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Verfolgungswahn Aus Bayreuth


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Hallo liebe Mitstreiter!

 

Ich muss Euch mal heute wieder von einem Klassiker berichten, der mich gerade beschäftigt.

 

Im Frebruar bin ich mit einem Mietfahrzeug - angemietet durch meinen Geschäftspartner, der Rabatte bekommt, auf der BAB 9 in Höhe Bayreuth mit etwa 26 km/h zu schnell geblitzt worden.

 

Davon habe ich nichts bemerkt.

 

Es kam über die Vermietungsfirma -sehr verspätet - zu meinem Partner nach Hause (am Starnberger See) eine Anhörung.

 

Er trug sich als vermeintlichen Fahrer ein.

 

4 Wochen später kam ein Bußgeldbescheid - das war aber schon im Juni.

 

80 € + Gebühr + 1 Punkt.

 

Er sprach mich an, ob das nicht etwa damals ich gewesen sei.

Da es für mich längst verjährt war, war es auch kein Problem, dieses zuzugeben.

 

Er schrieb also den EINSPRUCH - mit der Begründung, dass er nicht gefahren sei und dass er den wahrscheinlichen Fahrer, nämlich mich, ermittelt habe.

Zum Beweis seiner Unschuld legte er eine vergrößerte Farbkopie seines Personalausweises bei - und er gab meine Adresse an.

 

Mehr kann man nun wirklich nicht tun, - von wegen "Mitwirkungspflicht - bei der Aufklärung"

 

Etwa im September bekam er eine offizielle Ladung zur Hauptverhandlung - aber an seinem Wohnsitz an seiner Privatadresse (????)

 

Dazu wurde dann eine Amtsperson mit Dienst-Mercedes mit BT-Kennzeichen an den Starnberger See geschickt, der diese dubiose "Hauptverhandlung" durchführte.

 

Diese bestand im Wesentlichen darin, dass er die Fotos dabei hatte und nun persönlich den vermeintlichen Fahrer in Augenschein nahm.

 

Auf die Frage, warum man denn nicht in "Amtshilfe" einen Polizisten z.B. aus Starnberg mit dieser Aufgabe betreut hatte, antwortete er, dass er ein "Gesichts-Erkennungs-Spezialist" sei und deshalb persönlich komme.

 

Das Ergebnis war aber, dass er meinen Partner als Fahrer ausschließen konnte.

 

Daraufhin kündigte er ihm an, dass nun ich noch zur Zeugeneinvernahme vorgeladen werde.

 

Das geschah auch:

Ich bekam eine Vorladung vor einem Münchner Amtsrichter und mein Partner bekam ebenfalls diesen Termin genannt, wobei ihm die Teilnahme freigestellt wurde.

Ich dagegen - musste erscheinen.

 

Der Amtsrichter war sehr nett - er klärte mich gleich auf, dass ich wegen Verfolgungsverjährung ohnedies nicht belangt werden könne und er legte mir die Fotos vor.

 

Gleichzeitig sagte er aber dazu, dass er persönlich mich nicht eindeutig auf diesem Foto erkennen könne.

 

Nun - ich konnte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon erkennen, dass ich das gewesen sein müsste.

 

Aber - ich konnte definitiv zu Protokoll geben, dass mein Partner dies auf dem Foto auf gar keinen Fall ist, weil dieser ganz anders aussieht.

 

Ich kassierte € 23,00 als Zeugenentschädigung und verließ nach 45 Minuten das Gericht.

 

Anfang Dezember erhielt sowohl mein Partner, als auch ich erneut eine Vorladung.

Dieses mal zur Hauptverhandlung am 28.12.2010 (welche Schikane - im Weihnachtsurlaub!) - in Bayreuth (das sind ca. 300 km)

 

Ich - als Zeuge - mit allen Angaben zur Bezahlung der Anreisekosten - Verdienstausfall etc.

Er - als Betroffener - ohne diese Vergünstigungen.

 

Das ließ er nicht auf sich sitzen.

 

Jetzt hat er - auf Rat des Anwalts - einen Antrag auf Erstellung eines anthropologischen Gutachtens an das Gericht gestellt - und gleichzeitig die Verschiebung des Termins beantragt, bis dieses Gutachten vorliegt.

 

(Kosten, - wenn sie dem stattgeben - etwa 800,00 € - aber für den Staat)

 

Nun wartet er auf Antwort.

 

Kommt die Ablehnung, wird er zwei Befangenheitsanträge stellen - einmal gegen den Staatsanwalt (wohl wissend, dass so etwas kaum durch geht) - und einmal gegen den Richter.

