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Help Von Videowagen Gefilmt Ausserhalb Geschlossener Ortschaft


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Hallo ich wurdeheute leider das erste mal von einen Videowagen ausserhalb geschlossener Ortschaft gefilmnt und angehalten!

 

Der Fall

also ich bin gerade von dem besuch meines Vaters gekommen der 280km weiter weg wohnt ,

ich wollte eigendlich nur nach hause!

 

Bin dann von der Autobahn runter und auf die Hauptstrasse gefahren 70 km nun habe ich gedacht ich geb mal etwasgas beim anfahren habe dann gasgeben und wir haben auf der kamperstr eine kleinen berg oben (leichtes gefälle) ist nun eine KReuzung bzw ampel

 

Wie gesagt habe hoch beschleuningt und mich mehr oder weniger wieder abfallen gelassen an der ampel viel mir dann auf das ein wagen nah hinter mir war ! Und bin dann ziemlich flott angefahren muste aber direkt abbiegen in einer 30 iger dort bin ca 40 gefahren und sahe ich das schild von der polizei

 

Diese sagten dann das ich ja nicht angeschnallt bin ! Und ich zu schell war papiere führerschein ausweiß

die haben die personalien dann fest gestellt und gesagt ich hätte von der Autbahn abfahrt bis oben kurzeitig 117 km draufgehabt obwohl dort nur 70 km ist dieses mir wohl ein monat kosten würde ! Diesen Video aber erst noch geprüft wird.

 

Ich habe gefragt ob ich mir das video mal ansehen könne und habe darauf auch gesehen wie die wohl vohrer gedreht haben und mir dann hinterher gefahren sind dort stand irgenwann auch 119 owohl das dann wieder runtering da ich ja mich ausrollen hab.

 

komisch finde ich auch wieso die vorher gedreht oder die sind von der anderen strasseneinmündung gekommen aber naja

 

vom Anschallen haben die dann nichts mehr gesagt ausser ich könnte mir das auch sparen so zu tun ob ich mich abschnalle das meine handbewegung konnte man auf den video noch sehen !

 

Meine Frage bekomme ich nun 2 strafen ?

 

Kann man da noch was machen ?

Wie soll ich mich verhalten ?

 

Und ich hatte einen unfall im dez dort muste ichauch 75 euro bezahlen (Wollte drehen und habe leider das PKW nicht geshen vorfahrtstr) spielt das auch noch hinein ?

 

Ist das erstemal das ich sowas mitmache !

 

Bin sehr ratlos will nicht unbedingt 1 Monat laufen !

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@hardy123: 117/119 km/h in der Spitze kann netto auch kleiner +41 km/h sein, also kein Fahrverbot wenn es außerhalb geschlossener Ortsschaft war. Die Meßstrecke erscheint mir auch zu gering.

Im Moment kannst Du nichts machen außer Tee trinken und abwarten was genau kommt.

<_<

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Hallo,

 

auch wenn das was Du geschrieben hast etwas konfus wirkt:

Du bist zu schnell gefahren und hast dabei offensichtlich die Aufmerksamkeit

der Video-Cops (Stichwort : ProViDa) erregt. Die haben offensichtlich gedreht

und haben Dich gefilmt.

Den genauen Vorwurf wirst Du schriftlich erfahren.

Wenn man von Deinen 117 km/h ausgeht, kommt man nach Abzug der 5 % Toleranz

auf eine Überschreitung von +41 km/h agO und damit 1 Monat FV.

Sollte die Auswertung eine niedrigere Geschwindigkeit feststellen, kommst Du

ohne FV aus. Da kannst Du nur abwarten.

Die vorangegangenen Punkte (bei 75 EUR vermutlich 2 Punkte) dürften sich nicht

auswirken.

 

Wenn die Auswertung keine Meßfehler erkennen läßt, kommst Du aus der Sache

nicht mehr raus, da Du als Fahrer eindeutig feststehst.

