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Geblitzt Und Nicht Gemerkt - Zeugenfragebogen, FS in Gefahr?


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Hallo Leute, nach langer Zeit hab ich nun wieder ein Problem.

 

Auf den Namen meiner Mutter ist ein VW angemeldet inklusive Versicherung etc, den ich aber Hauptsächlich nutze.

 

Nun wurde ich am 31.7. damit geblitzt und habe es nicht gemerkt. Heute kam ein Zeugenfragebogen an, wo drin steht das der VW mit 132 auf einem Schnellweg (außerorts) wo nur 100 erlaubt waren, geblitzt wurde.

 

Es steht drin, dass meine Mutter für den genannten Verstoß nicht in Frage kommt (weil auf den Bild eine männliche Person gezeigt wird) und sie den Zeugenfragebogen ausfüllen soll.

 

Das Foto ist relativ schlecht weil die Sonne ins Gesicht gescheint hat und die Scheibe gespiegelt hat.

 

Wie ist bei dem Bogen am Besten vorzugehen, damit ich um die Sache drumrum komme, da ich mir nichts verkehrstechnisch erlauben darf. Mal davon abgesehen, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass ich nicht so schnell gefahren bin.

 

Danke für eure Hilfe.

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Deine Mutter muss nicht antworten, dann ist aber der Weg zu Angehörigen sehr kurz.

 

Wie ist bei dem Bogen am Besten vorzugehen, damit ich um die Sache drumrum komme
Dich notfalls hier einlesen, aber Du bist ja schon ein Jahr hier registriert, da dürften Dir die gängigen Strategien eigentlich geläufig sein.
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Ich nochmal,

 

in meinem anderem Thread habe ich ja geschildert was mit passiert ist. Nun habe ich noch eine Frage falls die Sache schlecht ausgeht. folgende vorgeschichte:

 

-Oktober 2011 Rotlicht verstoß mit Unfall

-November 2012 Gerichtsverhandlung und festlegung das ich 6 Monate einen Führerscheinentzug bekomme. (hatte vorher keine punkte etc)

-Juni 2013 führerschein wieder bekommen

-Juli 2013 geblitzt worden mit 32 km zuviel (außerorts)

 

Was würde das für konsequenzen nachziehen?

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Was würde das für konsequenzen nachziehen?

Wenn ich Deine Historie lese, kann ich nur hoffen, daß es wirklich Konsequenzen hat. Vielleicht dann auch endlich bei Dir.
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Das Bußgeld ist richtig, und "erlauben" solltest Du Dir sowieso eigentlich nie etwas. Allerdings gilt auch für Dich die normale Punkteregelung (nur bei PZ sehe es anders aus, da käme jetzt eine MPU), das heißt bei 18 Punkten ist der Schein futsch.

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ok, so wie ich jetzt das gelesen habe, sollte meine mutter erstmal gar nichts machen.

danach würde dann ermittelt werden, wer noch bei der meldeadresse wohnt.

dann würde mein vater und ich ins spiel kommen

wahrscheinlich werde ich dann auf grund des alters einen anhörungsbogen bekommen (richtig?)

diesen sollte ich dann auch erstmal ignorien und versuchen das 3 monte umgehen(richtig?)

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oki, dann erstmal besten dank :-)

 

ich fasse das nochmal zusammen:

- die punkte durch den rotlichtverstoß (7 punkte) sind damit ersetzt worden, dass mir für 6 monate mein führerschein entzogen wurde.

- durch meinen führerscheinentzug und die neuerteilung meines führerscheines habe ich 0 punkte auf meinem konto.

- ich muss 120 € zahlen und 3 punkte bekomme ich

- ich darf mir nichts mehr erlauben und werde wie eine nonne fahren :D

 

ich überlege ob ich mir aus spaß mal einen auzug aus dem punktereigster zuschicken lassen zum überprüfen, ob da wirklich alles auf 0 ist, oder weckt man damit schlafende hunde?

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verdamm, es gibt soviele verschiedne möglichkeiten. was ich nun noch gelesen habe ist folgendes:

 

-meine mutter bittet um ein besseres foto, da sie auf dem bild nicht erkennt wer es sein soll.

-wenn ein besseres bild kommt, gibt meine mutter an das ein kumpel gefahren ist

-kumpel gibt den verstroß zu

-hoffen das die verjährung in kraft tritt und dann sagt der kumpel, ihm ist auf gefallen, das er ja doch nicht gefahren ist und ich werde angegeben

-wenn ich dann angeschreiben werde, ist es hoffentlich verjährt.

 

richtig so?

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(1) -meine mutter bittet um ein besseres foto, da sie auf dem bild nicht erkennt wer es sein soll.

