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Handlungsempfehlung Des Innenministeriums


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Innenminister Reinhold Gall: "Wer seine Aggressionen nicht im Griff hat, setzt seinen Führerschein aufs Spiel"

 

10.08.2011„Wer wiederholt betrunken auffällt, dabei randaliert oder gewalttätig ist, ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Wer also seine Aggressionen nicht im Griff hat, setzt seinen Führerschein aufs Spiel.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall, am Mittwoch, 10. August 2011, in Stuttgart. Die Möglichkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis ergebe sich aus dem Straßenverkehrsgesetz und sei keine neue Strafe. Mit einem Schreiben werde bei entsprechendem Fehlverhalten bildlich die Gelbe Karte gezeigt, bei Wiederholung drohe die Rote und damit der Führerscheinentzug.

http://www.innenministerium.baden-wuerttem...ml&_min=_im

 

Unsere Innenminister wollen wohl Zucht und Ordnung um jeden Preis herstellen.

 

MfG.

 

hartmut

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Bevor du hier solchen Bullshit absonderst lieber mal informieren. :D

 

Bei so etwas ist nach Rechtslage eine MPU möglich.

 

Da ist ne gelbe Karte eine echte Nettigkeit und kein Bullshit. :sneaky:

 

Fahrerlaubnisverordnung.

FEV §11

...

 

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

 

...

 

6 .bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,

 

7 . bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,

 

...

 

 

und Kraftfahreignung ist was anderes als Straßenverkehr bevor hier noch mehr abgesondert wird.

Straßenverkehr wäre übrigens 5. ... :kotz:

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und Kraftfahreignung ist was anderes als Straßenverkehr bevor hier noch mehr abgesondert wird.

Straßenverkehr wäre übrigens 5. ... :D

Und wer stellt fest ob es sich um eine Straftat handelt?

 

Wenn ich dann aus dem Link zitieren darf

Bei der Aktion „Gelbe Karte“ würden Personen, die ohne Bezug zum Straßenverkehr negativ auffielen, beispielsweise wegen Alkohol- und Drogen-missbrauchs oder Aggressions- und Gewaltdelikten, von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet.

http://www.innenministerium.baden-wuerttem...ml&_min=_im

Es reicht folglich schon wenn der Betreffende einem :kotz: mal, sagen wir, dumm kommt. :sneaky:

 

Die Schwelle für einen Entzug der Fahrerlaubnis wird da verdammt niedrig.

 

MfG.

 

hartmut

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Mal völlig wertefrei ein Zitat aus stimme.de über den 2009 begonnenen Feldversuch:

 

Schon 50 Mal hat die Führerscheinstelle gelbe Karten verschickt, immer auf Vorschlag von Polizeibeamten, die mit den auffälligen Jugendlichen zu tun hatten. Nur bei zwei von ihnen musste nach der gelbe auch die rote Karte gezückt werden.
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Mal völlig wertefrei ein Zitat aus stimme.de über den 2009 begonnenen Feldversuch:

 

Schon 50 Mal hat die Führerscheinstelle gelbe Karten verschickt, immer auf Vorschlag von Polizeibeamten, die mit den auffälligen Jugendlichen zu tun hatten. Nur bei zwei von ihnen musste nach der gelbe auch die rote Karte gezückt werden.

Demnach kann man das Verfahren ja durchaus als erfolgreich bezeichnen.
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Und wer stellt fest ob es sich um eine Straftat handelt?

Zunächst idR die Polizei, abschließend die StA bzw. das Gericht. Und erst danach kann oder wird ggf. gegen den Straftäter vorgegangen.

 

Wenn ich dann aus dem Link zitieren darf
......

Es reicht folglich schon wenn der Betreffende einem :D mal, sagen wir, dumm kommt.

Hm..... mir ist absolut schleierhaft, woher Du diesen Rückschluß, der darüber hinaus völliger Nonsens ist, ziehst. Denn ein reines "dem Cop dumm kommen" begründet noch lange keine Straftat.

 

Die Schwelle für einen Entzug der Fahrerlaubnis wird da verdammt niedrig.

Sorry, aber das ist schlicht und ergreifend Quatsch.

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Zunächst idR die Polizei, abschließend die StA bzw. das Gericht. Und erst danach kann oder wird ggf. gegen den Straftäter vorgegangen.