Der Gurtverstoß wird dann nicht geahndet, weil in der Praxis nur der höherer Verstoß

geahndet wird. Wenn Du allerdings bei den Cop's behauptet hast, Dich erst später

abgeschnallt zu haben, könnten die Dir das krumm nehmen, weil Du gelogen hast.

Aber da würde ich mir tatsächlich keine Sorgen machen.

 

@m3

Wo hat der TE eine Längenangabe gemacht ?

Außerdem haben wir bereits festgestellt, dass ProViDa keine ausdrücklich festgelegte

Meßstrecke braucht.

 

von Bluey:

2. gibt es beim ProViDa keine Mindeststrecke. Man kann also durchaus auch eine Wegstrecke von 50m auswerten und dem Betr. die hierbei ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit vorwerfen.

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera

 

Wo steht denn das es ein Provida war. Da gibt es ja noch mindestens ein zweites System in D.

 

zum Gurt

selbst bei Tateinheit kann auch dieser verwertet werden, wobei z.Bsp. in NRW dies wohl zur Hälfte geschieht.

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Wo steht denn das es ein Provida war. Da gibt es ja noch mindestens ein zweites System in D.

ProViDa stellt doch die Basis dar. Mag sein, dass das Gerät anders heisst.

In allen Fällen wird die Fahrzeuggeschwindigkeit des Verfolgers (geeicht) abgenommen und

auf dem Video eingeblendet. Entweder wird die Größenänderung des Verfolgten im

Video ausgewertet (bei der Auswertung) oder es wird anhand von Landmarken und gleichbleibendem

Abstand auf die Geschwindigkeit des Verfolgten geschlossen.

Und welche Mindestfahrstrecke ist nötig ?

(Es gibt Urteile, dass selbst 250 m bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ausreichen (Police Pilot),

d.h. bei 120 km/h nur rund 8 Sekunden. Und immerhin hat der VT ja sogar das Wendemanöver

der Cop's gesehen. Also >=8 Sekunden bei 120 km/h und die Sache kann erledigt sein)

Was mich wundert: Der TE sagt laut eigenem Tacho 117 und und hat auf dem Monitor

119 km/h gesehen. Also irgendwie paßt das nicht ...

Aber das nur nebenbei.

 

Gruß,

AnReRa

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@hardy123: 117/119 km/h in der Spitze kann netto auch kleiner +41 km/h sein, also kein Fahrverbot wenn es außerhalb geschlossener Ortsschaft war. Die Meßstrecke erscheint mir auch zu gering.

Im Moment kannst Du nichts machen außer Tee trinken und abwarten was genau kommt.

Da isses ja wieder, das kleine Dummerle...... tze.... nun gut, wollen wir mal ein wenig zur Aufklärung und Erfrischung der altersschwachen grauen Zellen beitragen:

 

1. die Messung war außerhalb der BAB, da bedarf es beim ProViDa eh keiner Mindestmeßstrecke.

2. sicherlich besteht die Möglichkeit, daß der effektive Wert knapp unter 41 km/h bleibt. ABER: das weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand. Besser ist es, wenn man sich schon mal auf den Worst Case einstellt.

 

Wenn die Auswertung keine Meßfehler erkennen läßt, kommst Du aus der Sache nicht mehr raus, da Du als Fahrer eindeutig feststehst.

Frage: welche Meßfehler schweben Dir hier so vor?

 

Der Gurtverstoß wird dann nicht geahndet, weil in der Praxis nur der höherer Verstoß geahndet wird.
Einspruch: ist unterschiedlich! Hier bei uns würde der Gurtverstoß mit 50% in die Gesamtrechnung mit einfließen.

 

Wenn Du allerdings bei den Cop's behauptet hast, Dich erst später abgeschnallt zu haben, könnten die Dir das krumm nehmen, weil Du gelogen hast.

Hä? Wie, wo, was bitte?

 

@m3

Wo hat der TE eine Längenangabe gemacht ?

