Daniel1 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Hallo, Vorgeschichte: Vor kurzem wurde bei mir das ADHS Syndrom diagnostiziert, auf das ich mit Ritalin behandelt werden sollte. Heute musste ich zur Medakationseinstellung in eine etwas weiter entfernte Stadt. Am Anfang ging es mir recht gut mit dem Medikament, doch als ich mich ins Auto setzte um nach Hause zu fahren, fühlte ich mich plötzlich sehr nervös und hektisch.Ich wollte schnellstes nach Hause, bevor die Wirkung noch stärker werden würde. Der Verstoß: Am Ende der Durchfahrt von einem Dorf, wo die Straße schnurgerade ist und man das Ortsschild schon sehen kann und es keine Zufahrten mehr gibt, stand ein geparkter Wagen. Da ich aber so hektisch war fiel mir dieser nicht auf und ich drückte aufs Gas um schnell nach Hause zu kommen. Naja dann hat es halt geblitzt. Daraufhin hab ich geparkt und bin zu dem Auto hin. Ich erklärte die Sache und zeigte dem Mann das Attest, dass bescheinigt, dass ich unter Einfluss von Ritalin fahren darf. Er meinte nur, dass wenn ich das vorlegen würde, mir die Polizei gleich noch ein Verfahren wegen Drogen am Steuer anhängen würde. Stimmt das? Klar ist es keine Entschuldigung, aber da ich das Medikament zum ersten Mal nahm, konnte ich die Wirkung doch nicht einschätzen.Wenn man eine andere Straftat begeht, gilt es ja auch als mildernder Umstand, wenn man dabei betrunken gewesen ist. Geblitzt wurde ich überigens innerorts mit 86 km/h was 160€ und 1 Monat Fahrverbot bedeuten würde. Grüße Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Daraufhin hab ich geparkt und bin zu dem Auto hin. Ich erklärte die Sache und zeigte dem Mann das Attest, dass bescheinigt, dass ich unter Einfluss von Ritalin fahren darf. Er meinte nur, dass wenn ich das vorlegen würde, mir die Polizei gleich noch ein Verfahren wegen Drogen am Steuer anhängen würde. in wie weit ritalin als droge gilt kann ich dir nicht sagen. aber wenn du ein medikament einnimmst welches deine fahrtüchtigkeit einschränkt, dann kommt durchaus eine straftat in betracht, mit führerscheinentzug und alles was dazugehört. also es war absolut keine gute idee ihm dies vorzulegen. Klar ist es keine Entschuldigung, aber da ich das Medikament zum ersten Mal nahm, konnte ich die Wirkung doch nicht einschätzen. dann hättest du nach der ersten einnahme eben kein auto mehr fahren sollen. dann hättest du sicher gewusst wie die wirkung ist. Wenn man eine andere Straftat begeht, gilt es ja auch als mildernder Umstand, wenn man dabei betrunken gewesen ist. aber nicht wenn die trunkenheit SELBST die straftat ist. Geblitzt wurde ich überigens innerorts mit 86 km/h was 160€ und 1 Monat Fahrverbot bedeuten würde. um die sanktionen wirst du kaum herum kommen. lass das bloss mit dem attest, denn dann bekommst du richtig probleme. VG Tom Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 @Daniel1. Rechtlich kann ich dazu nichts sagen. Nach der Wirkung der Medikation würde ich mich jedoch beim Arzt erkundigen, ob das eine einmalige Einstellungssache war, oder wie lange nach der Eingabe man eventuell besser auf die doch recht gefährliche Teilnahme am Straßenverkehr freiwillig verzichten solle, bis die Nebenwirkung abgeklungen ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Klick mich Offenbar DARF man dann fahren. Also nichts zu befürchten. Ob es sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Klar ist es keine Entschuldigung, aber da ich das Medikament zum ersten Mal nahm, konnte ich die Wirkung doch nicht einschätzen.Wenn man eine andere Straftat begeht, gilt es ja auch als mildernder Umstand, wenn man dabei betrunken gewesen ist. Da Du gemerkt hast, dass Deine Reaktion eine andere ist, dann hättest Du rechts ranfahren müssen und mit dem Taxi oder dem ÖPNV nach Hause fahren sollen. Ich vermute mal stark, dass die Polizisten recht haben und Du lieber nichts davon sagen solltest, dass Du unter Medikamenteneinfluss fährst und auf Grund der Nebenwirkungen des Medikamentes zu schnell und unaufmerksam fährst. Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 sehe ich ebenfalls so, dass du deine medikamenteneinnahme nicht erwähnen solltest... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Einen Hinweis für die Zukunft: Freiwillig keine Angaben zu irgendwelchen Vorwürfen machen. Eiligst vorgetragene Entschuldigungen oder Erklärungsversuche mögen zwar das eigene Gewissen beruhigen, führen in der Regel aber bei gerechtfertigten Vorwürfen nie zur Rücknahme selbiger. Im Gegenteil, man vergibt sich alternative Möglichkeiten oder manövriert sich dadurch in eine Position hinein, in der man sich noch zusätzliche, strafrechtlich relevante Vorwürfe einhandelt. Geradezu klassisch dieses Beispiel. Quote Link to post Share on other sites
Daniel1 0 Posted February 12, 2009 Author Report Share Posted February 12, 2009 Danke für die Antworten. Durch die Zugabe, dass ich Medikamente genommen habe, mache ich mir keine Sorgen, da der Mann im Auto kein Polizist war, sondern ein Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes. Ist die Toleranz bei Geräten in (zivilen) Fahrzeugen höher als normal? Grüße Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Nein. 3km/h durch die Bank. Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 oder ab Geschwindigkeiten über 100 km/h aufgerundete 3%. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Hier ging es ja konkret um gut 80km/h, daher hatte ich mich auf das Wesentliche konzentriert. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Durch die Zugabe, dass ich Medikamente genommen habe, mache ich mir keine Sorgen, da der Mann im Auto kein Polizist war, sondern ein Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes.Der kann das aber auch bezeugen! Quote Link to post Share on other sites
Baroon06 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Ritalin fällt unter das BTMG ... darf man ja deshalb auch nur auf rezept aus der apo holen und du musst ja das medikament erstmal an deinen körper gewöhnen bzw. umgekehrt... also du darfst zwar fahren aber bestimmt nicht während der inkubationsphase... Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Ritalin fällt unter das BTMG ... darf man ja deshalb auch nur auf rezept aus der apo holen Nicht alles was man auf Rezept aus der Apotheke holen muss ist ein Betäubungsmittel Wohl aber Ritalin ... Link Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Zudem hat eine "Inkubationsphase" nichts mit der Einnahme von Medikamenten zu tun, eher mit einer Infektion. Quote Link to post Share on other sites
heffekopp 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Aber wenn er doch schreibt:"Er hat ein Attest, welches ihm bescheinigt, dass er fahren darf",dann bekommt doch wohl der Arzt einen auf den Latz. oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
Daniel1 0 Posted February 12, 2009 Author Report Share Posted February 12, 2009 Mal was anderes: Hab ich mir, dadurch das ich mit dem Kerl geredet habe, die mögliche Durchführung der Alberto Methode versaut?Ich mein er hat ja mein Gesicht gesehen und schreibt vielleicht sogar einen Bericht aufgrund meines Erklärungsversuchs.Das Fahrzeug ist auf meine Mutter angemeldet und sie und Ich sind die einzigen, die mit dem Auto fahren. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Nach meinem Gefühl wird sich Deine schöne Geschichte mit dem Ritalin gepaart mit Deinem Gesichtsausdruck, als er Dir die Ankündigung wegen Rauschmitteln am Steuer gemacht hat, sehr tief eingebrannt haben in sein Gedächtnis. Sowas dusseliges passiert einem ja nicht alle Tage. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 "Er hat ein Attest, welches ihm bescheinigt, dass er fahren darf",dann bekommt doch wohl der Arzt einen auf den Latz. oder nicht?Der Arzt schreibt nur das er die Medikamente einnimmt. Ob der Patient sich dem Verkehr gewachsen fühlt kann er nicht entscheiden. Dieses muss der Patient im Einzelfall selber entscheiden. Wenn denn solche, wie oben geschilderte Ausfallerscheinungen auftreten, dann muss der Patient wissen das er das Auto stehen lassen muss. Da nutzt auch ein Attest nichts. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
