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Lewis_Parker

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  1. klingt wie eine Privatstraße. Kann das sein?
  2. versuch es mal mit dem PETITIONSRECHT!!! -> Daraus ergibt sich, dass die Beamten auch ihren Namen / bzw.: Personal- / Dienst- oder Reviernummer nennen müssen, nicht aber eigene Anschrift, Geburtsdaten und andere persönliche Daten. Grund ist das Bürger- Staat- Verhältnis
  3. oh man, keine Dienstnummer (wo leben wir denn?). Dann eben Name und Wache, das müssen die Polizeibeamten geben, erfüllt auch seinen Zweck. Ist ja schon im gg verankert. Wenn das alles nicht fruchtet, dann zweifel ich an ....
  4. es gibt keine Dienstnummer ? oder findest du den Schritt zu hart? Ist doch nur eine Stellungsnahme!
  5. ich find das lustig, das zeigt wir haben keine echten probleme und es geht uns gut. bs lass mich raten alles rentner und einer sucht arbeit?
  6. NEIN, das verstehst du falsch, ich suche nicht den Fehler bei dir, du hast schon recht, das mit dem Parken ist voll daneben. Aber wie gesagt, die Pol rufen, wenn du dort am Gehen auf Gehweg gehindert wirst. Wenn die nichts machen, Dienstnummer geben lassen und bei der Revierführung beschweren. Oder der Revierführung einen Brief schreiben und dann die Gefährdung in dem Brief beschreiben!!!!! -> was führ eine Fahrbahn, Geschwindigkeit der Fahrzeuge, was für Fahrzeuge, der Abstand, die Menge der Fahrzeuge, Sicht / Lichtverhältnisse und so weiter im Brief aufführen, vielleicht mit Lichtb
  7. jo, da hast du sicher recht, wenn es um Straftaten geht! Aber wenn du mal die pol beobachtest (Praktikum war lustig) musst du mal sehn, was den Leuten alles einfällt, wenn sie einen pol sehen. Beschweren sich über Gott und die Welt, anstatt die pol zu rufen, wenn diese Störung akut / eingetreten ist. Als warum mpeg ruft du nicht die pol wenn du durch die Parksituation am Benutzen des Gehweges gehindert wirst und in den Fließverkehr (Gefährdung) ausweichen musst? - und nicht auf dem Parkplatz von LIDEL.
  8. Versuch es doch einfach mal mit einer !SCHRIFTLICHEN BESCHWERDE! bei der Polizei (Revierleitung) und siehe da, wenn du es richtig formulierst, mit Gefährdung etc stehen die bald alle richtig. und ps wenn du die pol brauchst anrufen nicht bei lidel ansprechen!!! (wenn du in einer Bank arbeitest und dich dann bei LIDEL jemand so von der Seite anquatscht, er will ein Konto haben, eröffnest du dem auch nicht sofort ein Konto!)
  9. na dann ists ein VA und in Ordnung (wenn es sich um eine Grundstückseinfahrt!, keine Einmündung,handelt) also nicht parken. Nur wenn man Geld fürs Abschleppen übrig hat vor der WM.
  10. Die Beschilderung ist linksseitig bis zur Einmündung unzureichend und daher nicht geltend
  11. wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es noch keine richterliche Einziehung des FS. Hier geht aber die Pol davon aus, dass das Gericht mit dem Urteil den FS einziehen wird. Daher den Lappen nicht abgeben. PS dein Anwalt kann sofort Akteneinsicht bei der Pol beantragen (du bist ja Beschuldigter), und er wird die Akten auch bekommen!!! Der Pol will nur Druck machen!
  12. -> genau ! Ein Unfall liegt dann ebenfalls nicht vor, wenn der Fremdschaden unter 25€ liegt. Die Definition eines Verkehrsunfalls ist nämlich: Ein Verkehrsunfall ist ein, zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen nicht gänzlich belanglosem fremdem Sach und/oder Personenschaden zur Folge hat. Hier ist aber dennoch das Zivilrecht zu beachten. (Schadensregulierung)
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