Außerdem haben wir bereits festgestellt, dass ProViDa keine ausdrücklich festgelegte Meßstrecke braucht.

<_< Wenigstens einer, der aufgepaßt hat. ;)

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Ne Sorry hatte mich verschrieben es war bei beiden 117kmh

 

Der Polizeibeamter sagt mir nur das Anhand der wegstrecke und der Pixel des Wagens die Tatsächlich geschwindigkeit ermittel wird !

 

Ist es jetzt richtig das mich nun 1 KM/ H vom Fahrverbot abgrenzt ?

 

Bisher wurde ich noch nie so hoch geblitzt ! Dar ich mich dann im diesen Jahr nicht mehr Blitzen lassen ?

Wie läuft das den mit dem Führerschein entzug muss ich da auch noch was für zahlen ?

 

Aber auf dem Video konnte ich erkennen das halt die geschwindigkeit sehr unterschiedlich ist am anfang nach oben dann auf 117 und dann direkt wieder herunter ! (ich hatte ja auch nur kurz beschleunigt und mich dann rollen lassen)

 

Das Drehen des Fahrzeuges denke ich das es vom einbiegen der Hauptstrasse gekommen ist

Der Messpunkt erst bei der Autobahnabfahrt Kamp Lintfort bzw nach einbiegen der Hauptstr war!

Und leider ist Polizei wagen da hinter mir gewesen

 

Das Auto des Polizeibeamten war ein 1 BMW der den Monitor in der Armatur hatte und darunter hat er den Film an einer armatur mit knopfen zurück spulen können . Und in der mittelkonsole eine längliche FB oder sowas

 

Es gibt da keine Tricks verjährung oder so ?

 

 

Eine Längenangabe ? keine Ahnung der sagte mir das er mich ca hinter der Autobahnbrücke im Visier hatte

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Ist es jetzt richtig das mich nun 1 KM/ H vom Fahrverbot abgrenzt ?

Möglicherweise ja. Wenn in der Spitze hingegen max. 117 km/h zu erkennen waren, müßte man schon eine Meßstrecke zugrunde legen, wo sich diese Geschwindigkeit gleichbleibend vorhanden ist. Andernfalls kämst Du unter die magische Grenze.

 

Dar ich mich dann im diesen Jahr nicht mehr Blitzen lassen ?
Ich gehe mal davon aus, daß es auf jeden Fall mehr als 25 km/h zuviel sein werden. Nachdem diese Sache rechtskräftig geworden ist, darfst Du im ab dem Zeitpunkt folgenden 12 Monaten nicht noch einmal mit mehr als 25 km/h über Limit gemessen werden. Andernfalls wäre Dein Lappen weg.

 

Wie läuft das den mit dem Führerschein entzug muss ich da auch noch was für zahlen ?

Nein.

 

Aber auf dem Video konnte ich erkennen das halt die geschwindigkeit sehr unterschiedlich ist am anfang nach oben dann auf 117 und dann direkt wieder herunter ! (ich hatte ja auch nur kurz beschleunigt und mich dann rollen lassen)
Dann warte doch einfach erst einmal ab, was die Auswertung des Videos ergibt. Alles andere ist eh sinn- und zwecklos.

 

Es gibt da keine Tricks verjährung oder so ?

Nein, Du stehst als Fahrer fest.

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Ist es jetzt richtig das mich nun 1 KM/ H vom Fahrverbot abgrenzt ?
naja der eine km/h ist nicht daran schuld sondern auch die anderen 40
Bisher wurde ich noch nie so hoch geblitzt ! Dar ich mich dann im diesen Jahr nicht mehr Blitzen lassen ?

Wie läuft das den mit dem Führerschein entzug muss ich da auch noch was für zahlen ?

du darfst dich schon blitzen lassen nur sollte es nicht so hoch sein im Punktebreich wird die Buße sicherlich verdoppelt und solltest du dich innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft mit +26 km/h blitzen lassen ist dein Führerschein wieder für 1 Monat weg.

