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Mit Ca. 30Kmh Drüber Geblitzt Und Fuß Auf Dem Amaturenbrett


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Moin moin,

 

ich hab mal eine kurze Frage: Und zwar wurde ich letzte Woche mit zirka 80kmh innerorts geblitzt.

Hört sich jetzt erstmal nicht besonders an, die konsequenzen sind mir auch bewusst.

Aber ich hatte zu dem Zeitpunkt den linken Fuß auf dem Amaturenbrett, etwa dort wo normalerweise der Lichtschalter für Abblendlicht etc ist.

Da ich über so einen Vorfall noch nie etwas gelesen habe wollte ich mal fragen ob Ihr so etwas schonmal gehört habt oder ob Ihr wisst welche Strafe auf mich zukommt?

Zu dem Zeitpunkt war es Dunkel und es ist meine erste Straftat im Straßenverkehr.

 

Besten Dank schonmal!!

Gruß Kim

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Hallo, Kimboo,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wo Du zum Zeitpunkt der Messung Deinen Fuß hattest, interessiert in diesem Fall niemanden.

 

Würde Dich eine Streife sehen, wie Du so fährst und hättest Du einen PKW, bei dem man beide Füße zum Bedienen der Pedale braucht, wäre mindestens ein ernsthaftes Gespräch zu erwarten.

 

Würdest Du in dieser Stellung in einen Unfall verwickelt und jemand hätte dies vorher gesehen, könntest Du Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn es um Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld geht.

 

Ganz sicher würdest Du gesundheitliche Probleme haben, die Du bei ordnungsgemäßer Sitzhaltung vielleicht nicht hättest.

 

Andererseits: Orthopäden, Chirurgen, Kieferchirurgen, Zahnärzte usw. wollen ja auch ein bisschen Geld verdienen, also fahre ruhig so weiter. :wand:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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was machst Du mit Deinem linken Fuß auf dem Armaturenbrett?
Zehennägel schneiden. http://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/biggrin.png
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Wo Du zum Zeitpunkt der Messung Deinen Fuß hattest, interessiert in diesem Fall niemanden.

 

Würde Dich eine Streife sehen, wie Du so fährst und hättest Du einen PKW, bei dem man beide Füße zum Bedienen der Pedale braucht, wäre mindestens ein ernsthaftes Gespräch zu erwarten.[/Quote]

Guck mal in die TBNR 123612.

Ob das niemand interessiert möchte ich bezweifeln. Und im Antreffungsfall dürfte hoffentlich auch mehr als nur ein Gespräch stattfinden.

 

In einer Notsituation dürfte er kaum in der Lage gewesen sein, das Fahrzeug verkehrssicher zu führen.

 

 

Gruß

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Hallo, Sobbel,

 

der Fahrer gilt nicht als "Besetzung".

 

Soweit § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO dem Fahrzeugführer die Verantwortlichkeit für die Besetzung des Fahrzeugs auferlegt, können damit nur die Personen gemeint sein, die sich neben dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden (BayObLG DAR 79, 45; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 23 StVO Rn. 22). Dies ist u.a. auch § 31 Abs. 2 StVZO zu entnehmen, der für den Fahrzeughalter eindeutig zwischen seiner Verantwortung für die Eignung des Fahrzeugführers einerseits und die (Ladung und) Besetzung andererseits differenziert, den Fahrer somit nicht als Teil der Besetzung ansieht.

http://www.ra-kotz.de/schuhwerk.htm

 

Das Problem hatten wir schon vor Jahren, als wir versucht haben, mit dieser Tatbestandsnummer das Lesen während der Fahrt zu sanktionieren.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Nicht aller Unsinn am Steuer ist verboten bzw zieht Bußgelder nach sich.

Zeitunglesen am Steuer ist krass. Aber es gibt auch noch Cops, die wollen für FlipFlop am Steuer kassieren.