Siehste, so sollte es sein. Bei uns in BW wird eben gleich von der Polizei der vermeintliche Übeltäter an die Führerscheinstelle gemeldet.

 

Hm..... mir ist absolut schleierhaft, woher Du diesen Rückschluß, der darüber hinaus völliger Nonsens ist, ziehst. Denn eine reines "dem Cop dumm kommen" begründet noch lange keine Straftat.

Es fehlt die Kontrollinstanz. Wenn der :D meint, es ist so, dann ist es eben so.

 

Sorry, aber das ist schlicht und ergreifend Quatsch.

Schön wärs.

 

MfG.

 

hartmut

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Bei uns in BW wird eben gleich von der Polizei der vermeintliche Übeltäter an die Führerscheinstelle gemeldet.
Prima. Und was passiert dann?

 

Es fehlt die Kontrollinstanz. Wenn der :D meint, es ist so, dann ist es eben so.
Ja und? Was hat das für Folgen?
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Da es hier um einen verwaltungsrechtlichen Entzug geht, ist die erste Kontrollinstanz die Verwaltungsbehörde, bei Bedarf die zweite Kontrollinstanz das Verwaltungsgericht und, wenn noch immer Bedarf besteht, die dritte Kontrollinstanz das Oberverwaltungsgericht.

 

Gruß

Goose

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Siehste, so sollte es sein. Bei uns in BW wird eben gleich von der Polizei der vermeintliche Übeltäter an die Führerscheinstelle gemeldet.

Auch das ist möglich und wird auch hier durchaus so gehandhabt. Darin sehe ich auch kein Problem. Denn ich muß es ja begründen und kann nicht nur lapidar schreiben, daß mir jemand nicht ganz koscher vorkam. Und die Führerscheinstelle wird's ggf. genauer prüfen.

 

Es fehlt die Kontrollinstanz. Wenn der :D meint, es ist so, dann ist es eben so.

Ich sag ja: das ist Nonsens. Die Kontrollinstanz (für die Straftat) ist letztlich die StA/das Gericht. Die Führerscheinstelle wird den Bericht prüfen, der ihr seitens der Polizei zugestellt wird. Alles weiter hat Goose ja schon ausgeführt.

 

Schön wärs.

Es ist so.

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Da es hier um einen verwaltungsrechtlichen Entzug geht, ist die erste Kontrollinstanz die Verwaltungsbehörde, bei Bedarf die zweite Kontrollinstanz das Verwaltungsgericht und, wenn noch immer Bedarf besteht, die dritte Kontrollinstanz das Oberverwaltungsgericht.

Und wenn es sehr schnell geht hat der Betreffende 2Jahre keine Fahrerlaubnis. Die Verfahren dauern eben seeeeehr lange.

 

Ist also ein Recht das auch nur auf dem Papier steht.

 

MfG.

 

hartmut

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Auch das ist möglich und wird auch hier durchaus so gehandhabt. Darin sehe ich auch kein Problem. Denn ich muß es ja begründen und kann nicht nur lapidar schreiben, daß mir jemand nicht ganz koscher vorkam. Und die Führerscheinstelle wird's ggf. genauer prüfen.

Ihr schreibt also einen netten Bericht, wie, die Ehefrau sah so :sneaky: aus. Anzeige gibt es keine, nicht mal ein ärztliches Gutachten.

Dann sagt die Führerscheinstelle, der Ehemann soll beweisen das er seine Angetraute nicht verprügelt hat.

Und wie kann der sich wehren, siehe Antwort an Goose.

 

Ich sag ja: das ist Nonsens. Die Kontrollinstanz (für die Straftat) ist letztlich die StA/das Gericht. Die Führerscheinstelle wird den Bericht prüfen, der ihr seitens der Polizei zugestellt wird. Alles weiter hat Goose ja schon ausgeführt.

Siehe mein Beispiel oben. Kein Urteil aber eine Meldung an die Führerscheinstelle. Es werden Auffälligkeiten gemeldet, nicht ob derjenige verurteilt wurde oder nicht. Die Unschuldsvermutung gilt nicht.

 

Es ist so.

Was? Das wir immer mehr in einen Polizeistaat schlittern? :D

 

MfG.

 

hartmut

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Und wenn es sehr schnell geht hat der Betreffende 2Jahre keine Fahrerlaubnis. Die Verfahren dauern eben seeeeehr lange.

