Jump to content

SimmiStar

Member
  • Content Count

    7
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About SimmiStar

  • Rank
    Anfänger
  1. Nu, denn....auf geht´s. Vielen Dank schonmal an Euch alle. Sobald eine Antwort vorliegt, werde ich berichten.
  2. Das ist ein guter Ansatz. Im Ergebnis wird der von hawethie erwähnte Ab-Vermerk gezogen werden. Nur wie geht es danach weiter?
  3. das ist der "Ab-Vermerk" auf der Durchschrift des Anschreibens. Mehr existiert nicht. umgekehrt wird ein Schuh draus: nenn mir die Quelle, wo steht, dass der FS mit Einschreiben zurückgeschickt werden muss. Ein Behörde macht grds. nur das, was irgendwo vorgeschrieben ist - nicht weniger aber auch nicht mehr. Ok, das kann ich nachvollziehen. Es wird das gemacht, was nicht ausdrücklich untersagt ist, richtig? Ich kam von der falschen Seite zu dem Sachverhalt...
  4. Einen Versandbeleg gibt es nicht. Nur eine handschriftliche Notiz... Ablauf für den Versand: Führerschein eingetütet und in den Postausgangskorb gelegt - ab in die Poststelle - von dort ab an die Post - und nach diesen 3 Händen wurde er nicht mehr gesehen. Die freundliche Sachbearbeiterin zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt zu bewegen, hätte die Situation sicher deutlich mit Leben gefüllt.
  5. Ja, is schon klar. Nur war bei der Uhren-Geschichte die Krux, dass die Uhren samt Papieren abhanden kamen, die den Wert der Uhren und die Echtheit bewiesen hätten. Somit fehlte die Basis für einen Schadenersatz. Die Basis in meinem (zugegeben etwas kleineren Rahmen) ist da deutlich einfacher zu finden: Führerschein + kein Beleg über den Versand + Kosten für die Neubeschaffung. Mir geht´s ja auch nur um die Hintergründe für solch eine Regelung. Kurz gesagt: Ich verstehe es nicht.
  6. Es gab keine Vereinbarung. Der Führerschein wurde durch die Polizei eingezogen und fertig. Abholung wäre ja kein Thema gewesen, bei der Entfernung. Kannst Du mir eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, dass ich nicht nur für den Weg des Führerscheins zur Bußgelstelle verantwortlich bin, sondern auch für den Weg wieder zurück zu mir?
  7. Moin, zum 26.04.2011 endete ein 2-monatiges Fahrverbot und in freudiger Erwartung auf meinen Führerschein meldete ich mich bei unserer Bußgeldstelle. Dort teilte man mir allerdings mit, der Führerschein sei am 21.04.2011 per Post (einfacher Brief) an mich versendet worden. Da der besagte Brief bis zum gestrigen Tag (04.05.2011) nicht bei mir eingetroffen war, wurde mir nahegelegt, eine Versicherung an Eides Statt abzulegen, einen neuen Führerschein zu beantragen und einen Ersatzführerschein ausstellen zu lassen. Kosten für den Spass 93 EUR. Grübel, Grübel: Liegt hier nicht eine gewisse
×
×
  • Create New...