazu Polizeipressemitteilung

 

Ist natürlich nicht ganz vergleichbar, aber wenn Du ein Schreiben des HMdI dazu hast, würde eine Lokalredaktion so etwas sicherlich gerne aufnehmen :rolleyes:

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Wie schon von Officer angesprochen.

 

Selbst wenn diese Anweisung exitiert führt dies nicht zur Unverwertbarkeit der bereits erfolgten Messung. Es hat keinen Einfluß auf die Messung ob mit oder ohne Netz gemessen wird.

 

Was versteht ihr denn im übrigen unter dem Tarnnetz. Manche Hersteller liefern auch Wetterhäubchen mit die dem ähneln.

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Hi!

 

Es hat sich um ein Tarnnetz gehandelt, wie es die Bundeswehr verwendet. Und es geht auch nicht darum, dass der Mann meiner Kusine sich um das Knöllchen drücken will. Er findet es nur übel, dass bei diesen Geschwindigkeitskontrollen Anweisungen von höherer Stelle nicht beachtet werden. Klar, wenn ich mich an Geschwindigkeitsvorschriften nicht halte, muss ich blechen. Aber diese Jungs haben auch Vorschriften und denken gar nicht dran, sie zu befolgen. Wenn mit getarnten Blitzern operiert wird, bringt das natürlich mehr Geld in die Kasse, weil diese getarnten Blitzer den Autofahrern weniger auffallen. Ist ja auch Sinn der Übung. Aber dadurch stellen sich doch Gemeinden, die darauf achten, dass ihre HiPos nur blitzen, wie es Vorschrift ist, schlechter. Mein Bekannter blitzt jedenfalls nur ohne Tarnung und stellt sich nicht mal einen Blumenpott vor die ganzen Gerätschaften, um sie etwas abzudecken. Und der Innenminister hat sich bei seiner Weisung seinerzeit sicherlich was gedacht. Es hat also schon Geschmäckle, wenn Leute, um Bürger beim Übertreten von Vorschriften zu erwischen, selbst Vorschriften übertreten. Genau darum geht es dem Mann meiner Kusine. Er möchte sich im zivilen Ungehorsam der Behörden-Willkür widersetzen und, so es möglich ist, andere Leute davor schützen, mit Hilfe unerlaubter Hilfsmittel geblitzt zu werden. Diese besagten Blitzer-Typen arbeiten übrigens auf Provisionsbasis. Da leuchtet es doch ein, dass sie hinter Temposündern her sind wie der Teufel hinter der armen Seele.

 

Gruß,

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Die Frage ist vielmehr, wie bindend sie ist, also ob sich Kreti und Plethi einfach darüber hinwegsetzen dürfen, ob der Minister seine Weisungen für die Mülltonne macht, weil sich eh kein Aas dran halten muss, oder ob es vielleicht doch angebracht wäre, sie zu befolgen.
Sind Messergebnisse unter Nichtbeachtung von Richtlinien über die Geschwindigkeitsüberwachung gewonnen worden, unterliegen diese keinem Verwertungsverbot, so dass für betreffende Täter kein Freispruch in Betracht kommt (OLG Oldenburg, VRS 91, 478)

 

Gruß

Goose

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Diese besagten Blitzer-Typen arbeiten übrigens auf Provisionsbasis.

@hopkirk71: "so etwas gibt es nicht. Undenkbar. Das muß eine Einbildung gewesen sein..." werden Dir die Cops&Elche gleich predigen.

 

Ich würde hier auch an die Medien gehen, daß diese Machenschaften durchleuchtet werden und ans Tageslicht der Öffentlichkeit kommen. Denn daß bei den Vereinen "mit angemieteten Hilfsheinzen eines privaten Sicherheitsdienstes" nicht immer alles koscher läuft, ist bekannt (z. B. Fall Zweckverband in Bayern).