Ist also ein Recht das auch nur auf dem Papier steht.

 

MfG. hartmut

 

Und was muß man alles angestellt haben bis die Behörde gegen den Betreffenden fragend aktiv wird? Ausgwürfelt wird nicht unter den Anwohnern des Zuständigkeitsbereiches!

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Dann sagt die Führerscheinstelle, der Ehemann soll beweisen das er seine Angetraute nicht verprügelt hat.
Das hast Du bitte woher?

 

Kein Urteil aber eine Meldung an die Führerscheinstelle. Es werden Auffälligkeiten gemeldet, nicht ob derjenige verurteilt wurde oder nicht. Die Unschuldsvermutung gilt nicht.
Und das hast Du woher?
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Das hast Du bitte woher?

So läuft das Spiel. Die Führerscheinstelle hat einen "begründeten" Verdacht, und den kann nur der Betroffene ausräumen.

 

Und das hast Du woher?

Lese den Link vom Innenministerium.

 

Bei der Aktion „Gelbe Karte“ würden Personen, die ohne Bezug zum Straßenverkehr negativ auffielen, beispielsweise wegen Alkohol- und Drogen-missbrauchs oder Aggressions- und Gewaltdelikten, von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet.

Die Meldung kommt von der Polizei, nicht von Gerichten. Es reicht wenn sie auffallen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Na, is schön im Elfenbeinturm?

Du kannst mir sicher sagen ob es bei einer Meldung an die Führerscheinstelle eine Unschuldsvermutung gibt. Oder ob die Behörde Nachweise fordert, und was passiert wenn die nicht beigebracht werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Ihr schreibt also einen netten Bericht, wie, die Ehefrau sah so :sneaky: aus. Anzeige gibt es keine, nicht mal ein ärztliches Gutachten.

Dann sagt die Führerscheinstelle, der Ehemann soll beweisen das er seine Angetraute nicht verprügelt hat.

Und wie kann der sich wehren, siehe Antwort an Goose.

Ganz so, wie Du es hier darstellst, ist es ja nun doch nicht. Wir schreiben nicht nur, wir schauen auch, daß wir Beweismittel sichern. Dazu zählen bspw. Fotos. Aber auch ein Artest. Ich weiß nicht, wie die Ordnungsbehörde agiert, könnte mir aber vorstellen, daß die durchaus ein Artest o.ä. erbeten, wonach feststellbar ist, daß der Ehemann gewalttätig war. Aber auch unsere Beobachtungen und Feststellungen sind sicherlich ein nicht zu vernachlässigender Beweis. Und nein, es wird kein Kollege hergehen und jemandem etwas nachsagen, dieses auch noch schriftlich niederlegen, welches nicht den Tatsachen entspricht. Könnte man es ihm doch jederzeit um die Ohren hauen.

 

Siehe mein Beispiel oben. Kein Urteil aber eine Meldung an die Führerscheinstelle. Es werden Auffälligkeiten gemeldet, nicht ob derjenige verurteilt wurde oder nicht. Die Unschuldsvermutung gilt nicht.

Ob er verurteilt wurde oder nicht, ist letztlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob er gewaltätig war oder nicht. Das Gericht kann die Sache trotzdem einstellen, was aber nichts an den eigentlichen Tatsachen ändert. Auch ist es nicht unsere Aufgabe, über den Ausgang eines Verfahrens, den wir oftmals eh nicht erfahren, zu berichten. Solches, so denn erforderlich, wird die Führerscheinstelle schon selbst in Angriff nehmen und erledigen müssen.

 

Was? Das wir immer mehr in einen Polizeistaat schlittern?

Jau. Du siehst natürlich mal wieder das Gras wachsen. Hatten wir ja schon. :D

 

So läuft das Spiel. (Die Führerscheinstelle hat einen "begründeten" Verdacht, und den kann nur der Betroffene ausräumen.)

Noch einmal die Frage: das hast Du woher?

 

Die Meldung kommt von der Polizei, nicht von Gerichten. Es reicht wenn sie auffallen.

Es ergeht eine Meldung. Was aber wie oder wann entschieden wird bzw. für eine Entscheidung in Richtung Fahrverbot / Entzug der FE notwendig ist, steht dort nicht. Das sind reine (übertriebene) Spekulationen Deinerseits.

