123vorbei 0 Posted August 29, 2011 Report Share Posted August 29, 2011 Hallo Gemeinde, ich habe ein Foto aus dem Urlaub erhalten, ein Anhörungsbogenschmiegt sich daran. Vorwurf: 131 km/h bei zulässigen 100 außerhalb geschl. Ortschaften Es wäre schön wenn mir jemand einige Fragen zum Thema beantworten könnte. Frontfoto eso ES3.0 wurde übersandt, ist aber nicht wirklich scharf und dasGesicht ist zum Teil verdeckt. Meine Daten stimmen, bis auf Geburtstag und Ort. Soll ich auf den Anhörungsbogen reagieren, in dem ich Geburtstag und Ortvervollständige, obwohl die relevanten Daten (Name und Anschrift korrekt sind) und wenn ja, was passiert wenn ich keine Angaben zur Schuldfragemache. Danke im voraus Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Da Du die Post erhalten hast, ist davon auszugehen, dass Du der Halter des Fahrzeuges bist, richtig? Da Du auch am Steuer sassest - so entnehme ich das deiner Schilderung - ist die Verjaehrungsafrist gegen dich erst einmal unterbrochen. Die Chancen, das Ding abzuwenden, sind vorhanden, wenn auch sehr, sehr gering. Wahrscheinlich wird - egal, was Du mit der Post nun tust - ein Bussgeldbescheid gegen Dich erlassen, das war es dann..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 ES 3.0 Fotos sind eigentlich gestochen scharf.Du hast unter Umständen eine schlechte Kopie erhalten. Ob man dich erkennen wird, kann man natürlich ohne Foto nicht beurteilen. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Der genaue Text wäre jetzt mal relevant. Steht das etwas von "Ihnen wird vorgeworfen" oderfragen die ganz allgemein wer es denn war? Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted August 30, 2011 Author Report Share Posted August 30, 2011 @ Harry, ich bin der Halter und mein Fahrzeug wird selten von jemand anderem gefahren welche Chance siehst Du hier konkret?ich nehme an, eine nicht Vervollständigung meiner pers. Daten in Bezug auf Geburtsdatum und Ort verteuert das ganze nur unwesentlich, oder?? @ Daniel, mir wird vorgeworfen.. aber sollte ich nicht der verantwortliche Fahrer gewesen sein, solle ich innerhalb einer Woche die verantwortlichen Fahrer benennen, man würde dann entscheiden, ob weitere Ermittlungen aufgenommen werden, dass Verfahren eingestellt wird,oder ohne weitere Mitteilung ein Bussgeldbescheid erstellt wird. Man hat auf die Möglichkeit verwiesen, dass Foto mit dem von mirarchivierten Passbild aus dem Personalausweis zu vergleichen. @ Gast225, dass Foto ist so verkleinert, so dass es in den Anhörungsbogen integriert werden konnte Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Schau mal in die FAQ da findest du ein Aufnahmefoto der ES 3.0 das eine exakte Kopie (in jpg heruntergerechnet) der Originaldatei ist. Da sollte es keine Probleme mehr geben, zumal die Bilder während der Messung geprüft werden können, so dass gegebenenfalls mittels Korrektur eingreifen kann. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 mir wird vorgeworfen.. Damit ist die Verjährung unterbrochen. Ein Ersatzfahrer macht nur noch Sinn, wenn es z.B. gegen 18 Punkte geht,das wird nämlich recht schwierig. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 ich nehme an, eine nicht Vervollständigung meiner pers. Daten in Bezug auf Geburtsdatum und Ort verteuert das ganze nur unwesentlich, oder??Nö, der Preis bleibt der gleiche: 120,00€ Bußgeld + 23,50 Gebühren und Auslagen und 3 Flenspunkte Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted September 2, 2011 Author Report Share Posted September 2, 2011 neues vom Amt... ein zweiter Anhörungsbogen hat mich erreicht mit gleichem Datum wie beim ersten Anhörungsbogen(!?) und fast identischem Inhalt einzige für mich erkennbare Änderung zum ersten Anhörungsbogen:unter dem Foto ist jetzt folgender Satz eingefügt: "Ich bitte um Mitteilung des Fahrzeugführers, da ansonsten derpolizeiliche Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muß" Wenn eso ES3.0 so gestochen scharfe Bilder macht, warum fragt manerneut nach einem Schuldigen und schickt nicht einfach einenBußgeldbescheid an den Halter des Fahrzeugs? Ist dieses Verfahren normal? Zwischen "Tatort" und "Wohnort" liegen mehrere hundert km, wirdhier im Rahmen von Amtshilfe die einheimische Polizei aktiv?Wenn ja, in welcher Form? