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Chili

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  1. Kann mir aber jemand sagen, wie denn die alten und zum Stichtag (wohl 1. Mai 2014) umgerechneten Punkte dann verfallen? Also wenn man z.B. nach alten Regeln 9 Punkte innerhalb der letzten 4 Jahre angesammelt hat (Alles Strafen mit 2 Jahren Verjährung, aber da ja immer etwas neues vorgefallen ist, wurde eben angesammelt.) Nun ist dann der 1. Mai und aus den 9 Punkten werden 4 Punkte. Wann verfallen diese denn dann?
  2. War leider am Samstag am Geschehen auch als einer der ersten Helfer vom Sanitätsdienst daran beteiligt und versuche gerade auf mehreren Wegen mit dem Erlebten umzugehen. Reden und schreiben hilft da, ohne dass ich irgendwelches Detailwissen verbreiten möchte. Das grösste Gedränge war schon vorbei als wir eintrafen (war eigentlich nur ca. 250 m weg primär eingesetzt), aber von einer Massenpanik kann man eigentlich nicht reden. Eine Massenpanik entsteht meines Erachtens wenn z.B. irgendwo ein Brand o.ä. ist und alle in eine Richtung rennen und dabei Menschen stolpern und überrannt werden. Das wa
  3. UNTERTITEL IST FALSCH, ES IST DIE RINNENBACHSTRASSE Hallo zusammen, ich bin Fuhrparkleiter und hätte eine Frage zu einem Geschwindigkeitsvergehen. Einer unserer Fahrer wurde in Ostfildern/Nellingen in der Rinnenbachstraße geblitzt. Er fuhr Richtung Norden am Bahnübergang: http://maps.live.de/LiveSearch.LocalLive?c...0&alt=-1000 Kennt jemand die Örtlichkeit? Hier ist laut AB . Sieht man aber auch im Internet auf der Straße markiert. Er meint von hinten geblitzt worden zu sein, aber das kann ich mir in Deutschland wg. der Beweislage gar nicht vorstellen. Oder blitzt man hierzulan
  4. Meine Meinung dazu: Wenn ich also Fahrzeug mit Sonderrechten nicht will, dass mich jemand überholt, dann fahre ich halt auch so, dass ich nicht überholt werden kann. Waren auch mal auf der BAB auf der Suche nach nem Auto in ner Böschung und dann bin ich halt in der Mitte der beiden Spuren gefahren. Es hat mich niemand überholt, alle schön hinten angestellt. War dann auch blinder Alarm. Wenn ich mit nem RTW nur mit Blaulicht fahre, habe ich streng genommen auch kein Wegerecht, es muss mir also keiner Platz machen, erst wenn ich das Horn anschalte. Und ich hab kein Problem, wenn mich nachts auf
  5. ASCII ist doch was für Weicheier ;-)
  6. Forweg: meine Fogel-F-Taste ist kaputt ;-) Ich sehe das fiel positifer. Wenn der Halter auf dem AB kommentarlos zugibt, dass er gefahren ist und der Behördenmensch weiter seine Unterlagen nicht sortiert und das als normalen Fall behandelt, dann kann es durchaus sein, dass der BGB an den Halter ausgestellt wird. Außerdem kann ja nicht fiel passieren, wenn sich jemand selbst beschuldigt. Und beide bestraft werden könnt ihr ja nicht. Ich würde es machen, wie gesagt, kann ja nichts passieren.
  7. Kaum im Forum und schon schräg von der Seite anreden... Schlechte Laune? (Auch wenn ich den Kommentar von Kleiner Schelm nicht besonders hilfreich finde...)
  8. Stellen dich die FAQs nicht zufrieden?
  9. Warum eigentlich nicht das Kennzeichen wegwerfen und dann zur Zulassungsstelle gehen und den Verlust melden. Noch besser: Das echte Kennzeichen von einem seeeeeeeeehr entfernten Freund bei der PI in der Nähe des Konzertes abgeben lassen. Er hat es dort gefunden. Das funzt natürlich nur, wenn das Kennzeichen komplett schwarz abgeklebt war und man auf dem Foto davon ausgehen kann, dass kein Kennzeichen dran war. Sonst ist dieses Vorgehen natürlich blöde. Habt ihr irgendwelche Grimassen gemacht die auf ein mutwilliges Auflösen hindeuten? Oder alle in die Kamera geschaut? Wie war das Kennzeiche
  10. Meine Idee wäre ja schon immer gewesen, dass es ein Navi gibt, bei dem Mann auf ne Taste drücken kann wenn man einem Radargerät vorbeiführt. GPS-Standort geht dann per GMS an eine Datenbank und per Satellit oder GMS wieder an alle Geräte in der Region zurück. Wäre das schön...
  11. Meine Meinung: Deine Mutter soll sich selbst angeben wie du es geplant hast. Also gib ihr einfach den Bogen, sie soll ihn ausfüllen, vielleicht kurz noch dazuschreiben, dass sie sich den Firmenwagen von dir ausgeliehen hatte. Ich denke, dass das zu 80% durchgehen sollte, da ein EMA-Abgleich wieder Arbeit bringt, sie ja dann einen Täter haben und du ja keine "Vorstrafen" hast. Und wie gesagt, sie haben ja lauter weiße Westen vor sich, wer denkt denn da an solche Spielchen. Keiner. Und es ist wohl auch sehr überlich, das Angehörige Firmenwägen benutzen. Du gibst ja nicht deine Tante in Australie
  12. Zahl halt einfach die 15 Euro wenn was kommt. Fertig. Wegen so einer Geschichte braucht man sich nun wirklich nicht belasten.
  13. Heute stand übrigens im Pol-Bericht, dass es 2,7 Promille waren. Kam wohl bei der BE raus. Ich weiß nicht, wie man bei dem Wert überhaupt noch stehen kann. Und nen Schein hatte sich nicht mehr, weil sie schon ne Trunkenheitsfahrt hatte... Was erwartet sie jetzt eigentlich so?
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