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Führerschein 3 Wochen Wieder Und Schon Wieder Zu Schnell!


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Hallo zusammen,

 

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes:

 

Im Januar wurde ich innerorts mit +29km/h geblitzt, im Februar wurde ich dann ausserorts mit +39km/h angehalten. Darauf musste ich den Führerschein für einen Monat abgeben, was ich auch im Juni getan habe.

Heute Nacht wurde ich dann gelasert, innerorts +30 km/h (Toleranz ist schon berücksichtig).

 

Wie sieht da die Rechtslage aus, droht mir als Wiederholungstäter ein weiterer Monat Fahrverbot?

 

Wollte aber gegen die Ordnungswiedrigkeitenanzeige Einspruch einlegen, da man mich auf eine Entfernung von 325 Meter gelasert hat, mein Wagen (Alfa Romeo 147) ist vorne total abgerundet, so dass der Läser eigentlich kein richtiges Messergebnis liefern kann.

 

Heute morgen habe ich mir die Strecke dann nochmals angeschaut und dabei ist mir aufgefallen, dass die Herren um leichte Kurve hätten lasern müssen, was ich mir aber nicht vorstellen kann!

 

Kann mir jemand einen Rat geben?

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Wie sieht da die Rechtslage aus, droht mir als Wiederholungstäter ein weiterer Monat Fahrverbot?

 

Ja

 

Wollte aber gegen die Ordnungswiedrigkeitenanzeige Einspruch einlegen, da man mich auf eine Entfernung von 325 Meter gelasert hat, mein Wagen (Alfa Romeo 147) ist vorne total abgerundet, so dass der Läser eigentlich kein richtiges Messergebnis liefern kann.
Du siehst doch, Du konntest gemessen werden.

 

Heute morgen habe ich mir die Strecke dann nochmals angeschaut und dabei ist mir aufgefallen, dass die Herren um leichte Kurve hätten lasern müssen, was ich mir aber nicht vorstellen kann!

 

Wenn Sichtverbindung besteht, kann gemessen werden.

 

Kann mir jemand einen Rat geben?

 

Nicht mehr erwischen lassen, es kann beim Nächstenmal schon ab mehr als +20 ein Fahrverbot geben. Ein höheres Bußgeld ist jetzt schon fällig.

 

MfG.

 

hartmut

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Es wurde doch schon so oft im TV gezeigt, dass solche Lasermessungen fast immer ungenau sind und um ein genaues Ergebnis zu bekommen, muss der Laser auf eine ebene Fläche auftreffen. Dies ist nicht gegeben!

 

Ist der Lappen auf jeden Fall weg oder liegt dies im Ermessen der Bussgeldstelle?

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Das ist mir schon klar, dass ich mich an der Geschwindigkeit halten soll. Bräuchte jetzt lieber einen Rat, wie ich um den Monat rumkomme, da ich den Wagen auch für meine Weiterbildung benötige.

 

Es war heute Nacht um 2 Uhr, die Strassen waren leer. Die Verstöße waren bei mir immer nur Nachts, wenn die Strassen leer waren. Also tagsüber fahre ich mehr als vernünftig!

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Es wurde doch schon so oft im TV gezeigt, dass solche Lasermessungen fast immer ungenau sind und um ein genaues Ergebnis zu bekommen, muss der Laser auf eine ebene Fläche auftreffen. Dies ist nicht gegeben!

Im Fernsehen wird viel gezeigt.

 

Ist der Lappen auf jeden Fall weg oder liegt dies im Ermessen der Bussgeldstelle?

Du wurdest angehalten stehst also als Fahrer fest, bist schon vorbelastet, und das innerhalb kürzester Zeit. Da ist kein Spielraum.

 

Du wirst den Schein auch gleich abgeben müssen, ohne die 4Monatsfrist.

 

MfG.

