Gast2 0 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Hallo fleißige Ratgebende, hier der Fall: bin im Aussendienst, FS Neuerteilung im Dez. 2006 nach MPU, keine Probezeit, keine Punkte... 03.10.08 Autobahn 82 kmh zuviel( Konsequenz: 375 Bußgeld + Gebühr, 3 Monate FV), 19.11.08 (Briefdatum) Zeugenfragebogen (inkl. Foto von mir)der Bußgeldstelle geht an Halter( Firma), diese gibt grundsätzlich keine Auskunft wer der Fahrer ist, auf Anfrage aber wem der Wagen überlassen ist; leitet den Brief ohne Antwort an mich weiter... 28.11.08 ich erhalte den Brief meiner Firma, muss auf Geschäftsreise 03.12.08 finde nur Bruchstücke und Ansätze über Vermeidungsstrategien wie Alberto und Ersafa, bin aber nicht wirklich schlauer... 2 MONATE SIND SCHON UM! (wie kann ich das nutzen?) 1. Hat jmd. die beiden Szenarien schon mal komplett durch- und auch aufgeschrieben?2. Wo kann ich das finden? Hat jmd. einen Link?3. Falls nein, wäre jemand so freundlich das einmal theoretisch durchzuspielen?( Das würde auch ganz sicher all den anderen Forumsnutzern nützen...) hier das Ziel: FV vermeiden! Heut ist der 4. Time is running... Danke euch schonmal! Gast222 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 1. Eine vollständige ANleitung wirst du hier nicht finden, da man die Fälle nicht vollständig miteinander vergleichen kann, so dass es nicht die einzig wahre gibt. Allerdings sollte man im Forum genug bezgl. Firmenwagen etc. finden. Eine ähnliche Konstellation findest du auch mit dem Suchbegriff K inderfrau. 2. siehe 13. siehe 1 Quote Link to post Share on other sites
der böse wolf 0 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 nun ja , wenn man auch fährt wie das bekannte gesenkte Klauentier......... Szenario: der Halter hat höggstwahrscheinlich mit Besuch durch die zu rechnen, da er ja auf die Benennung des Fahrers verzichtet, auch ist eine Verhängung eines Fahrtenbuches für alle Fahrzeuge im RaumGibt er dich an bzw. wirst du als Fahrer ermittelt, bekommst du einen AHB, den kannst du beantworten oder auch nicht........der BGB kommt dann sicherlich wobei meiner einer das Szenario am besten gefällt....... in diesem Sinne Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 7, 2008 Author Report Share Posted December 7, 2008 Danke für eure Antworten. Hab es gefunden, arbeite mich durch. Frage: Es sind jetzt 2 Monate und 4 Tage um seit es passiert ist. Ich hab vor, morgen(Montag) den Zeugenfragebogen der an den Halter(meine Firma ging) zurück BGS zu schicken. 18 Tage nach Briefdatum). Im Moment brauche ich doch noch kein ErsaFa oder? Weil: Sollte ich einfach selbst den Bogen angreuzen: statt " zur Tatzeit geführt" kreuze ich"das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen" und mich eintragen? Dann muss die BGS erst einen AB/ ZB an mich den Fahrer senden und dann ist wieder Zeit vergangen...und dann kann ich ja jemand fragen ob er sich für den ErsaFahrer ausgibt...was sagt ihr? Firmen- Stempel muss ja nicht drunter??? Prüfen die den Poststempel, weil ich wohne in Norden, meine Firma im Süden... grüße, gast222 Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted December 7, 2008 Report Share Posted December 7, 2008 Servus, nach meiner Einschätzung dumme Aktion. Wenn du nen AHB kriegst bist du so gut wie im Arsch. Versuch auf jeden Fall zu vermeiden, dass dein Name irgendwie auftaucht. Da soll sich irgendein Bekannter als Fahrer eintragen und fertig. Der bekommt dann hoffentlich nen AHB und deine Verjährung ist bis dahin erreicht. MfG Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 7, 2008 Author Report Share Posted December 7, 2008 Hi Calectra, meinst Du damit, dass das Ermittlungsverfahren eröffnet ist wenn ich den AHB bekomme? Und somit es nicht mehr verjährt werden kann. Oder ist dann nicht noch genügend