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Befugnisse Der Polizei


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Guest PedroK

... wenn ich es im Falle des Falles für richtig erachte, Dein Handy zu Beweiszwecken sicherzustellen/zu beschlagnahmen, dann werde ich das tun. Egal, ob Du damit einverstanden bist oder nicht. Und anschließend darf die StA/ein Richter darüber befinden, ob es in amtlicher Verwahrung bleibt oder nicht, oder ob es sogar eingezogen wird.

Nö, (das kann bei Smartphone interessante Rechtsprechung geben - müsste man mal durch die Instanzen klagen)

 

B 'n B sind wieder bemüht, das bekannt gute Image der Polizei zu pflegen. Danke dafür.

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Hallo, Blaulicht,   sorry, meine Geduld ist jetzt langsam zu Ende.   Du stellst immer wieder irgendwelche Behauptungen auf, um dann, wenn man Dir belegt, dass diese falsch sind, zurückzurudern und zu

Hallo, QTreiberin, hallo, Yamaha,   als Polizeibeamter kann ich manche Anordnungen von Kollegen sicher besser einschätzen als Außenstehende und deshalb auch eher erkennen, ob sie berechtigt sind oder

Es bleibt also fest zu stellen: Du hast den Inhalt des Beitrages intellektuell nicht verstanden........

Nö,

 

Es wird beschlagnahmt, um als Beweismittel zur Verfügung zu stehen.

 

Es wird eingezogen, wenn es als Tatmittel nicht mehr ausgehändigt werden soll

(das kann bei Smartphone interessante Rechtsprechung geben - müsste man mal durch die Instanzen klagen)

 

Aha...was wird denn da wie bewiesen, wenn keiner Zugriff drauf hat?

"Herr Richter, der Beweis ist auf dem Gerät installiert, aber keiner kommt ran..."

 

:rofl:

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Was soll dem Image schaden?

 

Dass Ihr immer wieder diese "Alda, isch mach' was isch will! Kannzu schpäta Gerischt fragen."-Haltung zeigt.

jetzt sag mal wie Polizeiarbeit anders funktionieren soll?

 

Und ganz frei sind wir nicht. Wir tragen die volle Verantwortung für unsere Maßnamen.

Da greifen zwei Rechte (Straf - und Dienstrecht)

 

Nö,

 

Es wird beschlagnahmt, um als Beweismittel zur Verfügung zu stehen.

 

Es wird eingezogen, wenn es als Tatmittel nicht mehr ausgehändigt werden soll

(das kann bei Smartphone interessante Rechtsprechung geben - müsste man mal durch die Instanzen klagen)

 

Aha...was wird denn da wie bewiesen, wenn keiner Zugriff drauf hat?

"Herr Richter, der Beweis ist auf dem Gerät installiert, aber keiner kommt ran..."

 

:rofl:

Naja, sooooo sicher ist die Displaysperre nun auch nicht!

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Dass Ihr immer wieder diese "Alda, isch mach' was isch will! Kannzu schpäta Gerischt fragen."-Haltung zeigt.

Nö. Wir machen genau das, was rechtlich zulässig ist. Und wer da anderer Meinung ist, der kann das gerne gerichtlich klären lassen. Du aber zeigst wohl lieber die "Ey Alda, isch kenn meine Rechte. Isch schwör!"-Haltung und meinst besser zu wissen, was wir wann wie dürfen und was nicht.

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Ich muss gestehen, dass ich immer öfter Bürger treffe, die meinen ihre Rechte zu kennen. Sie irren sich jedoch; liegen falsch.

 

 

Leider endet eine präventive Kontrolle dann damit, dass der Bürger eine Anzeige wegen Widerstand erhält. Einfach nur, weil er meint seine Rechte zu kennen. Anstatt die Goschen zu halten, stehen zu bleiben und die Kontrolle zu dulden. Wenn er meint, dass das Unrecht sei steht ihm der Rechtsweg offen. HINTERHER!

 

Anders geht Polizeiarbeit nicht.

 

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Naja, sooooo sicher ist die Displaysperre nun auch nicht!

 

Ich rede von PIN/PUK, du von Displaysperre...

Meinst du, jeder Bürger is mit nem Klammerbeutel gepudert? Kommts zur Kontrolle, wird das Gerät selbstverständlich ausgeschaltet...

 

Und jetzt du...

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Und jetzt du...

