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Hallo Gemeinde, ich habe ein Foto aus dem Urlaub erhalten, ein Anhörungsbogen

schmiegt sich daran.

 

Vorwurf: 131 km/h bei zulässigen 100 außerhalb geschl. Ortschaften

 

Es wäre schön wenn mir jemand einige Fragen zum Thema beantworten könnte.

 

Frontfoto eso ES3.0 wurde übersandt, ist aber nicht wirklich scharf und das

Gesicht ist zum Teil verdeckt.

 

Meine Daten stimmen, bis auf Geburtstag und Ort.

 

Soll ich auf den Anhörungsbogen reagieren, in dem ich Geburtstag und Ort

vervollständige, obwohl die relevanten Daten (Name und Anschrift korrekt

sind) und wenn ja, was passiert wenn ich keine Angaben zur Schuldfrage

mache.

 

Danke im voraus

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Da Du die Post erhalten hast, ist davon auszugehen, dass Du der Halter des Fahrzeuges bist, richtig? Da Du auch am Steuer sassest - so entnehme ich das deiner Schilderung - ist die Verjaehrungsafrist gegen dich erst einmal unterbrochen. Die Chancen, das Ding abzuwenden, sind vorhanden, wenn auch sehr, sehr gering. Wahrscheinlich wird - egal, was Du mit der Post nun tust - ein Bussgeldbescheid gegen Dich erlassen, das war es dann.....

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@ Harry, ich bin der Halter und mein Fahrzeug wird selten von jemand anderem gefahren :whistling:

 

welche Chance siehst Du hier konkret?

ich nehme an, eine nicht Vervollständigung meiner pers. Daten in Bezug auf Geburtsdatum und Ort verteuert das ganze nur unwesentlich, oder??

 

@ Daniel, mir wird vorgeworfen.. aber sollte ich nicht der verantwortliche Fahrer gewesen sein, solle ich innerhalb einer Woche die

verantwortlichen Fahrer benennen, man würde dann entscheiden, ob weitere Ermittlungen aufgenommen werden, dass Verfahren eingestellt wird,

oder ohne weitere Mitteilung ein Bussgeldbescheid erstellt wird. Man hat auf die Möglichkeit verwiesen, dass Foto mit dem von mir

archivierten Passbild aus dem Personalausweis zu vergleichen.

 

@ Gast225, dass Foto ist so verkleinert, so dass es in den Anhörungsbogen integriert werden konnte

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Schau mal in die FAQ da findest du ein Aufnahmefoto der ES 3.0 das eine exakte Kopie (in jpg heruntergerechnet) der Originaldatei ist.

 

Da sollte es keine Probleme mehr geben, zumal die Bilder während der Messung geprüft werden können, so dass gegebenenfalls mittels Korrektur eingreifen kann.

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ich nehme an, eine nicht Vervollständigung meiner pers. Daten in Bezug auf Geburtsdatum und Ort verteuert das ganze nur unwesentlich, oder??

Nö, der Preis bleibt der gleiche: 120,00€ Bußgeld + 23,50 Gebühren und Auslagen und 3 Flenspunkte :whistling:

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neues vom Amt...

 

ein zweiter Anhörungsbogen hat mich erreicht

 

mit gleichem Datum wie beim ersten Anhörungsbogen(!?) und fast identischem Inhalt

 

einzige für mich erkennbare Änderung zum ersten Anhörungsbogen:

unter dem Foto ist jetzt folgender Satz eingefügt:

 

"Ich bitte um Mitteilung des Fahrzeugführers, da ansonsten der

polizeiliche Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muß"

 

Wenn eso ES3.0 so gestochen scharfe Bilder macht, warum fragt man

erneut nach einem Schuldigen und schickt nicht einfach einen

Bußgeldbescheid an den Halter des Fahrzeugs?

 

Ist dieses Verfahren normal?

 

Zwischen "Tatort" und "Wohnort" liegen mehrere hundert km, wird

hier im Rahmen von Amtshilfe die einheimische Polizei aktiv?

Wenn ja, in welcher Form?

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Zwischen "Tatort" und "Wohnort" liegen mehrere hundert km, wird

hier im Rahmen von Amtshilfe die einheimische Polizei aktiv?

Wenn ja, in welcher Form?

Ja.

 

Die für deinen Wohnort zuständige Behörde bekommt das Ermittlungsersuchen und wird dann entsprechende Ermittlungen durchführen, die da wären: EMA-Abgleich, Hausbesuch, Befragung der Nachbarn, ggf. Besuch bei der Arbeit etc.

 

Gruß

Goose

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Ich habe es schon erlebt, daß diese Ermittlungen (ein großer Aufwand ist das nicht) für Verstöße im Verwarnungsgeldbereich betrieben wurden.