RageForE34 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Die Staatsanwaltschaft kennt da - so wie es mein Privat-Exstaatsanwalt ausdrückt - kein Pardon. Wenn die davon Wind bekommen und du nachträglich sagst, du hättest das gar nicht genommen, dann kann sich dein Arzt auf Besuch freuen. Hat er nicht mehr so viel Akten bei sich rumstehen, da freut er sich sicher, dass er wieder mehr Platz hat. Und du darfst zur MPU. Wenn der im Wagen das so formuliert hat wie og - Mund halten und zahlen. Man sagt ja auch nicht, dass man hundemüde ist, wenn man von Grün rausgezogen wurde.. Quote Link to post Share on other sites
Tiano 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Mal was anderes: Hab ich mir, dadurch das ich mit dem Kerl geredet habe, die mögliche Durchführung der Alberto Methode versaut?Davon kannst du ausgehen, und dabei waren die Voraussetzungen so gut! Immerhin kannst du daraus für die Zukunft lernen. Quote Link to post Share on other sites
Baroon06 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Ritalin fällt unter das BTMG ... darf man ja deshalb auch nur auf rezept aus der apo holen und du musst ja das medikament erstmal an deinen körper gewöhnen bzw. umgekehrt... also du darfst zwar fahren aber bestimmt nicht während der inkubationsphase... Quote Link to post Share on other sites
Daniel1 0 Posted February 12, 2009 Author Report Share Posted February 12, 2009 Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich würd den Mod/Admin bitten, dass Thema zu löschen, damit es keine noch so kleine Chance gibt, dass mich dies weiter verfolgt.Ich bin sicher das ich hier auch die Grünen mitlesen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Gelöscht wird nicht, siehe Forenregeln. Quote Link to post Share on other sites
heffekopp 0 Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 "Er hat ein Attest, welches ihm bescheinigt, dass er fahren darf",dann bekommt doch wohl der Arzt einen auf den Latz. oder nicht?Der Arzt schreibt nur das er die Medikamente einnimmt. Ob der Patient sich dem Verkehr gewachsen fühlt kann er nicht entscheiden. Dieses muss der Patient im Einzelfall selber entscheiden. Wenn denn solche, wie oben geschilderte Ausfallerscheinungen auftreten, dann muss der Patient wissen das er das Auto stehen lassen muss. Da nutzt auch ein Attest nichts. MfG. hartmut Und wenn auf dem Attest genau das steht, was er geschrieben hat? Von einem anderen Wortlaut kann ich ja nicht ausgehen. Quote Link to post Share on other sites
Daniel1 0 Posted February 12, 2009 Author Report Share Posted February 12, 2009 Wenn Themen nicht gelöscht werden, dann löscht bitte meinen Account oder ändert wenigstens den Mitgliedsnamen.Ich weiß das wird sonst nicht gemacht, aber dies ist jawohl mal eine Ausnahme Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 12, 2009 Report Share Posted February 12, 2009 Ritalin fällt unter das BTMG ... darf man ja deshalb auch nur auf rezept aus der apo holen und du musst ja das medikament erstmal an deinen körper gewöhnen bzw. umgekehrt... also du darfst zwar fahren aber bestimmt nicht während der inkubationsphase... Ist das ein Makro oder stotterst Du ganze Beiträge ? Quote Link to post Share on other sites
