Mike28 0 Posted September 9, 2009 Report Share Posted September 9, 2009 128 Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 4 49 Abs. 3 Nr. 1 20 €129 Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 Satz 4 49 Abs. 3 Nr. 1 50 €Quelle: http://www.bussgeldstrafe.de/polizeibeamte...chtbefolgt.html Das ist alles?50€ und ein einsamer Punkt wenn sie einen kriegen obwohl man die Kelle gesehen hat?20€ dafür, dass sie sagen, man soll zur Seite fahren aber man weiter fährt? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Hallo, du vermengst verschiedene Situationen. Vor der Polizei davonfahren (= fliehen?) ist was anderes als einfach deren Zeichen und Weisungen nicht befolgen. Die Überschrift passt also nicht zu den von dir genannten Folgen. Entweder man sieht den Polizisten nicht und befolgt deshalb dessen Zeichen nicht. Dann liegt ein fahrlässiges Vergehen vor, das mit den von dir genannten Folgen geahndet wird. Man fährt einfach weiter und wird dann häufig von der Polizei geschnappt, es kommen keine weiteren Vergehen hinzu. Oder man fährt vor der Polizei davon, gibt also Gas und versucht auch nachfolgenden Polizeifahrzeugen zu entkommen. Dann kommen in der Regel weitere Vergehen hinzu, die schnell im Straftatbereich liegen und entsprechend strenger bestraft werden. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted September 10, 2009 Author Report Share Posted September 10, 2009 Oder man fährt vor der Polizei davon, gibt also Gas und versucht auch nachfolgenden Polizeifahrzeugen zu entkommen. Dann kommen in der Regel weitere Vergehen hinzu, die schnell im Straftatbereich liegen und entsprechend strenger bestraft werden. Welche sind das? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 In Frage kommt dann unter Umständen § 315b StGB, wenn der Polizist ausweichen musste. Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted September 10, 2009 Author Report Share Posted September 10, 2009 Und wenn nicht? Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Hmmmm, das ist aber mal interessant. Meines Wissens sind Ausbruch / Flucht eines Häftlings nicht strafbewehrt. Ein Autofahrer aber, der einen am Straßenrand winkenden übersieht muss mit Bußgeld / Punkt(en) rechnen? In Frage kommt dann unter Umständen § 315b StGB, wenn der Polizist ausweichen musste.Und ist es in der Regel nicht viel mehr der Autofahrer, der u.U. dem sich in den Weg stellenden ausweichen muss? 128 Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 4 49 Abs. 3 Nr. 1 20 €Außerdem was soll das nun wieder heißen? Ein kann mir viele Weisungen geben wenn der Tag lang ist. Nur befolgen muss ich sie nicht unbedingt (z.B. Atemalkoholkontrolle), muss mir dann aber auch der Konsequenzen im klaren sein (z.B. Zwang zum Blutalkoholtest bei Ausfallerscheinungen). Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted September 10, 2009 Author Report Share Posted September 10, 2009 Ja, ich finde das durchaus interessant. OK, BG Katalog für Fahrlässiges Begehen, bei Vorsatz wird verdoppelt, sprich, wenn ich anhalte, habe ich ja gehalten, und wenn der Polizist mich anweist, zur Seite zu fahren, fahre ich halt weiter. Dann steht er nicht im Wege, und ich habe seine Weisung missachtet, meinetwegen auch Vorsätzlich. Was passiert dann bei Vorsatz? Wird das Verwarngeld verdoppelt und es kostet 40€ ? Wo sind nun die Zähne des Tigers? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Meines Wissens sind Ausbruch / Flucht eines Häftlings nicht strafbewehrt.Ich glaube, hier irrst Du! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Ich glaube, hier irrst Du!Da irrst Du. Solange auf der Flucht keine weiteren Straftaten begangen werden ist es legal sich unsichbar zu machen. http://ralphsnutzloseswissen.blog.de/2008/...sbruch-5034521/ MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Ja gut - die Flucht an sich ist nicht strafbar. Der Ausbruch aber, der ja immer mit mindestens einer Sachbeschaedigung einher geht, ist es, eben wegen jener Sachbeschaedigung. Es mag Ausbrueche geben, bei denen keine Sachen beschaedigt werden - aber das sind Einzelfaelle... Wird man nicht per Gesetz - oder eben vom Gericht - bestraft, erfolgt das jedoch immer intern. Der Wiederkehrer findet sich erst einmal im verschaerften Vollzug wieder.... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Hmmmm, das ist aber mal interessant. Meines Wissens sind Ausbruch / Flucht eines Häftlings nicht strafbewehrt. Ein Autofahrer aber, der einen am Straßenrand winkenden übersieht muss mit Bußgeld / Punkt(en) rechnen? In Frage kommt dann unter Umständen § 315b StGB, wenn der Polizist ausweichen musste.Und ist es in der Regel nicht viel mehr der Autofahrer, der u.U. dem sich in den Weg stellenden ausweichen muss? 128 Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 5 Satz 4 49 Abs. 3 Nr. 1 20 €Außerdem was soll das nun wieder heißen? Ein kann mir viele Weisungen geben wenn der Tag lang ist. Nur befolgen muss ich sie nicht unbedingt (z.B. Atemalkoholkontrolle), muss mir dann aber auch der Konsequenzen im klaren sein (z.B. Zwang zum Blutalkoholtest bei Ausfallerscheinungen).Tatsächlich wäre das Mißachten eines Anhaltezeichens, wenn es ausschließlich der Verfolgung einer begangenen OWi dient, nicht bußgeldbewehrt. Da jedoch, und da schließt sich die ständige Rechtsprechung an, jede Fahrzeugkontrolle neben der eventuellen Sanktionierung der bereits begangenen OWi auch der Fahrzeugkontrolle dient (einschließlich der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit) besteht auch nach begangener OWi die Pflicht zum Anhalten nach § 36 (5) StVO GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Ja gut - die Flucht an sich ist nicht strafbar. Der Ausbruch aber, der ja immer mit mindestens einer Sachbeschaedigung einher geht, ist es, eben wegen jener Sachbeschaedigung. Es mag Ausbrueche geben, bei denen keine Sachen beschaedigt werden - aber das sind Einzelfaelle... Armselig, wie du versucht, einen einfachen Fehler deinerseits zu kaschieren. Ist doch nicht so schlimm, wenn man mal einen Fehler macht. Ist menschlich und passiert jedem einmal. Höchstens Besserwissern und Oberlehrern ist sowas peinlich. Vielleicht sollte man sich nicht immer mit unqualifizierten Bemerkungen so weit aus dem Fenster lehnen? Kannst du deine These denn wenigstens mit Quellen/Beweisen untermauern? Wieviel Prozent der jährlichen Ausbrüche laufen denn mit einer Sachbeschädigung ab? Quote Link to post Share on other sites
simon84 3 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 naja, wenn ich mir ueberlege, wie meistens polizeikontrollen auf der autobahn, landstrasse oder in der stadt ablaufen und mir dazu ueberlege, wie ichan so einer stelle abhauen koennte, dann denke ich, kommen einige sachen in betracht. -missachtung vorfahrt mit gefaehrdung anderer-geschwindigkeitsueberschreitung-315c gefaehrdung-dann wenn man etwas streift/rammt noch unfallflucht etc. also, da muesste ich schon sehr gut motiviert sein (lies hohe zu erwartende strafe), dass sich das "abhauen" mit pkw rentiert.mit dem bike duerfte evtl. eine etwas geringere motivation reichen.. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Das kommt natürlich auch immer etwas auf die Situation an. Innerorts und auf Überlandstraßen ist es schwierig legal abzuhauen, denn die Waffen sind nicht gleich, da die Polizei dann Sonderrechte in Anspruch nimmt, während man selbst entweder gestellt wird oder massive Überschreitungen begehen muss. Auf der freien Autobahn sich im 120er Bereich messen lassen und dann im abhauen? Mit einem entsprechend motorisierten Fahrzeug sicher ohne größere Probleme möglich. Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted September 10, 2009 Author Report Share Posted September 10, 2009 Selbst auf einer mit 70 bezeichneten Landstraße bin ich mit 70 lange weg, bevor die Polizei überhaupt begriffen hat was läuft, eingestiegen ist und den Motor anhat. 2x abgebogen ist die Sache dann doch eh durch... Es geht aber eben darum, ob es sinnvoller ist, sich kriegen zu lassen BEVOR man erhebliche Überschreitungen in Kauf nimmt. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Servus, @HarryB: Es ging nicht um irgendwelche Nachfolgestraftaten, sondern lediglich um die Flucht und diese ist nunmal in D straffrei. Bei einer Flucht kommt es im Prinzip lediglich auf die Verkehrsdichte und die Potenz des eigenen Fahrzeugs an. Sind die Ausgangssanktionen jetzt korrekt, sofern keine anderen Vergehen begangen werden? Es wird also lediglich der Anhalteposten umfahren oder ignoriert. MfG Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Das ist und bleibt Günstig. Wenn die Dich nicht mal identifizieren können gibt es sogar gar nix. Aber fahr mal vor der Polizei davon. Das wird spaßig. Mach das ganze mal in der Stadt und Du bekommst danach die Quittung. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 @Mike28 Habe ich was überlesen? Du willst einfach mal so aus Spaß die Anhaltezeichen missachten? Falls es einen Grund für die beabsichtigte Kontrolle gab, werden sich die Cops nicht so einfach geschlagen geben und haben alle (dann gewaltsamen) Mittel nach der StPO oder dem Polizeigesetz (da gibt es sogar den Schusswaffengebrauch) dich anzuhalten. Kommst du glimpflich davon, sind es vielleicht auch nur ein Satz Reifen (Stop-Stick o. ä.). Und sonst viel Glück, dass sie dein Kennzeichen nicht wenigstens ablesen konnten. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Aber fahr mal vor der Polizei davon. Das wird spaßig. Mach das ganze mal in der Stadt und Du bekommst danach die Quittung.Da bin ich nicht der Erste, der das hier im Forum schon geschafft hat. In der Stadt würde ich das aber nicht versuchen. War auf der Landstrasse und hat tatsächlich etwas Spass und vor allem Adrenalin gebracht. @PS: Der nächste Heldenthread bahnt sich an, sofort dicht machen. @Videofan: Würdest du mal die Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch, bei ignorieren der Anhaltezeichen aufzeigen? MfG Quote Link to post Share on other sites
simon84 3 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 @Mike28 Habe ich was überlesen? Du willst einfach mal so aus Spaß die Anhaltezeichen missachten? Falls es einen Grund für die beabsichtigte Kontrolle gab, werden sich die Cops nicht so einfach geschlagen geben und haben alle (dann gewaltsamen) Mittel nach der StPO oder dem Polizeigesetz (da gibt es sogar den Schusswaffengebrauch) dich anzuhalten. Kommst du glimpflich davon, sind es vielleicht auch nur ein Satz Reifen (Stop-Stick o. ä.). Und sonst viel Glück, dass sie dein Kennzeichen nicht wenigstens ablesen konnten. Du kennst die Regelungen der Polizei zum Schusswaffengebrauch? [ ] JA[X] NEIN Du siehst zu viele Hollywood Actionfilme ? [X] JA[ ] NEIN Abgesehen davon, beim Kennzeichen hast du natuerlich recht. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Ich habe ja nach bestimmten Vorgeschichten gefragt und es sollte ja den Extremfall darstellen, der hier regelmäßig diskutiert wird. Aber zu deiner Frage nach Voraussetzungen z. B. PolG BW (Auszug): § 54Schußwaffengebrauch gegenüber Personen (1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, 1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a) als ein Verbrechen oder b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt; 2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde; 3. zur Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand, a) zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes, b) zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, c) wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens, d) auf Grund richterlichen Haftbefehls oder e) sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde; Das wäre jetzt nur ein Teil aus dem Polizeirecht. Ich habe nicht gesagt, dass das alleinige Missachten des Anhaltezeichens eine Begründung für einen Schusswaffengebrauch sei! Also Aussagen bitte nicht in der eigenen Phantasie ergänzen oder verdrehen. Sonst denke ich mir folgenden sehr unwahrscheinlichen Fall aus:Wäre doch Pech, wenn die Kontrollstelle gerade wegen einem bewaffneten Raubüberfall eingerichtet war und der Flüchtige zufälligerweise den gleichen Fahrzeugtyp fährt wie das Fluchtauto beschrieben war. Nachtrag @simon84 Leider beide Kreuze falsch gesetzt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Armselig, wie du versucht, einen einfachen Fehler deinerseits zu kaschieren. Ist doch nicht so schlimm, wenn man mal