Bestandsdatenabfrage.

 

Und jetzt du....

 

 

 

(wobei die wenigsten ihr Handy vor einer Polizeikontrolle ausschalten.

Was mich zu dem Schluss kommen lässt, dass die, die das Handy ausschalten, mit dem Klammerbeutel gepudert sind)

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Guest PedroK

Dass Ihr immer wieder diese "Alda, isch mach' was isch will! Kannzu schpäta Gerischt fragen."-Haltung zeigt.

jetzt sag mal wie Polizeiarbeit anders funktionieren soll?

Nö. Wir machen genau das, was rechtlich zulässig ist. Und wer da anderer Meinung ist, der kann das gerne gerichtlich klären lassen.

 

Warum buddelt Ihr eigentlich so hektisch, wenn Ihr schon im Loch steht?

 

 

Bestandsdatenabfrage. Und jetzt du....

 

Web-App. Und jetzt Du... :D

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Hallo, Bluey,

 

um ein Handy wegen einer Blitzerapp sicherzustellen/zu beschlagnahmen, muss man m- E. schon sehr sicher sein, dass diese tatsächlich auf dem Gerät enthalten ist und dass sie tatsächlich genutzt wurde.

 

Vor der Sicherstellung sollte man erst einmal abklären, ob der Betroffene diese App vor Ort deinstalliert, denn dann wäre das Übel schon beseitigt.

 

Ich bezweifle stark, dass ein Richter die Beschlagnahme eines Handy aufrecht erhält, wenn nicht mit 100 % Sicherheit gesagt werden kann, dass der Besitzer dieses Handy diese Software genutzt hat.

 

Eine Einziehung mit dem Zwecke der Vernichtung dürfte noch unwahrscheinlicher sein.

 

Das ist allerdings nur meine rein persönliche Meinung, denn mangels tatsächlichen Fällen kann ich diese nicht belegen, habe allerdings auch nichts widersprüchliches gefunden.

 

Wäre es so einfach, wie es hier dargestellt wird, würden m. E. zumindest Navigationsgeräte, bei denen diese Software schon werkseitig aufgespielt ist, in Massen eingezogen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Naja. Die dürfen ja werkseitig drauf sein.

 

Problematisch ist aber wenn man ein solches Navi (solche Apps / Pois) verwendet.

 

Bei meinem Navi muss ich nach einem kompletten Neustart bestätigen, dass ich die Rechtslage kenne und die POIs speziell anschalten. In meinem Wohnzimmer ist das ja erlaubt. Also kann das Gerät so verkauft werden.

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um ein Handy wegen einer Blitzerapp sicherzustellen/zu beschlagnahmen, muss man m- E. schon sehr sicher sein, dass diese tatsächlich auf dem Gerät enthalten ist und dass sie tatsächlich genutzt wurde.

Völlig korrekt! Nichts anderes habe ich behauptet. Ich würde niemals ein Handy sicherstellen, nur auf den bloßen Verdacht hin, der Nutzer könnte eine Blitzer-App installiert haben. Aber bei manchen sieht man es wunderschön, wenn die App in Aktion ist. Gleiches habe ich auch schon bei Navis erlebt. Und wenn man solches schon sieht, sollte die weitere mögliche (=> heißt nämlich nicht, daß ich es in der Praxis auch tatsächlich tun würde) Vorgehensweise klar sein.

 

Vor der Sicherstellung sollte man erst einmal abklären, ob der Betroffene diese App vor Ort deinstalliert, denn dann wäre das Übel schon beseitigt.

Könnte man tun. Und später behauptet er, er hätte sie niemals installiert gehabt.

 

Ich bezweifle stark, dass ein Richter die Beschlagnahme eines Handy aufrecht erhält, wenn nicht mit 100 % Sicherheit gesagt werden kann, dass der Besitzer dieses Handy diese Software genutzt hat.

IMO reicht es aus, wenn sie installiert ist.

 

Eine Einziehung mit dem Zwecke der Vernichtung dürfte noch unwahrscheinlicher sein.

Das denke ich auch, aber grundsätzlich nicht unmöglich.

 

Das ist allerdings nur meine rein persönliche Meinung, denn mangels tatsächlichen Fällen kann ich diese nicht belegen, habe allerdings auch nichts widersprüchliches gefunden.