Baroon06 0 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 dumme angewohnheit... entlastet die finger Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 Falls behördliche Nachfragen wegen der Aussage "Ritalin eingenommen" kommen, ist entscheidend, was genau in dem Attest drinsteht. Steht da nur, daß der TE aus medizinischen Gründen Ritalin einnehmen soll, dann sagt das noch nichts darüber aus, ob der Arzt ihm das Autofahren-dürfen attestiert. Allerdings ist bekannt, welche erheblichen Nebenwirkungen R. während der Einstellungsphase erzeugen kann. Und da rät ein verantwortungsvoller Arzt seinem Patienten bestimmt, in der ersten Zeit zunächst sich selbst genauer zu beobachten und vorsichtig zu sein, was das Autofahren betrifft. Ich würde deshalb so wie @RageForE34 empfehlen: - Mund halten und zahlen. Quote Link to post Share on other sites
Fraukie 1 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 Hallo Daniel,ich würde es duraus für möglich halten, dass Du, solltest Du das Ritalin als "Grund" angeben gebeten wirst einen Test zu absolvieren, der Auskunft über Deine Fahrtauglichkeit macht. Ob gerichtlich angeordnet oder nicht, würde ich Dir dazu aber in jedem Fall raten. Schade eigentlich, dass Dein Arzt Dich darüber nicht aufgeklärt hat. Ich bekomme selbst ein Schmerzmittel, das unters BTMG fällt Fals es wen näher interessiert In der Packungsbeilage vom Oxycodon steht, dass die Fahrtauglichkeit für jeden individuell geprüft werden muss und ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim Ritalin anders ist.Nicht immer wenn man sich fahrtauglich fühlt ist man das auch und Du gefährdest ja nicht nur Dein eigenes Leben und das von Anderen, sondern gehst auch das Risiko ein, dass Deine KFZ Versicherung nicht für einen verursachten Schaden eintritt, sollten die das irgendwie mitbekommen. Um nicht mich oder andere zu gefährden bzw um versicherungsmäßig auf sicherer Seite zu stehen habe ich meine Fahrtauglichkeit testen lassen.Das geht eigentlich ohne viel Gezeter. Bei mir hat es so ein Typ vom TÜV gemacht in einem umgebauten Auto, speziell ging es eben um Reaktionsgeschwindigkeiten usw.Ganz ehrlich: Ich würde niemals mit einem BTM im Blut Auto fahren ohne dass mir so bestätigt wurde, dass die feste Dosis meine Fahrtauglichkeit nicht negativ beeinflußt.Das ist echt gefährlich. Nutz den Monat Fahrverbot dazu, Dich gut auf das Medikament einstellen zu lassen und mach Deine Tests und lass das Auto immer eine Weile stehen, wenn die Dosis geändert wurde, alles andere ist wirklich Wahnsinn. lgFraukie PS: Dieser Reaktionstest hat bei mir damals ich glaub so 120 Euro gekostet und verglichen mit den Kosten die entstehen können, wenn die KFZ-Versicherung (berechtigt übrigens) bei einem Unfallschaden nicht zahlt ein fairer Preis und ich kann eben fahren in dem Wissen, dass ich nicht mehr gefährde/gefährdet bin als jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 es muss dir der Arzt doch gesagt haben, ob man mit Ritalin fahren darf oder nicht. Sorry, aber so wie die Geschichte geschildert ist, ist sie in meinen Augen falsch. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 es muss dir der Arzt doch gesagt haben, ob man mit Ritalin fahren darf oder nicht.Der Arzt kann da auch nur sagen, im Prinzip bestehen keine Bedenken bei der Einnahme von ....... Dummerweise haben jetzt aber die Medis Nebenwirkungen, der eine spürt die Nebenwirkung, jemand eine andere Nebenwirkung, und Glückliche keine Nebenwirkung. Würde jemand alle aufgeführten möglichen Nebenwirkungen bekommen könnte keine Krankheit so schlimm sein das er die Medis nehmen muss. Standartmäßig ist eben auch der Spruch auf dem Beipackzettel (V) Standard-Hinweis Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass z. B. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol. Es kann, muss nicht. Ob es so ist merkt man erst wenn die Drops im Hals sind. Der Hersteller ist jedenfalls aus dem Schneider. Verantwortlich ist der Patient, merkt er das er nicht sicher fahren kann, eben Finger weg vom Steuer. Ist wie mit dem Alk, einer ist bei 0,49Pro noch nüchtern, ich wäre bei 0,3Pro Hackedicht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 dann würde ich den Doc mal in den ... treten. So etwas gehört zur "Beratung" dazu. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 13, 2009 Report Share Posted February 13, 2009 dann würde ich den Doc mal in den ... treten. So etwas gehört zur "Beratung" dazu.Hier mal die möglichen Nebenwirkungen Nebenw.: Sehr häufig: Schlafstör., verstärkte Reizbarkeit, Appetitlosigkeit u. Magenbeschw. klingen im Laufe der Therapie zumeist ab, Magenbeschw. können durch gleichz. Verabreichung mit Nahrungsmitteln gelindert werden; Kopfschmerzen, Schwindel; bei Erw. mit Narkolepsie sehr häufig: Konzentrationsmangel, Geräuschempfindlichkeit, Schwitzen; häufig: Schläfrigkeit, Dyskinesien, Agitation (Unruhe, Übererregbarkeit, aggressive Verhaltensweisen), Veränd. d. Herzfrequenz (meist Tachykardien), Arrhythmien, Palpitationen, Blutdruckveränd. (meist Erhöh.), Übelkeit, Erbrechen, Mundtrockenh., Überempfindlichkeitsreakt., allerg. Hautreakt. (z. B. Pruritus, Urtikaria), Haarausfall, Fieber, Arthralgien; selten: Vermind. d. Gewichtszunahme, gering verzögerte Wachstumsgeschwindigkeit b. d. Langzeitther. von Kdrn.; Akkommodationsstör. u. verschwommenes Sehen, Angina pectoris; sehr selten: Hyperaktivität, Krampfanfälle, Muskelkrämpfe, Choreoathetose, Auslösung von Tics u. Verhaltensstereotypien, Exazerbation von besteh. Tics u. eines Tourette-Syndroms, Psychosen, vorübergeh. depressive Verstimm., zerebrovaskul. Funkt.-stör., wie Vaskulitis, zerebrale Hämorrhagie u. zerebrovaskul. Ereignisse,. vermehrtes Träumen, gestörte Leberfunkt., Durchfall, Verstopfung, thrombozytopen. Purpura, Dermatitis exfoliativa, Erythema multiforme, angioneurot. Ödeme. Bei Erw. mit Narkolepsien: Entzünd. der Mundschleimhaut; Leukopenie, Thrombozytopenie, Anämie. Bei plötzl. Absetzen Rebound-Phänomene, wie erhöhtes Schlafbedürfnis, Heißhunger, Verstimm., Depress., psychot. Reakt. u. Kreislaufregulationsstör. mögl. Bei chron. nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch kann Methylphenidat zu Toleranzentwickl. u. psych. Abhängigk. führen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in den zugelassenen Anw.-gebieten ist eine Abhängigkeitsgefahr prakt. nicht vorhanden.Wechselw.: S 75. Antihypertensiva (Wirkungsabschwäch.). Substanzen der Ther. der Hypotonie (adrenerge Krisen mögl.). Dopamin-Agonisten (z. B. DOPA u. trizykl. Antiepileptika) u. -Antagonisten (pharmakodyn. Interaktion mögl.). Carbamazepin kann d. Wirksamkeit von Ritalin vermindern.Tox.: S 75. Übelkeit u. Erbrechen, Agitiertheit, Tremor, Hyperreflexie, Muskelzuckungen, Schweißausbrüche u. Hitzewallungen, Hyperpyrexie, Euphorie, Konfusion, Halluzinationen, Delirium, Tachykardie, Palpitationen, Herzrhythmusstör., Hypertonie, Mydriasis u. trockene Schleimhäute, Kopfschmerz, zerebrale Krampfanfälle (möglicherw. mit anschließendem Koma). Symptomatische Behandl. bei schweren Erregungszuständen od. Krämpfen mit Benzodiazepinen.Und die HinweiseHinw.: Reaktionsvermögen! (V) Bei längerer Behandl.-dauer sollten die Pat. sorgf. monitoriert u. Blutbilduntersuch. einschl. Differentialblutbild durchgeführt werden. Regelm. Blutdruck- sowie Längen- u. Gewichtskontrollen empf. Weit. Hinw. s. Fachinfo. Und jetzt suche mal was mit der Fahrtüchtigkeit zusammen hängt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Peli 1 Posted February 14, 2009 Report Share Posted February 14, 2009 Hallo Daniel1 mensch jetzt mach mal langsam hier mit dem "Account-löschen-" und"Spuren-verwischen-wollen" Es ist zwar nicht unbedingt eine juristische Glanzleistung, wenn manzu dem Zu-Schnell-Fahren auch gleich noch frei raus zugibt, dass manein Medikament genommen hat, aber