 

Du kannst mir sicher sagen ob es bei einer Meldung an die Führerscheinstelle eine Unschuldsvermutung gibt. Oder ob die Behörde Nachweise fordert, und was passiert wenn die nicht beigebracht werden.

Was denn für eine Unschuldsvermutung?! Wenn ich etwas beobachtet habe, so dient auch das als Nach-/Beweis. Was schwebt Dir weiter vor?

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Unschuldsvermutung? Die für strafverfahren richtige Betrachtung gilt hier nicht.

 

Für die Teilnahme am Krafverkehr als verantwortlicher Fahrer gilt beweise deine fachliche und menschliche Reife, mit Prüfung und Strafregisterauskunft!

 

Für Erstbewerber gilt eben wenn der Strafauszug "sauber" ist wird die Reife angenommen, ein Vertrauensvorschuß pauschal der eben ohne Rechtsanspruch gewährt wird, anderfals ist die Eignung durch eine MPU der Behörde nachzuweisen.

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Was heißt hier Unschuldsvermutung?

 

Der bekannte Schläger wird nicht verurteilt, weil die Zeugen immer wieder Angst kriegen! Weil die Schläger sich immer wieder aus der Schlinge ziehen können!

 

Da Mittel MPU lässt zumindest hoffen, das diese Brüder sich wenigsten sozial adäquat verhalten, weil der Verlust der FE droht!

 

dete

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Dazu zählen bspw. Fotos. Aber auch ein Artest. Ich weiß nicht, wie die Ordnungsbehörde agiert, könnte mir aber vorstellen, daß die durchaus ein Artest o.ä. erbeten, wonach feststellbar ist, daß der Ehemann gewalttätig war.

 

Ich bin ja eigentlich nicht wirklich einer dieser Rechtschreibfanatiker, aber ich glaube es ist nicht verkehrt, dich hierauf zu verweisen :S

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So läuft das Spiel. Die Führerscheinstelle hat einen "begründeten" Verdacht, und den kann nur der Betroffene ausräumen.
Es geht um die (möglichen) Konsequenzen, für die ein begründeter Verdacht m.E. nicht ausreicht. Oder hast Du andere Informationen?

 

Die Meldung kommt von der Polizei, nicht von Gerichten. Es reicht wenn sie auffallen.
Für die Meldung - ja und?
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Da es hier um einen verwaltungsrechtlichen Entzug geht, ist die erste Kontrollinstanz die Verwaltungsbehörde, bei Bedarf die zweite Kontrollinstanz das Verwaltungsgericht und, wenn noch immer Bedarf besteht, die dritte Kontrollinstanz das Oberverwaltungsgericht.

Und wenn es sehr schnell geht hat der Betreffende 2Jahre keine Fahrerlaubnis. Die Verfahren dauern eben seeeeehr lange.

 

Ist also ein Recht das auch nur auf dem Papier steht.

 

MfG.

 

hartmut

Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn und Schwarzmalerei.

 

Gruß

Goose

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Es gibt keine Unschuldsvermutung. Hier kann man seine Befähigung nachweisen.

 

Nehmen wir mal an K. wird bei einem Festival zu Fuß von der Polizei kontrolliert.

Er gibt gegenüber der Polizei an gerade nichts dabei zu haben, aber Kokain auf dem Festival zu komsumieren.

Theoretisch könnte ein Verfahren wegen Besitz eingeleitet werden (wer konsumiert, hat auch besessen - Theorie der manche anhängen).

Würde vermutlich eingestellt werden.

 

Aber Meldung an die FEB. Die entzieht die Fahrerlaubnis und/oder ordnet eine MPU an.

 

K. kann diese nur durch 1 Jahr Abstinenznachweis bestehen. Also mindestens 1 Jahr + X Monate um clean zu sein ohne Fahrerlaubnis.

 

K. muß nicht im Straßenverkehr auffallen. K könnte sogar nach jedem Festival 1 Woche mit dem Autofahren warten, damit er sauber ist.

Ist egal. Harte Drogen = unverträglich mit Fahrerlaubnis.

 

 

 

 

Oder wers unbedingt per Urteil will...

K. ist Dealer. Selbst aber nicht süchtig. Wird mit ner mittleren Menge Stöffchen erwischt.

Im Straßenverkehr ist K nie aufgefallen. Wir können annehmen K ist im Zug von Holland nach D erwischt worden.

