Zarzal 89 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Beim diskutieren tauchte folgende interessante Frage auf, zu der ich nirgends eine Antwort finden konnte: Was passiert wenn man mit dem Auto/Motorrad den TÜV mehr als 2 Jahre überzieht und dann eine neue Plakette haben will? Das Fahrzeug war über den ganzen Zeitraum zugelassen und nicht abgemeldet. Rückdatierung geht nur 1Jahr + 11 Monate.Muss man 2* TÜV hintereinander machen odergibts wieder volle 2 Jahre sofort? Kostet das extra Gebühren beim TÜV? Oder verlangt der TÜV gar eine Vollabnahme obwohl das KFZ zugelassen war? Was der Staat verlangt spielt hier keine Rolle, gehen wir davon aus das man nicht erwischt wurde (Motorrad in der Scheune vergessen). Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Ich gehe mal vollkommen unmaßgeblich davon aus, daß Du zweimal bezahlen darfst. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Nichts passiert da. Es wird zurück gerechnet, und von da ab bekommst Du die Plakette. Willst Du eine ganz neue Plakette, zahl zweimal. Habe es gerade mit meinem Mopped so gemacht. TÜV Oktober abgelaufen, und jetzt im März zweimal im Kreis = neue Plakette. Bei einem Monat, ist es zu überlegen, noch den einem Monat abzuwarten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Ich glaube nicht, dass zwei Mal die TÜV-Gebühren fällig werden. Schließlich findet nur eine Untersuchung statt. Sicherheitshalber würde ich das Fahrzeug aber nicht zum TÜV fahren, sondern Abschleppen bzw. einen Anhänger verwenden. Alternativvorschlag: Einfach mal beim TÜV anrufen und fragen, wie die Vorgehensweise aussieht. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted March 15, 2006 Author Report Share Posted March 15, 2006 das ist ebend die Frage: Zahlt man mehrfach oder nur einmal. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Kostet zweimal, und auch die Untersuchung findet zweimal statt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Kostet zweimal, und auch die Untersuchung findet zweimal statt. Das ist doch nun wirklich . Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Das ist doch nun wirklich . Da wird sich eben mal einer beschwert haben, und seitdem wird eben zweimal untersucht. Es wird ja die Untersuchung bezahlt, und nicht die Plakette. Ja der Michel braucht alles doppelt dreifach und dann noch schriftlich bestätigt. Und wehe, es würde hier keine Untersuchung stattfinden, dann wäre es doch Abzocke. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 @hartmut Kostet zweimal, und auch die Untersuchung findet zweimal statt. Is nich wahr, oder? Der TÜV-Mensch läuft also mit seiner Lampe unter der Hebebühne zur Vorderachse, prüft 1x die Bremsschläuche, dreht sich kurz zur Seite und prüft diese dann nochmal? Schilda live! @alle Andere Frage: Solange man das Fz. mit abgelaufenem TÜV nicht vom heimischen Hof bewegt, kann man das doch beliebige Jahre dort versichert und angemeldet stehen lassen, oder? Auch die Fahrt zum TÜV sollte keine Probleme verursachen, solange sie auf einem Hänger erfolgt, also so, dass das Fz. nicht in den Verkehr gebracht wird? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Is nich wahr, oder? Ist wahr, habe zwei TÜV Stempel im Schein und zwei TÜV-Berichte, von zwei Prüfer. Zwei vollständige Prüfungen. Wäre nur interessant, wenn zwei unterschiedliche Ergebnisse raus kommen. Schilda live! [Dummsabbel on] Nix Schilda, ist der Bürger der jeden Rotz hinterfragen muß, und sich besser in den Gesetzlücken, als in den Gesetzen auskennt. Schilda ist nichts anderes als diese Gesetzlücken zu stopfen. Vergleiche Sitzplätze Wohnmobil. Auf den nicht zugelassenen Plätzen dürfen während der Fahrt keine Personen sitzen.Frage, darf ich sie dann stehend transportieren Deshalb haben wir doch auch den Irrsinn mit den Gesetzen, weil bei manchen eben der gesunde Menschenverstand nicht ausreicht. [Dummsabbel off] MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Borsti 0 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Ich frage mich, was dann ein gewisser Zeitgenosse auf dem naheliegenden Real-Parkplatz macht. Dieser ist vor 2 Monaten meinem Vater aufgefallen, weil der total verrostete Kotflügel usw am Auto hatte. Ein Blick auf die hintere Plakette schaffte Klarheit: 06/90. Eiskalt über 15 Jahre drüber TÜV 7 mal zahlen macht bestimmt Spaß! Oder die fangen ihn vorher ein und zeigen ihn wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs an. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Eiskalt über 15 Jahre drüber TÜV 7 mal zahlen macht bestimmt Spaß! Nein, er zahlt einmal. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Ein Blick auf die hintere Plakette schaffte Klarheit: 06/90. Eiskalt über 15 Jahre drüber Wenn man sein Auto regelmäßig nutzt, ist das eigentlich undenkbar, ohne aufzufallen. Jede Politesse guckt mittlerweile nebenbei diese Aufkleber an. Es sei denn der Mann fährt immer nur von der Garage zum real und zurück. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 @Besorgter: Andere Frage: Solange man das Fz. mit abgelaufenem TÜV nicht vom heimischen Hof bewegt, kann man das doch beliebige Jahre dort versichert und angemeldet stehen lassen, oder? Auch die Fahrt zum TÜV sollte keine Probleme verursachen, solange sie auf einem Hänger erfolgt, also so, dass das Fz. nicht in den Verkehr gebracht wird? Vorsicht, böse Falle! Solange das Auto angemeldet ist, gelten die HU-Vorschriften! Das heißt, wenn du ein angemeldetes Auto auf deinem Hof oder Hänger stehen hast, bei dem der Tüv abgelaufen ist und ein Langeweile hat kannst du belangt werden! Deshalb würde ich bei alten angemeldeten Autos ohne Tüv gerade auf dem Hänger die Kennzeichen verdecken / entfernen! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Ja, das ist ja der Witz, du darfst die Karre ja nicht einmal in deinen Keller stellen, wenn man dich dabei erwischt, ists fällig, vorrausgesetzt, man erwischt dich, denn dazu bräuchte man dann einen Durchsuchungsbeschluss... Stellst du den Wagen nu auf n Hänger, um ihn zum Schrott zu fahren, und man erwischt dich dabei, wirds teuer ^^ Wäscht du aber den Fahrzeugschein und lässt Aceton über die Plaketten laufen, gibts Tüv für 2 Jahre... Mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Kostet zweimal, und auch die Untersuchung findet zweimal statt. Das kann man aber auch ganz geschickt umgehen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Erzähl mal mehr, die Lauscher stehen schon oben Habe dieses Jahr noch ein Auto, und einen VW für den TÜV zum begutachten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Melde Dein Auto für einen Tag ab und anschließend wieder an. Dann bekommst Du den TÜV auch wieder für volle 2 Jahre. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Kostet aber mehr, als wenn ich zweimal den Kreis mache. Einmal Kreis waren 33€ fürs Mopped. Zudem müßte ich ja mit dem abgemeldeten Auto zum Tüv. Und beim VW-Bus, so wie der aussieht, wird uns eh der TÜV scheiden, denke ich mal. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 @Bluey: Melde Dein Auto für einen Tag ab und anschließend wieder an. Dann bekommst Du den TÜV auch wieder für volle 2 JahreDurchaus eine gute Idee - aber: Ist das Risiko einer Strafe für die Überziehung der HU bei der Behörde nicht größer als z.B. bei der Dekra? So zahle ich lieber zweimal Tüv als einmal Tüv + An- und Abmeldung + Strafe für Überziehen der HU! @Hartmut:Und beim VW-Bus, so wie der aussieht, wird uns eh der TÜV scheiden, denke ich malDAS ist wirklich im Bereich des Möglichen... Grobi Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 Sicherlich ist es ein Rechenexempel. Überziehen würde ich die HU auch nicht unbedingt und damit eben auch eine Strafe riskieren. Was aber, wenn jemand für längere Zeit im Ausland verweilt? Oder aber jemand vergißt schlichtweg, seinen Anhänger zur HU zu bringen, weil er ihn über eine längere Zeit nicht gebrauchte.Nehmen wir mal an, jemand überzieht in letzterem Fall die HU für ca. 1 1/2 Jahre. Er geht zum TÜV und darf nach einem halben Jahr wieder antanzen, um für weitere 2 Jahre die Plakette zu erhalten. U.U. ist es da billiger, den Anhänger kurz abzumelden, zum TÜV zu fahren und anschließend das Fahrzeug mit dem TÜV-Bericht in der Tasche wieder zuzulassen. Nur diesmal eben mit TÜV für weitere 2 Jahre. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 Habe auch mal unseren Dekra-Mann gefragt. Maximale Rückdatierzeit: 2 Jahre. Also, wenn die HU länger als 2 Jahre abgelaufen ist, gibts 2 neue volle Jahre. Bei 23 Monaten abgelaufener Plakette gibts eben nur einen Monat neu... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 Joh. Denkbar oder möglich. Ich könnt mir aber auch vorstellen, daß die bei mehr als 2 Jahren Überziehung ne Einzelabnahme ansetzen, wodurch die Kosten erheblich höher wären als bei einer regulären HU. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 HU mehr als 8 Monate überschritten bringt 75 € und 2 Punkte! Wenn ich also den Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden will und einen pingeligen Beamten erwische, habe ich die Strafe am Hals! Dieses Risiko dürfte bei der Dekra geringer sein, die nehmen lieber 2 x Tüv als Bußgelder... Grobi Quote Link to post Share on other sites