(2) -wenn ein besseres bild kommt, gibt meine mutter an das ein kumpel gefahren ist

(3) -kumpel gibt den verstroß zu

(4) -hoffen das die verjährung in kraft tritt und dann sagt der kumpel, ihm ist auf gefallen, das er ja doch nicht gefahren ist und ich werde angegeben

(5) -wenn ich dann angeschreiben werde, ist es hoffentlich verjährt.

 

(6) richtig so?

Zu (1) Richtig.

zu (2) Wäre eine lupenreine Straftat die Deine Mutter (für Dich) begehen würde (falsche Verdächtigung).

Zu (3) Richtig.

Zu (4) Richtig.

Zu (5) Richtig.

Zu (6) Bis auf (2) alles verstanden.

 

Für die richtige Beantwortung der Frage (2) musst Du nochmal nachsitzen...

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Ich habe diese beiden Themen mal verbunden, schliesslich ist es ja derselbe Fall. Man sollte doch in einem Thread bleiben, auch wenn verschiedene Fragen zu demselben Thema vorhanden sind, anderenfalls wird's unuebersichtlich.

 

Also, lieber TE, sollte noch die Frage aufkommen, ob das Fenster offen war, dann stelle sie hier und eroeffne NICHT einen neuen Thread mit dem Thema: 'Geblitzt und nicht gemerkt - War das Fenster offen??

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Kannst Du machen, und wecken tust Du damit gar nichts...

 

Und wie schon geschrieben, darfst Du Dir theoretisch noch 14 Punkte "erlauben", beim 15en ist der Schein wech!

Aber nur wenn er bei den bestimmten Punkteständen kostenpflichtig verwarnt wurde.

 

Man kann also auch deutlich mehr als 18 Punkte sammeln.

 

Aber das verwirrt hier nur noch (mehr).

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  • 2 weeks later...

Das kann sie auch direkt auf dem Fragebogen machen.. allerdings vermute ich, dass die Behörde schon selber ermittelt immerhin sind seit Zusendung des ZFB schon fast drei Wochen vergangen.

 

Sie dürften hier eine Zeugnisverweigerung vermuten und schon mal "Bilder gucken".

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  • 2 months later...

so inzwischen sind 3 monate rum. der alberto fahrer hat nun einen bußgeldbescheid bekommen. da er im moment im ausland ist, wurden nochmal 4 wochen aufschub gewährt bis zur vollstreckung.

 

muss er nun einfach formlos schreiben, er ist doch nicht gefahren und dann mich angeben? wenn ich dann den bescheid bekomme, verweiße ich auf die 3 monatige verjährungsfrist und bitte das verfahren einzustellen, richtig ? :D

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Er legt Einspruch gegen den BuGeBe ein und verweist darauf, dass er nicht der Fahrer war. Er kann angeben, dass du der Fahrer wartst, aber man bedenke die Moeglichkeit einer Fahrtenbuchauflage.... Die kann zwar auch so kommen (wenn auch wenig wahrscheinlich), aber wenn der Sohn der Halterin benannt wird, dann koennte die Wahrscheinlichkeit groesser werden.

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Moin Moin

 

der alberto fahrer (der Ersatzfahrer) hat nun einen bußgeldbescheid bekommen.

Er (der Ersatzfahrer) legt Einspruch gegen den BuGeBe ein und verweist darauf, dass er nicht der Fahrer war.

ok, wenn er (der Ersatzfahrer) einspruch einlegt und sagt er (der Ersatzfahrer) war nicht der fahrer, ...

Zum besseren Verständnis hab ich das Fette eingefügt.

 

 

 

Ja, weil verjährt...

Nö.

Finde deinen Fehler

 

Es ging um AlBerTo, den Ersatzfahrer, der die Missetat auf sich nahm und den BuGeBe erhalten hat und jetzt plärrt "aber ich war es doch gar nicht".

Nicht um den wahren Fahrer.

 

Gegen den wahren Fahrer, den TE also, dürfte das mit der Verjährung stimmen, so daß dieser mit Hinweis auf die Verjährung den Einspruch einlegt, falls es dann noch zu einem BuGeBe kommt.

Alberto hingegen müßte seine Nichtfahrereigenschaft erst noch beweisen.

 

Oder hab ich das alles falsch verstanden?

 

Gruß

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Ja, du hast alles falsch verstanden. Der "Italiener" sagt: ich war's nicht, die Bußgeldstelle vergleicht das Blitzbild mit dem Passfoto und stellt fest, dass die Ähnlichkeit nicht groß ist. Verfahren eingestellt.

 

Bußgeldbescheid und Einspruch bewirken keine Beweislastumkehr. Die Beweispflicht bleibt bei der Bußgeldbehörde.

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