 

Wenn die Stress wollen - können sie ihn bekommen.

 

Das ist Bayern -die Null-Toleranz-Methode.

Manchmal wirksam - aber meistens sehr teuer!

 

Ich berichte wieder, wie es weiter gegangen ist.

 

Alberto

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Die erste "Hauptverhandlung" war allem Anschein nach eine richterliche Vernehmung im Rahmen der Ermittlungen.

Warum nicht Polizei? nun - hier wird doch oft genug gesagt, dass man polizeilichen Vorladungen nicht folgen muss.

Und dass es der Richter am Hauptwohnsitz war ist mE auch verständlich - schließlich hält man sich ja am Hauptwohnsitz hauptsächlich auf (hat dort seinen Lebensmittelpunkt).

Ich bekam eine Vorladung vor einem Münchner Amtsrichter
wenn du in München wohnst: s.o.
mein Partner bekam ebenfalls diesen Termin genannt, wobei ihm die Teilnahme freigestellt wurde
wäre er mitgegangen, wär die Sache schon erledigt gewesen.
Anfang Dezember erhielt sowohl mein Partner, als auch ich erneut eine Vorladung.

Dieses mal zur Hauptverhandlung am 28.12.2010 (welche Schikane - im Weihnachtsurlaub!) - in Bayreuth (das sind ca. 300 km)

DAS dürfte sich jetzt um die Hauptverhandlung handeln, die am für den "Tatort" zuständigen Gericht stattfindet.

Warum meinst du, der 28.12. ist eine Schikane? das ist ein vollkommen normaler Arbeitstag. Nicht jeder hat in der Zeit Urlaub und wenn, dann kann man dem Gericht das ja mitteilen.

Soll der Richter etwa Urlaub machen oder seine Zeit so rumsitzen, nur weil die Möglichkeit besteht, dass einer der Geladenen Urlaub haben könnte?

Er - als Betroffener - ohne diese Vergünstigungen.
normal
Jetzt hat er - auf Rat des Anwalts - einen Antrag auf Erstellung eines anthropologischen Gutachtens an das Gericht gestellt
das Gericht muss dem antrag nicht folgen, vor allem, wenn die einfache Inaugenscheinnahme des Betr. und des angeblichen Fahrers ausreicht.

Ich würde über das Gutachten erst im Rahmen der Hauptverhandlung entscheiden.

Kommt die Ablehnung, wird er zwei Befangenheitsanträge stellen - einmal gegen den Staatsanwalt (wohl wissend, dass so etwas kaum durch geht) - und einmal gegen den Richter.
welche Begründung? (ich meine, außer dem Honoraranspruch des Anwalts)
Wenn die Stress wollen - können sie ihn bekommen.
das hätte man alles vermeiden können, wenn in München der Betr. dabei gewesen wäre.

Dem Richter oder dem Staatsanwalt juckt das/euer Verhalten nicht - die sind Schlimmeres gewohnt.

Die Kosten der Fahrt nach Bayreuth dürften beim Betr. hängen bleiben, da die HV nicht notwendig gewesen wäre, wenn er in München mitgegangen wäre.

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So ganz will ich das nicht glauben.

 

Wenn schon ein Spezialist aus BT kommt und ihn definitiv nicht als Fahrer einstuft - ist der Rest reine Schikane.

 

Und... teuer...

 

Die Fahrt nach Bayreuth ist auch kein Problem - wir fahren einfach mit meinem Auto - gemeinsam.

Das wird ja bezahlt.

 

Und - Anwalt brauchen wir auch keinen.

 

Beiden kann nichts mehr passieren!

 

Gruß

Alberto

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Um es mal mit den richtigen Worten zu sagen, die haben doch nicht mehr alle dort.

 

Da wird durch einem mutmaßlichen Fachmann die Unschuld festgestellt und dennoch wird zur HV geladen. :cop01:

 

Hier würde ich sogar auf eine Kostentragung durch die Staatskasse bestehen.

 

Kommt die Ablehnung, wird er zwei Befangenheitsanträge stellen - einmal gegen den Staatsanwalt (wohl wissend, dass so etwas kaum durch geht) - und einmal gegen den Richter.

Gegen die StA ist kein Befangenheitsantrag möglich. Diese Vorschriften gelten nur für Richter. Sie sind auch nicht analog auf die StA übertragbar.

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Frage bitte im Namen der Zitrone aus dem Radarforum, der regelmäßiger Steuerzahler ist, aus welchem Grund hier offensichtlich öffentliches Geld verbrannt wird! Sie können mir auch gerne persönlich - via PN - antworten.

