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Nötigung Durch Vollbremsung


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Hallo,

 

man stelle sich folgende nichtreale Situation vor, ein Heranwachsender GTI Fahrer fährt Autobahn :rolleyes: , relativ zügig und überholt dabei auf der rechten Spur einige Fahrzeuge, bis er auf einen, auch nicht schlecht motorisierten aber dennoch langsameren Opel aufläuft. Hierbei unterschreitet er definitiv nicht den zulässigen Sicherheitsabstand. Es ist mittags und sonniges Wetter, die Autobahn ist trocken. Der Opel macht Platz und der GTI Fahrer zieht wieder vorbei, später dann auf die mittlere Spur und nach rechts weil er abfahren möchte. Der Opel zieht noch am GTI vorbei und ordnet sich noch vor dem GTI in die Abfahrt ein.

 

(An diese Situation kann sich GTI Fahrer aber nicht mehr erinnern - hier soll GTI Fahrer Herrn Opel bereits genötigt haben).

 

Im späteren Verlauf folgt eine Landstraße mit vielen Geraden aber auch einer scharfen Rechtskurve. In Mitte der Strecke befinde sich eine Ortschaft mit zahlreichen Rechts-links-Kombinationen. Auf der gesamten Strecke hat der GTI den Opel vor sich, hat ihn aber definitiv nicht genötigt, weil es auch gar nicht sein Stil ist und überhaupt nicht nötig war, da der Opel die zulässige Höchstgeschwindigkeit fuhr und GTI Fahrer auch gar kein Interesse hat diese zu überschreiten (Probezeit bereits verlängert).

 

In der Ortschaft geht es aufgrund der Kurven, vieler Schlaglöcher und einem langsamfahrenden Transporter nur mit etwa 30km/h voran, GTI Fahrer hält aber immer den zulässigen Abstand.

 

Nach der Ortschaft kommt ein Stück gerade Landstraße, wo Gegenverkehr herrschte und Opelfahrer (vor ihm ein anderes Fahrzeug + Transporter) nicht überholen konnte. Danach kommt eine langgezogene aber durch einen Berg nicht einsehbare Kurve (Überholverbot) in der Opel zunächst das vor ihm fahrende Fahrzeug mit Gefährdung überholt, wieder einscheren muss (durch plötzlich auftauchenden Gegenverkehr). In der nächsten Lücke überholt er (immer noch Überholverbot) den vorausfahrenden Transporter.

GTI Fahrer überholt trotz erheblich mehr Motorleistung nicht und wundert sich ob des Verhaltens des Opelfahrers. Auch im späteren Verlauf der Landstraße wo ein Überholen möglich gewesen wäre (kein Gegenverkehr, schnurgerade und kein Überholverbot) überholt der GTI Fahrer den Kleintransporter nicht. Das andere Fahrzeug ist zwischenzeitlich abgebogen.

An der nächsten Kreuzung biegt der Kleintransporter links ab, (50km/h im Kreuzungsbereich, danach auch). Es gibt an dieser Kreuzung eine eigene Linksabbiegerspur. Die Kreuzung muss rot gewesen sein, sodass GTI Fahrer seine Geschwindigkeit deutlich verringert hatte. Der Opel war noch im Rollen als die Ampel wieder auf grün schaltete. Somit verringerte GTI Fahrer wegen seines großen Abstandes seine Geschwindigkeit nicht weiter, beschleunigte sogar leich, da er davon ausging, dass der Opel die grüne Kreuzung passieren konnte. So tat er auch, doch etwa 150m nach der Kreuzung bremst der Opel sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab, sodass GTI eine Gefahrenbremsung einleiten musste.

 

Der Opelfahrer fährt noch ein ganzes Stück rückwärts bis nur noch weniger als 1 Meter Platz bis zum GTI herrscht. Dann steigt Opel aus und fängt wild gestikulierend an GTI Fahrer zu drohen, daraufhin steigt GTI Fahrer aus um den Sachverhalt besprechen zu können. Hierbei wird Opelfahrer aber fast handgreiflich, nur das einschreiten seiner Beifahrerin kann weiteres verhindern. Dann will Opelfahrer wegfahren, dass verhindert GTIFahrer aber dadurch, dass er sich vor den Opel stellt. Daraufhin fährt Opel auf GTIfahrer zu, und schiebt ihn mit der Stoßstange mehrfach und andauernd mit großer Kraft und später auch größerer Geschwindigkeit nach vorne. Seine Beifahrerin war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingestiegen, sodass ein Entfernen gar nicht warhscheinlich war, sondern nur reine Schikane.

 

Daraufhin wählt GTI Fahrer den Polizeinotruf und stellt ein Warndreieck auf (nachdem er Opelfahrer angeboten hat wegzufahren um den Verkehr nicht unnötig zu behindern, dieser diesa ber ablehnte) und setzt sich in sein Fahrzeug. Zwischenzeitlich trifft ein vermeindlicher Zeuge ein, etwa 5 bis 7 Minuten nach der ganzen geschichte. Opelfahrer und Zeuge sind augenscheinlich Bekannte.

 

Die Polizei trifft ein und GTI Fahrer zeigt Opelfahrer wegen Nötigung, Bedrohung sowie versuchter Körperverletzung an. Opel erstattet Gegenanzeige wegen Nötigung. Als die Polizei eintrifft sagt Opelfahrer aus, ich hätte mich von hinten mit erhöhter Geschwindigkeit genähert, er erschrak und machte eine Vollbremsung.

 

Was blüht nun dem GTIfahrer, der auch eine Zeugin als Beifahrer hatte und dem Opel definitiv nicht zu dicht aufgefahren ist, nie eine Lichthupe oder Hupe als Nötigung benutzt hat?