Das abgeben des Führescheines ist kostenlos, ab Rechtskraft hast du 4 Monate Zeit deinen Führerschein abzugeben, wenn nicht in den letzten 2 Jahren du deinen Führerschein schonmal abgebern hsat sonst ab Rechtskraft.

Aber auf dem Video konnte ich erkennen das halt die geschwindigkeit sehr unterschiedlich ist am anfang nach oben dann auf 117 und dann direkt wieder herunter ! (ich hatte ja auch nur kurz beschleunigt und mich dann rollen lassen)
spielt auch keine Rolle ob kurz oder nicht, wenn du bei kurz beschleinigen geblitzt worden wärst könntest du es auch nicht ändern.
Es gibt da keine Tricks verjährung oder so ?

du stehst als Fahrer fest da kann man nichts mehr machen, kannst nur hoffen das Sie sich zulange Zeit lassen.

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Wenn die Auswertung keine Meßfehler erkennen läßt, kommst Du aus der Sache nicht mehr raus, da Du als Fahrer eindeutig feststehst.

Frage: welche Meßfehler schweben Dir hier so vor?

 

Starker Frost, starker Seitenwind, abgefahrene Reifen, zu schwergewichtiger Polizist! Derer Fehler gibt es doch laut m3 der vielen! <_<

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Vorteil oder nachteil ?

 

Was soltle ich im Anhörungsbogen schreiben `? Sollte ich keine Stellung nehmen ?

Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte).
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So ist nun einmal das Gesetz in D das Rechtsberatung im Einzelfall eben grundsätzlich nur Rechtsanwälten erlaubt.

 

Wer dagegen verstößt kann abgemahnt oder sogar angeklagt werden. <_<

 

Ansonsten warte doch erst einmal den AB ab und in der Zeit kannst du ja ein bißchen im Forum mitlesen.

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Guest Simineon
Ich ärger mich shcon den ganzen tag naja bin ja irgenwo auch selber schuld daran :-(

 

welch wahres Wort ...

 

Du bist angehalten worden und identifiziert worden, damit steht die Identität des Fahres fest.

 

41 km/h zu schnell heisst 1 Monat FV, wenn Du glaubst irgendetwas ist nicht rechtens gelaufen, dann geh zum Anwalt und lass das klären.

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im Einzelfall eben grundsätzlich nur Rechtsanwälten erlaubt.

 

wie wäre es bei einem fiktiven Fall ? :P

 

...das hier im Forum keine Rechtsberatung stattfindet ist ja wohl klar. ;)

 

Sind das hier nicht alles fiktive Fälle. :unsure:

 

Ansonsten dürfte ich zumindest nach Beantragung ihn beraten. Ich denke aber mit den Stundensätzen nach dem RVG ist er dann nicht mehr einverstanden. :smack:

 

Wie gesagt man sollte erst einmal abwarten was genau vorgeworfen wird, denn die Argumentation sollte sich schon auf den speziellen Einzelfall beziehen, denn kein Rechtsfall gleicht dem Anderen.

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Wie läuft das den mit dem Führerschein entzug muss ich da auch noch was für zahlen ?

Nein.

 

 

Mal sehen wie lange es noch dauert, bis hier auch eine Gebühr eingeführt wird. Wundert mich eh, dass es noch keine gibt.

 

 

Solltest du den FS einschicken müssen, dann kostet das zumindest das Porto und du solltest den unbedingt per Einschreiben (mit Rückschein) verschicken. Macht zwar unterm Strich nicht viel, sind aber eben auch noch zusätzliche Kosten.

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Hallo,

 

Frage: welche Meßfehler schweben Dir hier so vor?

Im einfachsten Fall das altbekannte CAN-Problem. Wobei ich nicht glaube dass das heutzutage noch von Belang ist.

(Namentlich: BMW E60/61 )

Wenn Du allerdings bei den Cop's behauptet hast, Dich erst später abgeschnallt zu haben, könnten die Dir das krumm nehmen, weil Du gelogen hast.