:rolleyes:

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@m3_

"so etwas gibt es nicht. Undenkbar. Das muß eine Einbildung gewesen sein..." werden Dir die Cops&Elche gleich predigen.

 

Die Bürgermeisterin der betreffenden Gemeinde hat in der Lokalzeitung sogar die Provisions-Konditionen der Heinzen verkündet. Sie bekommen kein Geld von der Gemeinde, sondern finanzieren sich ausschließlich aus dem kassierten Bußgeld. 70 Prozent der Einnahmen behalten sie, 30 müssen sie an die Gemeinde abführen. Stand so in der Zeitung. Is ja klar, dass die Jungs vor diesem Hintergrund ausschließlich die erzieherische Wirkung des Blitzens im Sinn haben und keinen Gedanken an die Möglichkeit verschwenden, Profit zu machen...

 

Greetz

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Interessanter Fall! Das müssen wir mal hier weiterverfolgen. Und das oben beschriebene Szenario ist auch der Grund, weshalb in Berlin nur die Polizei blitzen darf und das Messgeschehen für die Bürger sehr transparent ist!

Im Übrigen ist mir bisher nur bekannt, dass in Niedersachsen schon vor paar Jahren eine Tarnung per Weisung unterbunden werden sollte.

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@hopkirk71:

Kommst Du zufällig aus dem Landkreis Offenbach? :rolleyes:

Hier ist es mir auch schon aufgefallen, dass von einer Privatfirma auf der Hauptstraße in Heusenstamm geblitzdingst wird. :unsure:

Die standen mitte Dezember mal fast einen ganzen Tag an der Stelle. Lichtschrankenmessung mit Fotoeinheiten in beide Richtungen. Die eine schön am Waldrand ins Gestrüpp geschoben und die andere (Stativ so flach wie´s nur geht) neben einen Baum und mit einigen Zweigen garniert. Den weissen Transporter feige um die Ecke geparkt. :60:

 

Wenn man schon genau zwischen zwei Zebrastreifen (Ironie analso einer absoluten Gefahrenstelle mit täglichen schwersten UnfällenIronie aus) sein Geld an der Straße verdienen muß, warum dann nicht offen sichtbar? Hätte IMHO einen wesentlich höheren "Lerneffekt". :licht:

 

Ich habe letztens von dem Abschnitt einige Bilder gemacht. Wenn ich sie entsprechend verkleinert habe, stelle ich sie mal hier ein mit Markierungen, wo die Jungs "Ranschaffen" .

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Hier ist es mir auch schon aufgefallen, dass von einer Privatfirma auf der Hauptstraße in Heusenstamm geblitzdingst wird.

Die standen mitte Dezember mal fast einen ganzen Tag an der Stelle. Lichtschrankenmessung mit Fotoeinheiten in beide Richtungen. Die eine schön am Waldrand ins Gestrüpp geschoben und die andere (Stativ so flach wie´s nur geht) neben einen Baum und mit einigen Zweigen garniert. Den weissen Transporter feige um die Ecke geparkt.

Das war garantiert die Privatfirma ERA aus HN, dementsprechend hat der Transporter auch ein HN-H 6633-Kennzeichen...der ist auch in Veitshöchheim bei Würzburg unterwegs (s. Galerie).

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Getarnt blitzen ? Ist doch in Hessen übliche Praxis. Geht insbesondere mit (Einseiten-)Lichtschrankenmessung besonders gut. Bestes Beispiel: Gemeinde Borken/Hessen, Ortsdurchfahrt Kerstenhausen an der B3. Wer die bekannte Abzockerstelle 200 m vorm Ortsausgang Rtg. Marburg nicht kennt, hat keine Chance. Kamera und Sensor neckisch hinter einem breiten Lattenzaun in Kniehöhe postiert, Fotos werden von schräg unten geschossen. Wenn du den Aufbau siehst, ist es definitiv zu spät.

 

MfG

!Xabbu

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@faun98

 

Hi!

