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Gast2

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  1. Liebe Leute, hier nocheinmal eine Zusammenfassung um diesen Fall zu aktualisieren und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Firmenwagen, es drohen 4 Punkte, 3 Monate FV und 400€ 02.10.2008 82 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung 19.11.2008 ZB von Ordnungsamt ging an Firma, mit der Anfrage um Benennung des Fahrers( mit sehr schlechtem Foto!) 20.11.2008 Firma hat Erhalt des ZB bestätigt( keine Reaktion gegenüber dem OA) 26.11.2008 ZB an mich weitergeleitet(keine Polizei in der Fa. aufgetaucht) 11.12.2008 Ersafa hat sich angezeigt, formlos unter Aktenzeichen an OA geschrieben und Fahrzeugü
  2. Einfall: Was, wenn derjenige, der angibt mit meinem Auto gefahren zu sein selbst Halter eines anderen Autos ist. Stutzigkeit beim SB? Danke und gute Nacht!
  3. Hallo, vielen Dank für eure rege Anteilnahme. @Ingrid: Du hast ganz sicher recht und es ist auch gut dass das nochmal gesagt wurde. @Frosch: Danke, das denke ich mir auch... @Flow: Nachdem ich das Forum quer gelesen hab, bin ich da anderer Meinung. Fahrtenbuch würde es geben, wenn ich es abstreiten würde und sagte, dass ich nicht weiß wer mit dem mir überlassenen Auto gefahren ist. - Mag das jemand bestätigen? @Pferdestehler: Ich melde mich... Nun zur aktuellen Lage: Hab heut meine Fa. informiert, dass ich wie oben beschrieben vorgehen werde. (Jmd. trägt sich ein, bekommt AHB od
  4. Mir ist noch etwas eingefallen: Macht sich der Kumpel strafbar wenn er sich selbst angibt und dann im Nachhinein wenn der BGB kommt wiederruft? Danke!
  5. Wahnsinn, wenn das so einfach wäre. Hatte meinen Anwalt gefragt wie er das sieht: " einfach nichts unternehmen"- kostenloser Tipp. Was sagt ihr dazu??? Nächste Woche wird die Polizei wahrscheinlich bei meiner Fa. auftauchen, diese geben jedoch keine Auskunft. -->Auch nicht wenn die da sind??? Können die verweigern? Werd sie auf jeden Fall informieren... Danke Calectra
  6. Hi Calectra, meinst Du damit, dass das Ermittlungsverfahren eröffnet ist wenn ich den AHB bekomme? Und somit es nicht mehr verjährt werden kann. Oder ist dann nicht noch genügend Zeit, jemand anderen zu benennen. Ich benenne mich ja nur als Überlassenden. Du glaubst ich bekomme dann den BGB??? Sollte ich den ZFB dann lieber an meine Fa. zurückschicken damit die an das OA schreibt und mich als Überlassenden benennt. Denn die hat den ZFB direkt an mich weitergeleitet... Denn dann erst wendet sich das OA direkt an mich...mit nem AHB...dann sinds vielleicht nur noch 2 Wochen... hab ich irg
  7. Danke für eure Antworten. Hab es gefunden, arbeite mich durch. Frage: Es sind jetzt 2 Monate und 4 Tage um seit es passiert ist. Ich hab vor, morgen(Montag) den Zeugenfragebogen der an den Halter(meine Firma ging) zurück BGS zu schicken. 18 Tage nach Briefdatum). Im Moment brauche ich doch noch kein ErsaFa oder? Weil: Sollte ich einfach selbst den Bogen angreuzen: statt " zur Tatzeit geführt" kreuze ich"das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen" und mich eintragen? Dann muss die BGS erst einen AB/ ZB an mich den Fahrer senden und dann ist wieder Zeit vergangen...und dann kann ich j
  8. Hallo fleißige Ratgebende, hier der Fall: bin im Aussendienst, FS Neuerteilung im Dez. 2006 nach MPU, keine Probezeit, keine Punkte... 03.10.08 Autobahn 82 kmh zuviel( Konsequenz: 375 Bußgeld + Gebühr, 3 Monate FV), 19.11.08 (Briefdatum) Zeugenfragebogen (inkl. Foto von mir)der Bußgeldstelle geht an Halter( Firma), diese gibt grundsätzlich keine Auskunft wer der Fahrer ist, auf Anfrage aber wem der Wagen überlassen ist; leitet den Brief ohne Antwort an mich weiter... 28.11.08 ich erhalte den Brief meiner Firma, muss auf Geschäftsreise 03.12.08 finde nur Bruchstücke und Ansätze ü
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