Hä? Wie, wo, was bitte?

Ich habe könnte geschrieben. Aber wenn man Dich im Dienst ungestraft und vorsätzlich anlügen darf und Du das auch noch beweisen kannst. ...

Nicht jeder ist ein Dieter B.

Gemeint war eigentlich nur dass es der Cop - bei Einsicht des Delinquenten - bezgl. des Gurtverstoß evtl. bei einer

mündlichen Verwarnung belassen kann. Ja, ja das soll es geben... ;)

Wenn er aber einen Vermerk macht, und der SB eben auf den Gurtverstoß achtet..

 

Einspruch: ist unterschiedlich! Hier bei uns würde der Gurtverstoß mit 50% in die Gesamtrechnung mit einfließen.
Wer entscheidet das eigentlich. Du als :unsure: vor Ort, Dein Dienstgruppenleiter (oder wie der lokale Chef auch immer heißt) oder

die zuständige Verwaltungsbehörde ?

 

:) Wenigstens einer, der aufgepaßt hat. :)

:smack::P:D;)

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Im einfachsten Fall das altbekannte CAN-Problem. Wobei ich nicht glaube dass das heutzutage noch von Belang ist. (Namentlich: BMW E60/61 )

Ja... "altbekannt". So altbekannt ist das gar nicht und es betraf ja auch längst nicht alle Fahrzeuge.

 

Ich habe könnte geschrieben. Aber wenn man Dich im Dienst ungestraft und vorsätzlich anlügen darf und Du das auch noch beweisen kannst. ...

Nicht jeder ist ein Dieter B.

Gemeint war eigentlich nur dass es der Cop - bei Einsicht des Delinquenten - bezgl. des Gurtverstoß evtl. bei einer mündlichen Verwarnung belassen kann. Ja, ja das soll es geben... ;)

Wenn er aber einen Vermerk macht, und der SB eben auf den Gurtverstoß achtet..

1. sicherlich kann man mich im Dienst ungestraft anlügen. Das ist bislang noch nicht unter Strafe gestellt

2. wenn sich jemand freundlich und einsichtig zeigt und das Ganze auch nicht nur gespielt rüberkommt, kann man manchmal sicherlich auch ein Auge zudrücken. Macht man auch.

3. idR schreibt man die Anzeige selbst. Da hat der Sachbearbeiter nichts mit zu tun und muß daher auch nicht auf irgendwelche Vermerke achten.

 

Wer entscheidet das eigentlich. Du als :unsure: vor Ort, Dein Dienstgruppenleiter (oder wie der lokale Chef auch immer heißt) oder die zuständige Verwaltungsbehörde ?

Ich schreibe die festgestellten Verstöße ihrer Wertigkeit nach sortiert in die Anzeige hinein. Die Bußgeldstelle aber bestimmt darüber, welches Bußgeld erhoben wird. Deren Verfahrensweise im hiesigen Raum ist eben die beschriebene.

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Da isses ja wieder, das kleine Dummerle...... tze.... nun gut, wollen wir mal ein wenig zur Aufklärung und Erfrischung der altersschwachen grauen Zellen beitragen:

 

1. die Messung war außerhalb der BAB, da bedarf es beim ProViDa eh keiner Mindestmeßstrecke.

ja, Herr Oberschlauli. Du weißt aber am besten, daß die Messung erstens von einem fahrenden Objekt ausgeht, also keine punktuelle Messauswertung aus einem einzelnen Snapshot möglich ist und zweitens der Abstand beim Nachfahren variiert.

 

2. sicherlich besteht die Möglichkeit, daß der effektive Wert knapp unter 41 km/h bleibt. ABER: das weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand.
Sicher ist, daß eine im Mäsuekino angezeigte punktuelle maximale Geschwindigkeit abzüglich Toleranz nicht automatisch die zu ahndende Geschwindigkeit wird. Natürlich kann ein Videocop erzieherisch mit der vmax auf @hardy123 einwirken und ihm schlaflose Nächte bereiten.