 

Ich will den Namen nicht nennen, aber es handelt sich um eine kleine Gemeinde (drei Ortsteile) im östlichen Wetteraukreis.

 

Grüßle

 

Östliche Wetterau ist bei mir in der Nähe........vielleicht per PN :rolleyes: .

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War ein KA-Kennzeichen, wenn ich mich nicht irre. Weisser Mercedes Transporter. Und ein Grünling mit Stadtwappen am Arm war auch dabei.

..mhhhh...komme nur deshalb drauf, weil einer mal gemeint hat, bei/in Heusenstamm sei ERA auch unterwegs. Die Typen mit Stadtwappen sind immer als Messzeuge dabei. Guck mal in der Galerie unter Würzburg/Veitshöchheim, da sind zwei Beispiele.

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Kommst Du zufällig aus dem Landkreis Offenbach?

 

Der gesamte Landkreis Offenbach ist regelrecht verseucht, stationäre Blitzer, mobile Messeinheiten - alles was der Mensch nicht braucht - das ist Offenbach :rolleyes: . In Brandenburg muss es ähnlich sein.

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Guest saniboy

Hallo zusammen,

 

ich komme aus Baden-Württemberg.

Als die Privatfirma ERA aus HN bei uns in Hardheim blitzte, ( natürlich war auch eine Frau von der Gemeinde dabei ) fragte ich den Angestellten der Privatfirma wie es mit der Tarnung der Gerät aussieht.

 

Er sagte in BW dürfte man das MESSGERÄT nicht abdecken, irgendw lose anlehnen, oder mit Ästen bedecken, welches durch Wind oder sonstige Ursachen Vibrationen verursachen könnte und somit zu einer Messverfälschung führen könnte.

 

Die Fotoeinrichtung mit Blitz könnte man, wenn man lustig ist in die Hecke stellen und 5 Tarnnetze drüberspannen.

Also Messgeräte müssen freistehend aufgebaut werden, Foto und Blitzeinrichtungen können verdeckt werden. So die Aussage seinerseits.

 

Wer sich die Bilder von damals anschauen möchte, ( Sind wirklich gute dabei auch aus einer Perspektive, die man wahrscheinlich noch nicht gehabt hat ) :rolleyes: ... einfach mal schauen unter PLZ 74736 . sind die einzigen von von Hardheim.

 

 

 

Gruß Sebastian

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In Brandenburg muss es ähnlich sein.

Stimmt, aber es gibt keine eigentlichen Privatfirmen. Außer der Polizei (ca. 80 %) blitzen nur die Landkreise/kreisfreie Städte (20 %).

 

Wer blitzt ist egal, jeder ist einer zuviel :rolleyes: .

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worauf noch keiner eingegangen ist:

Meine Kusine hat sich geärgert, bezahlt, der Käse war gegessen.
und das ist er wirklich.

Nachdem ein Verwarngeld bezahlt wurde ist der Fall ein für allemal abgeschlossen - nix mehr mit "Knöllchen anfechten" und so Späße

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Und der Innenminister hat sich bei seiner Weisung seinerzeit sicherlich was gedacht.

Der Innenminister wäre hier ohnehin der falsche Ansprechpartner, da dieser allenfalls einen Erlass "Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei" ( so z.B. in Nds.) erlassen hat, welcher, wie der Name schon sagt, ausschließlich die polizeiliche Verkehrsüberwachung zum Gegenstand hat u. regelt.

 

Da es sich hier allerdings

[...]zumal die Überwachung in der betreffenden Gemeinde von zwei angemieteten Hilfsheinzen eines privaten Sicherheitsdienstes erfolgt und vom Ordnungsamt kein Mensch dabei ist, wenn die blitzen.

offenkundig um eine kommunale Verkehrsüberwachung gehandelt hat (so ganz deutlich ist das aufgrund Deiner undeutlichen u. undifferenzierten Ausdrucksweise leider nicht zu erkennen, da Du zudem bisweilen von HiPo sprichst), ist hier eher der Bürgermeister bzw. Landrat der korrekte Ansprechpartner.