Zeit, jemand anderen zu benennen. Ich benenne mich ja nur als Überlassenden. Du glaubst ich bekomme dann den BGB??? Sollte ich den ZFB dann lieber an meine Fa. zurückschicken damit die an das OA schreibt und mich als Überlassenden benennt. Denn die hat den ZFB direkt an mich weitergeleitet... Denn dann erst wendet sich das OA direkt an mich...mit nem AHB...dann sinds vielleicht nur noch 2 Wochen... hab ich irgendwo ´n Denkfehler oder ist mir was entgangen? gruß, gast222 Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted December 7, 2008 Report Share Posted December 7, 2008 Servus, wenn du nen AHB bekommst, ist die Verjährung gegen dich unterbrochen. Dann wirds nichts mit dem 3.1.09. Die haben dann ab Anordnung des AHB nochmal 3 Monate Zeit den BGB an dich rauszuschicken. Davon ist auch auszugehen wenn du angibst, das Fahrzeug wurde dir überlassen. Einfacher Bildabgleich beim EMA und die haben dich. Und wenn der Wagen dir überlassen wurde liegt es auch nahe, dass du der Fahrer warst. Deshalb darf bei der Behörde bis zum 3.1.09 dein Name nicht auftauchen. Denn die Anordnung der Anhörung reicht für die Verjährungsunterbrechung aus. Wenn sich da aber irgendein Kumpel einträgt besteht zumindest die Möglichkeit, dass der erstmal nen AHB bekommt, was dir wieder Zeit bringt. Wenn deine Verjährung eingetreten ist, schickt er den AHB zurück und schreibt rein, dass du der Fahrer warst und der Fall ist erledigt. MfG Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 7, 2008 Author Report Share Posted December 7, 2008 Wahnsinn, wenn das so einfach wäre. Hatte meinen Anwalt gefragt wie er das sieht: " einfach nichts unternehmen"- kostenloser Tipp. Was sagt ihr dazu??? Nächste Woche wird die Polizei wahrscheinlich bei meiner Fa. auftauchen, diese geben jedoch keine Auskunft. -->Auch nicht wenn die da sind??? Können die verweigern? Werd sie auf jeden Fall informieren... Danke Calectra Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 7, 2008 Author Report Share Posted December 7, 2008 Mir ist noch etwas eingefallen: Macht sich der Kumpel strafbar wenn er sich selbst angibt und dann im Nachhinein wenn der BGB kommt wiederruft? Danke! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted December 7, 2008 Report Share Posted December 7, 2008 Macht sich der Kumpel strafbar wenn er sich selbst angibt und dann im Nachhinein wenn der BGB kommt wiederruft?Nein. Er hat sich ja nur "geirrt" Quote Link to post Share on other sites
flow 0 Posted December 8, 2008 Report Share Posted December 8, 2008 Habt ihr keine ausländische Tochtergesellschaft, wo jmd den Wagen geführt hat oder einen ausländischen Leiharbeiter der nur für 2 Wochen da war oder sonstiges?? Naja Fahrtenbuch sollte ja klar sein, dass das kommt.. Quote Link to post Share on other sites
Ingrid 0 Posted December 8, 2008 Report Share Posted December 8, 2008 hier das Ziel: FV vermeiden! Das wirste jetzt sicher nicht hören wollen ... aber sorry, nach der Vorgeschichte und als Außendienstler (aufs Auto angewiesen!) würde ICH mich einfach mal an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dass man nicht immer haargenau die erlaubte Geschwindigkeit fährt ist klar, aber 82 (!!!) drüber ... ich kann nur den Kopf schütteln! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 8, 2008 Report Share Posted December 8, 2008 @Gast222 Dein Nickname ist verwirrend. Wäre nett, wenn Du Dich bzgl. einer Änderung mit mir per PM in Kontakt setzen könntest. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 8, 2008 Report Share Posted December 8, 2008 diese gibt grundsätzlich keine Auskunft wer der Fahrer ist, auf Anfrage aber wem der Wagen überlassen ist;Hm, wie soll man das jetzt verstehen.Die Firma hat einen ZBB bekommen. Das ist doch genau die Aufforderung den Verantortlichen zu nennen.Du bist aber sicher, dass die Firma nicht Deinen Namen schon rausgegeben hat ?Falls Ja, ist nämlich 'eh alles für die Katz'. Wie steht Dein Arbeitgeber zu nettem Besuch in blau-weiß ?Nur mal so gefragt ... Ich kenne ja die Firma nicht, aber spätestens wenn da die Androhung/Anordnung für ein Fahrtenbuch für alleFahrzeuge im Fuhrpark kommt, wird der Fuhrparkleiter vermutlich sehr redselig.Also in meiner alten Firma gab es für solche Überschreitungen direkt 'ne Abmahnung (zuletzt bei +31 igO)und selbstverständlich wurde ZBB/AB korrekt beantwortet. Im übrigen ist das Firmenfahrzeug i.d.R. dem Verantwortlichen zur alleinigen Nutzung überlassen.Soll heißen wenn man jemand anderen fahren läßt (außer in ausdrücklichen Notsituationen) kann esdoppelt Ärger geben. (In der alten Firma bereits passiert. Konsequenz : Entzug des Firmenwagens !Der Vertreter mußt dann auf seine alten Möhre zurückgreifen. Abrechnung nur noch per Kilometer) Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 8, 2008 Author Report Share Posted December 8, 2008 Hallo, vielen Dank für eure rege Anteilnahme. @Ingrid: Du hast ganz sicher recht und es ist auch gut dass das nochmal gesagt wurde. @Frosch: Danke, das denke ich mir auch... @Flow: Nachdem ich das Forum quer gelesen hab, bin ich da anderer Meinung. Fahrtenbuch würde es geben, wenn ich es abstreiten würde und sagte, dass ich nicht weiß wer mit dem mir überlassenen Auto gefahren ist. - Mag das jemand bestätigen? @Pferdestehler: Ich melde mich... Nun zur aktuellen Lage: Hab heut meine Fa. informiert, dass ich wie oben beschrieben vorgehen werde. (Jmd. trägt sich ein, bekommt AHB oder BGBwas kommt als erstes?, legt Einspruch ein und ich bin hoffentlich schon über die 3 Monate. ) Sie wird nicht lügen. Wenn die Polizei mit Foto kommt, werden sie mich wohl erkennen(müssen). Firmenwagenüberlassung an Freund ist kein Thema. @Anrera: Ich bin mir sicher, dass sie meinen Namen noch nicht rausgegeben haben und sie werden mich auch informieren falls die Polizei da war... Besuch von Blau Weiß ist nicht die Tagesordnung, kommt aber schon mal vor...bei ca. 500 Mitarbeitern, ein drittel mit F.Wagen... Morgen schicke ich den Bogen ab, bin noch ne Weile hier...wäre über Feedbacks dankbar... Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 8, 2008 Author Report Share Posted December 8, 2008 Einfall: Was, wenn derjenige, der angibt mit meinem Auto gefahren zu sein selbst Halter eines anderen Autos ist. Stutzigkeit beim SB? Danke und gute Nacht! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 9, 2008 Report Share Posted December 9, 2008 Guten Morgen Fahrtenbuch würde es geben, wenn ich es abstreiten würde und sagte, dass ich nicht weiß wer mit dem mir überlassenen Auto gefahren ist. - Mag das jemand bestätigen? Fahrtenbuch wird i.d.R. dann verhängt, wenn es der Halter - gegenüber der Behörde - erkennbar an der Mitwirkung zur Aufklärung des 'Verbrechens' hat fehlen lassen. Das kann ein 'Ich weiß es nicht' aber auch ein 'Ich sag nichts' sein.(@PS hat sogar ein FB kassiert, obwohl er einen Personenkreis benannt hat.) Weiterhin spielt die Höhe des Verstoßes und die Anzahl der Vorfälle eine Rolle.Und das Fahrtenbuch kann immer nur der Halter - nicht jedoch der eingetragene/verantwortliche Fahrer - kassieren.Wenn der Halter mehrere Fahrzeuge besitzt kann das Fahrtenbuch für alle Fahrzeuge angeordnet werden ! was kommt als erstesTypischerweise wohl ein Anhörungsbogen. Was, wenn derjenige, der angibt mit meinem Auto gefahren zu sein selbst Halter eines anderen Autos ist.Stutzigkeit beim SB?Das dürfte dem SB ziemlich wurst sein. Nicht jedes Firmenfahrzeug ist auch zur Privatnutzung freigegebenVon daher also nicht ungewöhnlich. Außerdem würde der SB das sowieso nicht direkt erfahren. Dieser 'Jemand' sollte aber ein gutes Alibi in