Jump to content

EsParadis

Member
  • Content Count

    19
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About EsParadis

  • Rank
    Anfänger
  1. Aber warum hat das Ordnungsamt nichts von mir vorliegen gehabt? Hat der Polizist vielleicht seinen Block verloren? Oder wie kann so was passieren?
  2. So kenne ich es auch...war damals aber nicht der Fall. Hatte damals die 75 € + Bearbeitungsgebühren überwiesen. Also lag ich im Bussgeldbereich und demenstprechend war ich schneller als 21km/h.
  3. Ihr dürft mir zu meinem Glück gratulieren... ...die 3 Monate sind rum und einen Tag danach ist immer noch nichts da. Habe das Ordnungsamt angerufen und die meinten, uns liegt nichts gegen sie vor. Wie kann das passieren? Ich meine, ich bin ja froh, aber ist schon etwas wunderlich. Weil ich vor ca. 4-5 Jahre schon mal so ein Glück hatte. Da wurde ich in der Probezeit mit 120km/h in einer Baustelle (80 km/h) "gefilmt". Habe den Bussgeldbescheid bekommen und sofort bezahlt und danach habe ich nie wieder was von denen gehört (keine Punkte, keine Nachschulung, keine Verlängerung der Probezei
  4. Noch eine Woche und das WE ist dazwischen... ...dann drückt mir mal die Daumen.
  5. Bis jetzt ist immer noch nichts da!! Der Countdown läuft....*Freu*
  6. Vielleicht habe ich ja wieder mehr Glück als Verstand! Wurde nämlich schon einmal in der Probezeit vergessen....
  7. Vier Wochen??? Nee du, in 13 Tagen...da sind die 3 Monate rum. Wurde in der Nacht vom 22. auf dem 23.07. gelasert.
  8. Nein, immer noch bei der selben Adresse, die die Polizei aufgenommen hat. Welche verjährungsunterbrechende Maßnahmen gibt es denn, die eventuell auf mich zutreffen könnten? Also heisst es für mich, noch ein paar Tage zittern und beten und ich bin mit einem blauen Auge davon gekommen.
  9. Hallo zusammen, ich habe immer noch kein Bescheid von der zuständigen Behörde erhalten. Jetzt meine Frage, stimmt es, dass die Behörde sich innerhalb von 3 Monaten bei mir melden muss, da das Vergehen ansonsten "verjährt" ist? Bitte um Antwort!
  10. Hallo nachteule, nee mein Wagen hat die besagte Technik nicht. Ich wurde auf eine Hauptverkehrstraße bei uns gelasert, die auch sehr gut ausgeleuchtet ist. Das andere mal war Nachts um 3 Uhr auf der A42 aus Richtung Dortmund. Auf unbeleuchteten oder unbekannten Wegen, fahre ich ordnungsgemäß. Ausserdem komme aus dem Ruhrgebiet, da gibt es nicht wirklich viele Landstraßen, wo auf einmal Wild auftauchen kann. Erstmal auf Post warten, vielleicht habe ich ja auch mal Glück. Werde auf jeden Fall dagegen angehen, ein super Anwalt ist schon eingeschaltet und er versucht mir das Fahrverbot zu er
  11. Dann zahlt einfach deine Frau die 20 € und gut ist...die Stadt, die die Anlagen betreiben (kenne die Anlagen auch, komme aus Gelsenkirchen), werden wohl kein Theater machen. Einfach zahlen und damit hat sich die Sache erledigt!
  12. Nee es ist nicht in Bayern passiert, komme aus Nordrhein-Westfalen. Ihr denkt jetzt, ich bin der Raser schlechthin. Aber ganz im Gegenteil, ich fahre sehr vernünftigt und habe auch schon zig Blitzer problemlos passiert. Ich habe nur immer das Glück, wenn ich mal schneller fahre als erlaubt, dann werde ich auch direkt erwischt. Vorallem Nachts, wenn die Strassen wirklich leer sind, wenn juckt es da mal nicht, etwas zügiger zu fahren. Ich hoffe jetzt einfach mal auf einen guten Sachbearbeiter, der am Vorabend auf die Mutti durfte, bevor er die Unterlagen zu mir erhält.
  13. Aber wie ich es bereits erwähnte, liegt es doch dann im Ermessen der Bussgeldstelle bzw. der Behörde, welche Strafe ich erhalten werde oder? Naja, habe jetzt sogar 10 Punkte auf dem Konto...ich glaube langsam, dass es echt nicht gut für mich aussieht.
  14. In Deutschland ist doch alles per Gesetzt geregelt...warum finde ich dann so was in keinem Gesetztestext?
  15. Ich habe gerade mit dem BKA in Flensburg telefoniert und mit dem Ordnungsamt bei mir, beide sagten mir, dass liegt im Ermessen der Behörde. Darüber gibt es nämlich kein Gesetzestext, wie so was geregelt wird. (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetz
×
×
  • Create New...