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Anzeige Wegen Fehlenden Reflektoren


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Hey alle zusammen.

 

Letztens hat sich die Polizei Stuttgart in meinen Augen mal wieder voll lächerlich gemacht.

Ich wurde angehalten weil ich in der Stadt mit Nebellicht gefahren bin. Die Begründung war dass ich die Markierungsstreifen besser sehe, da es dunkel und nass war. Wie auch immer, ich wurde dann der allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

Die beiden Polizisten haben penibel mein Auto begutachtet, welches einige optische Modifikationen vorweist. Natürlich hab ich für alles eine ABE. Nach einigen Minuten haben sie endlich etwas gefunden. Es fehlten die Rückstrahler, auch Katzenaugen genannt, an der Heckseite. Ich habe keine Serienheckleuchten, sondern blaue von Hella, welche offenbar keine Katzenaugen hatten. Für die Rücklichter wollten sie erstmal eine ABE sehen, und ich hab ihnen verzweifelt versucht beizubringen was ein E-Prüfzeichen bedeutet.

 

Dann hab ich einen Mängelbericht bekommen in dem steht dass die Rückstrahler fehlend sind und ich eine ABE für meine Heckleuchten vorzeigen muss. Außerdem wurde bei Anzeige "ja" angekreuzt. Die zwei Grünen haben mir gesagt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug sei erloschen ich bekomm eine Anzeige mit 50€ Bußgeld und 3 Punkten. Wegen fehlenden Katzenaugen :D Also ich hab ja schon ein paar Autos ohne diese Katzenaugen gesehen, auch mit serienmäßiger Rückleuchten.

 

Wie groß sind denn nun die chancen dass ich erfolgreich angezeigt werde?

 

Die 15€ wegen dem Nebellicht zu zahlen bin ich ja bereit aber das andere geht mal gar nicht! Bin noch in der Probezeit und das würde ziemlich teuer ausfallen für mich.

 

Weiß jemand zufällt was da für Kosten auf mich zukommen wenn ich zum Tüv geh und die von mir jetzt angeklebten Katzenaugen vorzeig?

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Hallo,

bei den Leuchten war garantiert ein Zettel bei (ABE, Anbaugutachten, -hinweis, etc.) in dem die Notwendigkeit und der Anbau der Reflektoren steht.

Originalleuchten haben Grundsätzlich die Katzenaugen integriert.

Ein Blick in die StVZO § 19:

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

Ein Erlöschen der BE ist sicherlich kleinlich aber wohl vertretbar.

Die TÜV-Gebühren kenne ich nicht.

Noch eine Anmerkung: die Kontrolle hätte sicherlich vermieden werden können, wenn die Nebelleuchten ausgeschaltet gewesen wären...

 

Grüße

Klaus

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Nun, der Maengelbericht verpflichtet Dich erst einmal, innerhalb einer bestimmten Frist das Fahrzeug mit behobenem Mangel bei einer Pruefstelle vorzufuehren. Naheres dazu duerfte im Maengelbericht drin stehen. Ob die aufgeklebten Rueckstrahler dem entsprechen, vermag ich nicht zu sagen, haette da aber so meine Zweifel.

Klaer mich doch mal bitte auf: Was ist ein E-Pruefzeichen, bzw. was bedeutet dieses? :D

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Hallo

 

Letztens hat sich die Polizei Stuttgart in meinen Augen mal wieder voll lächerlich gemacht.
Ne, eher umgekehrt. Wer unsinnigerweise mit den Nebelleuchten durch die Gegend fährt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er kontrolliert wird. Bei so einem Niveau kann die Polizei damit rechnen, noch mehr Gesetzesverstösse zu finden.

 

Die Begründung war dass ich die Markierungsstreifen besser sehe, da es dunkel und nass war.

 

Also verstehe ich das jetzt recht: Du hast so schlechte Augen, dass du die Nebelscheinwerfer benötigst, um dich bei Regen und Dunkelheit orientieren zu können? Gleichzeitig nimmst du anderen Autofahrern die Möglichkeit, durch die fehlenden Reflektoren dein Auto am Strassenrand bei den gleichen Witterungsverhältnissen von weitem erkennen zu könnnen. Wer benimmt sich hier lächerlich?

 

Ich habe keine Serienheckleuchten, sondern blaue von Hella, welche offenbar keine Katzenaugen hatten.
Das hättest du erkennen können, wenn du vor dem Einbau die Anleitung für die Leuchten durchgelesen hättest. Da steht mit Sicherheit drin, dass du zusätzliche Rückstrahler benötigst.

 

Also ich hab ja schon ein paar Autos ohne diese Katzenaugen gesehen, auch mit serienmäßiger Rückleuchten.

 

Das die Rückstrahler bei serienmässigen Rückleuchten nicht vorhanden sind, glaube ich dir nicht. Das ist eine lächerliche Lüge.

 

Wie groß sind denn nun die chancen dass ich erfolgreich angezeigt werde?
Sehr gross. Wenn bei den Rückleuchten zusätzliche Rückstrahler vorgeschrieben sind und nicht vorhanden waren, erfolgt die Anzeige zu Recht.

 

...aber das andere geht mal gar nicht!

 

Das entscheidest nicht du.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Guest Pferdestehler

Ich kenne diese Problematik aus den Anfangszeiten der getönten Rückleuchten. Da fuhr jeder zweite gepimpte Golf mit schwarzen Rückleuchten herum, manchmal sogar nicht die soliden von Hella, sondern mittels Tönungsspray selbstgebastelten. DAS geht nun mal gar nicht.

Die meisten Jungtuner unterließen aber die im Mustergutachten von Hella klar geforderte Anbringung zusätzlicher (dann ja wieder roter) Katzenaugen im Sichtbereich, nur einige wenige klebten sich diese irgendwo im Bereich Heckstoßstange an.

