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Führerschein Auf Normalem Postweg Verloren Gegangen


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Moin,

 

zum 26.04.2011 endete ein 2-monatiges Fahrverbot und in freudiger Erwartung auf meinen Führerschein meldete ich mich bei unserer Bußgeldstelle.

 

Dort teilte man mir allerdings mit, der Führerschein sei am 21.04.2011 per Post (einfacher Brief) an mich versendet worden.

 

Da der besagte Brief bis zum gestrigen Tag (04.05.2011) nicht bei mir eingetroffen war, wurde mir nahegelegt, eine Versicherung an Eides Statt abzulegen,

einen neuen Führerschein zu beantragen und einen Ersatzführerschein ausstellen zu lassen. Kosten für den Spass 93 EUR.

 

Grübel, Grübel:

Liegt hier nicht eine gewisse Sorgfaltspflicht bei den Behörden, wichtige Dokumente so zu verschicken, dass der Postweg nachvollzogen werden kann?

Jeder Bußgeldbescheid wird auch per Zustellungsurkunde versendet.

 

Aussage der Bußgeldstelle:

Die Verantwortung lag bei mir, denn ich hätte ja Bescheid sagen können, dass ich entweder selbst abholen (ca. 800m Fußweg) möchte,

oder dass der Versand per Einschreiben oder Ähnlichem erfolgt.

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Es gab keine Vereinbarung. Der Führerschein wurde durch die Polizei eingezogen und fertig.

 

Abholung wäre ja kein Thema gewesen, bei der Entfernung.

 

Kannst Du mir eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass ich nicht nur für den Weg des Führerscheins zur Bußgelstelle verantwortlich bin,

sondern auch für den Weg wieder zurück zu mir?

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Ja, is schon klar. Nur war bei der Uhren-Geschichte die Krux, dass die Uhren samt Papieren abhanden kamen,

die den Wert der Uhren und die Echtheit bewiesen hätten. Somit fehlte die Basis für einen Schadenersatz.

 

 

Die Basis in meinem (zugegeben etwas kleineren Rahmen) ist da deutlich einfacher zu finden: Führerschein + kein Beleg über den Versand + Kosten für die Neubeschaffung.

 

 

Mir geht´s ja auch nur um die Hintergründe für solch eine Regelung. Kurz gesagt: Ich verstehe es nicht.

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Ok, wenn es wirklich auf Deine Kosten gehen soll, wenn der FS beim Versand verlorengegangen ist, verlangst Du halt einen Versandnachweis. Ansonsten könntest Du nämlich davon ausgehen, daß dies eine Schutzbehauptung ist und der FS schon bei der Behörde verschlampt wurde und garnicht erst versandt wurde... :rolleyes:

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... eine Versicherung an Eides Statt abzulegen,...

 

...hmm, da kann ja dann der Beamte, der den FS eingetütet und abgeschickt haben soll auch gleich mitgehen und an Eides statt versichern, dass der FS überhaupt abgeschickt wurde... :rolleyes:

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Einen Versandbeleg gibt es nicht. Nur eine handschriftliche Notiz...

 

Ablauf für den Versand:

Führerschein eingetütet und in den Postausgangskorb gelegt - ab in die Poststelle - von dort ab an die Post - und nach diesen 3 Händen wurde er nicht mehr gesehen.

 

 

Die freundliche Sachbearbeiterin zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt zu bewegen, hätte die Situation sicher deutlich mit Leben gefüllt. :rolleyes:

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Ich würde mich da nicht auf Gespräche einlassen. Du hast Deinen FS ordnungsgemäss abgegeben und hat einen Rechtsanspruch darauf, ihn ebenso ordnungsgemäss zurück zu bekommen. Ich würde einen eingeschriebenen Brief an die Behörde richten, darin freundlich zur Rücksendung des Führerscheins bis xx.05.2011 auffordern. Sollte die Rücksendung bereits erfolgt sein, wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten, damit die Sendung nachverfolgt werden kann.

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Ablauf für den Versand:

Führerschein eingetütet und in den Postausgangskorb gelegt - ab in die Poststelle - von dort ab an die Post - und nach diesen 3 Händen wurde er nicht mehr gesehen.

 

Wenn überhaupt, hat nur der-/diejenige den Führerschein gesehen, die ihn eingetütet hat (sofern wirklich erfolgt). Die anderen können den garnicht mehr gesehen haben (war ja eingetütet) und dürften sich auch schwerlich daran erinnern, einen an Dich adressierten Brief überhaupt in der Hand gehabt zu haben...

