webbi 0 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Hallo zusammen, ich habe kein konkretes Problem, aber eine Frage die mich schon seit einer Weile beschäftigt.In unserer Straße (normale 30er Zone, keine Spielstraße o.Ä.) gibt es keinen Gehweg. Ein Grundstück grenzt direkt mit seiner Mauer ohne Bordstein an die Straße an. Dort ist ein etwa 1 Meter breites Gartentor welches den Zugang zu dem Grundstück und zu dem Haus ermöglicht.Darf man mit dem Auto direkt vor das Tor parken wenn man genügend Platz lässt, dass man noch zu dem Grundstückseingang kommt? Oder sogar wenn man den Grundstückseingang zuparkt?Könnte der Bewohner etwas unternehmen, wenn er deshalb das Grundstück nicht mehr verlassen kann?Falls das Parken dort nicht erlaubt wäre, wie groß müsste ein Gehweg oder Abstand zwischen Eingang und Straße sein, damit es erlaubt ist? Rein theoretische Fragen, die mich aber interessieren würden, weil ich dazu nirgends eine Regelung gefunden habe. Freu mich auf eure Antworten. Gruß webbi. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Was du mit deiner eigenen Einfahrt oder Zuwegung machst, ist deine Sache, aber die Frage:Könnte der Bewohner etwas unternehmen, wenn er deshalb das Grundstück nicht mehr verlassen kann?ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder???Sagt dir das Wort: Rücksichtnahme irgendetwas? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Wenn auf der Grundstückseingangseite kein Bürgersteig ist, dort allgmein das Parken erlaubt ist und Behinderungen vorkommen dann wäre folgende Verfahrensweise denkbar: 1. Einmal polizeilich das Zuparken des Gartentores aktenkundig machen, z.B. Grundstücks- und Kellerzugang für Fahrräder mit Anhänger wäre nicht möglich. 2. Bei der Stadt vor dem Gartntor weiße Sprrfläche beantragen. 0. Vorab, mit allen Nachbarn reden um dieses Problem im Vorfeld zu vermeiden! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Wenn du keinen Ärger willst, würde ich nicht vor dem Tor parken. Und 1 Meter Breite ist ja wirklich nicht viel. Das kann man doch wohl freilassen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Lewis_Parker 0 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 In unserer Straße (normale 30er Zone, keine Spielstraße o.Ä.) gibt es keinen Gehweg. Ein Grundstück grenzt direkt mit seiner Mauer ohne Bordstein an die Straße an. klingt wie eine Privatstraße. Kann das sein? Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Wenn auf der Grundstückseingangseite kein Bürgersteig ist, dort allgmein das Parken erlaubt ist und Behinderungen vorkommen dann wäre folgende Verfahrensweise denkbar:(...)2. Bei der Stadt vor dem Gartntor weiße Sprrfläche beantragen.Straßenverkehrsrechtlich stellt das Zeichen 298 (Sperrfläche) kein geeignetes Mittel dar, um ein Parkverbot zu schaffen, da Sperrflächen nicht nur nicht beparkt, sondern auch nicht befahren werden dürfen. Eine Aufbringung einer Sperrfläche zu dem hier erwünschten Zweck soll daher grundsätzlich nicht angeordnet werden.Denkbar wären dagegen eine Absenkung des Bordsteins oder eine entsprechende Haltverbotsbeschilderung. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Straßenverkehrsrechtlich stellt das Zeichen 298 (Sperrfläche) kein geeignetes Mittel dar, um ein Parkverbot zu schaffen, da Sperrflächen nicht nur nicht beparkt, sondern auch nicht befahren werden dürfen.Aber Zeichen 299 (Markierung eines Parkverbotsbereichs) ist ein geeignetes Mittel. Quote Link to post Share on other sites