 

 

Keine Sorge - genau das habe ich vor.

 

Ich habe diesen Fall schon REPORT München und BILD-hilft vorgetragen.

Mal sehen, wer anbeißt.

 

Ich berichte jedenfalls über den Fortgang.

 

Es ist eine Provinz-Posse.

 

Gruß

Alberto

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Frage bitte im Namen der Zitrone aus dem Radarforum, der regelmäßiger Steuerzahler ist, aus welchem Grund hier offensichtlich öffentliches Geld verbrannt wird! Sie können mir auch gerne persönlich - via PN - antworten.

Nun, wenn da wer den Revoluzzer gibt, dann fordert er ja den Staat foermlich zur Geldverbrennung heraus. Der - bzw. seine Institutionen - koennen ja gar nicht anders, als den ganz normalen Verwaltungsweg zu gehen. Das Geld brennt nun, angezuendet hat den Haufen aber der 'Revoluzzer'.....

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Frage bitte im Namen der Zitrone aus dem Radarforum, der regelmäßiger Steuerzahler ist, aus welchem Grund hier offensichtlich öffentliches Geld verbrannt wird! Sie können mir auch gerne persönlich - via PN - antworten.

Nun, wenn da wer den Revoluzzer gibt, dann fordert er ja den Staat foermlich zur Geldverbrennung heraus. Der - bzw. seine Institutionen - koennen ja gar nicht anders, als den ganz normalen Verwaltungsweg zu gehen. Das Geld brennt nun, angezuendet hat den Haufen aber der 'Revoluzzer'.....

 

 

Harry - das stimmt nicht ganz so.

 

Die ersten unnötigen Kosten wurden seitens der Behörde verursacht, als der "Gesichts-Spezialist" aus bayreut nach Starnberg fuhr.

 

Aber - wenn man schon so etwas investiert, dann sollte man auch auf dessen Erkenntnis hören!

 

Der Amtsrichter in München, der mich als Zeuge zusätzlich vernehmen musste, hat mir erzählt, dass der Sachbearbeiter in Bayreuth eigentlich das Verfahren läöngst einstellen wollte.

Dieses wurde aber durch einen etwas übereifrigen Staatsanwalt verhindert.

 

Nun nimmt diese Posse eben ihren Lauf.

 

Aber, wer da die Kosten hochgetrieben hat - das war nicht der Revoluzzer.... gelle?

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@HarryB:

Deine Einstellung ist schon komisch. Im Prizip wissen sie ja, dass sie verloren haben, zetteln aber ein solches Schmierentheater an, weil sie es nicht wahr haben wollen! Wer bezahlt das? Der Steuerzahler, aber mit dessen Geldern war man seit jeher immer sehr großzügig. Ich bin dafür, dass Richter und Staatsanwälte sowas aus eigener Tasche zahlen müssten. Da ist ja kein Funken Sinn mehr dahinter!

Was soll denn Alberto da machen? Er bittet ja nicht darum, wieso hat er es denn angezettelt? Man kann doch von keinem verlangen, dass er sich sofort stellt, dass auch jedes Bussgeld bezahlt wird...

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Was ich jetzt aber nicht verstehe. Wenn die Sache noch im Status Behörde ist und diese einstellen will, so verstehe ich nicht wie die StA da eingreifen will. Die Verwaltungsbehörde ist doch die Herrin des Verfahrens und die StA überhaupt noch nicht beteiligt.

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Was veranlasst dich eigentlich hier mitzuschreiben, wenn du eh keinem auch nur irgendetwas glaubst?

Vlt ist die ganze Geschichte erlogen, wer weiß das. Wenn alles so stimmt, und davon gehe ich erstmal aus, dann ist es eine Posse, weil denke ich klar ist, dass der vermeintliche Fahrer eben nicht Fahrer ist und der wirkliche Fahrer nicht mehr belangt werden kann. Was soll dann noch deren Motivation sein, wegen 80 Euro (!) dann noch weiterzumachen? Allenfalls, dass die sich denken, denen noch so einen auswischen zu können. Das so ein Unfug von der Allgemeinheit bezahlt wird, ist halt unverfroren.

Was soll die Sache denn noch bringen aus deiner Sicht? Glaubst du die finden noch einen Experten, der den vermeintlichen Täter als Täter identifiziert?

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Was ich jetzt aber nicht verstehe.

Also, ich verstehe da auch einiges nicht.