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wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten
das ist der "Ab-Vermerk" auf der Durchschrift des Anschreibens. Mehr existiert nicht.
Kannst Du mir eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass ich nicht nur für den Weg des Führerscheins zur Bußgelstelle verantwortlich bin,

sondern auch für den Weg wieder zurück zu mir?

umgekehrt wird ein Schuh draus: nenn mir die Quelle, wo steht, dass der FS mit Einschreiben zurückgeschickt werden muss. Ein Behörde macht grds. nur das, was irgendwo vorgeschrieben ist - nicht weniger aber auch nicht mehr.
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wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten
das ist der "Ab-Vermerk" auf der Durchschrift des Anschreibens. Mehr existiert nicht.

 

Also existiert auch kein Versandnachweis. Genau das soll die Behörde mal schön aufschreiben.

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wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten
das ist der "Ab-Vermerk" auf der Durchschrift des Anschreibens. Mehr existiert nicht.
Kannst Du mir eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass ich nicht nur für den Weg des Führerscheins zur Bußgelstelle verantwortlich bin,

sondern auch für den Weg wieder zurück zu mir?

umgekehrt wird ein Schuh draus: nenn mir die Quelle, wo steht, dass der FS mit Einschreiben zurückgeschickt werden muss. Ein Behörde macht grds. nur das, was irgendwo vorgeschrieben ist - nicht weniger aber auch nicht mehr.

 

 

Ok, das kann ich nachvollziehen. Es wird das gemacht, was nicht ausdrücklich untersagt ist, richtig? Ich kam von der falschen Seite zu dem Sachverhalt...

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Ich würde mich da nicht auf Gespräche einlassen. Du hast Deinen FS ordnungsgemäss abgegeben und hat einen Rechtsanspruch darauf, ihn ebenso ordnungsgemäss zurück zu bekommen. Ich würde einen eingeschriebenen Brief an die Behörde richten, darin freundlich zur Rücksendung des Führerscheins bis xx.05.2011 auffordern. Sollte die Rücksendung bereits erfolgt sein, wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten, damit die Sendung nachverfolgt werden kann.

 

 

Das ist ein guter Ansatz. Im Ergebnis wird der von hawethie erwähnte Ab-Vermerk gezogen werden. Nur wie geht es danach weiter?

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Ich würde mich da nicht auf Gespräche einlassen. Du hast Deinen FS ordnungsgemäss abgegeben und hat einen Rechtsanspruch darauf, ihn ebenso ordnungsgemäss zurück zu bekommen. Ich würde einen eingeschriebenen Brief an die Behörde richten, darin freundlich zur Rücksendung des Führerscheins bis xx.05.2011 auffordern. Sollte die Rücksendung bereits erfolgt sein, wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten, damit die Sendung nachverfolgt werden kann.

 

 

Das ist ein guter Ansatz. Im Ergebnis wird der von hawethie erwähnte Ab-Vermerk gezogen werden. Nur wie geht es danach weiter?

 

Nochmal um einen VERSANDNACHWEIS bitten, und nicht um irgendwelche selbsterstellten Vermerke.

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Ich würde mich da nicht auf Gespräche einlassen. Du hast Deinen FS ordnungsgemäss abgegeben und hat einen Rechtsanspruch darauf, ihn ebenso ordnungsgemäss zurück zu bekommen. Ich würde einen eingeschriebenen Brief an die Behörde richten, darin freundlich zur Rücksendung des Führerscheins bis xx.05.2011 auffordern. Sollte die Rücksendung bereits erfolgt sein, wird um Übersendung des Versandnachweises gebeten, damit die Sendung nachverfolgt werden kann.

 

 

Das ist ein guter Ansatz. Im Ergebnis wird der von hawethie erwähnte Ab-Vermerk gezogen werden. Nur wie geht es danach weiter?

 

Du bittest um einen Versandnachweis, nicht um irgendeinen Vermerk. Wenn sich die Behörde nicht windet wie ein Aal, hast Du anschliessend den schriftlichen Beleg in der Hand, dass die den FS verschlampt haben. Je nachdem wie der aussieht, entscheidet sich, wie man weiter verfährt.

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Nochmal um einen VERSANDNACHWEIS bitten, und nicht um irgendwelche selbsterstellten Vermerke.
das sag bitte mal dem Finanzamt, wenn du den nächsten Steuerbescheid bekommst: "Bitte weisen Sie mir nach, dass das Schreiben das Amt verlassen hat. Der ADV-Vermerk, dass es am...... erstellt wurde, gilt für mich nicht." :rolleyes:

 

Der weitaus größte Teil aller behördlichen Schreiben werden mit normaler Post verschickt - der "Ab-Vermerk" ist da der einzige Hinweis, dass das Schreiben gefertigt und "in den Dienstgang" gelangt ist (so auch bei gebührenpflichtigen Verwarnungen). Bei uns rechnet man: Ab-Vermerk + 1 Tag = Aufgabe zur Post + 3 Tage =Fiktion des Postzuganges beim Empfänger. (Ausnahme: Gesetz schreibt "Zustellung" ausdrücklich vor)

 

Es wird das gemacht, was nicht ausdrücklich untersagt ist, richtig?
Es gibt zwei Grundsätze im Verwaltungshandeln: 1. kein Handeln ohne Gesetz

2. kein Handeln gegen das Gesetz.

