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willi69

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  1. hatte ich befürchtet.... ich zahl die 10 € zähneknirschend obwohl ich mir ziemlich abgezockt vorkomme. Möchte das Ganze aber nicht unnötig verteuern. Es gibt dort wirklich nur ein Schild, das den Beginn des Anwohnerparkbereichs anzeigt (der dann an der Einmündung zur nächsten Straße wohl automatisch endet) aber es gibt eben kein Schild, das dessen Ende tatsächlich anzeigt. Ergo: wer von der falschen Seite in die Straße einfährt und noch vor dem Schild wendet und einparkt hat eben Pech gehabt und zahlt. Man kann den Anwohner-Parkbereich wirklich nur dann erkennen, wenn man die Straße 50 m weit
  2. Moin allerseits, es geht hier zwar nur um ein Knöllchen mit 10 € - dennoch ärgert mich das Ganze ein wenig. Habe, wie schon seit Jahren, in einer Straße geparkt, wo es noch nie einen Anwohnerparkbereich gab. Nun gibt es dort einen, knapp 50 Meter auf einer Straßenseite. Das Schild, das darauf hinweist ist aber nur von einer Seite erkennbar (in Fahrtrichtung). Sofern man wie ich von der anderen Seite kommt und zum Einparken wendet, kann man das Schild nicht sehen. Gibt es einschlägige Vorschriften zum Nachlesen wie eine korrekte Beschilderung auszusehen hat? Reicht es tatsächlich das Schild n
  3. Dann drück ich Dir die Daumen, dass Du beim rechts-überholen nicht mal erleben musst, dass so ein LSB eben genau in diesem Moment sich an das Rechtsfahrgebot erinnert und rüberzieht, während Du vorbei willst und es zum Crash kommt. Denn diese LSB sind ja genau diejenigen, die den Rückspiegel nicht benutzen.....evtl. auch nicht beim Spurwechsel. Gruß Willi
  4. Wenn die Bahn völlig frei ist fahr ich natürlich rechts. Wenn aber alle 200 - 300 Meter ein LKW oder PKW auf der rechten Spur langsamer unterwegs ist, bleib ich links (und bremsbereit falls einer nach links rüber zieht) und schau dafür eben regelmäßig in den Rückspiegel um ggf. einem noch schnelleren VT Platz zu machen. Gruß Willi
  5. warum auf den Parkplatz fahren, wenn Du gemütlich hinter dem LSB bleiben und durchschnaufen kannst? Viele Grüße, Nachteule weil ich ungern einem LSB nachschleiche. Ich hab Spass am schnellen Fahren, schalte dabei aber nicht wie manch Anderer mein Hirn ab und werd zum Rambo auf Rädern. Ich halte überhaupt nix von Drängeln, Lichthupe geben oder Rechtsüberholen. Aber wenn ich einfach hinter dem LSB bleibe werde ich doch automatisch ebenfalls zum LSB. Da bleibt dann eben nur der kurze Zwischenstop auf dem Parkplatz. mfg Willi
  6. Eben deshalb hab ich auch geschrieben "vorerst drüber freuen"..... da kann nämlich immer noch was kommen.
  7. wenn seit dem Anhörbogen wirklich nichts mehr passiert ist, hast Du evtl. Riesenglück gehabt. Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid an die falsche Adresse rausgegangen und aus irgendwelchen Gründen nicht bis zu Dir vorgedrungen ist. Ich persönlich würde erstmal gar nichts unternehmen und mich vorerst drüber freuen.