 

Fakt ist: die Verwendung zusätzlicher roter "Katzenaugen" ist vorgeschrieben und steht auch so in den Papieren von Hella drin. Fakt ist auch, daß alle Serienrückleuchten Rückstrahler enthalten, sonst hätten sie nie die Zulassungsmodalitäten für den Straßenverkehr durchlaufen können. Ich verwette mein Auto, daß man kein Großserienfahrzeug mit gültiger Betriebserlaubnis für Deutschland finden wird, das keinerlei Rückstrahler enthält.

 

Ansonsten, ich streiche es rot im Kalender an, muß ich MrMurphy ausnahmslos zustimmen, ist alles vielleicht etwas hart und sachlich ausgedrückt, aber er hat vollkommen recht. Auch mit den Augen. :D

 

Wer unbedingt auffallen möchte, der sollte peinlich genau darauf achten, daß am Fahrzeug auch alles in Ordnung ist. Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern ist ein Schrei "hier, bitte kontrolliert mich, ich hab's nötig". :D

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Mit Nebelscheinwerfern in der Stadt cruisen. Und dann auch noch sinnloserweise gepimpte, nicht mal zulassungsfähige Rücklichter am Fahrzeug.

PS, diesmal muss ich dir uneingeschränkt recht geben. Da hat es ausnahmsweise mal den richtigen getroffen. Wie ich diese nachtblinden Blender hasse.

 

Frage mich allerdings, warum der TÜV-Prüfer vom Rechtsfahrgebot nicht auch schon mal drauf gekommen ist. Schätze mal die Rücklichter sind frisch amFahrzeug und zuvor günstig bei Ebay erstanden.

 

Wie heißt es immer so schön: "... Lernprozess..."

 

Auflagen erfüllen, zahlen, gut is. Mehr Stress würde ich mir in diesem Fall nicht machen.

 

MfG

Prince

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Ich wurde angehalten weil ich in der Stadt mit Nebellicht gefahren bin. Die Begründung war dass ich die Markierungsstreifen besser sehe, da es dunkel und nass war. Wie auch immer, ich wurde dann der allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§17 Beleuchtung

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Wenn es den Herrschaften aufgefallen ist: Wegen der eingeschalteten Nebelscheinwerfer ist er nicht verwarnt worden, sondern nur wegen der fehlenden Katzenaugen. :D Es war dunkel und nass ( ich vermute mal durch Regen :D ), die Sicht war dadurch erheblich behindert. Somit war der Einsatz der Nebelscheinwerfer vertretbar. Die meisten Fahrbahnmarkierungen sind aufgrund nachlässiger Wartungs- und Sanierungsarbeiten bei maroden öffentlichen Kassen seit Jahren bis Jahrzehnten nicht erneuert worden. Bei Regen sieht man meistens nichts mehr davon. Mein Lieblingsbeispiel: Die A45 Giessen - Dortmund. Sobald die Fahrbahn nass ist, ist eine Markierung nahezu nicht mehr nachweisbar. Nebelscheinwerfer helfen da nachweislich, zumindestens im Nahbereich die Markierungen zu erkennen. Die Aussage stützt sich auf vielfacher persönlicher Erfahrung, bin die Strecke ewig oft gefahren.

 

Das mag etwas anders aussehen, wenn man mit Xenons fährt. Doch nicht jeder hat oder kann sich ein Fzg. mit solchen Scheinwerfern leisten. Das gilt besonders für die meist eher finanzschwachen Fahranfänger.

 

MfG

!Xabbu

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@Xabbu

 

Warum schaust du bis in § 17 StVO? § 1 reicht doch schon.

 

 

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§1 Grundregeln

 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

 

Und in der Stadt mit Nebelscheinwerfer rumzufahren, halte ich für Schwachsinn. Hier blendet du eher den Gegenverkehr als dass du bei 50 kmh mehr siehst. Vielleicht sieht es bei deinem BAB Beispiel anders aus. Aber das war hier nicht die Ausgangslage.Bzgl. Rückstrahler ist es übrigens bei dem Motorrädern nicht anders. Auch da schauen die Cops genau hin, dass es rotes Katzenauge irgendwo am Heck montiert ist.MfG

Prince

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Hallo,

 

@ Xabbu

 

Erst lesen, dann denken, dann schreiben.

Wegen der eingeschalteten Nebelscheinwerfer ist er nicht verwarnt worden, sondern nur wegen der fehlenden Katzenaugen.
Er ist überhaupt noch nicht verwarnt worden.
Wie groß sind denn nun die chancen dass ich erfolgreich angezeigt werde?

und

Die zwei Grünen haben mir gesagt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug sei erloschen ich bekomm eine Anzeige mit 50€ Bußgeld und 3 Punkten.
Und Rechtsfahrgebot hat selbst eingeräumt, dass der Betrieb der Nebelscheinwerfer wohl unzulässig war:
Die 15€ wegen dem Nebellicht zu zahlen bin ich ja bereit

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

bei den Leuchten war garantiert ein Zettel bei (ABE, Anbaugutachten, -hinweis, etc.) in dem die Notwendigkeit und der Anbau der Reflektoren steht.

Originalleuchten haben Grundsätzlich die Katzenaugen integriert.

Ganz genau. IdR steht der entsprechende Passus im Kleingedruckten unter Punkt XYZ. Drin steht's aber auf jeden Fall!

 

Ein Blick in die StVZO § 19:

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

Ein Erlöschen der BE ist sicherlich kleinlich aber wohl vertretbar.