 

@TE

Du bist zwar deutlich zu flott unterwegs gewesen, was berechtigt ein weing kosten wird und Punkte bringt

Aber du bist kein Straftäter

 

Dein Fuß hat da oben nichts verloren. Ich hoffe, dass Nachteule mit seinem Gespräch einen ordentlichen Anschiss meint, denn den verdientso ein Verhalten. Manchmal gibt es Aktionen der Verkehrssicherheit, da werden dem Raser oder was auch immer falsch gemacht wurde reale Bilder von Unfällen gezeigt. Solche Bilder sollte man dir auch zeigen. Im Falle einer gefährlichen Situation hast du mit Fuß hoch und auch noch 80 km/h innerorts keine Chance dein Fahrzeug zu kontrollieren. Im besten Falle trifft es nur dich, das Risiko, dass es andere trifft -und die durch dich getötet werden- ist hoch.

 

Ein Bußgeld für "Fuß auf dem Amaturbrett" fällt mir ad hoc nicht ein, d.h.aber nicht, dass es keinen Tatbestand dafür gibt, nur ist das kein ganz geläufiger.

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"Sie hatten nicht beide Beine im Fußraum in Reichweite der Pedale".

900€ Bußgeld, 3 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot.

 

:rtfm:

 

Ok, Spaß beiseite... mir fällt auch kein Tatbestand ein der hier zur Anwendung kommen könnte.

Allerdings wäre es schon sehr interessant zu Wissen weshalb du den Fuß da oben hattest... ich meine... ist das nicht unbequem?

Und hast du ein Fahrzeug mit AT oder MT?

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Dein Fuß hat da oben nichts verloren.

@blaulicht: Wer sagt das, wo der linke Fuß abzulegen ist? Für ein Automatik-Fahrzeug im Fahrbetrieb brauche ich den linken Fuß überhaupt nicht und für ein Schalter-Fahrzeug nur zum Kuppeln, außer man ist Linksbremser.

 

Im Falle einer gefährlichen Situation hast du mit Fuß hoch und auch noch 80 km/h innerorts keine Chance dein Fahrzeug zu kontrollieren. Im besten Falle trifft es nur dich, das Risiko, dass es andere trifft -und die durch dich getötet werden- ist hoch.

Schwachsinn im Quadrat, dazu niveaulos.

 

Ein Bußgeld für "Fuß auf dem Amaturbrett" fällt mir ad hoc nicht ein,

 

Gottseidank!

:nolimit:

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Hallo, m3,

 

Für ein Automatik-Fahrzeug im Fahrbetrieb brauche ich den linken Fuß überhaupt nicht und für ein Schalter-Fahrzeug nur zum Kuppeln, außer man ist Linksbremser.

tappst Du beim Schaltwagen bei einer Vollbremsung nicht gleichzeitig die Kupplung mit durch? :think:

 

Dazu mal eine kleine Anekdote:

 

Sprinterfahrer, Schaltwagen und auch das linke Bein gemütlich angewinkelt.

 

Bei unserem kleinen Gespräch über den Sinn oder Unsinn dieser Fahrweise habe ich ihm einen kleinen Test vorgeschlagen.

 

Er hat sich wieder genauso hingesetzt, wie während der Fahrt und dann haben wir uns weiter ganz gemütlich unterhalten, bis ich plötzlich ganz laut "Bremsen" geschrien habe.

 

Der arme Kerl dürfte die nächsten paar Tage schmerzhaft an dieses Gespräch erinnert worden sein :sneaky: , aber er hat gleich eingesehen, dass es in einer Gefahrensituation doch nicht ganz so gesund ist, so zu fahren.

 

Wenn Du Lust hast, kannst Du so einen Test gerne selber durchführen und das Ergebnis hier berichten. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...tappst Du beim Schaltwagen bei einer Vollbremsung nicht gleichzeitig die Kupplung mit durch? :think:

@nachteule: Nicht zwingend.

 

Wenn Du Lust hast, kannst Du so einen Test gerne selber durchführen und das Ergebnis hier berichten. :abwarten:

Ich bin dafür zu ungelenkig bzw. habe zu lange Gräten.