webbi 0 Posted May 30, 2006 Author Report Share Posted May 30, 2006 Vielleicht um ein paar Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, manches wurde vielleicht etwas missverständlich aufgefasst: Könnte der Bewohner etwas unternehmen, wenn er deshalb das Grundstück nicht mehr verlassen kann?ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder???Sagt dir das Wort: Rücksichtnahme irgendetwas? Ich würde sicherlich nicht den Eingang zuparken, die Frage war rein hypothetisch gemeint. Z.B. Auto Parkt direkt vor der Mauer, dass man nicht mehr vorbeikommt, Bewohner muss zum Hinterausgang rausgehen. Könnte er mit dieser Begründung z.B. das Auto abschleppen lassen oder würde eine Strafe verhängt werden? Einfach die rechtliche Grundlage würde mich interessieren. klingt wie eine Privatstraße. Kann das sein?Nein, ganz normale 30er Zone, aber komplett ohne Gehweg. Die Straße ist bestimmt 300-400 Meter lang, also keine Privatstraße. Auf einer Seite ist ein kleiner Bordstein mit 20cm Breite, auf der anderen Seite gar nichts. Wenn du keinen Ärger willst, würde ich nicht vor dem Tor parken. Und 1 Meter Breite ist ja wirklich nicht viel. Das kann man doch wohl freilassen, oder?Klar, so würde ich in der Situation auch parken.Aber angenommen der Bewohner will mit schwerem Gepäck rein und kommt deshalb nicht an dem Auto vorbei, da wäre wieder die Frage interessant, ob es generell erlaubt wäre. Da ich meinen eigenen Parkplatz auf meinem Grundstück habe, stellt sich für mich dieses Problem sowiso nicht. Es geht er drum ob Besucher an dieser Stelle parken dürfen.Etwas konkreter: ca. 10 Meter lange Mauer. Nach 6-7 Metern das Eingangstor. Davor und danach eine Einfahrt. Auf den ersten 5 Metern parkt ein Auto. Wenn man sich dahinter stellen will, kann man nur so parken, dass das Eingangstor zugeparkt ist.Aber irgendwie scheint es nicht so klar zu sein ob erlaubt oder nicht. Klar ist das einfachste in dem Fall das einfach mit den Leuten zu klären, was auch absolut kein Problem ist, aber mich würde es auch interessieren, falls man mal irgendwo anders in so eine Situation kommt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 30, 2006 Report Share Posted May 30, 2006 Und die Leute wundern sich, warum man für alles ein Gesetz braucht.Kann man nicht einfach nachdenken? Wenn der Nachbar sein Tor nicht mehr benutzen kann, ist doch wohl was falsch. Im Zweifel würde ich halt über das Auto klettern Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted May 31, 2006 Report Share Posted May 31, 2006 Das etwas falsch ist, ist wohl unstrittig. Frage wäre doch welche Regel hier verletzt ist. Ich würde hier § 1 Abs. 2 StVO (jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird) heranziehen. Nötigenfalls könnte das KFZ, wenn der Eingang tatsächlich nicht mehr nutzbar wäre, auch abgeschleppt werden. Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 31, 2006 Report Share Posted May 31, 2006 Deutschland... Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted June 3, 2006 Report Share Posted June 3, 2006 Mancher Leute ihre Sorgen hätte ich gerne!! MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Guest us522 Posted June 7, 2006 Report Share Posted June 7, 2006 Hallo Allerseits! So hier mal die Sicht eines Betroffenen!Ich wohne in einer solchen Straße mit 20 cm Gehweg und rücksichtslosen Nachbarn. Mein Problem: ein Arzt mit offener Sprechstunde direkt gegenüber. Die lieben Patienten parkten ohne Gewissensbisse vor der Eingangstür. Mein Problem: Bin Selbstständig und mit einer 1m Gartenfräse komm ich nun mal dann nicht mehr zur Tür raus. Schilder haben nicht geholfen, Polizei auch nicht denn: Das Parken vor der Tür (Eingang) ist nach STVO nicht verboten. Es gibt zumindest keinen Tatbestand.Sollte jedoch jemand doch so parken, und ich z.B. mit einem Kinderwagen raus wollen, und kann das nicht, dan ist das einfach Nötigung ->Abschleppwagen und kosten zivilrechtlich einklagen. Nervt ist aber möglich. Hab mir jetzt durch das Ordnungsamt eine "Sperrfläche" besser gesagt zickzacklinie genemigen lassen und duch entspr. Fima aufmalen lassen (150.- Euro). Seit dem parkt fast niemand mehr davor. -> Es ist nicht verboten davor zu parken, aber auch nicht erlaubt. Bei Behinderung und das ist schnell erreicht kann der Wagen weg sein. Aber MUSS ES SOWEIT KOMMEN? Wo bleibt der Anstand????? Vielleicht muss ich 50 m laufen, aber dem 'Nachbarn den Eingang zuparken ist doch einfach nicht nötig. gruss US522 Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted June 9, 2006 Report Share Posted June 9, 2006 Doch es gibt einen Tatbestand:>Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichenSorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar.<1.2 BKat Tat. Best. Nr. 101106Und wie ich vorher schon bemwerkte, einen guten Grund zum Abschleppen! Quote Link to post Share on other sites