ThePinky 3 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 is da nicht sowas wie wenn man einen termin beim tüv vorweisen kann und auf der fahrt dahin angehalten wird, passiert nichts ?und wenn ploizei sagt der is ja seit 2 jahren abgelaufen, sagt man halt der stand 2 jahre in der garage aus Grund XYZ... und zeigt ihnen ne schriftliche termin bestätigung des TÜVs der soeben stattfinden wird.... naja keine ahnung Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 Das Problem ist doch, dass es auch bestraft wird, wenn das Auto angemeldet in der Garage steht. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 Es reicht, wenn die Plakette abfällt und Opa oder der Hund den Fahrzeugschein aufisst... Weiter ist ein überziehen über 8 Monate ein B verstoß, also sollte man spätestens im 7. Monat die Plakette und den FZS entfernen... Mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 Ist das Abkratzen der Plakette nicht strafbar? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 23, 2006 Report Share Posted March 23, 2006 HU mehr als 8 Monate überschritten bringt 75 € und 2 Punkte! Wenn ich also den Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden will und einen pingeligen Beamten erwische, habe ich die Strafe am Hals! Ach was. Ich habe noch nie gehört, daß ein Angestellter bei der Zulassungsstelle sowas zur Anzeige gebracht hätte. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, daß denen das im Regelfall (bei einer Abmeldung) nicht einmal auffallen wird/würde. Ich würd's riskieren. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted March 24, 2006 Report Share Posted March 24, 2006 @Bluey: Das denk ich auch mal. Diese Anzeige würde dem Menschen bei der Zulassungsstelle nichts bringen - kein Bußgeld, keinen Orden, einfach nichts! - außer Aufwand. Und da die bei der Zulassungsstelle (zumindest in Ballungsgebieten) mehr als ausgelastet sind... ist sowas äußerst unwahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 24, 2006 Report Share Posted March 24, 2006 Ach was. Ich habe noch nie gehört, daß ein Angestellter bei der Zulassungsstelle sowas zur Anzeige gebracht hätte. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, daß denen das im Regelfall (bei einer Abmeldung) nicht einmal auffallen wird/würde. Ich durfte mal 25€ zahlen, weil mein alter Omega, den ich verkauft hatte und abmelden wollte, den Tüv 3 Monate überzogen hatte. Ich hätte die blöde Kuh am liebsten aus dem Fenster geschmissen. Grobi Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 Das Problem ist doch, dass es auch bestraft wird, wenn das Auto angemeldet in der Garage steht.@dagegen: ? Habe ein älteres Mopped in der Garage stehen, zugelassen, TÜV schon mehrere Jahre abgelaufen. Dafür kann es doch keine Strafe geben. Ebenso, wenn ich das Mopped auf dem Hänger zum TÜV bringe. Und ich kann nur hoffen, daß die Handhabung wie von GTE_Nico erwähnt abläuft. Und wehe, der TÜV will mir mehrere HUs verkaufen ->Dekra Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 Habe ein älteres Mopped in der Garage stehen, zugelassen, TÜV schon mehrere Jahre abgelaufen. Dafür kann es doch keine Strafe geben. Doch. Wenn es jemand rauskriegen würde, gäbe es dafür Strafe. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 @m3:Habe ein älteres Mopped in der Garage stehen, zugelassen, TÜV schon mehrere Jahre abgelaufen. Dafür kann es doch keine Strafe geben. Ebenso, wenn ich das Mopped auf dem Hänger zum TÜV bringe. DOCH!! Deshalb würde ich dir raten lieber das Kennzeichen abzuschrauben, wenn irgendjemand das Moped sehen könnte. Zum Tüv auf dem Hänger ohne Kz. und dann beim Tüv wieder anbringen!! Grobi Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 Jungs, jetzt bricht bei mir aber eine Welt zusammen . Das kann doch nicht sein ! Ich sehe es ein, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum selbst bewegt oder abgestellt wird. Wobei hier auch der Versicherungsschutz gegeben ist. Die "Strafe" kann nur die abgelaufene HU sein. Was ich aber in der Garage bzw. auf dem Privatgrundstück stehen habe oder auf einen Anhänger (offen oder auch geschlossen) transportiere, ist doch irrelevant für den Straßenverkehr. Also, das wäre der Supergau, ich fahre die 4 km zum TÜV nicht mit dem Mopped selbst, um hier mal gut zu handeln, sondern schön brav auf dem Hänger und meine Freunde halten mich an und knallen mir Punkte wegen abgelaufener HU rein .Da ich kein wandelndes Paragraphenlexikon bin, würde mich hier ein Paragraph interessieren. Die gelbe Plakette zeigt 7/03. Ich könnte ja seitdem auch für begrenzte drei Jahre im Ausland tätig sein... Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 29, 2006 Report Share Posted March 29, 2006 @m3: Es wird eben davon ausgegangen, daß ein angemeldetes Fzg. auch im StV bewegt wird. Das bedeutet, daß jedes angemeldete Fzg. auch gültigen Tüv / AU haben muß. Deswegen nochmal mein Tip: Bau die Kennzeichen ab!! Grobi Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted March 30, 2006 Report Share Posted March 30, 2006 @grobi: da ich gerne immer auf der sicheren Seite sein möchte, werde ich gleich morgens das Kennzeichen demontieren. Ich werde zu gegebener Zeit berichten, ob ich zweimal HU machen muß. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.