Was also nicht vorgeschrieben ist, wird nicht gemacht (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...).

 

Zur Sache: Ich hätt' schon längst beim Vorgesetzten vorgesprochen, oder sogar noch ein zwei Etagen höher.

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Schadenersatzansprüche sind im übrigen vorm Landgericht einzuklagen. Hier besteht Anwaltspflicht, also wird es richtig teuer, zumal Vorkasse bei Gericht erforderlich ist.

 

Ansonsten sei froh, dass du keine Auskunft bei der Behörde eingeholt hast.

 

Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der BFH es als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch nicht verfassungswidrig ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall: 91 456 Euro), soweit ihre Höhe sich nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet.

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?do...p;from=njw.root

 

Hervorhebung durch mich

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Ansonsten sei froh, dass du keine Auskunft bei der Behörde eingeholt hast.

Der Beamtenschweiß ist aber sehr teuer. :think:

 

MfG.

 

hartmut

Auch was die Kissen sind halt teuer. Oder vielleicht ist es zu Verletzungen gekommen als sich eingeschlafen sind und da privat versichert kostet dies halt. :rolleyes:

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Schadenersatzansprüche sind im übrigen vorm Landgericht einzuklagen. Hier besteht Anwaltspflicht, also wird es richtig teuer, zumal Vorkasse bei Gericht erforderlich ist.

@gast225: Ich hatte der Staatsanwaltschaft, die meinen Führerschein mal für einen Monat verwahrt hatte, die Kosten für eine Neuausstellung, den Liebhaberwert und Schmerzensgeld in Rechnung gestellt. Dortige Mitarbeiter hatten meinen grauen Lappen versehentlich gelocht/entwertet :rolleyes: . Der Staatsanwalt hatte mir dann einen Vergleich von 500,- DM angeboten, was ich angenommen hatte :think: . Im nachhinein viel zu wenig, denn es wurmt mich noch heute, daß mein Lappen nicht mehr gültig ist ;) .

:think:

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Schadenersatzansprüche sind im übrigen vorm Landgericht einzuklagen. Hier besteht Anwaltspflicht, also wird es richtig teuer, zumal Vorkasse bei Gericht erforderlich ist.

@gast225: Ich hatte der Staatsanwaltschaft, die meinen Führerschein mal für einen Monat verwahrt hatte, die Kosten für eine Neuausstellung, den Liebhaberwert und Schmerzensgeld in Rechnung gestellt. Dortige Mitarbeiter hatten meinen grauen Lappen versehentlich gelocht/entwertet :rolleyes: . Der Staatsanwalt hatte mir dann einen Vergleich von 500,- DM angeboten, was ich angenommen hatte :think: . Im nachhinein viel zu wenig, denn es wurmt mich noch heute, daß mein Lappen nicht mehr gültig ist ;) .

:think:

Auf solchen Weg würde ich es auch versuchen. Das Problem ist eben, wenn sie nicht wollen dann musst du notfalls klagen und das kostet. In meinen Augen kein vertretbares Prozessrisiko.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder man bekommt Prozesskostenhilfe, so kann man auch sein Glück versuchen.

Nach der Entscheidung des BVerfG aus dem letzten Monat, darf die PKH nicht wegen der Höhe des Eingeklagten verweigert werden, was bisher immer die Rechtsansicht war. Allerdings halte ich diese Rechtsprechung des BVerfG für verfehlt, denn welche normale Mensch würde für 5 Euro klagen, wenn ihm Kosten von mehreren hundert Euro drohen.

Ich würde es nicht.

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Hallo,

Dortige Mitarbeiter hatten meinen grauen Lappen versehentlich gelocht/entwertet

Damit war der Führerschein aber doch noch vorhanden, oder? Und wer ihn entwertet hatte, ließ sich auch einfach nachvollziehen! Der Vorgang des Entwertens war auch nach reiflicher Prüfung der Sachlage sicherlich falsch.

 

Da ist der Fall des TE aber anders gestrickt, da die Behörde ja "ordnungsgemäß" gearbeitet hat und sich nach den Buchstaben des Gesetzes nichts vorzuwerfen hat.

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In den Fällen, in denen bei einem Verlust auf dem Postwege erhebliche Schwierigkeiten auf den Beteiligten zukommen würden, entscheide ich immer für den Versand per Einschreiben. Beispiel letzte Woche: Pferdepässe....

Das Theater möchte ich nicht erleben, daß diese beim Zollbeteiligten nicht wieder ankommen.

 

Die Post ist nach meinen Erfahrungen leider längst nicht mehr das, was sie früher mal war ( da waren das noch gewissenhafte Beamte) heutzutage sieht man Taxifaher die Briefkästen leeren !!

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