einen Fehler macht. Ist menschlich und passiert jedem einmal. Höchstens Besserwissern und Oberlehrern ist sowas peinlich. Vielleicht sollte man sich nicht immer mit unqualifizierten Bemerkungen so weit aus dem Fenster lehnen? Nicht sauer sein, 'Zitrone', sag doch einfach, was Du von mir verlangst. Ein Kniefall mit Bitte um Absolution, weil ich mich geirrt habe? Ruecktritt vom Posten des Moderators mit anschliessendem Einzug in ein abgelegenes Kloster, weil ich falschlicherweise glaubte, dass sich jemand geirrt hat - und mich dabei selbst irrte? Soll ich 1000 mal an die Tafel schreiben, dass ich nicht glauben soll ein anderer haette sich geirrt? Kannst du deine These denn wenigstens mit Quellen/Beweisen untermauern? Wieviel Prozent der jährlichen Ausbrüche laufen denn mit einer Sachbeschädigung ab?Nein, kann ich nicht, jedenfalls nicht so ad hoc, oder vielleicht doch? Wenn Du Interesse an solchen Belegen hast, kannst Du dich ja mal ans Justizministerium wenden und nachfragen. Ich habe einfach nur mal vermutet, dass der, der da aus seiner Zelle abhaut, dieses nicht tut, indem er sie aufschliesst. Kann er naemlich auch gar nicht, weil man den Schluessel nur von aussen benutzen kann - und Gittertueren gibt es nicht! Ich meine, schon das Wort Ausbruch impliziert ja, dass da etwas zu Bruch geht - ansonsten spricht man wohl von einer Flucht. Weil ich aber ein gutes Mitglied dieser Community sein moechte, werde ich dir deine Frage nach einer Quelle meiner Aeusserungen gerne darlegen: Schau nach bei Wikipedia! Da schreibt man z.B. folgendes: Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen des Gefängnisausbruchs hierfür Straftaten (z. B. Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete)) oder Bestechung begangen werden.Wie gesagt, moechtest Du prozentuale Bestimmungen haben, solltest du dich vertrauensvoll ans Justizministerium wenden.... Ach ja, und bevor Du wieder sauer wirst, weil ich ja eventuell noch etwas unterschlagen haette, hier der erste, einleitende Satz aus der von mir verlinkten Quelle:Ein Gefängnisausbruch (amtliche Bezeichnung: Entweichung von Gefangenen) ist die Flucht eines Gefangenen aus hoheitlicher Verwahrung (militärisch oder zivil), z. B. aus einem Gefängnis oder aus einem Gefangenenlager.Wie man also deutlich sehen kann, ist der Ausbruch nur umgangssprachlich ein solcher, die amtliche Bezeichnung ist da eine andere, die nicht direkt einen Schaden impliziert. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 @HarryB: Es ging nicht um irgendwelche Nachfolgestraftaten, sondern lediglich um die Flucht und diese ist nunmal in D straffrei.Joh - habe ich ja nun auch gelernt, nachdem mir 'Zitrone' doch klar gemacht hat, was fuer ein armseliges Wuerstchen ich doch bin. Ich weiss nicht, ob ich seinem Saeuerungsgrad nun noch einige Oechsle (oder wie man das in diesem Falle auch nennen mag) hinzu fuege, wenn ich einfach mal so behaupte, dass auch die Flucht vor einer Verkehrskontrolle an sich straffrei ist.Die Missachtung der Anhaltezeichen und was da sonst noch im Eingangsbeitrag aufgefuehrt wurde, sind ja an und fuer sich "nur" strafbewehrte Beitaten zur Flucht - eben wie die Sachbeschaedigung bei der Entweichung von Gefangenen. Ohne diese Beitaten wuerde es ja - in den meisten Faellen - gar nicht zur Flucht kommen, weder hier noch dort... Ich mache mich am Wochenende auf die Suche nach Quellen fuer meine These, denn 'Zitrone' wird diese mit Sicherheit einfordern..... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Würdest du mal die Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch, bei ignorieren der Anhaltezeichen aufzeigen?Terroristenfahndung? Zu Hochzeiten der RAF hat man schneller in die Muendung der Waffe geschaut als das einem lieb war..... OK - das war jetzt nur mal so ein armseliger Einwurf - ich glaub' ich ertrinke bald im Selbstmitleid.... Quote Link to post Share on other sites