 

hartmut

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Halt dich an die vorgegebene Geschwindigkeit und du hast keine Probleme. 1 Monat Führerscheinentzug ist viel zu kurz!!

Ich dachte, du hast deinen eigenen Thread...

Solche Postings bringen doch niemand was. Oder hast du grad Ferien? :shutup:

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Ich habe gerade mit dem BKA in Flensburg telefoniert und mit dem Ordnungsamt bei mir, beide sagten mir, dass liegt im Ermessen der Behörde.

Darüber gibt es nämlich kein Gesetzestext, wie so was geregelt wird.

 

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

Das ist der einzige Auszug, den man überall findet!

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Was willst du damit sagen oder wissen.

 

Du bekommst wegen der Regel 2x26 zu schnell innerhalb eines Jahre ein Monat FV.

Dieses mußt du ab Rechtskraft antreten, da du in den letzten zwei Jahren bereits ein FV hattest.

 

Eine Umwandlung des FV in ein höheres Bgeld halte ich für ausgeschlossen bei dieser Vorgeschichte zumal die Sachen erst vor kurzen waren-vor allen das FV.

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Wollte aber gegen die Ordnungswiedrigkeitenanzeige Einspruch einlegen, da man mich auf eine Entfernung von 325 Meter gelasert hat, mein Wagen (Alfa Romeo 147) ist vorne total abgerundet, so dass der Läser eigentlich kein richtiges Messergebnis liefern kann.
Das Ding heisst "Laser"! Ob abgerundet oder nicht: Es ist ein Messwert zustande gekommen, somit liegt eine verwertbare Messung vor. Ansonsten hätte das Gerät annuliert.

Erneut mehr als 26 km/h zu schnell: Fahrverbot!

Ich habe gerade mit dem BKA in Flensburg...

Dass das BKA von sowas keine Ahnung hat, dürfte wohl klar sein...aber war das BKA nicht in Berlin mit Außenstelle in Bonn?? Oder meinst Du etwa das KBA??? :shutup:

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Hier hilft doch nur ein Vollblutanwalt, der vielleicht das Eichprotokoll anfechten kann oder dem irgendwas einfällt. Ist letztlich erst jemanden geglückt. Siehe gepinnter Thread zum Thema FG-21P fehlerhaft....

 

Chancen stehen irgendwo bei 0,5 % oder so. Aber mit "normalen" Mitteln ist hier nichts mehr zu wollen.

 

Sorry, aber wenn mir der FS soooo wichtig ist, dann halte ich mich auch nachts um 03 Uhr an die Regeln.

 

Shit happens.

 

 

Edit: klick me ...

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Guest Simineon

Warum 2x26 ? ... im Januar mit 29 km/h / ; im Februar mit +39 km/h ; gestern mit +30 km/h genau genommen (natürlich trifft 2x26 zu) ist es sogar 3x21

 

bei solch beharrlicher Pflichtverletzung wurde sogar schonmal ne MPU angeordnet (meiner Meinung nach zu Recht), wer die Warnschüsse vor den Bug nicht hört, der sollte besser jetzt nicht jammern ...

 

Da die Identität des Fahrers feststeht kannst Du eigentlich nur versuchen, über einen versierten Anwalt und ein technisches Gutachten das Gerät selber versuchen anzufechten. So ganz allgemein gilt natürlich: Es wurde ein Messwert ermittelt, also ist die Messung möglich gewesen, also bist Du zu schnell gewesen. Ich persönlich glaube kaum, dass Du auf einen gnädigen Richter stossen wirst, wenn Du es noch nichtmal schaffst nach einem FV vernünftig zu fahren.

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(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

Das ist der einzige Auszug, den man überall findet!

Tja - in Deinem Falle reicht er doch auch voll und ganz, oder? Schliesslich ist es bereits das dritte Mal innerhalb eines Jahres, dass Du so erwischt wurdest.... Da steht nix davon, dass nach dem zweiten Mall und erfolgtem FV alles vorher getilgt, geloescht und vergessen wird.... :shutup:

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In Deutschland ist doch alles per Gesetzt geregelt...warum finde ich dann so was in keinem Gesetztestext?

