VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Hallo Leute, nach langer Zeit hab ich nun wieder ein Problem. Auf den Namen meiner Mutter ist ein VW angemeldet inklusive Versicherung etc, den ich aber Hauptsächlich nutze. Nun wurde ich am 31.7. damit geblitzt und habe es nicht gemerkt. Heute kam ein Zeugenfragebogen an, wo drin steht das der VW mit 132 auf einem Schnellweg (außerorts) wo nur 100 erlaubt waren, geblitzt wurde. Es steht drin, dass meine Mutter für den genannten Verstoß nicht in Frage kommt (weil auf den Bild eine männliche Person gezeigt wird) und sie den Zeugenfragebogen ausfüllen soll. Das Foto ist relativ schlecht weil die Sonne ins Gesicht gescheint hat und die Scheibe gespiegelt hat. Wie ist bei dem Bogen am Besten vorzugehen, damit ich um die Sache drumrum komme, da ich mir nichts verkehrstechnisch erlauben darf. Mal davon abgesehen, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass ich nicht so schnell gefahren bin. Danke für eure Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Deine Mutter muss nicht antworten, dann ist aber der Weg zu Angehörigen sehr kurz. Wie ist bei dem Bogen am Besten vorzugehen, damit ich um die Sache drumrum kommeDich notfalls hier einlesen, aber Du bist ja schon ein Jahr hier registriert, da dürften Dir die gängigen Strategien eigentlich geläufig sein. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 ich bin jetzt wieder total raus aus der materie und bin mir nicht sicher, ob alles noch so ist wie vor einem jahr.hast du in stichpunkten ein paar details zu einer strategie? Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 Ich nochmal, in meinem anderem Thread habe ich ja geschildert was mit passiert ist. Nun habe ich noch eine Frage falls die Sache schlecht ausgeht. folgende vorgeschichte: -Oktober 2011 Rotlicht verstoß mit Unfall-November 2012 Gerichtsverhandlung und festlegung das ich 6 Monate einen Führerscheinentzug bekomme. (hatte vorher keine punkte etc)-Juni 2013 führerschein wieder bekommen-Juli 2013 geblitzt worden mit 32 km zuviel (außerorts) Was würde das für konsequenzen nachziehen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 noch Probezeit? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Was würde das für konsequenzen nachziehen?Wenn ich Deine Historie lese, kann ich nur hoffen, daß es wirklich Konsequenzen hat. Vielleicht dann auch endlich bei Dir. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 keine probezeit. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Da die Punkte weg sind, sollte es keine sonstigen Probleme geben. Die FEB sollte auch keine Probleme in Bezug auf die Fahreignung machen. Ganz ausschließen kann man das jedoch nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 hast du in stichpunkten ein paar details zu einer strategie?Jo, lies einfach ein paar Threads. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 ich weiß bloß nicht, ob ich mit dem führerscheinentzug auch noch punkte bekommen habe. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 15, 2013 Report Share Posted August 15, 2013 Die wurden durch den Entzug gelöscht. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 15, 2013 Author Report Share Posted August 15, 2013 Also müsste ich 120 Euro und 3 punkte bekommen? und darf mir dann nix mehr erlauben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Das Bußgeld ist richtig, und "erlauben" solltest Du Dir sowieso eigentlich nie etwas. Allerdings gilt auch für Dich die normale Punkteregelung (nur bei PZ sehe es anders aus, da käme jetzt eine MPU), das heißt bei 18 Punkten ist der Schein futsch. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Moin Moin Deine Mutter muss nicht antworten, dann ist aber der Weg zu Angehörigen sehr kurz. Der ist immer kurz. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 16, 2013 Author Report Share Posted August 16, 2013 ok, so wie ich jetzt das gelesen habe, sollte meine mutter erstmal gar nichts machen.danach würde dann ermittelt werden, wer noch bei der meldeadresse wohnt.dann würde mein vater und ich ins spiel kommenwahrscheinlich werde ich dann auf grund des alters einen anhörungsbogen bekommen (richtig?)diesen sollte ich dann auch erstmal ignorien und versuchen das 3 monte umgehen(richtig?) Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 16, 2013 Author Report Share Posted August 16, 2013 oki, dann erstmal besten dank :-) ich fasse das nochmal zusammen:- die punkte durch den rotlichtverstoß (7 punkte) sind damit ersetzt worden, dass mir für 6 monate mein führerschein entzogen wurde.- durch meinen führerscheinentzug und die neuerteilung meines führerscheines habe ich 0 punkte auf meinem konto.