Kann ich für meinen Standpunkt 1:1 übernehmen. ;)

 

Wäre es so einfach, wie es hier dargestellt wird, würden m. E. zumindest Navigationsgeräte, bei denen diese Software schon werkseitig aufgespielt ist, in Massen eingezogen.

Wäre IMO durchaus möglich. Ich denke aber, daß dies die meisten Kollegen gar nicht sonderlich interessiert. Als mir ja mal jemand in einer Kontrolle sagte, er sei verwundert, daß sein Navi ihm unsere Kontrollstelle nicht angezeigt habe, schließlich hätte er ja entsprechende POIs installiert, habe ich ihm das Gerät auch nicht weggenommen.

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Was soll dem Image schaden?
Deine Beiträge z.B.

 

Das wir der Rechtsprechung offen gegenüber stehen?
Ich habe den Eindruck, das ist die Umschreibung für Mir doch scheißegal, wer da was entscheidet, ich mach was ich will.

 

Wir tragen die volle Verantwortung für unsere Maßnamen.
Klar doch. Sieht man immer wieder, z.B. wenn ihr irgendeinen Jugendlichen oder einen Zivilkollegen krankenhausreif prügelt. Und auch in einem Fall wie diesemübernehmt ihr selbstmurmelnd die volle Verantwortung - mehr aber auch nicht.

 

Nö. Wir machen genau das, was rechtlich zulässig ist.
Leider ist das erwiesenermaßen nicht immer so.

 

Leider endet eine präventive Kontrolle dann damit, dass der Bürger eine Anzeige wegen Widerstand erhält. Einfach nur, weil er meint seine Rechte zu kennen. Anstatt die Goschen zu halten, stehen zu bleiben und die Kontrolle zu dulden.
Du hast noch Hände aus den Taschen und Kippe aus! vergessen.

 

Anders geht Polizeiarbeit nicht.
Doch. Beweisen erfreulicherweise tausende Polizisten jeden Tag aufs neue.

 

Bestandsdatenabfrage.
Immer wenn Du schreist, liegst Du besonders falsch. Hier auch.

 

Die ganze Diskussion wird doch eigentlich schon allein deshalb überflüssig, weil

daß dies die meisten Kollegen gar nicht sonderlich interessiert.

Da bisher noch niemand einen konkreten Fall gebracht hat, darf man wohl davon ausgehen, daß die meisten Kollegen tatsächlich alle sind.
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... wenn ich es im Falle des Falles für richtig erachte, Dein Handy zu Beweiszwecken sicherzustellen/zu beschlagnahmen, dann werde ich das tun. Egal, ob Du damit einverstanden bist oder nicht. Und anschließend darf die StA/ein Richter darüber befinden, ob es in amtlicher Verwahrung bleibt oder nicht, oder ob es sogar eingezogen wird.

Nö, (das kann bei Smartphone interessante Rechtsprechung geben - müsste man mal durch die Instanzen klagen)

 

B 'n B sind wieder bemüht, das bekannt gute Image der Polizei zu pflegen. Danke dafür.

 

Ich meine, das tun sie - aber nicht in dem Sinne, wie du es offensichtlich meinst. Ganz im Gegenteil, sie sagen klar und direkt an, wie so eine Beschlagnahme laeuft und was dahinter steckt. Sollen sie jetzt anderes sagen, nur damit sie den Mob bauchpinseln? Es ist doch klar, da besteht ein Verdacht und so ein Ding wird als Beweismittel erst einmal sicher gestellt. Was danach passiert - und vor allem, wie rechtlich entschieden wird - tangiert sie doch erst mal gar nicht, es sei denn, da gaebe es irgendeine Entscheidung, so ein Smartphone kann nie und nimmer nicht ein Beweismittel sein und darf deshalb nicht beschlagnahmt/eingezogen werden. Diese gibt es wohl (noch) nicht, von daher gilt die Devise: Verdacht - Beweismittel - handeln.

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Dass Ihr immer wieder diese "Alda, isch mach' was isch will! Kannzu schpäta Gerischt fragen."-Haltung zeigt.