Eine Ladung zu einer Hauptverhandlung am Wohnsitz bei der nur der Betroffene angeschaut wird? ;)

Wenn das nicht mal eine Ladung der :lol: war.

 

Machen Amtsrichter Zeugenvernehmungen. :think: Und Zeugengeld, war das dann Verhandlung 2? :think:

Ich glaube wenn man außerhalb einer Verhandlung als Zeuge aussagen soll, man kein Zeugengeld bekommt.

 

Und jetzt kommt im Dezember Verhandlung Nummer 3.

 

Muss nicht der, der ein Gutachten beantragt auch die Kosten tragen falls es zu einer Einstellung Kommt? :think:

 

Schon seltsam das Ganze. :think:

 

Aber lustig. :lol2:

 

MfG.

 

hartmut

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Was ich jetzt aber nicht verstehe.

Also, ich verstehe da auch einiges nicht.

Eine Ladung zu einer Hauptverhandlung am Wohnsitz bei der nur der Betroffene angeschaut wird? ;)

Wenn das nicht mal eine Ladung der :lol: war.

 

Machen Amtsrichter Zeugenvernehmungen. :think: Und Zeugengeld, war das dann Verhandlung 2? :think:

Ich glaube wenn man außerhalb einer Verhandlung als Zeuge aussagen soll, man kein Zeugengeld bekommt.

Hier sehe ich keine Unstimmigkeiten, denn ein Zeuge kann auch durch einen beauftragten oder ersuchten Richter am Wohnort zeugenschaftlich vernommen werden.

Dies könnte hier passiert sein. Dafür gibt es natürlich auch eine Zeugenentschädigung.

Wer soll denn ansonsten noch geladen werden? Die HV muss nach den gesetzlichen Bestimmungen am "Tatort" abgehalten werden.

 

Und jetzt kommt im Dezember Verhandlung Nummer 3.

Wieso 3, ich bin bei zwei, wobei die Vernehmung von Alberto als Zeuge kein Bestandteil einer Verhandlung ist.

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Lieber Hartmut,

 

alle, die mich hier von früher kennen, werden Dir bestätigen, dass ich keine Fake-Geschichten erfinde.

 

Ich könnte euch die Ladung - unter Schwärzung der Namen - auch hier hochladen.

 

Das war tatsächlich eine Ladung gegen meinen Partner zur Durchführung einer Hauptverhandlung - aber an dessen Wohnsitz - mit exakter Anschrift.

 

So etwas kannte ich bisher auch noch nicht.

 

Leider wissen wir nicht mehr, welchen Titel und Dienstgrad dieser "Spezialist" dann tatsächlich hatte.

Theoretisch könnte es auch ein Richter gewesen sein, der mal gerne eine Dienstfahrt an den Starnberger See machen wollte.

 

Die danach erst anberaumte Zeugenvernehmung von mir selbst wurde durch das Amtsgericht München in der Nymphenburger Str. durchgeführt - mit ordentlicher Vorladung.

 

Die Vernehmung fand statt vor einem Amtsrichter (ich habe ihn extra gefragt) und im Beisein einer Protokollführerin.

Das ganze war in seinem Büro - nicht etwa in einem Verhandlungs-Saal.

 

Und - genau dieser Richter hat mir auch erzählt, dass er aus den Akten aus Bayreuth, die ihm ja vorlagen, ersehen kann, dass der Sachbearbeiter in Bayreuth schon das Verfahren einstellen wollte und dass ein Vermerk eines Staatsanwalts drauf ist, dass der Fall weiter verfolgt werden muss.

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass sie meinen Partner dahingehend in die Knie zwingen wollen, dass er die Kosten für seine Anfahrt nach Bayreuth zur echten Hauptverhandlung scheuen muss, weil er sie im Falle einer Einstellung des Verfahrens auch selbst tragen muss.

 

Für diese Theorie würde auch sprechen, dass man gemeinerweise den Termin auf 1 Tag nach Weihnachten angesetzt hat.

 

Und - dass mich mein Partner in deren Augen "hingehängt" hat, indem er mich als Fahrer benannte, - könnte bei denen die Hoffnung auslösen, dass wir uns nun nicht mehr sehr "grün" sein könnten.

 

Da könnte ja vielleicht noch so diese oder jene gegenseitige Beschuldigung herausspringen, die das Verfahren dann dreht?

 

Damit haben sie zwar schlechte Karten - aber das wissen sie ja nicht.

 

Und - dass wir im Bedarfsfalle natürlich mit meinem Auto fahren, wobei ich alle Kostet erstattet bekomme, ist für uns auch klar.