:nolimit:

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Guest Kleiner Schelm

@m3

 

ich hoffe, dass du kein Auto fährst.

 

Was soll man sonst deinem Unsinn entgegnen?

Soll ich dir jetzt ernsthaft erklären, warum man -auch in einem Automatikfahrzeug- den Fuß im Fußraum belassen sollte?

 

Die Frage von m3 ging nicht in Richtung einer Empfehlung (Man sollte ...), sondern konkret in die Richtung, wo genau verbindlich definiert ist, wo sich welches Körperteil während der Fahrt zu befinden hat.

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@m3

 

ich hoffe, dass du kein Auto fährst.

 

Was soll man sonst deinem Unsinn entgegnen?

Soll ich dir jetzt ernsthaft erklären, warum man -auch in einem Automatikfahrzeug- den Fuß im Fußraum belassen sollte?

 

Die Frage von m3 ging nicht in Richtung einer Empfehlung (Man sollte ...), sondern konkret in die Richtung, wo genau verbindlich definiert ist, wo sich welches Körperteil während der Fahrt zu befinden hat.

 

? Empfehlung?

 

Er schrieb

Wer sagt das, wo der linke Fuß abzulegen ist? Für ein Automatik-Fahrzeug im Fahrbetrieb brauche ich den linken Fuß überhaupt nicht

 

Und doch, man braucht den linken Fuß. z.b. um die Kontrolle im Fahrzeug bei Ausweichmanövern, Schleudern, etc zu behalten. Man stützt sich nämlich ab. Darüber hinaus kann die Sitzposition nicht richtig eingestellt sein, wenn man seinen Fuß auf das Amateurbrett legen kann.

 

wo genau verbindlich definiert ist, wo sich welches Körperteil während der Fahrt zu befinden hat.

Und dann wundert sich das deutsche Volk, dass alles in Gesetzen geregelt wird. :wand:

 

Mit Freiheit können viele anscheinend gar nicht umgehen.

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Liebes Blaulicht, halten wir fest: wo ich meine Körperteile während der Fahrt ablege, geht dich im Großen und Ganzen einen feuchten Kehrricht an. Deswegen kannst du dir auch sämtliche Belehrungen, Anschisse etc. zuhause an die Wand nageln oder sonstwas damit machen. Mich - und vermutlich sehr viele andere - interessiert deine Meinung dazu nämlich nicht. Auch nicht, wenn du in Uniform auftauchst.

  • Like 2
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Liebes Blaulicht, halten wir fest: wo ich meine Körperteile während der Fahrt ablege, geht dich im Großen und Ganzen einen feuchten Kehrricht an. Deswegen kannst du dir auch sämtliche Belehrungen, Anschisse etc. zuhause an die Wand nageln oder sonstwas damit machen. Mich - und vermutlich sehr viele andere - interessiert deine Meinung dazu nämlich nicht. Auch nicht, wenn du in Uniform auftauchst.

 

Was natürlich ein Beweis deiner Reife und Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestärkt.

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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten!

Ein wenig schlauer bin ich jetzt aber so richtig nun auch wieder nicht.

Ich weis ich hab scheiße gebaut wem es spaß macht sich drüber aufzuregen: Bitteschön!

Warum ich den Fuß oben hatte : Es war spät, ich war müde , es war nix los und es ist bequem.

 

Nochmal wird es mir definitiv nicht passieren !

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Hallo, Blaulicht,

 

wie sanktionierst Du denn einen LKW - Fahrer, der mit Flipflops oder barfuss fährt?

 

Wie ist es bei einem ausländischen Fahrer?

 

Hallo, Sobbel,

 

bitte nicht auf meine Frage an Blaulicht antworten und vorsagen.