- ich muss 120 € zahlen und 3 punkte bekomme ich- ich darf mir nichts mehr erlauben und werde wie eine nonne fahren ich überlege ob ich mir aus spaß mal einen auzug aus dem punktereigster zuschicken lassen zum überprüfen, ob da wirklich alles auf 0 ist, oder weckt man damit schlafende hunde? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 ok, so wie ich jetzt das gelesen habe, sollte meine mutter erstmal gar nichts machen.Also hast Du nichts gelesen.... @Sobbel, durch das in Anspruch nehmen des Zeugnisverweigerungsrechtes verkürzt sich der Weg aber noch einmal heftig... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Kannst Du machen, und wecken tust Du damit gar nichts... Und wie schon geschrieben, darfst Du Dir theoretisch noch 14 Punkte "erlauben", beim 15en ist der Schein wech! Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 16, 2013 Author Report Share Posted August 16, 2013 verdamm, es gibt soviele verschiedne möglichkeiten. was ich nun noch gelesen habe ist folgendes: -meine mutter bittet um ein besseres foto, da sie auf dem bild nicht erkennt wer es sein soll.-wenn ein besseres bild kommt, gibt meine mutter an das ein kumpel gefahren ist-kumpel gibt den verstroß zu-hoffen das die verjährung in kraft tritt und dann sagt der kumpel, ihm ist auf gefallen, das er ja doch nicht gefahren ist und ich werde angegeben-wenn ich dann angeschreiben werde, ist es hoffentlich verjährt. richtig so? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 (1) -meine mutter bittet um ein besseres foto, da sie auf dem bild nicht erkennt wer es sein soll.(2) -wenn ein besseres bild kommt, gibt meine mutter an das ein kumpel gefahren ist(3) -kumpel gibt den verstroß zu(4) -hoffen das die verjährung in kraft tritt und dann sagt der kumpel, ihm ist auf gefallen, das er ja doch nicht gefahren ist und ich werde angegeben(5) -wenn ich dann angeschreiben werde, ist es hoffentlich verjährt. (6) richtig so?Zu (1) Richtig.zu (2) Wäre eine lupenreine Straftat die Deine Mutter (für Dich) begehen würde (falsche Verdächtigung).Zu (3) Richtig.Zu (4) Richtig.Zu (5) Richtig.Zu (6) Bis auf (2) alles verstanden. Für die richtige Beantwortung der Frage (2) musst Du nochmal nachsitzen... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Ich habe diese beiden Themen mal verbunden, schliesslich ist es ja derselbe Fall. Man sollte doch in einem Thread bleiben, auch wenn verschiedene Fragen zu demselben Thema vorhanden sind, anderenfalls wird's unuebersichtlich. Also, lieber TE, sollte noch die Frage aufkommen, ob das Fenster offen war, dann stelle sie hier und eroeffne NICHT einen neuen Thread mit dem Thema: 'Geblitzt und nicht gemerkt - War das Fenster offen?? Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 16, 2013 Author Report Share Posted August 16, 2013 ok wird nicht wieder gemacht @QTreiberin ok zu punkt (2) hab ich nun nachgesessen -kumpel wird durch mama ersetzt gibt dann zu das sie gefahren ist hab ich jetzt alles zusammen? Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 16, 2013 Author Report Share Posted August 16, 2013 alternative zu punkt 2 ist, dass sich der kumpel selber einträgt und den bogen unterschreibt? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 alternative zu punkt 2 ist, dass sich der kumpel selber einträgt und den bogen unterschreibt? rischdisch, you got it! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 alternative zu punkt 2 ist, dass sich der kumpel selber einträgt und den bogen unterschreibt?Nun hast Du es endlich... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Kannst Du machen, und wecken tust Du damit gar nichts... Und wie schon geschrieben, darfst Du Dir theoretisch noch 14 Punkte "erlauben", beim 15en ist der Schein wech!Aber nur wenn er bei den bestimmten Punkteständen kostenpflichtig verwarnt wurde. Man kann also auch deutlich mehr als 18 Punkte sammeln. Aber das verwirrt hier nur noch (mehr). Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 16, 2013 Report Share Posted August 16, 2013 Aber das verwirrt hier nur noch (mehr).Eben, deswegen hab ich es gar nicht erst geschrieben.. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted August 26, 2013 Author Report Share Posted August 26, 2013 so der punktestand in flensburg ist tatsächlich auf 0 :-Dbin gespannt wie die sache weiter läuft und werde berichten. danke schonmal für alle bisherigen antworten. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted September 2, 2013 Author Report Share Posted September 2, 2013 nun gehts bald in die nächste runde. Meine Mutter will nun ein formloses Schreiben fertig machen, dass sie auf dem Bild niemanden erkennt und um ein bessers Bild bittet. Ist dies so korrekt, oder sollte der Fragebogen hierfür ausgefüllt werden? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 2, 2013 Report Share Posted September 2, 2013 Das kann sie auch direkt auf dem Fragebogen machen.. allerdings vermute ich, dass die Behörde schon selber ermittelt immerhin sind seit Zusendung des ZFB schon fast drei Wochen vergangen. Sie dürften hier eine Zeugnisverweigerung vermuten und schon mal "Bilder gucken". Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted September 2, 2013 Author Report Share Posted September 2, 2013 ne da meinte mutter im urlaub war, hat mein vater dort angerufen und mitgeteilt, dass meine mutter alles ausfüllt, sobald sie wieder da ist. dies ist nun am wochenende gewesen. die beamtin am telefon meinte das wäre wohl so ok. ich bin gespannt. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted November 8, 2013 Author Report Share Posted November 8, 2013 so inzwischen sind 3 monate rum. der alberto fahrer hat nun einen bußgeldbescheid bekommen. da er im moment im ausland ist, wurden nochmal 4 wochen aufschub gewährt bis zur vollstreckung. muss er nun einfach formlos schreiben, er ist doch nicht gefahren und dann mich angeben? wenn ich dann den bescheid bekomme, verweiße ich auf die 3 monatige verjährungsfrist und bitte das verfahren einzustellen, richtig ? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 8, 2013 Report Share Posted November 8, 2013 Er legt Einspruch gegen den BuGeBe ein und verweist darauf, dass er nicht der Fahrer war. Er kann angeben, dass du der Fahrer wartst, aber man bedenke die Moeglichkeit einer Fahrtenbuchauflage.... Die kann zwar auch so kommen (wenn auch wenig wahrscheinlich), aber wenn der Sohn der Halterin benannt wird, dann koennte die Wahrscheinlichkeit groesser werden. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted November 8, 2013 Author Report Share Posted November 8, 2013 ok, wenn er einspruch einlegt und sagt er war nicht der fahrer, wollen die ja bestimmt wissen wer es dann war. oder stellen Sie das dann einfach ein?oder ist es am besten wenn man sagt, man weiß nach dieser langen zeit nicht mehr wer gefahren ist? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 8, 2013 Report Share Posted November 8, 2013 Woher soll er denn wissen wer gefahren ist? Normalerweise kommt jetzt die Einstellung und ggf. die kostenpflichtige Anordnung eines Fahrtenbuches für Deine Mutter (kostet bis zu 200 Euro). Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted November 8, 2013 Author Report Share Posted November 8, 2013 Okidoki, besten Dank. Dann warten wir mal ab. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 10, 2013 Report Share Posted November 10, 2013 Moin Moin Normalerweise kommt jetzt die Einstellung ... Da kommt ein Einspruch "vertan vertan, ich war das doch nicht" und dann wird eingestellt?Das ist aber einfach bei euch. Gruß Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted November 10, 2013 Report Share Posted November 10, 2013 Ja, weil verjährt... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 10, 2013 Report Share Posted November 10, 2013 Das ist aber einfach bei euch.Das ist es bei uns auch. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 10, 2013 Report Share Posted November 10, 2013 Das ist eine feine Sache, wenn so feine Post kommt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 10, 2013 Report Share Posted November 10, 2013 Moin Moin der alberto fahrer (der Ersatzfahrer) hat nun einen bußgeldbescheid bekommen.Er (der Ersatzfahrer) legt Einspruch gegen den BuGeBe ein und verweist darauf, dass er nicht der Fahrer war.ok, wenn er (der Ersatzfahrer) einspruch einlegt und sagt er (der Ersatzfahrer) war nicht der fahrer, ...Zum besseren Verständnis hab ich das Fette eingefügt. Ja, weil verjährt...Nö.Finde deinen Fehler Es ging um AlBerTo, den Ersatzfahrer, der die Missetat auf sich nahm und den BuGeBe erhalten hat und jetzt plärrt "aber ich war es doch gar nicht".Nicht um den wahren Fahrer. Gegen den wahren Fahrer, den TE also, dürfte das mit der Verjährung stimmen, so daß dieser mit Hinweis auf die Verjährung den Einspruch einlegt, falls es dann noch zu einem BuGeBe kommt.Alberto hingegen müßte seine Nichtfahrereigenschaft erst noch beweisen. Oder hab ich das alles falsch verstanden? Gruß Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 14, 2013 Report Share Posted November 14, 2013 Ja, du hast alles falsch verstanden. Der "Italiener" sagt: ich war's nicht, die Bußgeldstelle vergleicht das Blitzbild mit dem Passfoto und stellt fest, dass die Ähnlichkeit nicht groß ist. Verfahren eingestellt. Bußgeldbescheid und Einspruch bewirken keine Beweislastumkehr. Die Beweispflicht bleibt bei der Bußgeldbehörde. Quote Link to post Share on other sites
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