 

Ich werde wieder berichten, wenn ich die Antwort auf den Antrag zum anthropologischen Gutachten kenne.

 

Lange kann es ja nicht mehr dauern, denn mein Partner hat auch gleichzeitig die Verschiebung des Termins nach hinten beantragt, - eben um das Gutachten abzuwarten.

 

Erst, wenn sie das - zugegeben etwas unnütze - Gutachten ablehnen, weil sie doch noch ein paar Kosten sparen wollen, - dann bekommen sie die Befangenheits-Anträge, - gleichgültig, wie diese dann letztendlich beschieden werden.

 

Gruß

Alberto

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Lieber Alberto,

 

ich denke nicht, daß Hartmut die gesamte Geschichte nicht glaubt. Sie ist nur teilweise sehr missverständlich ausgedrückt oder du wirfst Begrifflichkeiten durcheinander.

So bezweifle ich, daß das, was am Starnberger See stattfand (wo übrigens, am AG Starnberg oder, wie man es auch verstehen könnte an der Wohnanschrift deines Bekannten), eine Hauptverhandlung war.

 

Habt ihr nun einen Anwalt eingeschaltet? Wenn ja, dann hoffe ich doch, daß die Idee vom Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt nicht von ihm kommt...

Aber auch beim Antrag gegen den Richter würde mich die Begründung brennend interessieren...

 

Gruß

Goose

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Lieber Goose,

 

ich kann leider die eingescannte "Ladung" nicht hochladen, weil ich hier nur 100 KB frei habe.

 

Aber da steht tatsächlich:

 

Sie werden geladen auf...

 

SAMSTAG, 02.10.2010, 9.00 Uhr, ---- dann kommt da die Privatadresse des vermeintlichen Täters...

 

Und dann.. fett gedruckt (als Vordruck)

 

Sie sind zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet.

 

Das Gericht entbindet Sie auf Antrag von dieser Verpflichtung, wenn Sie sich zur Sache geäußert oder erklärt haben, dass Sie sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werden und Ihre Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist.

 

Zitat Ende.

 

 

Was ist das nun für ein Unsinn?

 

1. Ladung zur Hauptverhandlung - am Samstag - am Privatwohnsitz?

 

Wollte da ein Beamter auf Staatskosten ein Wochenende am Starnberger See machen?

Um 9.00 Uhr - da muss man möglicherweise schon am Vortag anreisen...Freitag abend.

 

2.

Und dann... wenn er erklärt hätte, dass er sich nicht zur Sache äußern wird und auch nicht wesentlich zur Aufklärung beitragen kann, - dann wäre dieser "Gesichts-Spezialist" - wie er sich selbst bezeichnete, nicht gekommen???

 

 

 

Ich weiß ja, dass dies alles verwirrend ist.

ich glaube, dass die gesamte Justiz in Bayreuth etwas verwirrt ist.

 

Und - noch die Antwort zu den Befangenheits-Anträgen:

 

Ich habe einen Anwalt als privaten Freund

Der geht Wege, die keiner normalerweise beschreitet.

 

Er hat mir natürlich erklärt, dass das vermutlich nichts bringt, aber es beschäftigt sie.

Das ist die Methode: Wie du mir - so ich dir.

 

ZITAT:

 

das Gericht kann jederzeit das Verfahren einstellen, zur Kostenentscheidung gibt es Ausnahmen, wenn sich der Betroffene geäußert, aber entlastende Umstände verschwiegen hat. Es sollte SVGA im Vorfeld beantragt werden, um die Anreise am 28.12. zu vermeiden. Das zahlt die Staatskasse. (SVGA= Sachverständigen-Gutachten)

 

der Betroffene sollte auch noch 2 Befangenheitsanträge (gegen Richter und StA) stellen. Das erhöht den Arbeitsaufwand des Gerichts.

 

ZITAT ENDE

 

 

Wir wollen sie doch nur noch ein bißchen ärgern, wenn sie sich schon auf eine solche Posse eingelassen haben.

 

Gruß

Alberto

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Wir wollen sie doch nur noch ein bißchen ärgern, wenn sie sich schon auf eine solche Posse eingelassen haben.

 

Gruß

Alberto

 

Warum sollten sie sich ärgern? Es ist in keinem Fall ihr persönliches Geld.

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Lieber Alberto,

 

wenn du das so sagst, nehme ich das so zur Kenntnis, muss jedoch anmerken, daß ich es noch nie erlebt habe, daß eine Hauptverhandlung in der Wohnung des Betroffenen stattgefunden hat und ein solches Vorgehen auch nicht vorgesehen ist.