 

Zum Auffangtatbestand: Was würdest Du denn da konkret schreiben?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guck mal zwei Beiträge über deinem.
Ach Du liebe Zeit, was ist denn jetzt passiert? Dir fällt echt nichts besseres ein als sich auf einen Beitrag ausgerechnet von moi zu beziehen? Dir muß es echt schlecht gehen! Kann man auch daran erkennen, daß Du überhaupt auf eine Frage antwortest reagierst, wobei: die Frage war nicht wie nicht sondern wie. Also, nutze die Chance, bevor nachteule Deinen Text liest und Dich endgültig als Depp einstuft.

 

Oder willst du jetzt Kindergarten spielen?
Glaube ich nicht. Um im Bild zu bleiben: er könnte Dich höchstens dort abholen.
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@m3

 

ich hoffe, dass du kein Auto fährst.

@blaulicht: :shit: .

 

Soll ich dir jetzt ernsthaft erklären, warum man -auch in einem Automatikfahrzeug- den Fuß im Fußraum belassen sollte?

Genau, wer vom Schalter kommt und Automatik neu lernt, dann es ist eine Hilfe, den linken Fuß nach hinten wegzuklappen. Der Fuß bleibt im Fußraum :fool: .

:nolimit:

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Hallo, Blaulicht,

 

kein Kindergarten, sondern eine ernsthaft gemeinte Frage direkt an Dich: Da Du Sobbel zugestimmt hast, dass man FlipFlops bei LKW - Fahrern sanktionieren kann, wirst Du sicher auch die Frage beantworten können, wie und nach welcher Rechtsgrundlage?

 

Es gibt hier ganz bestimmt einige, die es nicht wissen und gerne von Dir lernen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ach Nachteule, Du glaubst immer noch an das Gute im Menschen. Diese meine Frage:

Momang? Was hat ein ferngesteuertes Auto auf der Fahrbahn verloren? Ich denke da so mal an § 32 StVO...

konnte er schon nicht beantworten. Und jetzt willst Du ihn noch in die Tiefen anderer Regelungen locken? :shutup:

 

Das kann nicht gut ausgehen. :geheim:

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Hallo, Ichtyos,

 

es gibt den schönen Spruch: Schuster, bleib bei Deinem Leisten.

 

Technik, insbesondere Fahrzeugtuning (um nur mal ein Beispiel zu nennen) ist etwas, mit dem ich mich nicht besonders auskenne.

 

Wenn nun hier im Forum Kollegen oder auch andere Forenmitglieder zu technischen Dingen rechtliche Kommentare abgeben, werde ich ganz sicher nicht so etwas

 

@Sobbel

 

Richtig

;)

schreiben, nur, um den Eindruck zu erwecken, dass ich ebenfalls ein Fachmann bin.

 

Da Blaulicht dem Beitrag von Sobbel zugestimmt hat, muss man davon ausgehen, dass er selber auch Fachmann auf diesem Gebiet ist und dass er uns sicher erklären kann, warum FlipFlops bei LKW - Fahrern verboten sind, wer dieses verbietet und wie es sanktioniert wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

]Aber nicht auf Grundlage der StVO.

Jain - würd ich später was zu schreiben. Hat was mit der Bitte aus #31 zu tun.

 

 

bitte nicht auf meine Frage an Blaulicht antworten und vorsagen.[/Quote]

Och Menno.

Aber er hatte schon einen Tag Zeit um sich schlau zu machen.

Was schreib ich da eigentlich? übersichselbstkopfschüttelt.

 

Zum Auffangtatbestand: Was würdest Du denn da konkret schreiben?[/Quote]

Ich müßte ihn fahren sehen.

Im Moment hab ich ein Bild im Kopf - ungefähr so:

Der TE sitzt ja so, daß er trotzdem mit den Händen ans Lenkrad reicht. Wenn er also keine Gibbonarme hat, ist das Bein mit dem Fuß am Armaturenbrett nicht mal annähernd ausgestreckt, sondern im Kniegelenk relativ stark angewinkelt. Ich hätte schon große Mühe diese Position überhaupt einzunehmen, geschweige denn sie plötzlich wieder zu verlassen. Ich bin 1,80 und fahre A4.

Konkrete Formulierungen möchte ich hier -öffentlich- eigentlich nicht geben.