Auf Anraten seines Topanwalts :D plädiert er auf Eigenbedarf bei den diversen Stöffchen um eine Strafe wegen Handel zu umgehen.

Das geht durch.

 

Meldung an die FEB.

Hierbei hat man dann sogar die Konsumangabe schwarz auf weiß.

1 Jahr Abstinenznachweis sollte nicht schwerfallen, aber...

:sneaky:

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Dazu zählen bspw. Fotos. Aber auch ein Artest. Ich weiß nicht, wie die Ordnungsbehörde agiert, könnte mir aber vorstellen, daß die durchaus ein Artest o.ä. erbeten, wonach feststellbar ist, daß der Ehemann gewalttätig war.

 

Ich bin ja eigentlich nicht wirklich einer dieser Rechtschreibfanatiker, aber ich glaube es ist nicht verkehrt, dich hierauf zu verweisen :S

Joh. Mea Culpa. Wer welche findet, bekommt beim nächsten Mal einen Lolli. :D

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Da Mittel MPU lässt zumindest hoffen, das diese Brüder sich wenigsten sozial adäquat verhalten, weil der Verlust der FE droht!

:sneaky: Bingo

 

Du hast es erfasst. Kommt man den Übeltätern nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln bei, dann eben durch die Hintertüre. Und das ausgelöst durch die Polizei unter Umgehung der Justiz.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn und Schwarzmalerei.

Dann sage mir doch wie lange es geht bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist. :D

 

Bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist, hätte der Betroffene schon 2mal eine MPU machen können.

 

MfG.

 

hartmut

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Es geht um die (möglichen) Konsequenzen, für die ein begründeter Verdacht m.E. nicht ausreicht. Oder hast Du andere Informationen?

Bei Drogen ist es jetzt schon regelmäßig der Fall. Der nette :sneaky: teilt der Behörde mit, Verdacht auf Drogenkonsum, und die Maschinerie läuft an. Endet im Regelfall mit Verlust der Fahrerlaubnis. Erst wenn der Betroffene beweist das er keine Drogen nimmt, kann er wieder eine Fahrerlaubnis bekommen.

 

Für die Meldung - ja und?

Wie es weiter geht entscheidet die Behörde nach Gutdünken. Und wie wird sie entscheiden wenn ein :kotz: die Meldung gemacht hat. :D

 

MfG.

 

hartmut

 

Der verwaltungsrechtliche Entzug ist doch keine Neuerfindung. Schau dir den 3 StVG doch mal an, da ist die Möglichkeit schon lange gegeben.

Natürlich gibt es ihn schon lange, nur hier wird bewusst über die Hintertüre Druck aufgebaut, als weiteres Mittel um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten.

 

MfG.

 

hartmut

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Es handelt sich nicht um eine Hintertür.

Wie nennst Du es dann?

Schon immer war es möglich, Personen, denen die charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt, je Fahrerlaubnis zu entziehen.

Stimmt, aber die Schwelle zum Entzug wird geringer, und wer sagt denn derjenige sei ungeeignet. Objektiv wird vor dem Entzug ja nicht geprüft.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich nenne es nicht Hintertür, weil es ein regulärer Weg ist, der so schon lange besteht.

 

Selbstverständlich wird der Entzug geprüft, auch stehen dem Betroffenen alle Rechtsmittel zur Verfügung.

Sorry, aber du machst da aus eine Mücke einen Elefanten.

 

Gruß

Goose

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Selbstverständlich wird der Entzug geprüft,

Wer prüft?

auch stehen dem Betroffenen alle Rechtsmittel zur Verfügung.

Und solange hat er keine Fahrerlaubnis

 

Sorry, aber du machst da aus eine Mücke einen Elefanten.

Wenn Du das so siehst, ich sehe es anders.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich nenne es nicht Hintertür, weil es ein regulärer Weg ist, der so schon lange besteht.

 

Selbstverständlich wird der Entzug geprüft, auch stehen dem Betroffenen alle Rechtsmittel zur Verfügung.

Sorry, aber du machst da aus eine Mücke einen Elefanten.

 

Gruß

Goose

Aber erst, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist.

 

Gegen die Anordnung der MPU gibt es aber keine Rechtsmittel, denn es soll nur ein Verwaltungshandeln vorbereiten.