 

Wo hat der TE eine Längenangabe gemacht ?

Es ergibt sich doch aus der Beschreibung des Ablaufes!

 

@hardy123: melde Dich bitte, wenn der Behördenwisch eintrifft.

:unsure:

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Du weißt aber am besten, daß die Messung erstens von einem fahrenden Objekt ausgeht, also keine punktuelle Messauswertung aus einem einzelnen Snapshot möglich ist und zweitens der Abstand beim Nachfahren variiert.

Nun, vielleicht ist es Dir bis heute noch nicht bekannt gewesen, daß beim Provida logischerweise die Messung von einem Fahrenden Objekt ausgeht, man sich deshalb ja auch eine Sequenz aus dem Video herausnimmt UND der Abstand ohne weiteres auch variieren kann und darf, da ja keine Spitzengeschwindigkeit, sondern eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird. Und solange das gemessene Fahrzeug zum Ende der Sequenz nicht größer ist als zu Beginn, ist alles im Lot.

 

Was also möchtest Du mir mit Deinem Einwand jetzt sagen?

 

Sicher ist, daß eine im Mäsuekino angezeigte punktuelle maximale Geschwindigkeit abzüglich Toleranz nicht automatisch die zu ahndende Geschwindigkeit wird. Natürlich kann ein Videocop erzieherisch mit der vmax auf @hardy123 einwirken und ihm schlaflose Nächte bereiten.
1. das hat auch niemand behauptet. Nur soltest Du Dich vielleicht mit Deinen überschwenglichen Prognosen manchmal etwas zurückhalten. Du versprichst das Blaue vom Himmel, ohne eigentlich genau zu wissen, wovon Du da redest.

2. jap, das ist bei dem ein oder anderen durchaus möglich. Ich darf Dir aber aus meinen Erfahrungen sagen, daß man anhand des Mäusekinos durchaus oftmals in der Lage ist zu prognostizieren, womit der Betroffene rechnen darf.

 

Es ergibt sich doch aus der Beschreibung des Ablaufes!

Jau, eine aber doch recht vage Beschreibung. Zudem auch unerheblich, da es irrelevant ist, wie lang oder kurz die Strecke war. Ausreichend war sie in jedem Fall.

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@bluey: ja, genau so ist es doch, danke. Das wollte ich nur hören. Es entstand hier der Eindruck einer Punktmessung bei vmax, was so aber nicht ist. Man nimmt eine Sequenz und diese Sequenz muß verwertbare Anforderungen erfüllen.

 

Jau, eine aber doch recht vage Beschreibung. Zudem auch unerhablich, da es irrelevant ist, wie lang oder kurz die Strecke war. Ausreichend war sie in jedem Fall.

Die Strecke vielleicht, aber eine auswertbare Sequenz könnte schwer werden. Wir werden sehen.

:unsure:

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@bluey: ja, genau so ist es doch, danke. Das wollte ich nur hören. Es entstand hier der Eindruck einer Punktmessung bei vmax, was so aber nicht ist. Man nimmt eine Sequenz und diese Sequenz muß verwertbare Anforderungen erfüllen.

Ganz genau.

 

Die Strecke vielleicht, aber eine auswertbare Sequenz könnte schwer werden. Wir werden sehen.

Es reichen mitunter auch 25m an Meßstrecke. Und 25m sind in einer sehr kurzen Zeit, vor allem bei höherer Geschwindigkeit, recht schnell zurückgelegt. Wenn der TE Pech hat, so beträgt die Meßsequenz vielleicht 25m, oder auch 50m, und über genau diese Strecke fuhr er die Vmax. Und schon ist er in der Wertung.

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  • 1 month later...

Hallo ich habe nun meinen Bußgeldbescheid bekommen

Darin steht folgendes

 

Sie überschritten diezulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften.

um 30 KMH. (genau 30kmh? )

 

Zulässige Geschwindikeit 70KMH.Festgestellte Geschwindikiet(abzgl. Toleranz) : 100KMH.