 

Sorry - aber bitte schau dir doch mal an, weswegen diese Haltung gezeigt wird. Da werden Sachverhalte dargelegt und schon bricht hier die Diskussion los, Hinz und Kunz beteiligen sich und stellen ihre Sichtweise dar - die aber mit dem realen Ding recht wenig zu tun hat. Die Goldwaage fuer die Worte wird heraus geholt, alles wird zerpfriemelt, Aussagen zerpflueckt und immer wieder wird bemaengelt, wie pitterpoese doch die Polizei ist. Hier im Forum zieht sich das ueber viele, viele Seiten hin, auf der Strasse geht es in lautstarken Diskussionen vor sich. Ist es da verwunderlich, dass - ob hier oder dort - der Polizist irgendwann mal einen - wenn auch recht harschen - Schlussstrich ziehen moechte?

 

Aha...was wird denn da wie bewiesen, wenn keiner Zugriff drauf hat?

"Herr Richter, der Beweis ist auf dem Gerät installiert, aber keiner kommt ran..."

 

Dann wird der Richter davon ausgehen, dass nichts bewiesen ist und das Geraet dem Eigentuemer wieder aushaendigen......

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Ich bezweifle stark, dass ein Richter die Beschlagnahme eines Handy aufrecht erhält, wenn nicht mit 100 % Sicherheit gesagt werden kann, dass der Besitzer dieses Handy diese Software genutzt hat.

 

Hier hast du mit Sicherheit recht, aber nichtsdestoweniger ist das Teil erst einmal beschlagnahmt - und darum geht es hier. Natuerlich wird diese Beschlagnahme eben mit dem Handeln des Richters dann auch beendet sein......

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Ich fasse mich mal kurz: egal, was Du da wie beschreibst oder zusammenfaßt, wenn ich es im Falle des Falles für richtig erachte, Dein Handy zu Beweiszwecken sicherzustellen/zu beschlagnahmen, dann werde ich das tun. Egal, ob Du damit einverstanden bist oder nicht. Und anschließend darf die StA/ein Richter darüber befinden, ob es in amtlicher Verwahrung bleibt oder nicht, oder ob es sogar eingezogen wird.

 

BTW: ich habe schon öfters aus dem PolFH vor Gericht "zitiert" bzw. mich auf dortige Ausführungen berufen. Wurde auch von allen Anwensenden, insbes. dem Vorsitzenden und dem RA akzeptiert.

 

Es ist unverständlich, woher die gefühlte Notwendigkeit kommt, immer wieder darauf hinweisen zu müssen, dass der Betroffene vor Ort nichts gegen die Massnahme ausrichten könnte und dass ein Richter über Rechtsmittel entscheidet. Genauso könnte man ständig wiederholen «Der Himmel ist blau» oder «Gras ist grün». Es könnte kaum offensichtlicher sein. Irgendetwas unmittelbar vor Ort gegen die Massnahme auszurichten, war hier nie Thema und es wurde auch nie darauf Bezug genommen.

 

Die Zusammenfassung der Rechtslage zum Thema Einziehung zielt offensichtlich auf die Rechtsmittelphase. Vor Ort kann über die Einziehung zum Glück nicht entschieden werden.

 

P.S. Das PolFH ist eine Loseblattsammlung von Gesetzestexten, Auszügen aus Kommentaren und eigener Kommentierung. Selbst unter Polizisten sei das PolFH mit Vorsicht zu geniessen. Ich konnte bisher kein Urteil finden, welches das PolFH zitiert. Sofern das Gericht dein Zitat aus dem PolFH akzeptiert, wird der Richter das als Verweis auf die Primärquelle sehen und diese dann im Urteil zitieren. Dagegen hat dann natürlich auch der Anwalt nichts einzuwenden.

 

Naja, sooooo sicher ist die Displaysperre nun auch nicht!

 

Ich rede von PIN/PUK, du von Displaysperre...

Meinst du, jeder Bürger is mit nem Klammerbeutel gepudert? Kommts zur Kontrolle, wird das Gerät selbstverständlich ausgeschaltet...

 

Und jetzt du...

 

Mir scheint, ihr seid beide auf dem Holzweg. Bei modernen Telefonen («Smartphones») sind Simkarte und Daten zwei völlig unabhängige Bereiche, die separat geschützt sind (bzw. sein können). PIN/PUK verschaffen keinen Zugang zu den Daten auf dem Gerät und der Gerätecode bzw. das Gerätepasswort keinen Zugriff auf die Simkarte. Smartphones sind für den Dauerbetrieb gebaut, weshalb die PIN nur abgefragt wird, wenn das Gerät eingeschalten wird. Bleibt es dann eingeschaltet, wird nach dem Standbymodus nur noch der (auch alphanumerisch mögliche) Gerätecode abgefragt und nur den muss ein Forensiker haben, wenn er bestimmte Daten auf dem Gerät nachweisen will. Ist auf dem Smartphone die Verschlüsselung aktiviert und hat der Besitzer die Grundregeln für sichere Passwörter beachtet, dann ist die Ermittlung dieses Passwortes aussichtslos.