 

Da der Entzug regelmäßig oder für Goose passend es sein könnte das eine vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet wird, darf kein Kfz mehr gefahren werden, bis man seine Unschuld, gegebenenfalls Jahre nach durchgezogenen Rechtsweg, bewiesen hat.

 

Das ist weder Mücke noch Elefant, sondern eher ein Blauwal.

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Selbstverständlich wird der Entzug geprüft,

Wer prüft?

Wie schon gesagt: In erster Instanz die Verwaltungsbehörde, in zweiter Instanz das Verwaltungsgericht, in dritter Instanz das Oberverwaltungsgericht

 

auch stehen dem Betroffenen alle Rechtsmittel zur Verfügung.

Und solange hat er keine Fahrerlaubnis

Meines Wissens hat der Widerspruch gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufschiebende Wirkung

 

Sorry, aber du machst da aus eine Mücke einen Elefanten.

Wenn Du das so siehst, ich sehe es anders.

Diese Sicht werde ich dir wohl nicht nehmen können.

 

Gruß

Goose

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auch stehen dem Betroffenen alle Rechtsmittel zur Verfügung.

Und solange hat er keine Fahrerlaubnis

Meines Wissens hat der Widerspruch gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufschiebende Wirkung

Deswegen ja auch die regelmäßige Anordnung des sofortigen Vollzuges, denn schließlich geht ja von demjenigen eine Gefahr aus.

 

Hier ist zwar auch Rechtsschutz möglich, vor allem in Eilverfahren, aber wie will man hier dem Gericht ohne Verhandlung, ohne weitergehende Ermittlungen durch das Gericht wirklich vom Gegenteil überzeugen.

Allenfalls muss es darauf hinauslaufen, dass die mit der Anordnung des Sofortvollzuges einhergehende Nachteile nicht wieder hergestellt werden können und die Gefahr aufgrund des Anordnungsgrundes für die Entziehung der FE nicht so groß sind, also "unterwiegen".

(die Interessen des Antragstellers überwiegen das Vollzugsinteresse der Behörde als Antragsgegnerin)

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Je nachdem wie das Gericht abwägt.

Und die Allgemeinheit wird einem VGH erstmal wichtiger sein, als ein einzelner Autofahrer. Selbst wenn er Recht bekommen sollte.

 

 

Das System gelbe Karte sebst finde ich nicht schlecht.

Immerhin bereitet es Leute die es irgendwie übertrieben haben auf eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis vor.

 

Wer weiß denn schon von den Möglichkeiten der FEB?

Kaum jemand.

 

Vermutlich wissen mehr, daß 1,6 ‰ auf dem Fahrrad zu einer MPU führt.

Vermutlich wissen mehr von der 0,3 ‰ Grenze.

Vermutlich wissen mehr, daß sie den Pinkel, Wisch und Puste Test nicht machen müssen.

Vielleicht wissen mehr, daß sie bei harten Drogen auch außerhalb des Straßenverkehrs 1 Jahr Abstinenz nachweisen dürfen.

 

 

 

Das grundsätzliche Problem bleibt eben das Verwaltungsrecht.

Das hebelt teils doch einiges aus.

Vergleiche

Die Fahrerlaubnisbehörde darf in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern auch das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommen wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aus diesem die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hervorgeht.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/recht...t=10%20S%204/10

 

Nicht ganz optimal begründet vom Kläger, aber wenn man mal alles liest dann wäre es auch absolut egal wenn man im Strafverfahren ohne Strafe rausgeht - denn auch eine illegale Blutprobe ist eine Tatsache die die Verwaltung bedenkenlos verwenden kann.

 

 

 

 

 

 

Um auch mal zu federn:

Damit könnte man auch Folter legitimieren. Solange die Verwaltungsbehörde selbst nicht foltert.

Nehmen wir an ein Bundeswehrsoldat wird gefoltert. Dabei sagt er, daß er schonmal Kokain genommen hat. Er wird befreit und das Verhörprotokoll fällt "Der Zeitung" in die Hände. Die druckt es ab. Die FEB liest das und entzieht dem Soldaten die Fahrerlaubnis. Immerhin gibt es Tatsachen... :D

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Sagst du nun, in der Praxis erlässt die Verwaltungsbehörde den Entzug der Fahrerlaubnis und ab diesem Moment darf der Betroffene nicht mehr fahren, egal, welche Rechtsmittel er einlegt?