Nicht ganz. Man möge in den § 19 Abs. 3 schauen:

 

3)Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein‐ oder Anbau von Teilen

 

1.

für diese Teile

a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

 

b) der nachträgliche Ein‐ oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

 

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein‐ oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

 

2.

für diese Teile

a) eine EWG‐Betriebserlaubnis, eine EWG‐Bauartgenehmigung oder eine EG‐Typengenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

 

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

 

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

 

3.

die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein‐ oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1 a, bestätigt worden ist oder

 

4.

für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein‐ oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

 

b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

 

c) die Abnahme des Ein‐ oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein‐ oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

 

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Beriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Wie man sicherlich unschwer erkennen kann, nutzt das schöne E-Zeichen allein gar nichts. Evtl. Auflagen sind zu beachten, und zwar zwingend. Ansonsten erlischt die BE. Wer von den Spielekameraden diese kleinen Regeln nicht beachtet, muß halt mit einer Anzeige rechnen.

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@MrMurphy

 

Das spielt doch keine Rolle, ob er schon angezeigt wurde. Ich stelle nur fest, das hier sofort alle rummotzen, nur weil jemand mit Nebis bei Regen rumfährt. Fakt ist: Das ist laut § 17 der StVO nicht verboten. Da dürften wir uns einig sein. Also wird der TE deswegen auch keine Verwarnung kassieren.

 

Persönlich werde ich von entgegenkommenden Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfern deutlich öfters geblendet als von Fahrzeugen, die mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. Und meine Augen sind völlig in Ordnung, um diesem Argument vorzugreifen.

 

Gestern Abend auf der A2 Hannover - Bielefeld. Ich kann mich an genau einen einzigen mit Nebelscheinwerfern erinnern, die extrem geblendet hat. Dafür kann ich mich an unzählige Oberklasselimousinen erinnern, deren automatische Leuchtweitenregulierung zu träge war und die bei jeder Bodenwelle geblendet haben wie Sau. Und das bilde ich mir nicht ein. Kenne viele im Bekanntenkreis, die sich auch über die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer beschweren. Unbestritten blenden schlecht eingestellte Nebis genauso, aber nicht zwangsläufig. Die meisten blenden mich persönlich nicht.

 

Letztendlich verwehre ich mich gegen die allgegenwärtige Hexenjagd auf diejenigen, die bei schlechter Sicht Nebelscheinwerfer benutzen. Soll doch jeder so machen, wie er es für richtig hält. Genauso wie ich es für richtig halte, das eine oder andere in meinen Augen unsinnige Geschwindigkeitsgebot maßvoll zu überschreiten.

 

Was die Katzenaugen betrifft: Dafür habe ich einfach keine Ahnung. Wenn sie vorgeschrieben sind - ok. Dann halt nachrüsten und fertig ist der Lack. Dürfte kein Drama sein, zumal man sie ja nach Pferdestehlers Aussage auch seperat anbringen darf.

 

Als Tuner muß man halt aufpassen wie ein Schießhund. Solche Wagen sind für die Cops leicht erkennbar und man findet immer irgendwas zu bemängeln. Wenn es mit der Erfüllung der Knöllchenquote mal nicht so hinhaut, zieht man sich den einen oder anderen Pimp-Car zu Gemüte, und schon strahlt der Dienstherr wieder. :D

 

MfG

!Xabbu

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Die meisten Fahrbahnmarkierungen sind aufgrund nachlässiger Wartungs- und Sanierungsarbeiten bei maroden öffentlichen Kassen seit Jahren bis Jahrzehnten nicht erneuert worden. Bei Regen sieht man meistens nichts mehr davon. Mein Lieblingsbeispiel: Die A45 Giessen - Dortmund. Sobald die Fahrbahn nass ist, ist eine Markierung nahezu nicht mehr nachweisbar. Nebelscheinwerfer helfen da nachweislich

Wie langsam fährst Du denn über die Autobahn, dass Dir Nebelscheinwerfer helfen, den Bereich vor Dir auszuleuchten?

 

 

Ich stelle nur fest, das hier sofort alle rummotzen, nur weil jemand mit Nebis bei Regen rumfährt.

Wo steht denn, dass der TE bei Regen gefahren ist?

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Ich stelle nur fest, das hier sofort alle rummotzen, nur weil jemand mit Nebis bei Regen rumfährt. Fakt ist: Das ist laut § 17 der StVO nicht verboten.

Doch, das ist es. Es sei denn, dass die Sichtweite aufgrund dieses Regens unterhalb von 80 m liegt. Das war hier offensichtlich nicht der Fall, zumal, wie @nudel schon anmerkte, der TE überhaupt nicht von Regen gesprochen hat.

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Die meisten Fahrbahnmarkierungen sind aufgrund nachlässiger Wartungs- und Sanierungsarbeiten bei maroden öffentlichen Kassen seit Jahren bis Jahrzehnten nicht erneuert worden. Bei Regen sieht man meistens nichts mehr davon. Mein Lieblingsbeispiel: Die A45 Giessen - Dortmund. Sobald die Fahrbahn nass ist, ist eine Markierung nahezu nicht mehr nachweisbar. Nebelscheinwerfer helfen da nachweislich

Wie langsam fährst Du denn über die Autobahn, dass Dir Nebelscheinwerfer helfen, den Bereich vor Dir auszuleuchten?

 

 

Ich stelle nur fest, das hier sofort alle rummotzen, nur weil jemand mit Nebis bei Regen rumfährt.

Wo steht denn, dass der TE bei Regen gefahren ist?