Ich würde da beinahe auf einen Schreibfehler tippen...

 

Zu deinem Freund, dem Anwalt: Er mag ja Wege gehen, die sonst niemand beschreitet, jedoch wäre sdoch sinvoll, wenn er zumindest auf dem Wege bleiben würde. Denn mit dem Vorschlag, einen Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt zu stellen, steht er nicht mehr auf einem Weg, sondern mitten im Wald...

Ein Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt hat keine Rechtsgrundlage, insbesondere lässt sich ein solches Recht nicht aus §§ 24 ff. StPO herleiten (siehe u.a. Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.11.1998, Aktenzeichen 3 VAs 37/98)

 

Dein Freund, der Anwalt, sollte das wissen. Ansonsten ist er kein guter Anwalt.

 

Gruß

Goose

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Der ganze Vorgang illustriert doch wieder mal vorzüglich, warum der Polizeiapparat flächendeckend versagt, wenn es um den Schutz der Bürger geht. Es ist ja auch viel bequmer, Bürger wegen Lappalien zu schikanieren, als etwas für den Schutz selbiger zu tun. Für die Prävention oder Verfolgung von Straftaten ist dann angeblich keine Kapazität da und dieses widerliche Pack schreit nach noch mehr Steuerngeldern. Kein Wunder, dass die Polizei als Ganzes (einzelne Individuen ausgenommen ... ) von Ordnungsbürgern verachtet wird ...

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Was ist das nun für ein Unsinn?
steht so im Gesetz
1. Ladung zur Hauptverhandlung - am Samstag - am Privatwohnsitz?
das war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Hauptverhandlung. Und wer sagt, dass da jemand hinreisen musste?
Der geht Wege, die keiner normalerweise beschreitet.
ui - dass der damit noch nicht führned in der Verteidigung OWi ist....
Er hat mir natürlich erklärt, dass das vermutlich nichts bringt, aber es beschäftigt sie.
und kostent (übrigens auch deine ) Steuern
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Der ganze Vorgang illustriert doch wieder mal vorzüglich, warum der Polizeiapparat flächendeckend versagt, wenn es um den Schutz der Bürger geht. Es ist ja auch viel bequmer, Bürger wegen Lappalien zu schikanieren, als etwas für den Schutz selbiger zu tun. Für die Prävention oder Verfolgung von Straftaten ist dann angeblich keine Kapazität da und dieses widerliche Pack schreit nach noch mehr Steuerngeldern. Kein Wunder, dass die Polizei als Ganzes (einzelne Individuen ausgenommen ... ) von Ordnungsbürgern verachtet wird ...

Und nun erkläre mir mal, was die Polizei mit diesem Verfahren noch zu tun hat (schön wäre es übrigens, wenn das auch sachlich ginge...)

 

Gruß

Goose

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Und nun erkläre mir mal, was die Polizei mit diesem Verfahren noch zu tun hat (schön wäre es übrigens, wenn das auch sachlich ginge...)

 

Gruß

Goose

 

Du hast recht ... ich hatte mich über den "Polizeiapparat" echauffiert und dann gleich auf die (Schutz-)polizei geschossen. Aber für mich als Bürger sind derartige Differenzierungen zweitrangig ... sieh es mal so: Wenn Dein Auto laufend Ärger bereitet, wirst Du Dich vom Hersteller kaum damit trösten lassen, dass TRW, Bosch, Lear oder wer auch immer die eigentlich Schuldigen sind und dass ja wenigstens der Zigarrenanzünder funktioniert ... Schade und ungerecht ist natürlich, dass diejenigen in Administration und operativem Dienst im Umfeld von Kriminal- und Schutzpolizei durch die - in meinen Augen - Minderleistung anderer mit zur Zielscheibe des Zorns werden.

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Aber für mich als Bürger sind derartige Differenzierungen zweitrangig
Um bei deinem Vergleich zu bleiben: Es ist so, als würdest du dich über Opel aufregen, weil dein Ford nicht mehr fährt...

Hier sind Verwaltungsbehörde und Justiz tätig, die Polizei ist an diesem Verfahrensstand nicht beteiligt.

 

Gruß

Goose

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Da hat Goose absolut recht.

Hier handelt ausschließlich die nordbayerische Justiz!!

 

Selbst die Verwaltungsbehörde - sprich Bußgeldstelle - hätte vermutlich diesen Unsinn nicht so weit getrieben.

 

 

Es ist ein gieriger Staatsanwalt - vermutlich der Einzige, der hier das Spiel spielt.