§41 abs. 2,§ 49 stvo;§ 24 stvg; 11.3.5 bkat ???

Sie hatten während der Fahrt den Sicherheitsgut nich angelegt

§21a abs. 1,§49 stvo; §24 Stvg; 100bkat

 

Bemerkung Bußgeld erhöht da Voreitragung im Verkehrszentralregister (hatte vor einiger zeit mal einen Unfall)

 

Beweismittel Video-Messverfahren

zeugen (blabla)

 

3 Punkte

 

Geldbuße 97,50

Gebühr 20.00

Verwaltungs Auslagen 3.50

 

121.00€

 

Was nun kann man sich das Video schicken lassen ? Gibt es noch möglichkeiten ? Wieso wird das nicht angeschnallt sein auch aufgeführt ? Dachte immer der weniger wichtiger Verlezungen ignoriert werden bzw nicht einberechnet werden ?

 

Was soll ich tun?

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Zu schnell: Begehungsdelikt

 

Nicht Angeschnallt: Unterlassungsdelikt

 

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

6.2 Ausnahmen von der Grobformel ...

Beispiele für Tatmehrheit:

- Nichtvornahme der Eintragung in das Schaublatt des Fahrtenschreibers und während der Fahrt begangene Überholverstö-

ße (OLG Hamm VRS 60, 50);

- Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung (OLG Stuttgart, Justiz 1981, 25);

- Unterlassen des Gurtanlegens und Geschwindigkeitsverstoß;

- Unterlassen des Gurtanlegens und Abstandsverstoß;

- Unterlassen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung

 

Akteneinsicht (Beweismittel/Videoband) in der Regel nur über Rechtsanwalt

 

30? Warum nicht mal genau 30 (nach Toleranz)l :kopfschuettel:

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Hallo,

günstiger wird es wohl nicht mehr, zahlen und gut ist. Durch die Voreintragungen hätte sich das Bußgeld auch auf 100€ verdoppeln können plus den halben Satz für Nichtanlegen des Gurtes.

 

Grüße

Klaus

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Hallo,

günstiger wird es wohl nicht mehr, zahlen und gut ist. Durch die Voreintragungen hätte sich das Bußgeld auch auf 100€ verdoppeln können plus den halben Satz für Nichtanlegen des Gurtes.

 

Grüße

Klaus

 

Ich glaub eher, die haben erhöht steht ja auch da, aber den Gurt untern Tisch fallen lassen.

 

So long

 

Noc

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Hallo,

 

Zulässige Geschwindikeit 70KMH.Festgestellte Geschwindikiet(abzgl. Toleranz) : 100KMH.

§41 abs. 2,§ 49 stvo;§ 24 stvg; 11.3.5 bkat ???

macht 50 EUR 3 Pkt.

 

Sie hatten während der Fahrt den Sicherheitsgut nich angelegt

§21a abs. 1,§49 stvo; §24 Stvg; 100bkat

macht 30 EUR.

 

Also käme man wohl im Regelfall auf 80 EUR + 20.00 EUR + 3.Pkt.

Wie da jetzt im einzelnen gerechnet wurde, bekommst Du sicher auf Anfrage mitgeteilt.

Die Vermutung mit Verdopplung der Geschw.buße und Verzicht auf Ahndung des Gurtverstoßes

liegt aber wohl nah.

 

Stand der Unfall eigentlich in Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ?

Weil ansonsten könnte man ggf. gegen die 'Erhöhung wegen Voreintragung' angehen.

Andererseits könnte der Richter dann aber erstens den Antrag ablehnen und zweitens der

Gurtverstoß dann doch noch auf's Parkett kommen.

 

Ich denke auch das man die Sache so bewenden zu lassen sollte.

Um die Punkte kommst Du so oder so nicht rum (sofern ein Anwalt/Sachverständiger nicht ein Haar

an der Suppe findet).

 

Gruß,

AnReRa

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