 

Wie ermittelt GTI Fahrer eine weitere Zeugin die sich zum Tatzeitpunkt (ausbremsen sowie Anfahren) auf dem Feld befand?

 

Die Situation ist frei erfunden.

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Vermutlich hat der Opelfahrer mindestens 10 Jahre lang auf genau diesen GTI-Fahrer gewartet hat,

um ihm, absolut ungerechtfertigt selbstverständlich, eine Anzeige aufzudrücken :rolleyes:

 

 

(Wie die völlig frei erfundene Situation, ist dieser Gedankengang selbstverständlich auch nur theoretischer Natur)

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Hey,

 

@Ruebe

 

... gibt ja keinen Editbutton hier, war eigentlich nur wegen der Rechtsberatung... wäre wohl nicht erlaubt in konkreten Fällen... Ist ja auch kein konkreter Fall

 

@porsche...

 

Wie wahr, wie wahr. GTI Fahrer kann sich nur an keine Situation erinnern in der er jemanden bedrängt hat, vor allem nicht über längere Zeit oder unter zu Hilfenahme der Lichthupe.

 

In der Tat gab es eine Situation, die vielleicht nicht ganz korrekt aber auch von GTI Fahrer nicht so gewollt war:

 

Innerorts in einer scharfen 180° Kurve hat GTI Fahrer etwas Platz zum Opel gelassen um danach die Kurve etwas schneller zu nehmen (allerdings im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch nicht an irgendwelchen physikalischen Grenzen oder mit quietschenden Reifen). Da danach (GTI Fahrer kennt die Strecke nicht) gleich wieder eine Kurve folgte, ist er dem Opel vielleicht auf 7-10m aufgefahren, für wenige Sekunden. Innerorts im Kolonnenverkehr ein legitimer Abstand, den GTI Fahrer aber nicht für ausreichend hält.

 

 

Aber mal ehrlich, sowas kann man doch nicht dulden, solche >>Selbstjustiz<< oder Hilfsheriffs auf deutschen Straßen... :rolleyes:

 

Vor allem aber, warum fällt es dem Opel erst 5 Kilometer später ein, mich zum Anhalten zwingen zu müssen, warum überholt er erst 2 Fahrzeuge halsbrecherisch, anstatt es gleich zu machen ALS ich ihn genötigt habe.

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Argh, wieder kein Edit mehr.

 

Die 7-10m beziehen sich auf ein Tempo von höchstens 30km/h, da eine Enge Kurve an dieser Stelle war. GTI hat natürlich sofort gebremst, ist aber halt ein Stückchen näher aufgelaufen als er normalerweise Abstand hält..

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Da danach (GTI Fahrer kennt die Strecke nicht) gleich wieder eine Kurve folgte, ist er dem Opel vielleicht auf 7-10m aufgefahren, für wenige Sekunden. Innerorts im Kolonnenverkehr ein legitimer Abstand, den GTI Fahrer aber nicht für ausreichend hält.[/b]

 

berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber gibt es igo überhaupt einen vorgeschriebenen bezifferten mindestabstand? die faustformel war während meiner fahrausbildung zwei fahrzeuglängen. europäische pkw sind im schnitt 4,5m lang, da sind deine 7-10m kein grund für schlechte stimmung. eine puch maxi ist im zweifelsfall auch ein fahrzeug. :rolleyes: (bitte nicht auf die goldwaage legen)

 

§ 4 Abs. 1 StVO

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

 

wenn die situation fiktiv wirken soll, musst du die dritte person auch durchziehen. :whistle:

 

ich persönlich würde sagen das gibt eine polizeiliche anhörung für beide seiten mitsamt zeugen bei der der opelfahrer schlechter wegkommt, weil er mit seiner zeugin höchstwahrscheinlich verheiratet ist. abgesehen davon hat er sein fahrzeug als waffe gegen den gtifahrer eingesetzt und sich damit ein ganz schönes ei ins nest gelegt, falls der staatsanwalt gefallen an dem fall findet.

 

vielleicht ist das auch einfach aussage gegen aussage und wandert beim staatsanwalt direkt in die rundablage.

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ich persönlich würde sagen das gibt eine polizeiliche anhörung für beide seiten mitsamt zeugen bei der der opelfahrer schlechter wegkommt, weil er mit seiner zeugin höchstwahrscheinlich verheiratet ist. abgesehen davon hat er sein fahrzeug als waffe gegen den gtifahrer eingesetzt und sich damit ein ganz schönes ei ins nest gelegt, falls der staatsanwalt gefallen an dem fall findet.

 

vielleicht ist das auch einfach aussage gegen aussage und wandert beim staatsanwalt direkt in die rundablage.

Warum sollte man die Aussage eines Ehepartners per se eine geringere Aussagekraft zusprechen. Es ist nur zu beachten, dass die Motivation höher sein kann und man noch intensiver prüfen muss.

 

In die Rundablage kann die StA die Sache sicherlich nicht legen, sondern ermitteln muss sie bzw. die Polizei schon.

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Hallo,

...

Dann steigt Opel aus und fängt wild gestikulierend an GTI Fahrer zu drohen, daraufhin steigt GTI Fahrer aus

fährt GTI-Fahrer unbeeindruckt weiter.

 

Wo ist das Problem?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Da haben sich mal wieder zwei Idioten getroffen!

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uiiii das muss aber ne extrem scharfe Kurve gewesen sein.. 180 Grad....... das ist doch ne Gerade :rolleyes:

Da er nicht von einer Kurvendiskussion spricht sondern vom Verkehr wird wohl sowas hier gemeint sein: Bild von etwas das so ähnlich aussieht wie ein U-Turn

 

Und ne "gerade" Kurve sind eher 360Grad :sneaky:

Nein.. 360° ist eher ein Kreisverkehr :whistle:

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