Ich habe es schon in vielen Threads geschrieben, werde es aber dir zuliebe nochmal wiederkauen: Es geht in der Hauptsache um die Ausleuchtung im Seitenbereich, also der Fahrbahnrand. Gerade bei Regen auf der AB ist es oftmals schwierig, die Spur sicher zu halten, da die Fahrstreifen- und Fahrbahnrandmarkierungen kaum noch bis gar nicht mehr erkennbar sind. Dies verbessert sich durch den Einsatz der Nebis. Ich kann mich nach vorne konzentrieren, während ich mich aus dem Augenwinkel an der wieder sichtbaren Fahrbajnmarkierung orientieren kann und sicher die Spur halte, auch bei höheren Tempi. Einfach mal ausprobieren, dann merkst du was ich meine.

 

Der TE schrieb, das es nass war. Das reicht doch.

 

MfG

!Xabbu

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Ich stelle nur fest, das hier sofort alle rummotzen, nur weil jemand mit Nebis bei Regen rumfährt. Fakt ist: Das ist laut § 17 der StVO nicht verboten.

Doch, das ist es. Es sei denn, dass die Sichtweite aufgrund dieses Regens unterhalb von 80 m liegt. Das war hier offensichtlich nicht der Fall, zumal, wie @nudel schon anmerkte, der TE überhaupt nicht von Regen gesprochen hat.

Wo bitte steht denn geschrieben, das die Sicht bei Regen unter 80 m sein muß, damit ich die Nebelscheinwerfer benutzen darf ? ;):D

 

MfG

!Xabbu

 

Der TE schrieb, das es nass war. Das reicht doch.

Das reicht, siehe meinen obigen Beitrag, keinesfalls. :D

Siehe meinen Beitrag: Die Sichtbehinderung resultiert aus der Tatsache, das die Straße nass ist, nicht aus dem fallenden Regen.

 

MfG

!Xabbu

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Einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge - und so steht es auch in den entspr. Erläuterungen, die ich hier bestimmt schon einige Male zitiert habe - gilt grundsätzlich eine Sichtbehinderung von ca. unter 80-100m, um die NSW einschalten zu dürfen.

 

Siehe meinen Beitrag: Die Sichtbehinderung resultiert aus der Tatsache, das die Straße nass ist, nicht aus dem fallenden Regen.

Nun, das deutet aber eher darauf hin, daß jemand schlechte(re) Augen hat und ggf. einen Augenarzt konsultieren sollte. Eine - im Sinne der Bestimmung - ausreichende Sichtbehinderung ist dadurch jedoch nicht gegeben.

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Einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge - und so steht es auch in den entspr. Erläuterungen, die ich hier bestimmt schon einige Male zitiert habe - gilt grundsätzlich eine Sichtbehinderung von ca. unter 80-100m, um die NSW einschalten zu dürfen.

 

Siehe meinen Beitrag: Die Sichtbehinderung resultiert aus der Tatsache, das die Straße nass ist, nicht aus dem fallenden Regen.

Nun, das deutet aber eher darauf hin, daß jemand schlechte(re) Augen hat und ggf. einen Augenarzt konsultieren sollte. Eine - im Sinne der Bestimmung - ausreichende Sichtbehinderung ist dadurch jedoch nicht gegeben.

Oh Mann, ich fasse es nicht. :D :D Ich habe lang und breit erläutert, das die Fahrbahnmarkierungen vieler Orts schlicht eine Katastrophe sind, besonders wenn die Fahrbahn nass ist. Mit Nebis werden sie besser sichtbar. Meine Augen sind in Ordnung, glaub mir. Btw. kann ich nur für die Nebis bei meinem Passat sprechen. Sie bieten den erwünschten Effekt. Mag bei anderen Fahrzeugen anders sein. Und wenn man Xenons hat, erübrigt sich höchstwahrscheinlich aufgrund der generell besseren Fahrbahnausleuchtung der Einsatz der Nebelscheinwerfer.

 

MfG

!Xabbu

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@!Xabbu

 

Das ist ja alles schön u. gut, aber leider völlig irrelevant. Die OWi gem. § 17 StVO hat nichts mit evtl. schlecht sichtbaren Fahrbahnmarkierungen zu tun, sondern einzig u. allein mit der (gem. dieser Norm) mißbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer. :D

 

Eine schlechter sichtbare Fahrbahnmarkierung bei Nässe fällt nicht unter die dort beschriebene erhebliche Sichtbehinderung u.a. durch Regen.

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Siehe meinen Beitrag: Die Sichtbehinderung resultiert aus der Tatsache, das die Straße nass ist, nicht aus dem fallenden Regen.

Wo steht denn in der StVO, dass Nebelscheinwerfer bei nasser Staße benutzt werden dürfen? Ich finde dort nur die Bestimmung, dass sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen benutzt werden dürfen.

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@!Xabbu

 

Das ist ja alles schön u. gut, aber leider völlig irrelevant. Die OWi gem. § 17 StVO hat nichts mit evtl. schlecht sichtbaren Fahrbahnmarkierungen zu tun, sondern einzig u. allein mit der (gem. dieser Norm) mißbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer. :D

 

Eine schlechter sichtbare Fahrbahnmarkierung bei Nässe fällt nicht unter die dort beschriebene erhebliche Sichtbehinderung u.a. durch Regen.

Im Sinne des Gesetzes bzw. der Rechtsprechung mag das so sein. Persönlich sehe ich eine Sichtbehinderung auf die Fahrbahnmarkierung, resultierend aus der Reflexion des Scheinwerferlichts durch den Wasserfilm auf der Fahrbahn. Bei Nebelscheinwerfern ist diese Reflexion geringer ausgeprägt, die Markierungen somit besser erkennbar. Die unterschiedliche Interpretation des Begriffs Sichtbehinderung mag hier zu Mißverständlichkeiten geführt haben.