der Hinterhand haben. Weil der Richter ist nicht gezwungen demEinspruch so mir-nichts-dir-nichts stattzugeben. Der kann durchaus alle Beteiligten (Halter, Er Sa Fa und Dich ) vorladen umsich vor Ort zu überzeugen. Kann zwar nichts passieren, aber es kostet Zeit und macht Ärger ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted December 9, 2008 Report Share Posted December 9, 2008 Servus, @Gast2: Um zu vermeiden, dass die Cops in der Firma auftauchen, hielt ich die Variante mit dem Ers afa von Anfang an für die sinnvollere. Denn wenn die Firma dich dann erkennt, bist du fällig. Mit dem Ers afa hast du gute, bis sehr gute Chancen über die Verjährung da raus zu kommen. Viel Glück und berichte weiter. Ach ja, wegen einer eventuellen Gerichtsverhandlung: Ist halb so wild und mit geschickten Voraussetzungen verdient man noch Kohle mit der Aktion. MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 9, 2008 Report Share Posted December 9, 2008 (@PS hat sogar ein FB kassiert, obwohl er einen Personenkreis benannt hat.)Das stimmt nicht. Ich hatte ein FB kassiert, obwohl ich meine Mithilfebereitschaft signalisierte. Ich sagte "bitte zeigen sie mir das Foto, dann erkenne ich bestimmt, wer damals gefahren war, ohne ist es leider zu lange her". Resultat war, dass das Foto nie gezeigt wurde, sondern das Verfahren wurde eingestellt und umgehend ein FB verhängt, Zack Bumm Peng, ohne langes Fackeln. Gegen dies bin ich vor das Verwaltungsgericht gezogen. Ohne Erfolg. Dort wurde mir als Begründung gesagt, ich hätte einen konkreten Personenkreis benennen müssen, um meiner Verpflichtung zur Mithilfe vollends zu genügen. Und zwar von mir ausgehend, nicht erst auf Nachfrage der Behörde. Daher sei die Verhängung des Fahrtenbuchs berechtigt. Das war für mich sehr überraschend. Und lehrreich. Es macht die Angelegenheit im Einzelfall aber auch erheblich problematischer, was aber sicher genau das ist, was die Behörde damit erreichen will: wenn man jemanden benennt, riecht es schon verdächtig nach §164 StGB. Zudem müsste das dann ein Eingeweihter sein, der bei der Sache auf jeden Fall standhaft mitzöge. Sagte der nämlich dann bei Nachfrage durch die Behörden aus "Ich? Ich bin doch NIE mit diesem Auto gefahren.", dürfte plötzlich eine Strafsache im Raum stehen. Nämlich die der falschen Verdächtigung, eben jener §164 StGB. Ich wüsste auf Anhieb niemanden hier aus dem Forum, dem ich soweit vertrauen würde, dass er sich dafür eignet, notfalls bis vor Gericht für mich zu lügen. Im sonstigen Bekannten- oder Verwandtenkreis sowieso nicht (abgesehen mal von Kaimann). Von daher kann die Aussage "ich weiß nicht, wer damals gefahren ist" recht schnell zu einem Fahrtenbuch führen. Und zwar begründet und notfalls durch das VG bestätigt. Weitere Tricksereien mit angeblichen Fahrern sollte man besser unterlassen, es sei denn, diese waren zumindest tatsächlich mit im Fahrzeug. Die Sache ist viel komplizierter, als das üblicherweise hier im Forum dargestellt wird. Es gibt Fallstricke überall... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 9, 2008 Report Share Posted December 9, 2008 [mod] Um nicht für Verwirrung zu sorgen wurde der Name des TE von Gast222 in Gast2 geändert Gast225 [/mod] Quote Link to post Share on other sites
Gast2 0 Posted December 15, 2008 Author Report Share Posted December 15, 2008 Liebe Leute, hier nocheinmal eine Zusammenfassung um diesen Fall zu aktualisieren und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Firmenwagen, es drohen 4 Punkte, 3 Monate FV und 400€ 02.10.2008 82 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung19.11.2008 ZB von Ordnungsamt ging an Firma, mit der Anfrage um Benennung des Fahrers( mit sehr schlechtem Foto!)20.11.2008 Firma hat Erhalt des ZB bestätigt( keine Reaktion gegenüber dem OA)26.11.2008 ZB an mich weitergeleitet(keine Polizei in der Fa. aufgetaucht)11.12.2008 Ersafa hat sich angezeigt, formlos unter Aktenzeichen an OA geschrieben und Fahrzeugüberlassung zugegebent bis dato ist also noch nix passiert, Polizei ist auch nicht aufgetaucht. Am 03.01.2009 verjährt der Vorwurf. Noch 2 Wochen und 5 Tage... Das ist nicht viel! Ich halte euch auf dem Laufenden... Gast2 Quote Link to post Share on other sites