 

Gruß

Goose

Ab der Bekanntgabe also der Zustellung des Bescheides über den Entzug und der Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

 

Der nächste Schritt ist dann Widerspruch und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches. Wenn die Behörde dem nicht nachkommt, sollte sodann ein Eilantrag bei Gericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden (§ 80 Abs 5 VwGO).

 

Ein Führen eines Kfz ist bis dahin nicht erlaubt, da die Rechtswirkung des Entzuges durch die Anordnung des sofortigen Vollzuges durchgesetzt ist.

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Nein, es wird üblicherweise eine MPU (oder bei Drogen vorher noch ein ärztliches Gutachten) angeordnet.

Gegen die kann man nix machen. Die ist einfach angeordnet.

 

Legst du kein MPU Gutachten vor bis zum Tag X wird entzogen.

 

Klar man könnte hingehen und erzählen, daß das alles gar nicht so ist. Da kommt aber kaum ein positives Gutachten raus. Wie willst du eine MPU bestehen, wenn du deren Grundlagen anzweifelst? Das Geld kann man sich sparen.

Bleibt nur der Entzug abzuwarten.

 

Und die Entziehung bedeutet erstmal:

(6) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

FeV §46

 

Einfach weg.

 

 

Und ja, die Behörde selbst entscheidet ob es beliebt sofort zu vollziehen auch wenn man anfechten will. :D

 

(1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

FeV §47

 

 

 

 

 

 

Theoretisch weil ein Polizist eine Meldung geschrieben hat, K. hätte gesagt er hätte auf nem Festival Kokain genommen.

Und jaja, Polizisten haben eigentlich keinen Grund zu lügen. Außerdem riskieren sie viel mehr, Pension, Beamtenstatus... Polizisten haben auch eigentlich keinen Grund Schwarzarbeiter zu beschäftigen oder können es sich wegen der Pensionsfolgen und beamtenrechtlich gar nicht leisten.

Wieso kenne ich dann einen solchen Fall?

Weil Polizisten auch nur Menschen sind. :sneaky:

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Und beim Entzug der. Fahrerlaubnis auf o.g. Grundlage wird immer die sofortige Entziehung angeordnet?

 

Gruß

Goose

Keine Ahnung ich kannte diese Variante mit der gelben Karte bisher nicht.

 

Bei der Entziehung wegen des Verdachts der Ungeeignetheit aber ich denke mit hoher Wahrscheinlichkeit. Zahlen kann ich dir nicht sagen, aber von der Sache heraus - Gefahr für den Straßenverkehr - gehe ich von einer sehr sehr hohen Prozentzahl aus.

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Keine Ahnung ich kannte diese Variante mit der gelben Karte bisher nicht.

Die Gelbe Karte dient ja nur dazu die Leute zu disziplinieren. Nach dem Motto, fällst Du nochmal auf, dann bestrafen wir dich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Ohne das derjenige wirklich etwas dagegen unternehmen kann.

 

Im Grunde hat diese Gelbe Karte nichts damit zu tun ob derjenige zur Teilnahme am Verkehr geeignet ist oder nicht.

 

Einfach mal so im Raum gestellt. Es gibt Gebiete wo der Alkoholkonsum verboten ist. Wird da einer mit einer Flasche Bier in der Hand angetroffen = Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde = Gelbe Karte. Beim zweiten Mal Rote Karte. Ungeeignet wegen Alk ein Kfz zu führen. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Einfach mal so im Raum gestellt. Es gibt Gebiete wo der Alkoholkonsum verboten ist. Wird da einer mit einer Flasche Bier in der Hand angetroffen = Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde = Gelbe Karte. Beim zweiten Mal Rote Karte. Ungeeignet wegen Alk ein Kfz zu führen. :wand:

Wenn dies wie in deinen frei erfundenen Beispiel wegen solcher Lappalien ist, dann gehört dem Treiben ein Ende gesetzt. :D:sneaky::kotz:

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Wenn dies wie in deinen frei erfundenen Beispiel wegen solcher Lappalien ist, dann gehört dem Treiben ein Ende gesetzt. :D:sneaky::kotz:

 

Nochmal aus dem Link des Innenministeriums zitiert, also von den Urhebern der Gelbe Karte.