 

@nachteuleGuck mal zwei Beiträge über deinem

Da steht nur auf welcher Grundlage Biber nicht kassieren würde.

Du wurdest aber etwas anderes gefragt.

 

Gruß

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Hallo, Sobbel,

 

zum Thema "Fahrer mit Fuß auf dem Armaturenbrett": **

 

bei einem "normalen" PKW, also nicht einem Fahrzeug der Sprinterklasse, das als PKW zugelassen ist, habe ich so etwas noch nicht gesehen, bzw. kann mich nicht an so einen Vorfall erinnern.

 

Bei größeren Fahrzeugen, insbesondere LKW oder SZM, sieht man es allerdings nicht ganz so selten.

 

Wir haben seinerzeit, als die Information kam, dass das Lesen während der Fahrt nicht sanktioniert werden kann, alle möglichen Szenarien (Lesen, Kreuzworträtsel lösen, Trommeln, Füße hochlegen usw.) geprüft und festgestellt, dass es keinen konkreten Tatvorwurf gibt, wenn man so etwas beobachtet.

 

Es wäre allenfalls möglich, den Fahrer zu sanktionieren, wenn er rechts die durchgezogene Linie überfährt, wenn er zu weit nach links kommt (Rechtsfahrgebot) usw., aber das ist alles nicht das Gelbe vom Ei.

 

Im Grunde genommen gibt es nur zwei Möglichkeiten:

 

1.: Das belehrende Gespräch mit dem Fahrer und ggf. mit dem Beifahrer, der ja ein eigenes Interesse daran hat, wieder heil nach Hause zu kommen.

 

Ist der Fahrer vollkommen uneinsichtig, bleibt

 

2.: ein Telefonat mit dem Fahrzeughalter, Disponenten, Firmenchef o. ä. mit der Bitte, aus gegebener Veranlassung die Fahrer darauf hinzuweisen, dass sie mit dieser Verhaltensweise nicht nur sich und andere gefährden, sondern auch den Versicherungsschutz (Kasko) der Firma, denn wenn der Fahrer wegen so einem Unsinn einen Unfall baut, kann die Kasko die Zahlung verweigern.

 

Zum Thema FlipFlops (geht eher an die, die sich nicht damit auskennen :abwarten: ):

 

Hier ist von Seiten unseres Blaulichts nicht mit einer Antwort zu rechnen.

 

Selbst bei den PN, die er mir in diesem Zusammenhang geschickt hat (und hoffentlich in Zukunft Abstand davon nimmt :nawarte: ), hat er sich nur herumgewunden.

 

Um das Ganze mal selber aufzulösen:

 

In der StVO gibt es m. W. keinen passenden Tatvorwurf (hier lasse ich mich allerdings gerne eines Besseren belehren, sollte ich falsch liegen).

 

Ist ein Fahrer, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaft unterliegt, bei einem erklärenden Gespräch über die bestehenden Vorschriften (festes Schuhwerk, Warnwesten usw.) uneinsichtig, oder sorgt der Firmeninhaber bzw. ein anderer Verantwortlicher nicht für eine ordnungsgemäße Ausrüstung, wird eine Meldung an die Berufsgenossenschaft geschrieben.

 

Diese kümmert sich um den Fall und erlässt ggf. Sanktionen.

 

Wie hoch diese im Einzelfall aussehen, lässt sich nicht vorhersagen, aber sie können ganz schön deftig sein.

 

Im Großen und Ganzen reicht allerdings ein kleines Gespräch mit dem Fahrer.

 

** Zusatz zum Fuß auf dem Armaturenbrett:

 

Gerade im Sommer sieht man immer wieder Beifahrer(innen), die es sich so ganz gemütlich machen.

 

Insbesondere bei den Frauen reicht meistens schon die Frage, ob sie sich schon nach einem guten Zahnarzt und einem plastischen Chirurgen umgesehen haben, da sie diesen sicher brauchen, wenn ihnen bei einem Unfall der Airbag das Bein ins Gesicht haut.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

bei einem "normalen" PKW ... habe ich so etwas noch nicht gesehen[/Quote]

Ich auch nicht.