 

Und - nochmals... ich gebe euch allen recht.

Ich habe so was auch noch nie gesehen.

 

Vermutlich haben sie den falschen Vordruck gewählt, der eben zur "Hauptverhandlung" vorlädt.

 

Der nachstehende Text passt zu den Vorgaben für eine echte Hauptverhandlung.

 

Und in den freien Feld, wo sonst der Gerichtssaal und die Uhrzeit drin steht, da steht nun die Privatadresse und die Uhrzeit.

 

Alles ein bißchen konfus.

 

Es war eher eine "Beschuldigten-Vernehmung".

 

Und dabei wäre es schon wieder lustig, wenn mein Partner einfach nicht da gewesen wäre, denn vor einem Richter oder Staatsanwalt muss er ja nur aussagen, bzw. sich vorladen lassen.

 

Vielleicht wollten sie ihn ja "höchstoffiziell" beeindrucken, dass er auf jeden Fall diesen termin wahrnimmt, - denn nicht auszudenken wäre es, wenn der "Gesichts-Spezialist" nun ganz umsonst aus Bayreuth angefahren wäre.

 

Das sind wirlklich lustige Leute da in Bayreuth.

 

Bin gespannt, wie das weitergeht.

 

Und nochmals zu meinem Anwalt...

 

Sicherlich ist ein Befangenheits-Antrag ungewöhnlich, - aber, wenn sie uns nun das anthropologische Gutachten ablehnen sollten... dann wollen sie ja die Unschuld meines Partner nicht einsehen und den Beweis dazu nicht zulassen... dann könnte man das schon als "Befangenheit" auslegen.

 

Gruß

Alberto

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Sicherlich ist ein Befangenheits-Antrag ungewöhnlich
Er ist nicht ungewöhnlich, er ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen und somit unzuläsig. Somit machst du denen auch keine Mehrarbeit, denn ein Schreiben "Abgelehnt" ist in ein paar Sekunden verfasst.

 

Ein Rechtsanwalt sollte das wissen.

 

Gruß

Goose

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Und - noch die Antwort zu den Befangenheits-Anträgen:

 

Ich habe einen Anwalt als privaten Freund

Der geht Wege, die keiner normalerweise beschreitet.

 

Er hat mir natürlich erklärt, dass das vermutlich nichts bringt, aber es beschäftigt sie.

Das ist die Methode: Wie du mir - so ich dir.

Zu dem Befangenheitsantrag zur StA hatte ich ja bereits weiter oben geschrieben. Da gibt es sicherlich bereits vorformulierte Textbausteine, denn du wirst da nicht der Einzige sein, der dies schon einmal gemacht hat.

 

Beim Richter dauert es vielleicht ein bis zwei Minuten, so letztens beim Landessozialgericht. Die Urkundsbeamtin hämmert dann noch ein paar Textbausteine in ihrem Rechner und fertig ist die Ablehnung. Viel beschäftigt hast du die Justiz dabei nicht, zumal die nach Zeit und nicht nach Leistung bezahlt werden.

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Sicherlich ist ein Befangenheits-Antrag ungewöhnlich
Er ist nicht ungewöhnlich, er ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen und somit unzuläsig. Somit machst du denen auch keine Mehrarbeit, denn ein Schreiben "Abgelehnt" ist in ein paar Sekunden verfasst.

 

Ein Rechtsanwalt sollte das wissen.

 

Gruß

Goose

 

 

Lieber Goose,

natürlich schreiben wir einen solchen Antrag an den Amtsgerichts-Präsidenten.

 

Wenn wir dem diesen ganzen Vorgang schildern, wird es zumindest eine Rücksprache mit dem Richter - oder auch mit dem Staatsanwalt - geben.

 

Ein bißchen Stress haben wir dann allemal verursacht.

 

Und - auch der Herr Präsident - muss uns dann leider antworten - wenn auch mit "Textbaustein"

Gruß

Alberto

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Ein Rechtsanwalt sollte das wissen.

 

Der sollte auch wissen das er sich damit vor Gericht keine Freunde macht und im Zweifel ein Richter eher gegen ihn entscheidet.

So hatte ein Kumpel dieses Jahr bei einem Rechtsstreit das Glück das der Richter schon öfters mit den Mätzchen des Anwalts der Gegenseite zu tun hatte die von schwachsinnigen Anträgen über Befangenheitsanträgen bis zu seinem großspurigen Auftreten gehen. Kurz und gut,nach wenigen Stunden hatte der Richter die Schnauze voll und fragte ob er noch was Relevantes vorlegen könne und da das nicht der Fall war gab es ein Urteil das eine komplette Niederlage für die Gegenseite war. Sein Anwalt ging mit dem Ziel einen brauchbaren Vergleich zu schliessen in der Verfahren da die Sachlage an sich nicht mehr hergab.

