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webbi

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  1. Hallo zusammen, habe eine wahrscheinlich recht einfache Frage zum Anhörungsbogen, konnte aber leider noch keine eindeutige Antwort darauf finden. Folgender Sachverhalt: Ich mit Firmenwagen geblitzt, 23 zu viel. Wegen Punkt und Bußgeld mache ich mir keine Sorgen, also wahrheitsgemäß im Zeugenbefragungsbogen mich als Fahrer angegben. Zu mir kam jetzt nach Hause ein Anhörungsbogen. Jetzt meine Frage: Muss ich dieses Schreiben beantworten oder bekomme ich automatisch den Bußgeldbescheid ohne weitere Zusatzkosten wenn ich einfach nicht mehr reagiere?
  2. Ich verstehe es auch nicht, aber hier scheint es sich so eingebürgert zu haben, dass man nur blöd angemacht wird, wenn man diese Fahrspur nutzt. Deshalb frage ich mich ob hier die Verkehrslage anders ist. Denn hier im Forum scheint die Meinung ja auch recht eindeutig zu sein. Hier ein Bild zur besseren Verständlichkeit: Es geht um die Fahrspur senkrecht nach oben, die Spur für die Andere Richtung habe ich nur zur Vollständigkeit eingezeichnet. Auf der rechten Spur ist Stau (rot), um die Benutzer der Spur daneben geht es. http://www.lgfx.de/host/situation.gif Kann mir schon vorstellen, d
  3. Hallo, ich habe 3 Fragen zu folgender Verkehrssituation: Bei uns gibt es eine Strecke außerorts mit einer Fahrspur. Auf einer Länge von geschätzt 200 Metern wird die Strecke um eine Überholspur erweitert und geht danach wieder zu einer Fahrbahn zusammen. Oft gibt es dort stau und die Fahrzeuge fahren maximal Schrittempo. In der Regel bleiben alle Fahrzeuge rechts. 1. Ist es in Ordnung trotz Stau die Überholspur zu benutzen und sich vorne wieder einzusortieren? Oder gibt es hier eine Regelung die das nicht erlaubt? 2. Wie verhält es sich beim Einscheren zurück auf die Rechte Spur? Hier
  4. Vielleicht um ein paar Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, manches wurde vielleicht etwas missverständlich aufgefasst: ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder??? Sagt dir das Wort: Rücksichtnahme irgendetwas? Ich würde sicherlich nicht den Eingang zuparken, die Frage war rein hypothetisch gemeint. Z.B. Auto Parkt direkt vor der Mauer, dass man nicht mehr vorbeikommt, Bewohner muss zum Hinterausgang rausgehen. Könnte er mit dieser Begründung z.B. das Auto abschleppen lassen oder würde eine Strafe verhängt werden? Einfach die rechtliche Grundlage würde mich interessieren. Nein, ganz nor
  5. Hallo zusammen, ich habe kein konkretes Problem, aber eine Frage die mich schon seit einer Weile beschäftigt. In unserer Straße (normale 30er Zone, keine Spielstraße o.Ä.) gibt es keinen Gehweg. Ein Grundstück grenzt direkt mit seiner Mauer ohne Bordstein an die Straße an. Dort ist ein etwa 1 Meter breites Gartentor welches den Zugang zu dem Grundstück und zu dem Haus ermöglicht. Darf man mit dem Auto direkt vor das Tor parken wenn man genügend Platz lässt, dass man noch zu dem Grundstückseingang kommt? Oder sogar wenn man den Grundstückseingang zuparkt? Könnte der Bewohner etwas unternehmen
  6. Ok, danke, dann weiß ich schon mal mehr. Was schreibe ich denen dann am sinnvollsten zurück wenn ich wirklich nicht weiß wer gefahren ist? Reicht es den Bogen einfach zurückzuschicken und den Verstoß nicht zuzugeben (denn ich wars ja nicht). Und könnte es für den Fahrer teurer kommen, wenn er dann ermittelt wird, als wenn man gleich die 15 Euro zahlt?
  7. Hallo zusammen, mir ist folgender Vorwurf ins Haus geflattert: "Ihnen wird zur Last gelegt, am 7.4.2006 (...) folgende Ordnungswiedrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser durch Zeichen <250/251/253/254/255/260> gesperrt war. § 41 ABS.2, § 49 STVO; § 24 STVG Kosten 15 Euro" Ein Zeuge vom "Städt. Vollzugsdienst" ist angegeben. Ich weiß, dass es sich um unerlaubtes befahren eines Feldwegs mit dem Schild "Anlieger Frei" handelt weil ich die genannte Strecke kenne. Mir gehts hier auch nicht um die 15 Euro, a
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