makku01 0 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 ich hab dazu mal ne Frage:Muss der Anhörungsbogen per (Einwurf) Einschreiben eingehen, oder reicht das wenn der als normaler Brief zugestellt wird? Ich hab meinen jetzt (15.12.) bekommen. Der Verstoß war am 25.09. In einer Woche wär's soweit gewesen. Ich kann doch einfach sagen, dass der nicht eingegangen ist, oder was meint Ihr.Ich mein die Post kann doch in der Weihnachtszeit auch mal ein wenig länger brauchen. Sorry an den Threadersteller - ein wenig passt's ja zum Thema. Vielen Dank für Eure Antworten! Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Der AB wird als normaler Brief zugestellt.Es zählt das Datum des AB bzw. die Anordnung der Anhörung, nicht das Datum wann der AB zugestellt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Die Sache verjährt am 01. Januar 2009 um 24:00 Uhr. Quote Link to post Share on other sites
boehmead 0 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Hallo Zusammen, ich habe mir zwar jetzt nicht den ganzen Beitrag durchgelesen. Eins kann ich nur sagen, ich finde es schwach wenn jemand für seine Fehler nicht gerade steht. Das ist in meinen Augen Feigheit......Nicht für umsonst sind Geschwindigkeitsbegrenzungen da. Und schon mal eben so 82 Km/h zuviel !!!!!!!!!! Die hätten gleich rausziehen müssen und Strafe verhängen !!Stellt euch mal vor eurer Kind wird mit 82 Km/h angefahren und der Fahrer will sich rausreden...... Sorry - kann da nur den Kopf schütteln GrüßeAndreas Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 ich habe mir zwar jetzt nicht den ganzen Beitrag durchgelesen.@boehmead: Du hast nicht einmal das Ausgangsposting gelesen und dann von Dir so ein Posting . Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Stellt euch mal vor eurer Kind wird mit 82 Km/h angefahren und der Fahrer will sich rausreden...... Wir sind hier auf der Autobahn. Totschlagargument Kind fehl am Platze. Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 ich habe mir zwar jetzt nicht den ganzen Beitrag durchgelesen Dann wäre es vielleicht klüger zu schweigen? Das ist in meinen Augen Feigheit......Nicht für umsonst sind Geschwindigkeitsbegrenzungen da. Und schon mal eben so 82 Km/h zuviel !!!!!!!!!! Die hätten gleich rausziehen müssen und Strafe verhängen !! Dies ist ist ein beredtes Zeugnis des Bildungsnotstands in Deutschland. 82 km/h oberhalb der zulässigen Geschwindigkeit sind nicht zwangsläufig 82 km/h zuviel .. .. da helfen auch die vielen Ausrufungszeichen nichts. Sophismen? Keineswegs. Ein mir persönlich sehr sympathischer Philosoph aus Königsberg hat bereits vor über 200 Jahren zur Erkenntnisfähigkeit des Menschen folgende, aus meiner und der Sicht anderer denkender Menschen absolut zutreffende Feststellung getroffen: „Wir haben (...) hinreichend bewiesen, dass Alles, was im Raume oder der Zeit angeschaut wird, mithin alle Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung nichts als Erscheinungen, d.i. blosse Vorstellungen sind, die (...) ausser unseren Gedanken keine an sich gegründete Existenz haben.“ Sorry - kann da nur den Kopf schütteln Ja, das geht mir häufig so angesichts der intellektuellen Beschränktheit meiner Mitmenschen. Vorbeugend: Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz .. ^^ Quote Link to post Share on other sites
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