 

Bei den anderen Sachen müßte mit der "9" und Fantasie (was nicht mit Fadenscheinig zu verwechseln ist) gearbeitet werden, wenn zu begründen ist, daß die "Verkehrssicherheit wesentlich litt".

Wir schreiben über die "9" auch Anzeigen wenn ein VT durch die Parallelfahrbahn im AK am Stau vorbeifährt. In Analogie zum 102600.

 

 

 

In der StVO gibt es m. W. keinen passenden Tatvorwurf[/Quote]

Liegst nicht falsch

 

Ist ein Fahrer, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaft unterliegt .. wird eine Meldung an die Berufsgenossenschaft geschrieben.[/Quote]

Genau.

Das Zauberwort hier heißt UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Gehen übrigens aus dem Par. 15 SGB 7 hervor.

Nur für die, die es nicht wissen.

 

Da wechseln schon mal gern 3-stellige Beträge den Besitzer (festes und hinten geschlossenes Schuhwerk)

Blöd ist nur, das der nichtdeutsche Lkw Fahrer so nicht belangt werden kann, es sei denn, er fährt für ein deutsches Unternehmen.

 

 

Gruß

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Wir schreiben über die "9" auch Anzeigen wenn ein VT durch die Parallelfahrbahn im AK am Stau vorbeifährt. In Analogie zum 102600.

 

Moin Sobbel,

 

hier im Thema ist es zwar off-topic. Aber der 102600 stellt auf einen Seitenstreifen ab. Eine Parallelfahrbahn ist aber eine Fahrbahn und kein Seitenstreifen. :angry: Die Diskussion hatte ich mit @Nachteule auch schon. http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a015.gif

 

Und wir kommen trotzdem gut miteinander aus. :)

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Hallo, Ichtyos,

 

Sobbel hat nicht geschrieben, dass er die Tatbestandsnummer 102600 für das Befahren der Parallelfahrbahn nimmt, sondern dass es bei ihnen analog zu diesem Tatbestand, genauso, wie in BW, einen Auffangtatbestand im 9er - Bereich gibt (bei uns wäre es die Nummer 910212).

 

Es scheint demnach noch andere Bundesländer zu geben, in denen das Befahren der Nebenfahrbahnen sanktioniert werden kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

Wo zum Geier finde ich in der StVO ein Verbot, Neben- oder Parallelfahrbahnen zu benutzen? Und wo finde ich eine Erklärung, was das ist? :dribble:

So ein Verbot zum Benutzen findest du nicht. Es geht auch nicht um das einfache Benutzen sondern um das schnellere Vorwärtskommen bei z.b. Stau auf der Hauptfahrbahn.

 

Erklärungen zu den Begriffen und den Fahrbahnen bzw. Fahrbahnteilen findest du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahnkreuz

Wiki benutzt allerdings den Begriff Verteilerfahrbahn und Verflechtungsstrecke.

In der StVO findest du die Begriffe nicht.

 

Gruß

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Ich meine, dieses....

 

Sach mal Nachteule, was soll der Kindergarten?? Irgendwie läufst du jetzt komplett unrund.

 

...ist angesichts dessen......

 

Um das Ganze mal selber aufzulösen:

 

[....]

 

....voellig unangebracht. Es wirft aber, wie eigentlich immer, ein entsprechendes Licht auf den, der sich derart aeussert....... :schreck:

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Sorry. Der Beitrag von Biber erscheint bei mir nicht (mehr). Es müsste also drei Beiträge heißen
Die Ausrede ist mehr als dämlich, damit aber immerhin voll auf Deinem Niveau. Wie Du durch einfaches nachlesen hättest feststellen können, findet sich auch drei Beiräge über dem von nachteule kein relevanter Inhalt, schon gar keine Antwort auf seine Frage.

 

Fakt ist: Du hast Dein Unwissen mal wieder eindeutig bewiesen.

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