 

Bei Beschlagnahme/Sicherstellung reicht ein Klick auf die Standbytaste also völlig aus. Das ist auch gut so, denn bei manchen Smartphones ist das Ausschalten («Herunterfahren») eine ziemliche Prozedur. Zudem hat eine Sicherstellung im Standbymodus noch andere Vorteile.

 

Ich muss gestehen, dass ich immer öfter Bürger treffe, die meinen ihre Rechte zu kennen. Sie irren sich jedoch; liegen falsch.

 

Leider endet eine präventive Kontrolle dann damit, dass der Bürger eine Anzeige wegen Widerstand erhält. Einfach nur, weil er meint seine Rechte zu kennen. Anstatt die Goschen zu halten, stehen zu bleiben und die Kontrolle zu dulden. Wenn er meint, dass das Unrecht sei steht ihm der Rechtsweg offen. HINTERHER!

 

Das stimmt so nicht. Gegen rechtswidrige Massnahmen von Polizeibeamten sind durchaus auch unmittelbare Abwehrmassnahmen zulässig.

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Gegen rechtswidrige Massnahmen von Polizeibeamten sind durchaus auch unmittelbare Abwehrmassnahmen zulässig.

 

In der Theorie hast du Recht.

Willst du jetzt in der Praxis vor Ort entscheiden, ob meine Maßnahme rechtswidrig ist und Abwehrmaßnahmen ergreifen?

 

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Guest PedroK

In der Theorie hast du Recht. Willst du jetzt in der Praxis vor Ort entscheiden, ob meine Maßnahme rechtswidrig ist und Abwehrmaßnahmen ergreifen?

Von meiner Seite: Ja, klar.
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Dann werdet ihr mit Masse zweimal verlieren. Zunächst körperlich auf der Straße und dann im Gericht

 

Hast du das evtl. überlesen?

 

Gegen rechtswidrige Massnahmen von Polizeibeamten sind durchaus auch unmittelbare Abwehrmassnahmen zulässig.

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Guest PedroK

Dann werdet ihr mit Masse zweimal verlieren. Zunächst körperlich auf der Straße und dann im Gericht

:yawn:

 

Hast du das evtl. überlesen?

Ich meine, das Verb sei falsch gewählt.

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Hattest du meine Antwort überlesen?

 

Gegen rechtswidrige Massnahmen von Polizeibeamten sind durchaus auch unmittelbare Abwehrmassnahmen zulässig.

 

In der Theorie hast du Recht.

Willst du jetzt in der Praxis vor Ort entscheiden, ob meine Maßnahme rechtswidrig ist und Abwehrmaßnahmen ergreifen?

 

Wer will entscheiden, ob das rechtwidrig ist?

Wer kann das entscheiden?

Und rechtfertigt das Gewalt gegen Polizisten?

 

Bei der Masse der Situationen würde das zu zwei mal Verlieren führen.

Zunächst körperlich auf der Straße und dann im Gericht.

Das Gericht wird den Bürger auf den Rechtsweg gegen polizeiliche Maßnahmen hinweisen und wird Gewalt gegen die Polizei nicht dulden.

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Guest PedroK
Wer kann das entscheiden?
Wir können das besser als Du. Letztlich kann es natürlich nur ein Gericht.

 

Und rechtfertigt das Gewalt gegen Polizisten?
Nö. Wenn sie sich zu benehmen wissen, gibt es dafür keinen Anlass.
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Ist klar neben 81 Millionen Bundestrainern jetzt auch 81 Millionen Polizisten?

 

 

Um es mal klar zu sagen: bestimmt können Juristen einige Rechtsfragen ganz toll beurteilen.

Bestimmt gehört ihr nicht dazu.

Aber es ist auch völlig egal, weil Recht nur ein Punkt der Polizeiarbeit ist.

Und nein, du PedroK kannst das nicht!

 

 

Wir, die Polizisten, sind uns nicht immer einig aber wir können unseren Job!