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Östliche Wetterau ist bei mir in der Nähe........vielleicht per PN :D .

Ist die Gemeinde denn nun eigentlich schon genannt worden?

 

Die Gegend gehört ja auch noch zu meiner Flugschneise. :D

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Ist die Gemeinde denn nun eigentlich schon genannt worden?
Ja. freundlicherweise per PN.

 

 

Die Gegend gehört ja auch noch zu meiner Flugschneise. :D

 

 

Keine Gegend zum kultivierten Schnellfahren, eher was für Landwirte im 123er 300 D :D .

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  • 4 weeks later...
Guest Chris11

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man so einen getarnten Blitzer, der betriebsbedingt nun mal an der Strasse steht, mit einem robusten fahrbaren Arbeitsgerät überfährt. Ist ja getarnt, daher muß man wohl nicht unbedingt damit rechnen, das sich statt eines Strauches was Wertvolles dort verbirgt?

 

Soweit ich weiß, sind kommunale Gegenstände, nicht versichert, also wird es ein entsprechendes Loch in die Kreiskasse reißen.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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hier ein aktuelles Beispiel vom Sonntag in Hessen :kopfschuettel:

Hehe, fehlt eigentlich nur noch daß sich die beiden Knechte in großen Buchstaben "RADAR" auf ihre "Tarnanzüge" draufschreiben... :rolleyes:

 

Zum Thema: vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Ansatz für einen Einspruch: wenn offensichtlich bei Aufbau gegen Anweisungen verstoßen wurde könnte man grundsätzlich den korrekten Aufbau in Frage stellen und damit auch die so vorgenommenen Messungen.

 

Ferner sind vor Gericht die Zeugenaussagen von auf Provisionbasis arbeitenden Privatleuten nicht annähernd so gewichtig wie diejenigen "echter" Polizisten.

 

Gruß, Radfahrer :rolleyes:

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Guest Simineon
Ferner sind vor Gericht die Zeugenaussagen von auf Provisionbasis arbeitenden Privatleuten nicht annähernd so gewichtig wie diejenigen "echter" Polizisten.

 

*wuuuuuusch*

 

und schon wieder ein Tiefflieger über dem Stammtisch ...

 

Lufthoheit wiedergewonnen ...

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Soweit ich weiß, sind kommunale Gegenstände, nicht versichert, also wird es ein entsprechendes Loch in die Kreiskasse reißen.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Das stimmt nicht.

Sowohl die Gemeinden als auch die Kreise sind über den sogenannten Kommunalen Schadensausgleich versichert.

Die Fahrzeuge der Länder sind nicht versichert. Beispiel Polizei oder Straßenmeisterei.

 

MfG

Seatfahrer

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Ferner sind vor Gericht die Zeugenaussagen von auf Provisionbasis arbeitenden Privatleuten nicht annähernd so gewichtig wie diejenigen "echter" Polizisten.

 

*wuuuuuusch*

 

und schon wieder ein Tiefflieger über dem Stammtisch ...

 

Lufthoheit wiedergewonnen ...

Ach tatsächlich ?

 

Jetzt bin ich aber wirklich gespannt... :kopfschuettel:

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hier ein aktuelles Beispiel vom Sonntag in Hessen :rolleyes:

Hehe, fehlt eigentlich nur noch daß sich die beiden Knechte in großen Buchstaben "RADAR" auf ihre "Tarnanzüge" draufschreiben... :nick:

genau des fand ich auch so krass :rofl: . Wenn schon, dann bitte am Boden robbend mit Kampfanzüge die Kisten aufstellen.

Bildergalerie ist nun drin: Bilder: Tarnen, Täuschen, Tricksen mit eso-Geraffel an der B3 Wahnhausen / Fuldatal

:licht:

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