 

Gruß

Goose

 

 

auch wenn ich selten die meinung von goose teile. aber das kann ich bestätigen. weibliche fahrerin, zeugenfragenbogen von der ordnungsbehörde eines anderen landkreises einfach ignoriert, 4 tage vor der verjährung stand das örtliche ordnungsamt vor der tür... hier ging es um 6 km/h zu schnell außerorts... wir reden also von einem 10 € knöllchen. da sich die fahrerin aber selbst nicht erkannt hat -und der örtliche ordnungsbeamte sie auch nicht- hat er sich freundlich verabschiedet und zog von dannen. war im april 09... denke mal das jetzt nichts mehr kommt :vogelzeig:

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das mit der verschlossenen Tür ist praktisch nicht umsetzbar, zuviele Personen im Haus, einer wird garantiert öffnen

 

somit stellt sich lediglich die Frage, wie reagieren, wenn tatsächlich Besuch kommt

 

eben kam ein Bericht im Fersehen, dass im Falle eines Besuchs in mindestens 80% aller Fälle der verantwortliche

Fahrer festgestellt wird, könnt Ihr das aus eigener Erfahrung bestätigen?

 

angenommen ich äußere mich selbst nicht, der Besucher ist jedoch der Meinung, dass ich das auf dem Foto sein

=>könnte<= ist dieses "könnte" dann Grundlage für einen Bußgeldbescheid oder muß der Ermittler 100% sicher sein?

 

erhalte ich dann einen normalen Bußgeldbescheid, oder bekomme ich noch einen Nachschlag weil extra

jemand in den Außendienst mußte?

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angenommen ich äußere mich selbst nicht, der Besucher ist jedoch der Meinung, dass ich das auf dem Foto sein

=>könnte<= ist dieses "könnte" dann Grundlage für einen Bußgeldbescheid oder muß der Ermittler 100% sicher sein?

Wenn es einen BGB gibt ist sich der Ermittler auch sicher Dich identifiziert zu haben.
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  • 2 weeks later...

bin beim Amt wohl doch nicht in Vergessenheit geraten...

 

ein Bußgeldbescheid mit Datum vom 19.09.2011 ist mir am 21.09.2011 förmlich durch die Deutsche Post zugestellt worden

 

bedeutet das nunmehr konkret, dass das Amt sich sicher ist, den richtigen zu haben, oder verschickt man die "Rechnung"

automatisch an den Halter des Fahrzeugs, wenn auf den Anhörungsbogen nicht reagiert wurde?

 

Besuch hatte ich im übrigen keinen.

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  • 2 weeks later...
Angenommen ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein, würden dann im laufe des weiteren Verfahrens extra Kosten auf mich zukommen?
Ja, die Gerichtskosten von 47 € (dafür fallen die Gebühren von 23,50 € des BGB weg), plus evtl. Zeugenauslagen.

 

Wie läuft überhaupt so ein Regelverfahren ab? Wie gesagt, das übermittelte Bild ist aus meiner Sicht nicht zu gebrauchen.
Erst wird geprüft, ob die Bußgeldstelle Deinem Einspruch stattgibt (unwahrscheinlich), wenn nicht kommt es zu HV vorm Richter.

Der guckt sich dann das Originalbild an, dann Dich und fällt dann (s)eine Entscheidung.

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ein Bußgeldbescheid mit Datum vom 19.09.2011 ist mir am 21.09.2011 förmlich durch die Deutsche Post zugestellt worden.....

 

Angenommen ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein.........

Wenn der BGB am 21.9. zugestellt wurde, ist es dafür zu spät. Ein BGB wird 14 Tagen nach Zustellung rechtskräftig.

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  • 2 weeks later...

Das Spiel kenne ich ...... ich habe 100 € beim RA investiert und 5 Punkte und 36 € gespart. Amtshilfe vom letzten Blitzen war eine pers. Vorladung zur lokalen Polizei, der Kollege hat mich auf 30 m Entfernung aus dem 1. Stock des Hauses erkannt, somit war das ganze "erledigt".

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Das Spiel kenne ich ...... ich habe 100 € beim RA investiert und 5 Punkte und 36 € gespart. Amtshilfe vom letzten Blitzen war eine pers. Vorladung zur lokalen Polizei, der Kollege hat mich auf 30 m Entfernung aus dem 1. Stock des Hauses erkannt, somit war das ganze "erledigt".

 

Tja, da geht man ja auch nicht hin...

 

Gruß Biba

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  • 1 month later...
bin ich nach zwei Jahren flensburgtechnisch wieder ein unbeschriebenes Blatt, oder verbleibt ein "Hinweis" das da mal etwas gewesen ist in der Kartei?

 

Der Eintrag verbleibt ein weiteres Jahr in der Kartei (Überliegenheitsfrist) wird aber nur noch verwendet wenn ein Anfrage kommt wo der Tattag innerhalb der 2 Jahren lag.

 

genaueres in der FAQ:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=24165

 

mfg

Falco

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