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biba1016

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  1. Sehr genial, cissalc eröffnet diesen Beitrag, schreibt 2 Beiträge und beschäftigt damit über sage und schreibe fast 14 Tage lang etliche Mitarbeiter von Polizei - und Bussgeldstellen damit diese sich gegenseitig darauf einlassen..... Unfassbar !!! Gruß BiBa1016
  2. Upps.. getroffene Köter jaulen aber kräftig hier. Ich bin heilfroh mich nicht oft mit Verkehrspolizisten abgeben zu müssen, da bist du sicher nicht böse wenn ich Dein Geschenk dankend ablehne. Das ist genau der Ton, mit dem hier jeder neue User nach dem 2.Beitrag das Forum verlässt. Aber bleibt bei eurer Einstellung, vielleicht habt ihr ja sogar recht und alle Anderen irren sich. Gruß BiBa1016
  3. Was mache ich hier ? Eure Beiträge lesen und wundern. Ich scheine ja nicht der Einzige zu sein den eure "Behördentätigkeit" nicht sehr positiv auffällt. Ja, hier bringen sich viele ein, vermehrt via PN, zur Vermeidung einiger Kommentare, damit ist ein Forum add adsurdum geführt. Mit jedem Beitrag wird etwas mitgeteilt, wer lesen kann ist klar im Vorteil.... Wie schon geschrieben, früher waren am WE etwa 600 Gäste online, heute dürften es noch 2-8 sein, haltet weiter euren tiefen Bärenschlaf , vielleicht wacht ja einer noch auf. Gruß BiBa1016
  4. Das Forum hier ist schon lange tot ! Zu Zeiten von Beiträgen K-I-N-D-E-R-F-R-A-U , wo es über Wochen Rückmeldungen vom Verfasser gab sind vorbei. Pferdestehler hat gute Beiträge geleistet, den Anfragenden wurde gut geholfen, viele Tipps waren wertvoll. Teilweise waren 600 User online !!. Das scheint nicht mehr gewollt zu sein, die Community wurde bewusst zerstört, maßgeblich liegt das in der Feder von Bluey, Goose und Co, dessen Interessen haben sich hier durchgesetzt. Gruß Biba1016
  5. Du musst dein Einspruch nicht begründen !! Dann kannst Du ja immer noch sehen wie die Behörde sich verhält. Lass den Sachbeartbeiter doch ermitteln, prüfen, vergleichen....manchmal klapp es, manchmal nicht. Bzw. reagiere gar nicht, ist ja ein Anhörungsbogen, Einspruch dann erst beim BGB. Gruß BiBa
  6. Gutes Foto ? Eher wohl nur der erste subjektive Eindruck. Es fehlen die Entscheidenen Vergleichsmerkmale: kein Haaransatz, keine Ohren , keine Nase zu erkennen, die linke Augenpartie auch noch durch die Brille verdeckt. Ich würde es drauf ankommen lassen, kb1312 kann ja nur gewinnen. Gruß Biba1016
  7. Danke Sobbel für die LINKS, die beantworten zumindest den hier ausgeschnittenen Sachstand, was er generell fahren darf: 3 nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L T1 C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Unsere Streitfrage ist : Hat der alte graue Lappen Besitzstand bis 2033 , und zwar ohne die Einschränkung des Alters ( hier ab 50 Jahre ) ? Oder aber gilt gesetzlich automatisch ab Vollendung des 50.Lebensjahres eine Einschränkung ? Wenn ja, auf 3,5t oder 7,499t ?
  8. Danke Biber für Deine Antwort. Allerdings sagte die Führerscheinstelle auf seine telefonische Nachfrage hin ( entgegen des 2. LINKS) , dass die Besitzstandswahrung der alten grauen Führerscheine bis zum Jahre 2033 ohne Einschränkung gilt. Genau dieser Punkt ist schriftlich auf keiner offiziellen Seite zu finden, auch mehrere Polizeibeamte haben sich dazu bereits unterschiedlich geäußert.
  9. Er fährt wenn nur privat. Aber wo steht das eigentlich genau erklärt ?
  10. Ok. Diese Variante kannte ich noch gar nicht. Ich war ja der Meinung ab 50 Jahre ohne Gesundheitsprüfung nur noch bis 3,5t.
  11. Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Experten zu Thema Fürherschein hier im Forum. Ein Freund hat den Führerschein der Klassen 3+1 ( so steht es im Schein ) seit 1982, dieser alte graue Lappen wurde nie getauscht. Nun gibt es ja die Regelung, dass ab dem 50.Lebensjahr nur noch Kfz bis 3,5 t geführt werden dürfen. Nun meint unser Freund ( 51 Jahre ) , da der alte graue Lappen ja nicht begrenzt ist , kann er weiter LKW´s bis 7,5 t (12,5t mit Hänger / Achse kleiner1m) führen, ohne dafür eine Gesundheitsprüfung abzulegen. Ich würde mich freuen, wenn nur Antworten gegeben werden von de
  12. Das im VG Bereich überhaupt Daten vom Fahrer / Halter abgeglichen werden, halte ich für absoluten Unsinn. Das ist Kassengeschäft, einzige manuelle Bearbeitung ist die Eingabe des Kennzeichens, im Übrigen benötigt man als Halter eines Kfz keinen Führerschein !! Gruß BiBa
  13. Nö nichts schlimmes. Es hat nur den Anschein erweckt, du wolltest Bußgeld und Punkte umgehen. Das hättest du von vornherein alles etwas einfacher haben können.Auf dem ersten ZHB deinen Namen eintragen - fertig.
  14. @js85: Ich schreibe es Dir noch einmal, geht dort auf keinen Fall hin. Das mit der Akteneinsicht streiche bitte auch aus deinem Gedächnis, die wirst Du nicht bekommen. Aus den bisherigen Schilderungen würde ich ableiten, dass ihr der Befragung der Beamten nicht gewachsen seid. Alleine schon die Tatsache, dass ein Termin auf dem Revier vereinbart wurde, lässt die Vermutung zu, dass ihr euch "einwickeln" lässt. Euch enstehen keine Nachteile wenn ihr dort ohne Absage nicht erscheint. Der Vorteil ist, die Beamten müssen von selbst auf deine Person kommem. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Ch
  15. Na gut, noch hat dich ja keiner zu Gesicht bekommen. Das sollte auch so bleiben. D.h. auf keinen Fall dort hingehen. Es gibt kein einziges entlastendes Argument welches ihr vorbringen könntet um euch/dich zu entlasten. Termin verstreichen lassen und abwarten. Die Möglichkeit auf dich als Fahrer zu kommen ist zwar trotzdem vorhanden, aber du musst dabei nicht aktiv mithelfen.
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