 

MfG

!Xabbu

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Also !Xabbu ich weiß ja micht wie es dir geht, aber imo können Nebelscheinwerfer vorallem bei nasser Straße, ohne Regen und Nebel ziemlich irritieren, genauso wie die Schlußleuchten.

 

Sowas ist einfach nur nervig für den Gegenverkehr und muß nicht sein.

 

Das mit dem Xenonlicht muß ich dir allerdings recht geben, auch wenn ich es selber nicht mehr missen möchte.

 

so long

 

Noc

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Mit Nebelscheinwerfern in der Stadt cruisen. Und dann auch noch sinnloserweise gepimpte, nicht mal zulassungsfähige Rücklichter am Fahrzeug.

PS, diesmal muss ich dir uneingeschränkt recht geben. Da hat es ausnahmsweise mal den richtigen getroffen. Wie ich diese nachtblinden Blender hasse.

 

Frage mich allerdings, warum der TÜV-Prüfer vom Rechtsfahrgebot nicht auch schon mal drauf gekommen ist. Schätze mal die Rücklichter sind frisch amFahrzeug und zuvor günstig bei Ebay erstanden.

 

Wie heißt es immer so schön: "... Lernprozess..."

 

Auflagen erfüllen, zahlen, gut is. Mehr Stress würde ich mir in diesem Fall nicht machen.

 

MfG

Prince

 

Eigentlich waren die Rückleuchten schon vom vorbesitzer. Der TÜV hat dies bei ihm aber nicht bemängelt. Wie soll ich dann drauf kommen dass sowas notwendig ist? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber darauf kommt kein normaler Mensch!

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Die NSW diskussion gibt es schonmal hier im Board. Ich werd dran denken wenn mich mal wieder ein Xenonscheinwerfer blendet oder ein Smart hinter mir fährt so dass ich sämtliche Spiegel wegdrehen muss. Wenn ihr euch von 2 zusätzlichen Lichtern blenden lasst seid ihr wohl untauglich für denn (Stadt)-Verkehr, bei dem es weit aus mehr Lichter gibt die blenden können als ein paar Nebelscheinwerfer!

 

@!Xabbu

 

Das ist ja alles schön u. gut, aber leider völlig irrelevant. Die OWi gem. § 17 StVO hat nichts mit evtl. schlecht sichtbaren Fahrbahnmarkierungen zu tun, sondern einzig u. allein mit der (gem. dieser Norm) mißbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer. :D

 

Eine schlechter sichtbare Fahrbahnmarkierung bei Nässe fällt nicht unter die dort beschriebene erhebliche Sichtbehinderung u.a. durch Regen.

 

Bei euch :D hab ich schon sehr oft genauso die Benutzung von NSW festgestellt. Aber ihr dürft das ja! Ihr dürft ja alles!

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Guest Pferdestehler

Heul, jammer...

 

Ist immer wieder schön, die ganzen Scheinargumente zu lesen, wenn jemand nur ganz besonders cool sein wollte und dann mit der Strafe nicht zurechtkommt. :D

 

@Xabbu

 

Du kannst uns nicht erzählen, daß Du bei Autobahntempo den Bereich von 0 bis 2m vor Deinem Auto zum Spurhalten benötigst. Wenn Du permanent dahin starrst, paß mal schön auf, daß Du nicht mal jemandem in's Heck knallst. NSW sind so ziemlich das unnötigste Extra, was man für Autos je erfunden hat. Ich habe sie in meinem Leben vielleicht maximal eine Stunde angehabt bei allen Autos in Summe, und eigentlich hätte ich sogar da locker darauf verzichten können.

 

Aber Poser finden es ja offenbar wichtig, mit den Dingern eingeschaltet herumzukullern. Am besten noch mit Standlicht... :D

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Heul, jammer...

 

Ist immer wieder schön, die ganzen Scheinargumente zu lesen, wenn jemand nur ganz besonders cool sein wollte und dann mit der Strafe nicht zurechtkommt. :D

 

@Xabbu

 

Du kannst uns nicht erzählen, daß Du bei Autobahntempo den Bereich von 0 bis 2m vor Deinem Auto zum Spurhalten benötigst. Wenn Du permanent dahin starrst, paß mal schön auf, daß Du nicht mal jemandem in's Heck knallst. NSW sind so ziemlich das unnötigste Extra, was man für Autos je erfunden hat. Ich habe sie in meinem Leben vielleicht maximal eine Stunde angehabt bei allen Autos in Summe, und eigentlich hätte ich sogar da locker darauf verzichten können.

 

Aber Poser finden es ja offenbar wichtig, mit den Dingern eingeschaltet herumzukullern. Am besten noch mit Standlicht... :D

 

WAS ist dein Problem? NEID? Ich hab gesagt ich zahl die 15€ für die Nebelscheinwerfer! Mir geht es darum dass ich 3 Punkte bekomm wegen fehlenden Reflektoren. Die Rückleuchten sind vom Vorbesitzer und dessen TÜV hat dies nicht bemängelt! Würdest du da ersthaft drauf kommen dass irgendwelche Reflektoren nicht schon in den Rückleuchten verbaut sind????

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Das Forum hier is ja voll von Möchtergern-Verkehrserziehern. Ich weiß ihr seid unfehlbar. Aber dabei seid es eigentlich ihr die einen Scheiß jeden Tag daher fahren dass es knallt. Ich bekomm es jeden Tag mit wie einer von euch alten mit ja ach so viel erfahrung einen Scheiß zusammen fährt wie es ned mal ein Fahrschüler machen würde!

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Was der Vorbesitzer gemacht hat und der Tüv ignoriert hat, ist egal. Du bist aktuell für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und musst dich vor dem Fahrantritt von dem einwandfreien Zustand der Ziehungsmasche ... äh, Moment ... des Autos überzeugen. So stehts nun mal geschrieben.