Und selbst wenn wir unterschiedliche Auffassungen in theortischen Dingen haben, werden wir in der praktischen Arbeit sehr eng beeinander liegen.

 

Und ganz einfach, weil wir Ahnung und Erfahrung haben, solltet ihr manchmal zu hören und froh sein, dass ihr einen Einblick in Polizeiarbeit erhaltet und nicht alles besser wissen!

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Nur schnell ein Beispiel: Wenn der Betroffene einer Hausdurchsuchung ohne entsprechenden Beschluss oder Haftbefehl in einem Raum seines Hauses festgehalten und ihm das Telefonat mit seinem Rechtsanwalt verunmöglicht wird, dann liegt eine strafbare Freiheitsberaubung vor, der sich der Betroffene auch mit Gewalt erwehren darf.

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Kann sein.

 

Muss aber nicht.

 

 

Fraglich, ob das a)Gewalt rechtfertig b)überhaupt zielführend ist.

 

 

Zumindest darf die Durchsuchung ohne Richter entschieden werden und auch das Anrufen des Anwaltes muss nicht (unbedingt) gestattet werden.

Der Betroffene hat ein Recht der Durchsuchung beizuwohnen; jedoch kann das Anwesenheitsrecht auch verwirkt sein.

 

So einfach zu sagen, dass die Situation rechtwidrig ist, ist das nicht.

 

Ich sag mal so: praktisch wird er in dem Raum bleiben.

Und wenn es vernünftige Gründe gab, wird kein Gericht den Angriff gegen die Polizei zulässig befinden.

 

 

Zweimal verloren.

 

 

 

Aber du beweist mal wieder, wie schnell man sich über seine Rechte irren kann.... Wobei die Eingriffe der Polizei in diesem Fall schon sehr harte Eingriffe sind - aber sie sind möglich.

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Bestimmt gehört ihr nicht dazu.
Soweit Du Dich auf Juristen beziehst, gebe ich Dir vollumfänglich recht. Ansonsten bist Du nun wirklich der Letzte, dessen Beurteilung ernstzunehmen wäre.

 

Aber es ist auch völlig egal, weil Recht nur ein Punkt der Polizeiarbeit ist.
Recht (um bei diesem allgemeinen Begriff zu bleiben) ist kein Teilbereich, sondern eine ganz wesentliche Grundlage und ein ganz wesentlicher Aspekt der Polizeiarbeit. Und bedauerlicherweise zeigen Deine Äußerungen immer wieder, daß Du davon ganz besonders wenig Ahnung hast. Deshalb bist Du nun auch der Letzte, der für so ein Urteil
Und nein, du PedroK kannst das nicht!
qualifiziert wäre.

 

Wir, die Polizisten, (...) können unseren Job!
Ich weiß, Du willst nur provozieren, aber trotzdem: diese Aussage ist in dieser Form schlicht falsch.

 

Und ganz einfach, weil wir Ahnung und Erfahrung haben, solltet ihr manchmal zu hören und froh sein, dass ihr einen Einblick in Polizeiarbeit erhaltet und nicht alles besser wissen!
Bei solchen Sprüchen weiß ich immer nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Eines Deiner Probleme, liebes Blaulicht, hier im Forum ist doch: ihr hören zu. Nicht nur Dir übrigens. Und ihr (und manchmal auch wir, also die von Dir so selbstverständlich wie großzügig und fälschlich vereinnahmten Kollegen) sind über die Einblicke in die Polizeiarbeit, wie sie ihr hier und in anderen Medien und manchmal sogar im wirklichen Leben gegeben werden, oft genug entsetzt. Und ihr werden in diesem Entsetzen oft, nach Meinung mancher ihr allerdings weder oft noch hart genug, durch die dafür zuständigen Stellen bestätigt. Und diese Bestätigung bezieht sich dann eben auch auf das besser wissen.
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Das Schöne und vor allem Lustige ist doch immer wieder, wenn man hier lesen darf, was der ein oder andere angeblich in Falle des Falles zu tun gedenkt. Soweit die Theorie! Nur: die Praxis schaut gänzlich anders aus.

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Guest PedroK

Und ganz einfach, weil wir Ahnung und Erfahrung haben, solltet ihr manchmal zu hören und froh sein, dass ihr einen Einblick in Polizeiarbeit erhaltet und nicht alles besser wissen!

