Hallo ich habe nun meinen Bußgeldbescheid bekommen Darin steht folgendes Sie überschritten diezulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften. um 30 KMH. (genau 30kmh? ) Zulässige Geschwindikeit 70KMH.Festgestellte Geschwindikiet(abzgl. Toleranz) : 100KMH. §41 abs. 2,§ 49 stvo;§ 24 stvg; 11.3.5 bkat ??? Sie hatten während der Fahrt den Sicherheitsgut nich angelegt §21a abs. 1,§49 stvo; §24 Stvg; 100bkat Bemerkung Bußgeld erhöht da Voreitragung im Verkehrszentralregister (hatte vor einiger zeit mal einen Unfall) Beweismittel Video-Messverfahren zeugen (blabla)