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DJMatt

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  1. Hallo an alle Radarforum-Mitglieder, vor einigen Wochen bin ich bei rot über Ampel geblitzt worden. Leider habe ich die gelb-Phase falsch eingeschätzt und somit bin ich bei rot über die Ampel. Nun habe ich ein Schreiben bekommen. Die vorwerfbare Rotzeit beträgt anscheinend 1,00 Sekunden. Da im Bußgeldkatalog nur die beiden Möglichkeiten stehen (unter 1 Sekunde 90 € und 3 Punkte oder über 1 Sekunde 200 €, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot), wollte ich euch fragen, was nun in diesem Fall zutrifft? Nur hier habe ich gefunden, dass bei weniger bzw. gleich 1 Sekunde, man mit 90 € und 3 Punkte
  2. So neuer Stand der Dinge: Heute bekam mein Kumpel, der sich als ErSa-Fahrer eingetragen hat und darauf Einspruch eingelegt hat, Besuch von der Polizei. Ergebnis: er ist nicht die Person auf dem Foto. Dann wollten die wissen, ob er weiß, wer die Person auf dem Foto ist. Seine Antwort: "da das Foto recht schlecht ist, kann ich die Person nicht eindeutig identifizieren." Ich nehme mal an, dass nun meine Mutter ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt. (PS: für mich ist es ja bereits verjährt) Manche schreiben nun, dass die Halterin (in diesem Fall meine Mutter) zugeben soll, wer der Fahrer ist,
  3. Wollte euch mal auf den neusten Stand bringen. Heute ist die Strafe für mich verjährt!!!!!!! Also schonmal vielan Dank für eure Hilfe. Letzte Woche hat mein Kumpel der sich als ERSA-Fahrer eingetragen hat, einen Brief mit der Bitte um die Nachreichung der Begründung bekommen. Diesen wird er heute abschicken.
  4. So hab ich das jetzt auch vorgehabt zu tun. Vielen Dank für deine klare/normale Antwort. Jetzt hoff ich blos, dass alles glatt läuft!
  5. Den Einspruch wird mein Kumpel verschicken. Ich schreibe diesen nur für ihn da er keine Möglichkeit hat zu drucken. D.h. in diesem Fall.... eigentlich: "ER wird nur darauf hinweisen, dass ER die Begründung nachreichen wird." Und nochmal falls man mich missverstanden hat: ich hatte NIE vor die Begründung jetzt zu schicken. (weil manche das denekn, siehe Beitrag 71).
  6. Ich versteh schon keine Angst....ich soll doch bitte die Suchfunktion benützen und mich im Forum erst mal einlesen. Zur Info hab ich beides gemacht. Aber würdest du mal meine Beiträge von gestern durchlesen, dann würdest vielleicht verstehen warum ich mich hier so aufreg und dass ich einfach kei nVerständnis dafür habe, dass man bei den meisten Fragen immer gleich angemuckt wird. Was ist falsch daran zu posten wie ich eine Begründung schreiben würde und frage ob dies so in Ordnung ist oderr nicht? Da kann man mir doch eine normale Antwort darauf geben und mich nicht gleich blöd anmachen.
  7. Echt schade was aus den Foren heutzutage geworden ist. Damals hat man Fragen gestellt, man hat ne klare ANtwort bekommen und man hat sich um das eigentliche Thema unterhalten. Aber heute muss jeder 2. den Klugscheisser spielen und immer gleich den anderen zur Sau machen weil man ja ne Frage gestellt hat. Ursprünglich wollte ich heute nur wissen ob die Begründung (síehe Beitrag 61) so in Ordnung geht oder nicht, aber was kommt....man wird sofort blöd angemacht.
  8. Alter Schwede... nochmal für euch zur Verständnis in leichtem "Deutsch": 1. Ich werde den Einspruch OHNE Begründung diesen Freitag 23.12.2011 verschicken und nur darauf hinweisen, dass ich die Begründung NACHREICHEN werde. 2. Ich habe niemals gesagt, dass ich die Begründung mitschicke oder jetzt einreichen möchte!!! Meine Frage war lediglich, ob ich die Begründung SPÄTER (also für euch "nicht jetzt") nachreichen soll, z.b. in 2 bis 3 Wochen, oder überhaupt keine Begründung nachreichen soll. Das ist in diesem Thread nicht klar beantwortet worden. Diese Frage wurde jetzt endlich mal zum
  9. Halleluja... und das heißt jetzt ich soll gar keine Begründung nachreichen?
  10. Zu Post 18: das ist klar. Den Einspruch habe ich auch schon so erfasst, und mein Kumpel schickt diesen so am Freitag weg. Zu Post 19: ich glaub nicht, dass die 4 bzw. 5 Wochen auf die Begründung warten ohne sich zu melden.
  11. Kannst du mir bitte mal zeigen wo unter FAQ ich was dazu finde? Ich habe die Begründung mal vorerst so abgeändert: "Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie eine Kopie meines Personalausweises. Wie man sehen kann, bin ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs. Leider habe ich mich im Tag geirrt. Ich möchte mich für die Unannehmlichkeiten und die Umstände entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen" Ist das so ok?
  12. @ Qtreiberin Ich war schon immer schlecht in der Schule, als Ausländer ist das halt normal. Dann könntest mir ja sagen was ich als Begründung angeben soll.
  13. Was haltet ihr von dieser Begründung???? "Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits in meinem letzten Brief vom 23.12.2011 erwähnt habe, möchte ich meinen Einspruch wie folgt begründen: Ich fahre des Öfteren am Wochenende mit dem Auto, der Frau XY. Leider ist mir in diesem Fall ein Fehler unterlaufen. Das Auto bin ich eine Woche vor dem Tatzeitpunkt, also nicht am 30.10.2011, sondern am 22./23.10.2011 gefahren, sodass ich nicht der Fahrer zu diesem Zeitpunkt sein konnte. Ich möchte mich für die Unannehmlichkeiten und die Umstände entschuldigen. Falls Sie eine Kopie meines Pers
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