was soll Dir denn bitte passieren? Hat man Dir Blut abgenommen ?, Gibt es nachweisbare Werte, dass Du nicht mehr fahrtauglich warst. Nein ?, dann kommt da auch nix"Gefährliches" mehr. Vielleicht (sehr vielleicht) kommt was, aber das könnte man leicht an-fechten. So was sag ich zwar selten, aber in diesem Fall zahl und bau dasFahrverbot möglichst gut in Deine Zeitplanung ein. Ein paar Monatetatktieren ist drin. Und sag gegenüber bestimmten Berufs- und Personengruppen einfachnichts, oder wenig und das SEHR überlegt. Immer wieder erstaunlich, wie sich manche Leute um Kopf und Kragen reden, obwohl sie es garnicht nötig hätten. Peli Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 14, 2009 Report Share Posted February 14, 2009 Hallo, Daniel1, nachträglich herzlich willkommen im Radarforum. Selbst für den Fall, dass der zuständige Sachbearbeiter der Bußgeldstelle zufälligerweise in diesem Forum auf Deinen Fall stoßen sollte, hat er damit noch keine Beweismittel. Für eine Herausgabe Deiner IP - Nummer, die einen Hinweis auf Deine Identität geben könnte (nicht muss), besteht gar keine Veranlassung und erst recht keine Rechtsgrundlage. Wegen Deinen Beiträgen hier brauchst Du Dir also keine Sorgen machen. Viel problematischer ist das, was Du selber gemacht hast: Du hast dich eindeutig als Fahrzeuglenker zu erkennen gegeben, und wenn Du Pech hast, wird der Messbeamte/-angestellte als Zeuge gehört und macht möglicherweise Angaben darüber, dass Du selber angegeben hast, Du wärst nur deshalb so schnell gefahren, weil du Ritalin genommen hast. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Baroon06 0 Posted February 16, 2009 Report Share Posted February 16, 2009 Ich bekomme selbst ein Schmerzmittel, das unters BTMG fällt Fals es wen näher interessiert In der Packungsbeilage vom Oxycodon steht, dass die Fahrtauglichkeit für jeden individuell geprüft werden muss und ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim Ritalin anders ist.Nicht immer wenn man sich fahrtauglich fühlt ist man das auch und Du gefährdest ja nicht nur Dein eigenes Leben und das von Anderen, sondern gehst auch das Risiko ein, dass Deine KFZ Versicherung nicht für einen verursachten Schaden eintritt, sollten die das irgendwie mitbekommen. Du sorry wenn ich da jetzt ein wenig nachhake aber wie alt bist du denn das du schon ein langzeitopiad verschrieben bekommst? Quote Link to post Share on other sites
Fraukie 1 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ich bekomme selbst ein Schmerzmittel, das unters BTMG fällt Fals es wen näher interessiert In der Packungsbeilage vom Oxycodon steht, dass die Fahrtauglichkeit für jeden individuell geprüft werden muss und ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim Ritalin anders ist.Nicht immer wenn man sich fahrtauglich fühlt ist man das auch und Du gefährdest ja nicht nur Dein eigenes Leben und das von Anderen, sondern gehst auch das Risiko ein, dass Deine KFZ Versicherung nicht für einen verursachten Schaden eintritt, sollten die das irgendwie mitbekommen.Du sorry wenn ich da jetzt ein wenig nachhake aber wie alt bist du denn das du schon ein langzeitopiad verschrieben bekommst?Bin ich hier echt der einzige Mensch mit Profil, dass niemand mehr reinschaut? Ich werde am kommenden Sonntag 27. Na toll.... und nu wo ich umgezogen bin ist mein Lieblingskonditor mit der super Buttercremetorte über 200km weit weg nich schön..Geburtstag ohne Vanille-Kirsch-Buttercreme ist doch nicht das Wahre.... *grummelt vor sich hin* Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Und jetzt suche mal was mit der Fahrtüchtigkeit zusammen hängt. MfG. hartmut Ritalin wird nicht verschrieben wie ne Packung Aspirin. Ich halte es für selbstverständlich, dass der Arzt dem Patienten die Nebenwirkungen erläutert und auch auf die Fahrtüchtigkeit hinweist. Ritalin ist schließlich ein Amphetamin... Wenn die zappeligen Kids mit ADS oder ADHS Ritalin verschrieben bekommen, geht eine stundenlange Untersuchung voraus.