 

Sieh mal Blaulicht: Die Zeiten, zu denen Menschen auf bildungsferne, uniformierte Rumpelstilzchen hörten, sind seit Ende Lehmann II - mit Unterbrechung - vorbei. Damit musst Du leider leben.

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@Blueyes Beitrag:

 

Jein, leider schaut es nicht immer anders aus...

 

 

In der Praxis gibt es hin und wieder Vollpfosten, die solche Internetbeiträge ernst nehmen, denken sie kennen ihre Rechte und somit aus ihrer präventive Polizeikontrolle mit einwenig Aua und einer Anzeige wegen Widerspruch herausgehen...

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Das Schöne und vor allem Lustige ist doch immer wieder, wenn man hier lesen darf, was der ein oder andere angeblich in Falle des Falles zu tun gedenkt. Soweit die Theorie! Nur: die Praxis schaut gänzlich anders aus.

 

Hat hier wirklich jemand geschrieben, was er zu tun gedenkt?

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Hat hier wirklich jemand geschrieben, was er zu tun gedenkt?

Ich denke, daß man das zwischen den Zeilen in Bezug auf Blaulichts Posts recht gut erkennen konnte. Jedenfalls grob umrissen, trotzdem noch deutlich genug um erkennen zu können, daß es womöglich auf einen Widerstand hinauslaufen könnte oder würde. Nun, wer sich auf dieses schmale Brett partout begeben möchte, wird sehr schnell feststellen, wo seine Grenzen sind. Denn die werden ihm sehr schnell aufgezeigt.

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Guest PedroK

Ich hasse diese Autokorrektur.

 

Ich glaube Dir kein Wort. Wenn bei Dir eine Autokorrektur am Werke wäre, sähen Deine "Beiträge" anders aus. Außerdem passt der "Freudsche", den Du da mal wieder abgeliefert hast, perfekt in die Linie "Hände aus den Taschen", "Willst Du aufmucken" etc.

 

Besuche doch mal einen Integrationskurs. Da hilft man Dir mit der Sprache weiter und Du kannst Deine Theorien zur Behandlung von Migranten praktisch ausprobieren. Viel Spaß dabei.

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Wenn bei Dir eine Autokorrektur am Werke wäre
würde ganz sicher nicht Widerstand zu Widerspruch korrigiert.

 

Besuche doch mal einen Integrationskurs. Da hilft man Dir mit der Sprache weiter und Du kannst Deine Theorien zur Behandlung von Migranten praktisch ausprobieren. Viel Spaß dabei.
Was haben Dir irgendwelche Migranten getan, daß Du ihnen so ein Schicksal wünschst?
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Zunächst körperlich auf der Straße und dann im Gericht

 

Mir ist einigermassen unverstaendlich, warum du, angesichts der seitenlangen Diskussionen, die hier bereits ueber derartige Aeusserungen gefuehrt wurden, nicht in der Lage bist, auf solche daemlichen Aussagen zu verzichten. Begreifst du es nicht?

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Und rechtfertigt das Gewalt gegen Polizisten?

 

Du bist ganz offensichtlich begriffsstutzig! (Anm.: Es kostete mich einigermassen Anstrengung, diesen relativ harmlosen Begriff zu waehlen, meine Tastatur wollte immer wieder bloed schreiben.) Von Gewalt gegen Polizisten war hier bisher nicht die Rede, der einzige, der Gewalt ins Spiel brachte, warst Du!

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[....]

 

Und hiermit setzt due dem Ganzen ja foermlich die Krone auf, indem du recht deutlich sagst, alle sind doof, ausser 'Blaulicht' und seine Kollegen.

 

[mod]

Ich moechte dich doch foemlich darum bitten, solche Aussagen in Zukunft zu unterlassen, sie sind der friedlichen und freundlichen Kommunikation absolut hinderlich!

[/mod]

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Zumindest darf die Durchsuchung ohne Richter entschieden werden und auch das Anrufen des Anwaltes muss nicht (unbedingt) gestattet werden.

Der Betroffene hat ein Recht der Durchsuchung beizuwohnen; jedoch kann das Anwesenheitsrecht auch verwirkt sein.

 

So einfach zu sagen, dass die Situation rechtwidrig ist, ist das nicht.