So kanns gehen wenn man den Richter ärgert. :sneaky:

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AKTUELLER STAND:

 

Mein Partner hatte doch seinen Antrag auf SVGA an das Amtsgericht Bayreuth geschickt.

Und - sicherheitshalber - auch noch vorab per Fax - von unserem Firmen-Faxgerät aus.

 

 

Soeben kam - für mich als Zeuge - die Abladung für den Dienstg, den 28.12.2010 - mit dem Text:

"Der Termin ist aufgehoben worden"

 

 

Aber.....

 

Kurioserweise per Fax - an das bei denen einzig bekanntes Firmen-Fax.

 

Frage: Woher wollen die wissen, dass sie den "Zeugen" auf dem Faxgerät des "Beschuldigten" erreichen können?

 

 

Und, was noch viel kurioser ist:

 

Warum kommt nicht gleichzeitig - ebenso per Fax - die Abladung - auch für den Beschuldigten?

 

Absender ist übrigens:

AG BT - Strafabteilung

 

Jetzt könnten die doch versuchen, den Beschuldigten eben nicht abzuladen, dafür aber den Zeugen weg zu lassen.

 

Das hieße, dass sie mutmaßen, dass wir möglicherweise - auf Staatskosten - im Auto des Zeugen (Zeugengeld) gemeinsam anreisen könnten?

 

Nun wollen sie dem "Beschuldigten" vermutlich die Kosten alleine aufbrummen, denn ich als Zeuge brauche ja nicht zu erscheinen, bekomme also auch keine Reisekosten.

 

Clever gedacht...

 

Nur, ich werde am Montag dem "Beschuldigten" meine Abladung mitteilen, und er wird, - sollte er nicht inzwischen ebenfalls eine Abladung bekommen haben - einen Eilantrag- per Fax - stellen, dass er darauf besteht, mich als Zeugen dabei zu haben, weil er ansonsten die Aussage verweigern wird, was wiederum auch sein persönliches Erscheinen unnötig macht.

 

Die haben alle Tricks drauf - die Franken!

 

:-)

 

Mal sehen, wie es weiter geht...

 

Gruß

Alberto

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Und, was noch viel kurioser ist:

:sneaky: Ups.

Warum kommt nicht gleichzeitig - ebenso per Fax - die Abladung - auch für den Beschuldigten?

Sagst Du Beschuldigter? Das bedeutet es läuft ein Strafverfahren, bei Bußgeld steht Betroffener. ;)

 

Absender ist übrigens:

AG BT - Strafabteilung

Die Machen Strafsachen, die Bußgeldabteilung Ordnungswidrigkeiten.

 

Jetzt könnten die doch versuchen, den Beschuldigten eben nicht abzuladen, dafür aber den Zeugen weg zu lassen.

Möglicherweise wird der Zeuge nicht mehr gebraucht.

 

Das hieße, dass sie mutmaßen, dass wir möglicherweise - auf Staatskosten - im Auto des Zeugen (Zeugengeld) gemeinsam anreisen könnten?

Als Richter wäre mir das schnuppe.

 

Clever gedacht...

Im Moment denke ich, etwas ganz böse schiefgelaufen.

 

Nur, ich werde am Montag dem "Beschuldigten" meine Abladung mitteilen, und er wird, - sollte er nicht inzwischen ebenfalls eine Abladung bekommen haben - einen Eilantrag- per Fax - stellen, dass er darauf besteht, mich als Zeugen dabei zu haben, weil er ansonsten die Aussage verweigern wird, was wiederum auch sein persönliches Erscheinen unnötig macht.

Ob seine persönliche Anwesenheit erforderlich ist oder nicht, entscheidet der Richter. :cop01:

 

Die haben alle Tricks drauf - die Franken!

Auch die lernen dazu.

 

Mal sehen, wie es weiter geht...

Berichte, wird gerade spannend.

 

MfG.

 

hartmut

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ich vermute mal die Staatsanwaltschaft liest hier im Forum mit, und hat gemerkt, dass hier jemand nach der Methode

Alberto arbeitet. Und da sagt man sich.. warum die auch nicht bisschen ärgern?

 

Dass sie nun den Original Altberto an der Angel haben, das konnten die wohl nicht wissen..

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