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 2, 2011 Report Share Posted September 2, 2011 Zwischen "Tatort" und "Wohnort" liegen mehrere hundert km, wirdhier im Rahmen von Amtshilfe die einheimische Polizei aktiv?Wenn ja, in welcher Form?Ja. Die für deinen Wohnort zuständige Behörde bekommt das Ermittlungsersuchen und wird dann entsprechende Ermittlungen durchführen, die da wären: EMA-Abgleich, Hausbesuch, Befragung der Nachbarn, ggf. Besuch bei der Arbeit etc. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Hallo Goose,das mag bei Deiner Behörde so sein, andere Bundesländer bzw. Behörden treiben bei einem Ermittlungsersuchen nicht solchen Aufwand. Hier steht nichtmal ein Fahrverbot im Raume. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Ich habe es schon erlebt, daß diese Ermittlungen (ein großer Aufwand ist das nicht) für Verstöße im Verwarnungsgeldbereich betrieben wurden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
dalli 0 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Ich habe es schon erlebt, daß diese Ermittlungen (ein großer Aufwand ist das nicht) für Verstöße im Verwarnungsgeldbereich betrieben wurden. GrußGoose auch wenn ich selten die meinung von goose teile. aber das kann ich bestätigen. weibliche fahrerin, zeugenfragenbogen von der ordnungsbehörde eines anderen landkreises einfach ignoriert, 4 tage vor der verjährung stand das örtliche ordnungsamt vor der tür... hier ging es um 6 km/h zu schnell außerorts... wir reden also von einem 10 € knöllchen. da sich die fahrerin aber selbst nicht erkannt hat -und der örtliche ordnungsbeamte sie auch nicht- hat er sich freundlich verabschiedet und zog von dannen. war im april 09... denke mal das jetzt nichts mehr kommt Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted September 6, 2011 Author Report Share Posted September 6, 2011 Angenommen ich bekomme tatsächlich Besuch vom Amt, ob nun von der Polizei oder vom Ordnungsamt,muss ich in irgendeiner Form Angaben zum Sachverhalt machen? Denke mal die Frage, ob ich mich zum besagten Zeitpunkt in der Nähe des "Tatortes" aufgehaltenhabe wird wohl kommen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 6, 2011 Report Share Posted September 6, 2011 Du kannst komplett die Aussage zum Vorwurf verweigern, lediglich Angaben zur Person musst Du machen. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted September 6, 2011 Report Share Posted September 6, 2011 Du musst auch die Tür nicht aufmachen. Mit dem Foto in der Hand bist du damit bereits identifiziert. Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted September 6, 2011 Author Report Share Posted September 6, 2011 das mit der verschlossenen Tür ist praktisch nicht umsetzbar, zuviele Personen im Haus, einer wird garantiert öffnen somit stellt sich lediglich die Frage, wie reagieren, wenn tatsächlich Besuch kommt eben kam ein Bericht im Fersehen, dass im Falle eines Besuchs in mindestens 80% aller Fälle der verantwortlicheFahrer festgestellt wird, könnt Ihr das aus eigener Erfahrung bestätigen? angenommen ich äußere mich selbst nicht, der Besucher ist jedoch der Meinung, dass ich das auf dem Foto sein=>könnte<= ist dieses "könnte" dann Grundlage für einen Bußgeldbescheid oder muß der Ermittler 100% sicher sein? erhalte ich dann einen normalen Bußgeldbescheid, oder bekomme ich noch einen Nachschlag weil extrajemand in den Außendienst mußte? Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted September 7, 2011 Report Share Posted September 7, 2011 Nach dem "könnte" hat man ja einen Namen, der Passbildabgleich ist dann reine Formsache.Die 80% will ich gerne glauben, nur wenige sind so cool daß Sie nicht identifiziert werden.Einen Nachschlag für erschwerte Ermittlungen gibt es aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 7, 2011 Report Share Posted September 7, 2011 angenommen ich äußere mich selbst nicht, der Besucher ist jedoch der Meinung, dass ich das auf dem Foto sein=>könnte<= ist dieses "könnte" dann Grundlage für einen Bußgeldbescheid oder muß der Ermittler 100% sicher sein?Wenn es einen BGB gibt ist sich der Ermittler auch sicher Dich identifiziert zu haben. Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted September 16, 2011 Author Report Share Posted September 16, 2011 Bislang keine weitere Reaktion vom Amt. Gibt es eine Chance auf Verjährung, oder dauert es immer etwas länger bis man im Rahmen der Amtshilfe Besuch erhält? Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted September 24, 2011 Author Report Share Posted September 24, 2011 bin beim Amt wohl doch nicht in Vergessenheit geraten... ein Bußgeldbescheid mit Datum vom 19.09.2011 ist mir am 21.09.2011 förmlich durch die Deutsche Post zugestellt worden bedeutet das nunmehr konkret, dass das Amt sich sicher ist, den richtigen zu haben, oder verschickt man die "Rechnung" automatisch an den Halter des Fahrzeugs, wenn auf den Anhörungsbogen nicht reagiert wurde? Besuch hatte ich im übrigen keinen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 24, 2011 Report Share Posted September 24, 2011 Vermutlich haben sie dich über einen Paßbildabgleich identifiziert. Die Sache dürfte damit erledigt sein. Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted October 6, 2011 Author Report Share Posted October 6, 2011 Angenommen ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein, würden dann im laufe des weiteren Verfahrens extra Kosten auf mich zukommen?Wie läuft überhaupt so ein Regelverfahren ab? Wie gesagt, das übermittelte Bild ist aus meiner Sicht nicht zu gebrauchen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Angenommen ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein, würden dann im laufe des weiteren Verfahrens extra Kosten auf mich zukommen?Ja, die Gerichtskosten von 47 € (dafür fallen die Gebühren von 23,50 € des BGB weg), plus evtl. Zeugenauslagen. Wie läuft überhaupt so ein Regelverfahren ab? Wie gesagt, das übermittelte Bild ist aus meiner Sicht nicht zu gebrauchen.Erst wird geprüft, ob die Bußgeldstelle Deinem Einspruch stattgibt (unwahrscheinlich), wenn nicht kommt es zu HV vorm Richter.Der guckt sich dann das Originalbild an, dann Dich und fällt dann (s)eine Entscheidung. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 ein Bußgeldbescheid mit Datum vom 19.09.2011 ist mir am 21.09.2011 förmlich durch die Deutsche Post zugestellt worden..... Angenommen ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein.........Wenn der BGB am 21.9. zugestellt wurde, ist es dafür zu spät. Ein BGB wird 14 Tagen nach Zustellung rechtskräftig. Quote Link to post Share on other sites
Fasemann 0 Posted October 16, 2011 Report Share Posted October 16, 2011 Das Spiel kenne ich ...... ich habe 100 € beim RA investiert und 5 Punkte und 36 € gespart. Amtshilfe vom letzten Blitzen war eine pers. Vorladung zur lokalen Polizei, der Kollege hat mich auf 30 m Entfernung aus dem 1. Stock des Hauses erkannt, somit war das ganze "erledigt". Quote Link to post Share on other sites
biba1016 5 Posted October 19, 2011 Report Share Posted October 19, 2011 Das Spiel kenne ich ...... ich habe 100 € beim RA investiert und 5 Punkte und 36 € gespart. Amtshilfe vom letzten Blitzen war eine pers. Vorladung zur lokalen Polizei, der Kollege hat mich auf 30 m Entfernung aus dem 1. Stock des Hauses erkannt, somit war das ganze "erledigt". Tja, da geht man ja auch nicht hin... Gruß Biba Quote Link to post Share on other sites
123vorbei 0 Posted December 3, 2011 Author Report Share Posted December 3, 2011 habe meine unfreiwillige Spende an den Staat entrichtet... bin ich nach zwei Jahren flensburgtechnisch wieder ein unbeschriebenes Blatt, oder verbleibt ein "Hinweis" das da mal etwas gewesen ist in der Kartei? Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 3, 2011 Report Share Posted December 3, 2011 bin ich nach zwei Jahren flensburgtechnisch wieder ein unbeschriebenes Blatt, oder verbleibt ein "Hinweis" das da mal etwas gewesen ist in der Kartei? Der Eintrag verbleibt ein weiteres Jahr in der Kartei (Überliegenheitsfrist) wird aber nur noch verwendet wenn ein Anfrage kommt wo der Tattag innerhalb der 2 Jahren lag. genaueres in der FAQ:http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=24165 mfgFalco Quote Link to post Share on other sites
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