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ritalin wird nicht verschrieben wie ne Packung Aspirin.Mal zu Aspirin Auch bei der Einnahme der Allerweltsmedizin Aspirin und deren Generika (dies sind Nachahmung eines sich bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindenden Medikaments) kann es bei einer Tagesdosis von über 2-4 Gramm zu Übelkeit, Erbrechen und Schwindel kommen, die dann natürlich einen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Patienten haben. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Präparaten, wie z.B. mit Beruhigungsmitteln, können zu massiven Einschränkungen führen und dazu, dass man auf keinen Fall mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen kann.http://www.landesverkehrswacht.de/themen/a...senverkehr.html Du überforderst da die Mediziner und Patienten wenn die alle möglichen Nebenwirkungen erklären und verstehen sollten. Es können da nur die heftigsten möglichen Nebenwirkungen angesprochen, und dann Verhaltensweisen angesprochen werden. Jetzt mal ehrlich, wenn dir ein Medikus die Nebenwirkungen erklären würde, wieviel würdest Du so nach einer Stunde Vortrag verstanden und behalten haben? Um mal in die Praxis zu gehen, meine Frau studiert die Nebenwirkungen aufs Kleinste, hat anschließend 90% davon, schluckt die Pillen nicht weiter. Meinerereiner gehen die beschriebenen Nebenwirkungen auf dem Zettel irgendwo vorbei, und ich habe wenn, dann welche die nicht auf dem Zettel stehen. In meinen Augen greift da auch der Placeboeffekt. Ein Patient sollte doch bitte so selbstständig sein das er bei Interesse dem Wisch durchliest, sich selber beobachtet, und bei Bedarf dann weiteres mit dem Medikus durchspricht. Mfg. hartmut Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Hier mal die möglichen Nebenwirkungen Und hier der Text aus dem Beipackzettel von 8/2000: Was müssen Sie im Straßenverkehr sowie bei der Arbeit mit Maschinen und bei Arbeiten ohne sicheren Haltbeachten? Ritalin kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen verändern. Sie können dann aufunerwartete und plötzliche Ereignisse nicht mehr schnell und gezielt genug reagieren. Fahren Sie nicht selbst Auto oder andere Fahrzeuge! Bedienen Sie keine elektrischen Werkzeuge und Maschinen! Arbeiten Sie nicht ohne sicheren Halt! Beachten Sie besonders, daß Alkohol Ihre Verkehrstüchtigkeit noch weiter verschlechtert! Narkolepsie-Patienten sind unbehandelt unfähig zum Führen von Kraftfahrzeugen und Bedienen von Maschinen. Unter der Behandlung mit Methylphenidat kann das Führen von Kraftfahrzeugen unter Umständen bedingt möglich sein, wenn bei auftretender Müdigkeit eine sofortige Unterbrechung der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr gesichert ist und Verkehrssituationen mit hohen Aufmerksamkeitsanforderungen gemieden werden können. Ich denke es wird auch weniger auf die exakte Dosierung ankommen, sondern im Zweifelsfall auf die Aussage des Meßtrupps.Wenn die keine unübliche Reaktion erkannt haben - und sich der TE nicht weiter dazu äußert - wird wohl i.d.R. nichts weiter bzgl. Drogenkonsum passieren (siehe auch den Link von @PS).Wenn man das weiter hinterfragt könnte das anders aussehen. Und nicht zuletzt ist - ganz pauschal - ein Überschreiten der Geschwindigkeit aus persönlichen Gründen wohl sowieso nicht zu begründen.ICh denke der VT kann schon froh sein, wenn hier nicht noch Vorsatz ins Spiel kommt (Also Ersteinnahme einer Droge).Den im Prinzip hat er selbst bereits eine unwerwartet Reaktion - auf die der Arzt mit hoher Wahrscheinlichkeit hingewiesen hat - bemerkt,und hat das nicht zum Anlaß genommen die eigene Fahrtüchtigkeit zu überprüfen, sondern hat sich sogar noch