Da wirst du nicht mehr rauskommen. Zahlen und lernen. Ging mir anno 1985 mit einem gebrauchten der Tönungsfolie mit abgeschnittenen Prüfzeichen drin hatte, ähnlich.

 

Noch eine persönliche Anmerkung: Den Cool Dude markieren und mit NSW fahren und anschließend rumheulen das man erwischt wird... Werde erst mal erwachsen. Ist fast so wie in Polizei Doku Soaps wo der möchtegern von dern Türstehern in der Disko abwiesen wird und dann eine riesen Klappe riskiert. Dann Rückt die Staatsmacht an,,macht die auch noch an, kriegt eines auf den Deckel und fängt an zu flennen. Ich könnte mich immer wegschmeißen wenn ich diese Typen sehe.

 

Schöne autos, gut getuned - ok, aber bitte dann nicht heulen wenn man erwischt wird.

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Diese 'Spinner' mit unzureichenden Reflektoren nerven gewaltig. Am Donnerstag habe ich nach Sonnenuntergang einen 'Profi' gesehen der mit defekten Rücklicht und fehlenden Reflektoren unterwegs war.

 

Für Personen die die Sichtbarkeit ihres Fz vorsätzlich verschlechtern ist auch eine harte Strafe sinnvoll+gerecht.

 

Bei den Tuningfreaks soll es beliebt sein das man vor den TüV-Termin das Fz entsprechend zurückrüstet und darauf baut das die Polizisten keine Ahnung haben um den Verstoß zu erkennen.

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Was der Vorbesitzer gemacht hat und der Tüv ignoriert hat, ist egal. Du bist aktuell für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und musst dich vor dem Fahrantritt von dem einwandfreien Zustand der Ziehungsmasche ... äh, Moment ... des Autos überzeugen. So stehts nun mal geschrieben.

Da wirst du nicht mehr rauskommen. Zahlen und lernen. Ging mir anno 1985 mit einem gebrauchten der Tönungsfolie mit abgeschnittenen Prüfzeichen drin hatte, ähnlich.

 

Noch eine persönliche Anmerkung: Den Cool Dude markieren und mit NSW fahren und anschließend rumheulen das man erwischt wird... Werde erst mal erwachsen. Ist fast so wie in Polizei Doku Soaps wo der möchtegern von dern Türstehern in der Disko abwiesen wird und dann eine riesen Klappe riskiert. Dann Rückt die Staatsmacht an,,macht die auch noch an, kriegt eines auf den Deckel und fängt an zu flennen. Ich könnte mich immer wegschmeißen wenn ich diese Typen sehe.

 

Schöne autos, gut getuned - ok, aber bitte dann nicht heulen wenn man erwischt wird.

Wie oft noch mir sind die 15€ egal das ist das Risiko. Ich heul nicht deswegen rum. Mir geht es um die Punkte die ich bekomm.

 

Die :D hätten es ja bei einer Verwarnung belassen können, dann hätt ich die reflektoren angeklebt und gut is.

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Wie soll ich dann drauf kommen dass sowas notwendig ist?

Ganz einfach :D

 

StVZO, §53,4:

 

Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. [...]

 

Die Formulierung ist doch klar und deutlich.

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@Xabbu

 

Du kannst uns nicht erzählen, daß Du bei Autobahntempo den Bereich von 0 bis 2m vor Deinem Auto zum Spurhalten benötigst. Wenn Du permanent dahin starrst, paß mal schön auf, daß Du nicht mal jemandem in's Heck knallst. NSW sind so ziemlich das unnötigste Extra, was man für Autos je erfunden hat. Ich habe sie in meinem Leben vielleicht maximal eine Stunde angehabt bei allen Autos in Summe, und eigentlich hätte ich sogar da locker darauf verzichten können.

 

Aber Poser finden es ja offenbar wichtig, mit den Dingern eingeschaltet herumzukullern. Am besten noch mit Standlicht... :D

Jaja, wer lesen kann... du kennst das ja :heul: . Ich habe es bereits gesagt, wie ich es meine. Lese es und verstehe, oder lass es sein. Juckt mich nicht wirklich. Möchte dir jetzt nicht erklären, welche visuellen Informationen ich brauche und verarbeite, während ich auf der AB fahre. Glaub mir einfach, das es funktioniert und ich sicherlich jemand bin, der auch nachts mit 200+ fährt - ohne Probleme. Allerdings nicht bei Regen oder sonstigen ungünstigen Witterungsbedingungen. Halt immer im Rahmen der Möglichkeiten.

 

Alleine deine Einschätzung von 0 bis 2 Meter vor deinem Auto ist zum schiessen komisch ;) ! Setzt dich mal in dein Auto und dann guck mal, ab welcher Entfernung von der Motorhaube dein Sichtbereich anfängt. Dir wird dann schnell klar, wie unsinnig deine Aussage ist. :D

 

MfG

!Xabbu

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Typische Argumentation einen NSW-Idioten, schätze ich. Danke für die eindrucksvolle Demonstration. :D

Ich denke, das die Einhaltung der Forums-Netiquette auch für dich gilt. Ich muß mich von dir nicht als Idiot bezeichnen lassen. Im Austeilen bist du, scheint es, eine grosse Nummer. Im Einstecken eher nicht. Danke für die ebenfalls eindrucksvolle Demonstration. :D

 

MfG

!Xabbu

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Die Formulierung ist doch klar und deutlich.

 

offensichtlich nicht, den der OP sieht das nicht ein und heult rum.

 

Wer den Satz "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." nicht versteht, sollte am besten kein Auto fahren.

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Die Formulierung ist doch klar und deutlich.