  8. hoffentlich bekommt der 21-jährige Psychopath einen wenig milden Richter und ist eine sehr lange Zeit nicht mehr am Steuer! Wer viel auf der Autobahn unterwegs ist, lernt recht schnell, dass es hierzulande eine stetig wachsende Zahl an Psychopathen gibt. Ich hab sehr schnell gelernt auch bei Tempi über 200 km/h stets den Rückspiegel zu benutzen um ggf. einem dieser Gattung rechtzeitig Platz zu machen. Wobei auch die oberlehrerhaften Linksspurblockierer manchmal etwas nerven - nur sind die nicht wirklich gefährlich. Man muss nur dann einfach mal für 5 Minuten auf nen Parkplatz fahren und tief d
  9. hmmmm, zu dumm, dass Du das Auto schon auf Dich angemeldet hast. Ansonsten hätte (sofern der Verkäufer mitgespielt hätte) der verkäufer erklären können, dass er das Auto zur Probefahrt an einen unbekannten Fahrer übergeben hat.....zwar hätte er sich den Führerschein zeigen lassen, könne sich jetzt aber nicht mehr an den Namen erinnern. Damit wäre die Sache für Dich gelaufen gewesen. Diese rel. elegante Möglichkeit hast Du Dir aber selbst genommen. Einziger Hoffnungsschimmer dürfte in der Tat der Zwillingsbruder sein. Wenn ihr tatsächlich gleich ausseht wird man euch auch auf dem Blitzerbild
  10. Herzlichen Glückwunsch! Trotz einiger "Mißverständnisse" und ein wenig "Klugscheißerei" von altgedienten Forumsmembern ist doch alles glatt gegangen. Die Begründung soll Dein Freund aber nicht gleich heute abschicken.......ich würde damit lieber noch ne Woche warten!
  11. Damit wäre meine "Idee" ziemlich risikobehaftet und wohl nicht zum Ausprobieren zu empfehlen. Wenigstens wäre es keine Straftat sondern "nur" ne weitere OWI. Gruß Willi
  12. selbst hinzugehen wäre so ziemlich das Dümmste, was man in dieser Situation machen kann. Ich gehe davon aus, dass Dich der zuständige Sachbearbeiter als Fahrer erkennen wird. Aber auch wenn Du nicht hingehst kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit trotzdem noch vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Anhörung oder gleich ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert und das Ding ist gegessen. Nur mal so als Idee: wäre es in diesem Fall möglich einfach nen guten Freund (oder den Bruder falls er dem TE nicht sehr ähnlich sieht) mit dem "Einladungsschreiben" in der Hand aber leider ohne Personalausweis oder
  13. [mod] Ich bat weiter oben beide Herren darum, sich mal wieder ein zu kriegen, hier mache ich es jetzt direkt und sage Dir: Entweder traegst Du was zum Thema bei, oder aber schweigst ganz einfach. Deine sachlich unfundierte Herummotzerei ist keineswegs zielfuehrend! Du darfst Dich hiermit also als virtuell abgewatscht betrachten! [/mod] Na endlich! Hatte mich schon etwas gewundert, dass hier dieses ständige Rumgepöbel nicht schon längst entsprechend geahndet wurde. Solch ein Verhalten schreckt meiner Meinung nach die Hilfesuchenden hier im Forum ab und trägt nullkommagarnix zur jeweiligen Prob
  14. Auf der A8 Ulm - Stuttgart ist ein elektronisches System mit Schilderbrücken bei denen immer Mal wieder unsinnigerweise von auf 100 oder gar 80 Km/h runtergebremst wird. nervt total wenn man mit über 200 daher kommt und plötzlich auf der Schilderbrücke voraus das eingeblendet ist. Sorgt immer mal wieder für erhöhten Bremsenverschleiß. Einmal hatte ich einfach ausrollen lassen weil ich in Gedanken war. Sind ja auch nicht immer alle Blitzer scharfgeschaltet. Kurz vor dem fest installierten Blitzer hab ich wieder drangedacht und gesehen, dass ich immer noch knapp 130 auf dem Tacho hab. Anstat
  15. ohne Bild können die sicher ein Bußgeldverfahren einleiten.....nur gegen wen denn? Sollte ein Bußgeldverfahren gegen die Halterin eingeleitet werden hat sie schließlich nix zu befürchten und ohne Bild kann man ihr auch nicht mangelnde Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung des "Übeltäters" vorwerfen. Ich geh mal schwer davon aus, dass die Behörde es mal auf gut Glück versucht hat. Einfach gar ned reagieren - ich geh davon aus, dass das verfahren in Anbetracht des geringfügigen Verstoßes eingestellt wird. Bitte berichten ob ich mit meiner Einschätzung richtig lag. mfg Willi
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