 

Bei der Aktion „Gelbe Karte“ würden Personen, die ohne Bezug zum Straßenverkehr negativ auffielen, beispielsweise wegen Alkohol- und Drogen-missbrauchs oder Aggressions- und Gewaltdelikten, von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet. Diese würden dann mit einem formlosen Schreiben vor einem möglichen Führerscheinentzug im Wiederholungsfall als Rote Karte warnen.

http://www.innenministerium.baden-wuerttem...ml&_min=_im

 

Es reicht also auffallen aus, nicht mal eine Owi muss begangen werden. Wenn dem :wand: deine Nase nicht passt, schreibt er einfach eine Meldung. Machen kannste dagegen nichts.

 

MfG.

 

hartmut

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Und beim Entzug der. Fahrerlaubnis auf o.g. Grundlage wird immer die sofortige Entziehung angeordnet?

 

Gruß

Goose

Keine Ahnung ich kannte diese Variante mit der gelben Karte bisher nicht.

 

Bei der Entziehung wegen des Verdachts der Ungeeignetheit aber ich denke mit hoher Wahrscheinlichkeit. Zahlen kann ich dir nicht sagen, aber von der Sache heraus - Gefahr für den Straßenverkehr - gehe ich von einer sehr sehr hohen Prozentzahl aus.

Grundsätzlich gehet dem Verfahren einige Schritte voraus. Rechtsmittel sind möglich, und in der Regel haben diese meines Wissens bei einem solchen Verfahren aufschiebende Wirkung.

 

 

[...]

Es reicht also auffallen aus, nicht mal eine Owi muss begangen werden. Wenn dem :D deine Nase nicht passt, schreibt er einfach eine Meldung. Machen kannste dagegen nichts.

 

MfG.

 

hartmut

Hartmut, das glaubst du doch wohl selber nicht. Meinst du wirklich, wer mit einer Flasche Bier angetroffen wird bekommt nun die FE entzogen? Du überspitzt hier offensichtlich bewusst das Ganze, um das negative Licht, in dem du dieses Vorgehen darzustellen versuchst, nicht erlöschen zu lassen.

 

Es geht darum, daß die, die nach BTM-Verstößen oder auch nach Aggressionsdelikten (die oftmals unter Alkoholeinwirkung begangen werden) auffällig wurden, zu erwischen.

 

Gruß

Goose

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Hartmut, das glaubst du doch wohl selber nicht. Meinst du wirklich, wer mit einer Flasche Bier angetroffen wird bekommt nun die FE entzogen? Du überspitzt hier offensichtlich bewusst das Ganze, um das negative Licht, in dem du dieses Vorgehen darzustellen versuchst, nicht erlöschen zu lassen.

Der nicht, aber der die Flasche noch in der Hand behält, und dem :wand: noch verbal den :D zeigt, der schon.

 

Es geht darum, daß die, die nach BTM-Verstößen oder auch nach Aggressionsdelikten (die oftmals unter Alkoholeinwirkung begangen werden) auffällig wurden, zu erwischen.

Gibt es bei BTM eine Gelbe Karte? Wäre mir neu, imho gibt es da gleich Rot.

 

Und bitte, was hat Agressionsverhalten unter Alk zu tun, wenn derjenige beim fahren grundsätzlich 0,0‰ hat? :sneaky:

 

Stell dir mal vor Du könntest so einem

Nun, auf zahlreichen Demonstrationen habe ich die Erfahrung gemacht, daß es in der Regel die Linksautonomen sind, die riechen wie die nassen Hunde...

mal so richtig was vor den Latz knallen, weil der nach Alk riecht und auch nicht ganz friedlich ist. :kotz:

 

Ach Goose, Du glaubst halt noch an das Gute im ;)

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch. Damit bewegst du dich schon auf m3- Niveau.

 

Die Rote Karte gibt es bei Verstößen mit harten Drogen. Bei Cannabis gibt es die gelbe Karte.

 

Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

 

Nur, weil du dir möglicherweise für dich vorstellen kannst, dir gegebene Befugnisse zu missbrauchen solltest du das nicht allen anderen unterstellen.

 

Gruß

Goose

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

 

Es soll auch Leute geben, die offenbaren ihre Charakterschwächen vermutlich ganz ohne den Einfluss von irgendwelchen Drogen. Ist die Frage, was jetzt schlimmer ist... :D

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