selbstin einen Situation gebracht , die - wiederrum ganz allgemein gesprochen - eher eine höhere Aufmerksamkeit erfordert ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ein Patient sollte doch bitte so selbstständig sein das er bei Interesse dem Wisch durchliest, sich selber beobachtet, und bei Bedarf dann weiteres mit dem Medikus durchspricht.Du hast sicher recht, aber ich glaube, daß du damit ziemlich viel verlangst... Bei vielen Leuten wird das Interesse von selbst gar nicht stark genug sein. Da erwartet man dann tatsächlich eher vom verschreibenden Arzt eine umfassende Aufklärung über die erwünschten Wirkungen sowie die möglichen Nebenwirkungen des Medikamentes. Und dies zumindest bei Ritalin völlig zu recht. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 @ hartmut lies dir mal den Beipackzettel von Baldrian durch. Oder von Vitamin C. Oder von Magnesium. Natürlich ist jeder Mensch dafür verantwortlich sich zu informieren. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass man von einem Laien medizinische Fachkenntnisse erwarten darf. Ritalin ist nicht Vitamin C. Und wenn ein Arzt schon Amphetamine verschreibt, dann muss er den Patienten auch über mögliche Risiken informieren. Und ich wette der Doc hat das in diesem Fall auch getan. Deshalb halte ich die Story - so wie im Eingangsposting beschrieben - auch für halbwahr. Gleiches passiert bei einem guten Freund. Der ist Diabetiker und muss sich - damit die Fahrtüchtigkeit gesichert ist - einmal jährlich zum Facharzt untersuchen lassen. Bei positivem Gutachten, darf er für ein Jahr weiterfahren. Mein Hausarzt macht es genaus so. Hatte neulich eine schmerzhafte Muskelverspannung und musste notgedrungen ein Muskelralaxans nehmen. Mit dem dringlichen Hinweis, dass ich damit NICHT mehr autofahren dürfe. Ist doch normal, dass der Doc mich über die wesentlichen Nebenwirkungen auch informiert. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Man sollte - auch im eigenen Interesse - schon mal nachfragen. Schliesslich heisst es ja "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker". Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Ist doch normal, dass der Doc mich über die wesentlichen Nebenwirkungen auch informiert.Was ist wesentlich? Zur Zeit habe ich eine Generalsanierung von meinem losen Mundwerk. Geht natürlich einher mit einer ganzen Ladung Spritzen. Meine Frau hat mich zu den letzten Terminen hingefahren, weil ich eben schon mal wegen so einer Spritze kollabiert bin. Seither bin ich in dieser Richtung etwas vorsichtig. Beim letzten Termin habe ich gefragt ob ich beim nächsten Termin wieder Spritzen bekomme wegen dem autofahren.Laut Aussage vom Doc könnte ich doch problemlos trotz der Spritzen fahren. Kann sein das ich ausgerechnet zu den 0,001Promille der Patienten gehöre die darauf etwas sensibel reagieren. Soll jetzt der Doc allen seinen Patienten das autofahren verbieten. Jeder weiß doch, wenn er sich aus welchem Grund auch immer nicht fahrtüchtig fühlt, das er die Finger vom Lenkrad lassen muss. Wenn wirklich das Medikament sicher die Fahrtüchtigkeit beeinträchtig, dann muss der Doc das sagen. Aber nicht wenn es nur beeinträchtigen könnte. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 bei den Spritzen ist es aber nicht generell so. Bei Ritalin vielleicht schon... Edit: Zur Zeit habe ich eine Generalsanierung von meinem losen Mundwerk Müssen wir dann damit rechnen, dass du dich im RF auch mal überzeugen lässt? ;-) scnr. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 17, 2009 Report Share Posted February 17, 2009 Müssen wir dann damit rechnen, dass du dich im RF auch mal überzeugen lässt?Abwarten, kann auch sein das ich dann mit den neuen Zähnen noch bissiger werde. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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