Der Bussgeld-Katalog deckt eben nur die 'normalen' Fälle ab.

Die von @Simineon angesprochene MPU bei 6 bzw. 8 Punkten (je nach Reporter) findest

Du unter VG München, DAR 07, 167:

So passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert hatte.

...

Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an.

Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an.

 

Gruß,

AnReRa

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Aber wie ich es bereits erwähnte, liegt es doch dann im Ermessen der Bussgeldstelle bzw. der Behörde, welche Strafe ich erhalten werde oder?

 

Naja, habe jetzt sogar 10 Punkte auf dem Konto...ich glaube langsam, dass es echt nicht gut für mich aussieht. :shutup:

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so siehts aus. Wenn Du mit einem Monat FV und der verdoppelten Geldstrafe davon kommst ist das der Normalfall. Allerdings könnte Dir in der Tat ne MPU drohen, wenn das Ganze in Bayern passiert ist und Du nen entsprechenden Sachbearbeiter erwischt. Du solltest Dir für die Zukunft angewöhnen Dich zu jeder Tages- und Nachtzeit an die Regeln zu halten. Seit ich mir angewöhnt habe IMMER mit maximal +20 km/h zu fahren (ausser in Wohngebieten oder vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern - da fahr ich nie zu schnell) bin ich immer auf der sicheren Seite. Bei dieser Geschwindigkeit entdeckt man auch die Blitzer leichter, als wenn man mit +30 km/h oder mehr daherfliegt und spart sich durch ein leichtes Abbremsen selbst das recht niedrige Verwarnungsgeld, das dann fällig wäre. Und ich hab seit meinem letzten Fahrverbot wegen zu schnell (auch ne leere Autobahn am Wochenende frühmorgens) als Vielfahrer schon mindestens 20 Blitzer unbehelligt passiert......ich hab also was gelernt aus meinem Fahrverbot. Lern auch Du was draus - es ist fünf vor zwölf!

 

mfg willi

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Nee es ist nicht in Bayern passiert, komme aus Nordrhein-Westfalen.

 

Ihr denkt jetzt, ich bin der Raser schlechthin. Aber ganz im Gegenteil, ich fahre sehr vernünftigt und habe auch schon zig Blitzer problemlos passiert. Ich habe nur immer das Glück, wenn ich mal schneller fahre als erlaubt, dann werde ich auch direkt erwischt. Vorallem Nachts, wenn die Strassen wirklich leer sind, wenn juckt es da mal nicht, etwas zügiger zu fahren.

 

Ich hoffe jetzt einfach mal auf einen guten Sachbearbeiter, der am Vorabend auf die Mutti durfte, bevor er die Unterlagen zu mir erhält. :shutup:

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Hallo, EsParadis,

 

hast Du in Deinem Auto schon die neue Infrarottechnik, so dass Du Nachts auch Fußgänger, Tiere oder unbeleuchtete Fahrradfahrer schon von weitem erkennen kannst?

 

Wenn nicht, finde ich es gerade Nachts besonders gefährlich, mit so hohen Geschwindigkeiten durch die Gegend zu heizen.

 

Eigenartigerweise passieren die Unfälle mit "ungeklärter Ursache" fast immer Nachts, fast immer auf einer wenig befahrenen Straße.

 

Insbesondere bei Wildunfällen (ja, ich weiß, dass die "Viecher" meistens Nachts die Straße wechseln) höre ich immer wieder: Das Tier stand ganz plötzlich auf der Straße.

 

Oft ist es jedoch so, dass der Autofahrer "ganz plötzlich" durch seine hohe Geschwindigkeit vor dem stehenden Tier auftauchte.