simon84 3 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 >Falls es einen Grund für die beabsichtigte Kontrolle gab, werden sich die Cops nicht so einfach geschlagen geben und haben alle (dann gewaltsamen) Mittel nach der StPO oder dem >Polizeigesetz (da gibt es sogar den Schusswaffengebrauch) dich anzuhalten.>>Kommst du glimpflich davon, sind es vielleicht auch nur ein Satz Reifen (Stop-Stick o. ä.). videofan,okay vielleicht zu krass ausgedrueckt, aber mein argument zielt darauf ab, das oben gequotete zu entkraeften und meinen fokus auf die folgeschaedenzu verdeutlichen. eine von der polizei eingerichtete kontrollstelle wird (ausser bei dem von dir genannten ausnahmebeispiel mit fahndung auf gleichen fahrzeugtyp nach bankueberfall)dir sehr warscheinlich weder irgendwelche stop sticks, schuesse oder sonstwas deinem auto und dir verabreichen, wenn du anhaltezeichen missachtest. es wird wohl je nach situation/einzelfallentscheidung eher eine funkfahndung eingeleitet, dein auto verfolgt und du an der naechsten ampel oder gezwungenen haltestelle angehalten und mehr oder weniger sanft rausgezogen. bei einer einfacheren missachtung (vorbeifahren, landstrasse/autobahn) ohne groessere vorhergehende verstoesse wird wohl garnichts passieren und der halter des KFZ bekommt es dann schriftlich oder sogar evtl nicht mal das. da es an den meisten kontrollstellen (die cops sind ja auch nicht bloed und waehlen die schon strategisch aus), wird es dir schwer fallen ohne weitere, deinem urspruenglichen verstoss wesentlich uebergeordneten verstoessen zu entkommen (motorrad ist hier evtl ne ausnahme). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Die StopSticks befinden sich mittlerweile bei den meisten Einsatzfahrzeugen im Kofferraum. Sie werden auch bei einer Verfolgungsfahrt (und eine solche ergibt sich aus mißachteten Anhaltezeichen recht schnell) recht zügig eingesetzt und sind in ihrer Wirkung tatsächlich gut... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 @Goose:Die StopSticks befinden sich mittlerweile bei den meisten Einsatzfahrzeugen im Kofferraum. Sie werden auch bei einer Verfolgungsfahrt (und eine solche ergibt sich aus mißachteten Anhaltezeichen recht schnell) recht zügig eingesetzt Da müsst ihr aber erst mal vor oder zumindest neben das flüchtende Fahrzeug kommen. Oder kannst du so kräftig werfen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Glaubst du, wenn ein Kollege eine Verfolgungsfahrt meldet machen die anderen Pause? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
simon84 3 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 ich meine sogar dass das in der stadt oft garnicht noetig sein wird, denn da sind so viele streifen unterwegs das glaubst du garnicht, was da bei einer funkfahndung abgehen kann.an der uebernaechsten ampel steht der fluechtende doch, wenn er nicht wie vorher schon erwaehnt (sachschaeden) ueber gehwege oder zwischen den autos abzischt.... ich hab z.b. schonmal in muenchen am hauptbahnhof einsatz auf zuruf gesehen. ganz abgesehen von den ganzen streifen die innerhalb von 45 sekunden im umkreis da waren, sind danoch mindestens nochmal so viele zivile instant-startbereit Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 12, 2009 Report Share Posted September 12, 2009 Die einzig sinnvolle Option ist ja auch, in einem unbeobachteten Moment zu parken und zu Fuß abzuhauen. In der Hoffnung, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted September 14, 2009 Author Report Share Posted September 14, 2009 Also ich habe es selbst schon öfters gemacht. Ich bin umgedreht, oder wenn mir ein Streifenwagen mit Leuchtetafel vor die Nase gefahren ist, schonmal rechts auf die Autobahn abgebogen und da war halt und demnach war ich natürlich auch weg. Kein Theater, keine Diskusionen, nie was bekommen und fertig. Die Frage ist jetzt, ob sich z.B. eine Geschwindigkeitsmessung genau so einfach umfahren lässt.Wenn der Polizist natürlich mitten auf der Straße steht, ist das doof, dann muss man anhalten.Winkt der aber vom Straßenrand mit der Kelle, kann man auch mal eben großzügig drumherum fahren und bis die zusammen gepackt haben, ist man auch mit weg.Wenn die einem natürlich schneller hinterher kommen und sich vor einen setzen, dann würde ich es nicht mehr auf weiteres anlegen. Quote Link to post Share on other sites
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