 

offensichtlich nicht, den der OP sieht das nicht ein und heult rum.

 

Wer den Satz "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." nicht versteht, sollte am besten kein Auto fahren.

omg du hast bestimmt auch schon gegen die StVO verstoßen.

 

Warum gibt es dieses Forum hier eigentlich?

 

Oder was ist euch allen beim §3 StVO so Unverständlich?

 

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger

und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,

für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t

und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h.

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

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Guest Pferdestehler

@Xabbu

 

Ich halte alle Leute, die mit solchen oder anderen nicht nachvollziehbaren Begründungen die Nebelscheinwerfer schneller einschalten als Wyatt Earp seinen Colt zog für Idioten. Ja. Mußt Dich deshalb nicht beleidigt fühlen. Ist halt so. Wenn diese Typisierung auf Dich auch zutrifft, denk mal darüber nach, bevor Du das nächste Mal die Blendfunzeln anschaltest.

 

Ach ja, der andauernde Verweis auf die doch ach so bösen Xenons ist unsinnig. Denn die sind erlaubt, das Blenden rein subjektiv. Nebelscheinwerfer sind unter der von Dir angeführten Situation nicht erlaubt. Und eine derart fadenscheinige Begründung fördert nur die Nachahmer bei den ganzen Möchtegern-Ferraristi. Eine "schlechte Sicht" läßt sich immer irgendwie an den Haaren herbeibeten. Und dann geht sie wieder an, die Ich-Bin-Wichtig-Festbeleuchtung am Vorderwagen.

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aber imo können Nebelscheinwerfer vorallem bei nasser Straße, ohne Regen und Nebel ziemlich irritieren, genauso wie die Schlußleuchten.
Inwiefern irritieren denn NSW? Es ist vielleicht unschön, aber wesentlich schlimmer finde ich eher die NSL, denn da denkt man immer der Vorausfahrende bremst... :D
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Guest rumpelstilzchen
Einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge - und so steht es auch in den entspr. Erläuterungen, die ich hier bestimmt schon einige Male zitiert habe - gilt grundsätzlich eine Sichtbehinderung von ca. unter 80-100m, um die NSW einschalten zu dürfen.

 

Siehe meinen Beitrag: Die Sichtbehinderung resultiert aus der Tatsache, das die Straße nass ist, nicht aus dem fallenden Regen.

Nun, das deutet aber eher darauf hin, daß jemand schlechte(re) Augen hat und ggf. einen Augenarzt konsultieren sollte. Eine - im Sinne der Bestimmung - ausreichende Sichtbehinderung ist dadurch jedoch nicht gegeben.

Oh Mann, ich fasse es nicht. :D :D Ich habe lang und breit erläutert, das die Fahrbahnmarkierungen vieler Orts schlicht eine Katastrophe sind, besonders wenn die Fahrbahn nass ist. Mit Nebis werden sie besser sichtbar. Meine Augen sind in Ordnung, glaub mir. Btw. kann ich nur für die Nebis bei meinem Passat sprechen. Sie bieten den erwünschten Effekt. Mag bei anderen Fahrzeugen anders sein. Und wenn man Xenons hat, erübrigt sich höchstwahrscheinlich aufgrund der generell besseren Fahrbahnausleuchtung der Einsatz der Nebelscheinwerfer.

 

MfG

!Xabbu

 

Recht hat er.

 

1.) Viele Strassen sind an den Kreuzungen geschlängelt für die Abbiegenden - dort bei Regen die Linie zu erahnen ist Glückssache.

 

Zig Leute fahren einfach geradeaus und wenn man nicht aufpasst hat man ne nette Kollission. Dann lieber Nebellampen.

 

2.) Sieht man Schlaglöscher mit eingeschalteten Nebellampen besser. Wenn also jemand sein Auto Bockhart gefedert hat - ist das quasi eine logische Schlussforlgerung, dass er auch dazu neigt die Nebellampen nachts immer einzusetzen. Nicht "nur" auf Cool machen. Das liegt zwar im Verantwortungsbereich des Fahrers sein Auto SUV-Strassenkonform zu Federn....

 

3.) Und wo Nebelleuchten vorne extrem blenden - also das muss mir auch noch jemand verraten. Die Hinten sind supernervig und blenden, dass man Sternchen sieht, aber die vorderen find ich echt unkritisch.

 

Ich würd sagen Laissez-Faire wäre hier wohl angebrachter als einen auf Schikane zu machen.

 

Ab und zu 15 EURO zahlen - wird schon genug Impulse schaffen.

 

Bzgl. Katzenaugen hinten, aber konsens - wenn die Lampen ausfallen, ist der Wagen plötzlich und unbemerkt - u.U. über Monate nachts nicht zu sehen!!!

 

Meine ausgefallenen Birnen hinten (Serienscheinwerfern mit Reflexion, am Tag - fahre immer mit Licht) - darauf musste mich auch erst die Polizei aufmerksam machen. Erst wegen dem nicht funktionierenden linken Rückscheinwerfer - also gleich zur nächsten Tanke 200 m weiter gefahren. Dann gebremst und rechts reingefahren - dann kam die Polizei hinterher und hat mir gleich noch mitgeteilt, dass die Bremsleuchte rechts kaputt ist.

 

Also beide schnell gewechselt, hat nix staatliches gekostet und so stell ich mir die Polizei vor -

 

"Dein Freund und Helfer" - der Slogan war gut!

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@Xabbu

 

Ich halte alle Leute, die mit solchen oder anderen nicht nachvollziehbaren Begründungen die Nebelscheinwerfer schneller einschalten als Wyatt Earp seinen Colt zog für Idioten. Ja. Mußt Dich deshalb nicht beleidigt fühlen. Ist halt so. Wenn diese Typisierung auf Dich auch zutrifft, denk mal darüber nach, bevor Du das nächste Mal die Blendfunzeln anschaltest.