 

Ich bin auch häufig Nachts unterwegs und wundere mich immer wieder über die vielen Fahrradfahrer, die ohne Licht unterwegs sind.

 

Hast Du schon mal gesehen, wie so ein Fahrradfahrer aussieht, wenn er von einem PKW mit 130 km/h "aufgeladen" wurde?

 

Vielleicht würdest Du dann nicht mehr leicht sagen: es war ja dunkel und die Fahrbahn war frei, so dass man ruhig schneller fahren kann :shutup:

 

Vielleicht geht Dir ja durch Dein neues Fahrverbot langsam ein Licht auf und Du fährst in Zukunft etwas entspannter.

 

Gruß, Nachteule

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Hallo nachteule,

 

nee mein Wagen hat die besagte Technik nicht.

 

Ich wurde auf eine Hauptverkehrstraße bei uns gelasert, die auch sehr gut ausgeleuchtet ist. Das andere mal war Nachts um 3 Uhr auf der A42 aus Richtung Dortmund. Auf unbeleuchteten oder unbekannten Wegen, fahre ich ordnungsgemäß. Ausserdem komme aus dem Ruhrgebiet, da gibt es nicht wirklich viele Landstraßen, wo auf einmal Wild auftauchen kann.

 

Erstmal auf Post warten, vielleicht habe ich ja auch mal Glück. Werde auf jeden Fall dagegen angehen, ein super Anwalt ist schon eingeschaltet und er versucht mir das Fahrverbot zu ersparen.

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  • 2 months later...

Richtig, die Anhörung erfolgte vor Ort, nach der Anhörung hat die Behörde 3 Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen (wobei es jedoch noch ein paar weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen gibt, die aber im Regelfall eher selten zutreffen).

 

Bist du zwischenzeitlich umgezogen?

 

Gruß

Goose

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Nein, immer noch bei der selben Adresse, die die Polizei aufgenommen hat.

 

Welche verjährungsunterbrechende Maßnahmen gibt es denn, die eventuell auf mich zutreffen könnten?

 

Also heisst es für mich, noch ein paar Tage zittern und beten und ich bin mit einem blauen Auge davon gekommen.

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Richterliche Vernehmung eines Zeugen oder des Betroffenen, Beauftragung eines Sachverständigen etc. Das dürfte jedoch in deinem Fall alles nicht zutreffen. Demnach: Wenn du in vier Wochen noch nichts bekommen hast, hast du Glück gehabt.

 

Gruß

Goose

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Der Bußgeldbescheid muss in zwei Wochen erlassen sein. Aber selbst, wenn er am letzten Tag der Frist erlassen wird, hat er noch zwei Wochen Zeit, bis er bei dir angekommen sein muss.

 

Daher wirst du noch vier Wochen bangen müssen.

 

Gruß

Goose

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Ihr dürft mir zu meinem Glück gratulieren... :wacko:

...die 3 Monate sind rum und einen Tag danach ist immer noch nichts da.

 

Habe das Ordnungsamt angerufen und die meinten, uns liegt nichts gegen sie vor.

 

Wie kann das passieren?

Ich meine, ich bin ja froh, aber ist schon etwas wunderlich. Weil ich vor ca. 4-5 Jahre schon mal so ein Glück hatte.

Da wurde ich in der Probezeit mit 120km/h in einer Baustelle (80 km/h) "gefilmt".

Habe den Bussgeldbescheid bekommen und sofort bezahlt und danach habe ich nie wieder was von denen gehört (keine Punkte, keine Nachschulung, keine Verlängerung der Probezeit).

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Guest Simineon
Ihr dürft mir zu meinem Glück gratulieren... :wacko:

...die 3 Monate sind rum und einen Tag danach ist immer noch nichts da.

 

da hast Du aber wirklich Glück gehabt <_< die Antwort hätte auch heissen können: "Jo, ist gestern an Sie rausgegangen"

 

Deswegen sollte man immer 3 Monate + Postlaufzeit warten

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