Bam² 0 Posted July 3, 2006 Report Share Posted July 3, 2006 Hallo Leute, bin gerade durch Zufall auf dieses Forum gestossen, habe ein wenig mitgelesen und beschlossen, mich zu registrieren Sorry, wenn ich gleich mit meinem Beitrag ein "älteres" Thema wieder aufwärme - aber ich glaube, das war nur "scheintot" Sicher kann man mit "1.2 BKat Tat. Best. Nr. 101106" etwas versuchen, aber so wie ich die Polizei kenne, gibt es da nur ein gelangweiltes Schulterzucken. Zumal der Zeitraum zwischen Anzeige und Aufnahme derselben wegen "Belanglosigkeit" extrem lang ist, dürfte üblicherweise der Anzeigegrund bei Erscheinen der Helfer in Grün nicht mehr vor Ort sein. Es greift tatsächlich nur "Nötigung" - was aber einen Straftatsbestand darstellt und rechtssicher belegt und "bewiesen" werden muß. Kann man das (durch Beweise (Fotos) und Zeugen), kann das für den Angezeigten recht drastisch ausgehen -> vorbestraft. So ein Verfahren ist zeitaufwändig und kostet Geld (als Kläger muß man zunächst in "Vorlage" gehen), hat aber mit der richtigen "Vorbereitung" (siehe den vorherigen Satz) durchaus gute Erfolgsaussichten. Man sollte sich als (Dauer-) Betroffener vielleicht einfach mal die Mühe machen, das Strafgesetzbuch in Sachen "Nötigung" zu studieren und dementsprechend einen netten Brief verfassen, in welchem der "Nötiger" auf die möglichen Folgen hingewiesen wird (Bitte "höflich" formulieren - der Ton macht die Musik) und warum man notfalls zu "solchen Maßnahmen" genötigt wird (Finanzielle Einbußen durch Nichteinhaltung von wichtigen Geschäftsterminen, etc...). Die meisten dieser "Falschparker" handeln aus Bequemlichkeit und Unwissenheit. Wenn die einen entsprechenden Brief unter dem Scheibenwischer vorfinden, sind die beim nächsten Mal aufmerksamer - und wenn das "sauber" formuliert ist, spricht sich das auch rum und nach einiger Zeit hat man irgendwann seine Ruhe OK, diese Sache ist auch äufwändig - aber immer noch besser, als ein teures Gerichtsverfahren, bei welchem man ja nur gegen einen Einzelnen vorgeht (es heist zwar "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - aber ich setze da lieber auf "Verhältnismässigkeit der Mittel" ) Gruß,Andreas Gruß,Andreas Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted July 8, 2006 Report Share Posted July 8, 2006 Die Polizei überwacht bei uns in der Regel keinen ruhenden Verkehr.Sollte bei unserer Leitstelle des Ordnungsamtes jemand mit diesem Anliegen anrufen, würde recht schnell der Außendienst dort hinfahren und die von mir oben genannten Maßnahmen einleiten. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 9, 2006 Report Share Posted July 9, 2006 Die Polizei überwacht bei uns in der Regel keinen ruhenden Verkehr.Sollte bei unserer Leitstelle des Ordnungsamtes jemand mit diesem Anliegen anrufen, würde recht schnell der Außendienst dort hinfahren und die von mir oben genannten Maßnahmen einleiten.Die Polizei überwacht ihn nicht gezielt. Aber trotzdem werden auch durch die Polizei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr verfolgt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted July 9, 2006 Report Share Posted July 9, 2006 Goose, ich schrieb doch "in der Regel", das bedeutet natürlich kann, macht aber nicht. Da der Wach- und Wechseldienst in unserer Großstadt sicherlich andere Aufgaben hat als Parksünder zu verknollen. Wir haben beim Ordnungsamt ca. 200 Leute auf der Straße, die machen diesen Job schon. Quote Link to post Share on other sites
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