 

Ach ja, der andauernde Verweis auf die doch ach so bösen Xenons ist unsinnig. Denn die sind erlaubt, das Blenden rein subjektiv. Nebelscheinwerfer sind unter der von Dir angeführten Situation nicht erlaubt. Und eine derart fadenscheinige Begründung fördert nur die Nachahmer bei den ganzen Möchtegern-Ferraristi. Eine "schlechte Sicht" läßt sich immer irgendwie an den Haaren herbeibeten. Und dann geht sie wieder an, die Ich-Bin-Wichtig-Festbeleuchtung am Vorderwagen.

Du hast doch keine Ahnung, wie oft ich die Dinger einschalte !? :D Du wärst verwundert, wie selten das vorkommt. Doch wenn ich sie einschalte, dann nur deshalb, weil ich mehr sehen und damit sicherer fahren will. In der Hauptsache schalte ich sie bei starkem Regen ein und bei dichtem Nebel natürlich, sonst nie.

 

Am Rande erwähnt: Bin auch immer überrascht, wieviele Streifenwagen ich sehe, die NSW anhaben. :D Wohlbemerkt meistens bei Regen und so. Bei trockener Witterung sieht man sie nie mit NSW.

 

MfG

!Xabbu

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omg du hast bestimmt auch schon gegen die StVO verstoßen.

Natürlich habe ich gegen die StVO verstoßen, das gebe ich offen zu.

 

Der Trick dabei ist: Man darf sich halt nicht erwischen lassen. ;) Und wenn man doch mal erwischt wird, sollte man die :D nicht als lächerlich bezeichnen, sondern zahlen und nicht sinnlos :D .

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omg du hast bestimmt auch schon gegen die StVO verstoßen.

Natürlich habe ich gegen die StVO verstoßen, das gebe ich offen zu.

 

Der Trick dabei ist: Man darf sich halt nicht erwischen lassen. ;) Und wenn man doch mal erwischt wird, sollte man die :D nicht als lächerlich bezeichnen, sondern zahlen und nicht sinnlos :D .

Welchen Teil von dem Satz "Es geht hier nicht um die NSW" kapierst du nicht?

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omg du hast bestimmt auch schon gegen die StVO verstoßen.

Natürlich habe ich gegen die StVO verstoßen, das gebe ich offen zu.

 

Der Trick dabei ist: Man darf sich halt nicht erwischen lassen. ;) Und wenn man doch mal erwischt wird, sollte man die :D nicht als lächerlich bezeichnen, sondern zahlen und nicht sinnlos :D .

Welchen Teil von dem Satz "Es geht hier nicht um die NSW" kapierst du nicht?

Du scheinst wirklich ein Problem mit Deinen Augen zu haben. Sieh noch einmal genau hin: Wer hat hier wem vorgeworfen, sich nicht an die StVO zu halten? Das warst Du! Der Verstoß mit den Nebelscheinwerfern richtet sich aber gegen die StVO.

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Ich glaube wir kapieren alle, dass es net um deine :heul: NSW geht sondern um die Punkte, die du zurecht erhalten wirst. Schön blöd wenn man mit den NSW den :D auch gleich nen schönen Grund zur Kontrolle gibt, wenn man ohne die 2 Rückstrahler unterwegs ist. Und du als Halter und Fahrer bist nunmal dafür verantwortlich, dass dein Auto der StVZO entspricht fertig aus. Zahl das Lehrgeld und gib den "Grünen" das nächste mal keinen Grund mehr dich anzuhalten, wenn dein Auto nicht den Regeln entspricht. Selbst Schuld fertig aus. Und ich kenn einige mit getönten Rückleuchten und hab au schon die ein oder andere ABE gelesen. Und in jeder ob Hella oder anderer Hersteller steht das mit den Rückstrahlern. Also dann lieber mal die ABE selbst lesen, als sie neunmalklug den :D unter die NAse zu strecken, dass sie ja lesen können(wissen es ja eh), dass man noch Katzenaugen braucht. ;)

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In der Hauptsache schalte ich sie bei starkem Regen ein und bei dichtem Nebel natürlich, sonst nie.

MfG

!Xabbu

 

@Xabbu

 

Wer bei Nässe mit den NSW fährt, zeugt in meinen Augen von besonderer Ignoranz und Unkollegialität. Die Dinger blenden wie verrückt. Und wenn die Strasse bei Nässe oder Regen noch mehr reflektiert um so stärker. Ich treffe solche Fahrzeuge des Öfteren. Und wer mich blendet, den weise ich durch mein Fernlcht darauf hin. Natürlich könnte ich auch meine NSW anschalten. Weil es könnte ja sein, dass gleich eine dichte Nebelbank folgt. Aber das ist in den meisten Fällen sehr unwahrscheinlich.

 

Muss dem leicht angesäuerten Pferdestehler mal recht geben. Nichts ist so unnütz wie diese NSW.

 

MfG

Prince

 

Wie groß sind denn nun die chancen dass ich erfolgreich angezeigt werde?

 

@Rechtsfahrgebot

 

Hör auf zu streiten. Hake es ab. Warte was kommt und füge dich dem. Versuche höchstens durch dein Einsehen zu zeigen, dass du die Sache einsiehst. Andernfalls haben die Richter weitere Mittel dich zu erziehen. Und das musst du sicher nicht haben.

 

Sorry. Keine besseren Nachrichten.

 

Ach ja, was der TÜV kostet ist doch nebensächlich. Dürften Peanuts im Vergleich zum Rest sein.

 

MfG

Prince

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