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fofobb

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  1. Oh gott ich stell mir grad vor was ich denken würde wenn neben mir an der Ampel einer mit Sturmhaube hinterm Lenker sitzt Mehr als Fahrtenbuch wird dir bzw. dem Halter nicht passieren. Danach kann natürlich anhand des Fahrtenbuches immer festgestellt werden, wer zu einer bestimmten Zeit gefahren ist.
  2. danke, jetzt weiß ich bescheid
  3. also um es nochmal klar zu stellen: es war eine 2 spurig ausgebaute bundesstraße mit mittelleitplanke. dort darf man, wenn nicht anders vorgeschrieben fahren. auch wenn ich den streifenwagen überholt hätte, 210 km/h und 250 km/h machen auf einer etwa 2km langen strecke dann doch schon einen relativ großen abstand. außerdem wäre ich die zweite kreuzung innerhalb der ortschaft abgebogen. zudem gibt es auch noch vor dieser kreuzung eine bushaltestelle welche ich hätte nutzen können um die polizei nicht zu behindern. aber das ist ja jetzt alles nur reine spekulation. ich möchte einfach nur - fal
  4. Das war auf einer Bundesstraße welche ein paar Kilometer später geendet hätte. Das Ziel lag wohl irgendwo in der Ortschaft. Der Einsatz kann tausende Gründe haben. Von Schlägerei bis zu Einbruch. Mich interessiert jetzt einfach nur mal die rechtliche Lage. Ob es da wirklich einen Paragraphen gibt, der das Überholen von Einsatzfahrzeugen wie Streifenwagen/Krankenwagen/Notärzten/Feuerwehr im Einsatz verbietet. zB. bei der Feuerwehr bräuchte ich mir ja keine Gedanken machen dass der Asphalt vor mir brennen könnte
  5. Hi, mir ist da mal so eine Frage aufgekommen nachdem ich letztens hinter der Polizei herfuhr, welche im Einsatz war. Ich hatte ein paar PS mehr unter der Haube, und hätte den Streifenwagen mit ca. 40 km/h Unterschied überholen können. Selbstverständlich war es ein Bereich. Nun drängt sich mir die Frage auf, ob ich die Polizei hätte überholen dürfen. Dazu hätten sie ja auf die rechte Spur wechseln müssen. Wahrscheinlich gilt für die Polizei im Einsatz nicht das Rechtsfahrgebot!?
  6. für die identifizierung ist doch weiterhin die bußgeldstelle verantwortlich oder? oder wurde das jetzt an die polizei abgegeben? oder schreiben die vielleicht einen hinweis in die akte dass nach eigener meinung ich der fahrer gewesen sein muss.
  7. so, gestern stand die polizei vor der tür mit einem passbild. haben das abgeglichen und meinten beide dass es doch sehr gut passen würde. musste dann mit ihnen zusammen einen anhörungsbogen ausfüllen, also ist die frist jetzt erstmal unterbrochen habe gesagt ich war nicht der fahrer und kann mich auch nicht auf dem bild erkennen. habe gesagt dass mein schwager auch manchmal mit meinem auto fährt, jetzt schauen die mal bei dem vorbei. polizei meinte es wäre einfacher 100€ zu bezahlen als ein fahrtenbuch zu führen. seh ich nicht so naja mal schauen was rumkommt
  8. wenn du 60 auf dem tacho hattest ist es schon fast unmöglich dass du geblitzt wurdest. selbst wenn dein tacho nur ne geringe abweichung hat, dann werden es vll 55 km/h gewesen sein und die radargeräte blitzen erst ab einem bestimmten grenzwert. bei mir lag der sogar 13 km/h über der zulässigen höchstgeschwindigkeit. (80er bereich)
  9. hm also in dem schreiben was jetzt zurückgegangen ist steht drin, dass der fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann. kann man für sowas eigentlich belangt werden, also wenn die behörden jetzt durch bildabgleich feststellen, wer der echte fahrer ist?
  10. Hm also im Visier so direkt noch nicht. Der Brief mit den Fotos ging ja ebenfalls wieder an meine Mutter. Ich denke mal es werden Abgleiche mit den Bildern beim EMA gemacht, denn es stand ja da was von wegen Ermittlungen werden eingeleitet. Also jetzt antworten dass die Person leider nicht zu erkennen ist? Was ist wenn die vor der Tür stehen und mich dann beschuldigen?
  11. Heute wurden mir 3 Fotos zugeschickt. Einmal Fahrzeug von Außen, einmal Fahrerfoto und dann noch das Kennzeichenfoto. Ich weiß zwar nicht was, aber irgendwas hat die Augen auf dem Bild verdeckt. Man sieht oberhalb der Nase nichts mehr und der Kontrast ist so richtig schlecht. Innerhalb von einer Woche soll jetzt der Fahrer angegeben werden. Drunter stand noch Entscheidung: Ermittlungsverfahren eingeleitet. Was soll ich darauf jetzt antworten?
  12. §34: Wer mit seinem Fahrzeug einen 2-5m neben der Straße parallel gelegenen Feldweg befährt und dort auf ein stehendes Polizeiauto trifft, wird mit einer Geldbuße von 300€ und einem Fahrverbot von 1 Monat bestraft. Spaß beiseite Polizei ist meist kurzsichtig und blendet bei jeder Kleinigkeit durch die Gegend, schon oft erlebt.
  13. ich beschuldige doch niemanden. ich habe lediglich gesagt dass ich nicht weiß wer an diesem tag gefahren ist und deswegen ein foto bei der aufklärung helfen würde. und da mein schwager das auto auch mal nutzt, kann es durchaus sein dass er das an dem tag war, er weiß es ja selber auch nicht mehr. ist das foto also unscharf, können wir nicht genau sagen wer von uns beiden an dem tag gefahren ist, weil wir uns beide nicht mehr daran erinnern.
  14. Wenn der Anhörungsbogen an die Tochter geschickt wurde, kann man davon ausgehen dass die Sachbearbeiter ausschliessen dass du als Fahrerin in Betracht kommst. Hatte damals den gleichen Fall und bin leider nicht drumrum gekommen zu bezahlen, es sieht leider auch in deinem Fall sehr eng aus. Möglicherweise erhältst du dann eine Vorladung oder die Polizei kommt nachhause und macht einen Abgleich mit dem Foto.
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