 

Entweder habe ich hier Verstaendnisprobleme, oder aber deine Finger auf der Tastatur sind wieder einmal den Gedankengaengen in deinem Kopf um ein Weites voraus. Ich meine, dieser Beitrag ist eine Antwort auf 'Netghost's' Beitrag, der sich auf eine Hausdurchsuchung bezog. Und jetzt kommst du, und sagst, dass diese ohne richterlichen Beschluss einfach so von den beiden Wachtmeistern Blau und Licht angeordnet und durch gefuehrt werden kann? Dass obendrein die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes verwehrt und - noch viel dramatischer - sogar der Wohnungseigentuemer von der Anwesenheit bei dieser Durchsuchung ausgeschlossen werden kann? Sorry, aber das kann ich mir beim besten Willen im heutigen D'land nicht vorstellen......

 

Hier solltest du tatsaechlich mal etwas detaillierter erlaeutern - und schalte am Besten sogleich die Autokorrektur aus.........

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Der Wohnungseigentümer kann sein Anwesenheitsrecht verwirken, wenn er die Aktion nahhaltig stört und dies auch nach mehrmaliger Aufforderung dies nicht unterlässt. Er sitz dann entweder gefesselt in einer Ecke oder halt im Fahrzeug. Durchsuchung ohne Beschluss geht z.B. bei Gefahr im Verzug. Alles ein bisschen vereinfacht ausgedrückt, da gibt es viel Ausnahmen und Einschränkungen.

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KlausK hat es dargestellt.

 

Vereinfacht gesagt ist NetGhostes Beispiel möglich als Unrecht oder als rechtmäßige Maßnahme. Da ich davon ausgehe, dass die Masse alle Polizeimaßnahmen nicht dem Unrecht zu zurechnen sind, ist es untunlich sich dort zu wehren.

 

 

Und selbst wenn es Maßnahmen der Polizei gibt, die später von einem Verwaltungsgericht gekippt werde, dann wird man sich da nicht wehren können.

 

Und rechtfertigt das Gewalt gegen Polizisten?

 

Du bist ganz offensichtlich begriffsstutzig! (Anm.: Es kostete mich einigermassen Anstrengung, diesen relativ harmlosen Begriff zu waehlen, meine Tastatur wollte immer wieder bloed schreiben.) Von Gewalt gegen Polizisten war hier bisher nicht die Rede, der einzige, der Gewalt ins Spiel brachte, warst Du!

 

Nein.

Nur schnell ein Beispiel: Wenn der Betroffene einer Hausdurchsuchung ohne entsprechenden Beschluss oder Haftbefehl in einem Raum seines Hauses festgehalten und ihm das Telefonat mit seinem Rechtsanwalt verunmöglicht wird, dann liegt eine strafbare Freiheitsberaubung vor, der sich der Betroffene auch mit Gewalt erwehren darf.

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Guest PedroK
Und rechtfertigt das Gewalt gegen Polizisten?

 

Du bist ganz offensichtlich begriffsstutzig! (Anm.: Es kostete mich einigermassen Anstrengung, diesen relativ harmlosen Begriff zu waehlen, meine Tastatur wollte immer wieder bloed schreiben.) Von Gewalt gegen Polizisten war hier bisher nicht die Rede, der einzige, der Gewalt ins Spiel brachte, warst Du!

 

Nein.

Nur schnell ein Beispiel: Wenn der Betroffene einer Hausdurchsuchung ohne entsprechenden Beschluss oder Haftbefehl in einem Raum seines Hauses festgehalten und ihm das Telefonat mit seinem Rechtsanwalt verunmöglicht wird, dann liegt eine strafbare Freiheitsberaubung vor, der sich der Betroffene auch mit Gewalt erwehren darf.

 

Ob sie Dir bei dem Integrationskurs auch das Lesen der Uhr beibringen, weiß ich nicht. Aber Du kannst ja mal fragen. Gute Güte!

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Alter, PedroK, jetzt mach dich nicht noch dümmer. Scroll weiter hoch.

Da findest du dass er meint er darf Abwehrmaßnahmen ergreifen - nun nerv nicht rum, dass das nichts über Gewalt sagt. Wie soll das denn sonst gehen? Und später erklärt er ja, dass er Gewalt meinte (wie ich extra noch zitiert habe)

 

Meine Güte nochmal!

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Guest PedroK

Alter [...] nun nerv nicht rum, dass das nichts über Gewalt sagt.

Schreibst Du sonst eine Anzeige wegen Widerspruch?

 

Kannst Du Dir tatsächlich keine gewaltfreien Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Maßnahmen vorstellen?

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