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"Vortäuschen einer Straftat"


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Hallo Leute,

vielleicht langweilen euch meine Geschichten mit der bayrischen Polizei auch schon, aber mir ist da schon wieder etwas passiert, das muss ich euch einfach erzählen...

ich kann da nur noch den Kopf schütteln. :lol:

 

Kurzfassung:

Vor ca. 3 Monaten haben eine Freundin und ich eine Fahrerflucht mitbekommen und bei der Polizei angerufen um das Nummernschild durchzugeben. Die Polizei ist gleich vor Ort gekommen. Das erste was sie von uns wollten war ein Alkoholtest...(?) Naja, haben wir natürlich gemacht, warum auch nicht, waren ja nicht mim Fahrrad oder Auto unterwegs.

Ok, aufjedenfall habe wir die Nummernschilder des fahrerflüchtigen Wagens und des geschädigten den Polizisten mitgeteilt, sowie den genauen Unfallhergang.

Ab da haben wir nichts mehr gehört, und letzten Donnerstag bekomme ich die Vorladung von der Polizei, Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Strafttat!

Was soll man dazu sagen?? Wir haben sogar noch mindestens zwei Zeugen die die Fahrerflucht auch gesehen haben.

 

Gruß

blondy

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Guest Pferdestehler

blondy! :lol:

 

Was war das denn für eine Fahrerflucht, was ist genau passiert?

 

Habt ihr der Polizei vollkommen wertfrei mitgeteilt, was ihr beobachten konntet, oder doch eher ein Faß aufgemacht der Art "das hat der genau gemerkt, das war Fahrerflucht!"?

 

Irgendwie beschlicht mich nämlich mal wieder das Gefühl, als wenn Du eine besondere Begabung hast, die Polizei zu provozieren...

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Was war das denn für eine Fahrerflucht, was ist genau passiert?

Ein Auto ist beim ausparken einem anderen seitlich reingefahren und einfach abgehauen. Die hinter Stoßstange ist dadurch beim dem parkenden beschädigt worden.

 

Habt ihr der Polizei vollkommen wertfrei mitgeteilt, was ihr beobachten konntet, oder doch eher ein Faß aufgemacht der Art "das hat der genau gemerkt, das war Fahrerflucht!"?
Ich habe bei der Polizei angerufen und gesagt, dass wir eine Fahrerflucht beobachten konnten und wollte ihnen eigentlich nur das Nummernschild durchgeben, die sind aber gleich hingekommen.

Das habe ich allerdings erst gemacht, nachdem ich den Besitzer des geschädigten Fahrzeugs nicht finden konnte, und den Türstehern der Diskothek bei der es passiert ist, die Fahrerflucht mitgeteilt hatte.

 

Wir haben schon gesagt, dass der Anfahrer das gemerkt hat...hat er auch ganz sicher, weil es laut gekracht hat und er auch noch kurz ausm Fenster geschaut hat.

 

Irgendwie beschlicht mich nämlich mal wieder das Gefühl, als wenn Du eine besondere Begabung hast, die Polizei zu provozieren...

Die Polizei hat in diesem Fall uns provoziert, sie haben nämlich auch noch den Fahrzeugschlüssel meiner Freundin konfessziert obwohl wir nicht mal in der Nähe ihres Autos standen...aber darum geht es mir hier gar nicht.

 

Es ist eine Unverschämtheit das ich die Polizei rufe, und dann als Verbrecher dargestellt werde.

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weshalb sollten die den Autoschlüssel konfesszieren? Vielleicht seid ihr ja in die Karre gefahren.....

 

<_<

Nee... :licht:

So blöde wäre ich ja dann auch nicht und würde die Polizei anrufen <_<

 

Die haben den Schlüssel konfessziert, aus Sicherheitsgründen, weil wir betrunken waren... Schon das war eine Sache die mich wahnsinnig aufgeregt hat.

Aber diese Anzeige jetzt, die schlägt dem Faß den Boden aus :lol:

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Naja, ich hoffe mal, ihr habt im beduselten Kopf nicht ein "falsches" (Buchstabensalat :lol:) Kennzeichen angegeben. Denn in diesem Falle werden entspr. Ermittlungen wohl negativ verlaufen sein, so daß sich der Verdacht einer Straftat ergäbe. Das wäre die einzige mögliche/plausible Erklärung, die mir im Moment einfällt.

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Es ist eine Unverschämtheit das ich die Polizei rufe, und dann als Verbrecher dargestellt werde.

 

......und ich dachte immer, aus Erfahrung wird man klug. Die Nr. 110 hätte ich an Deiner Stelle - nach Deinen unliebsamen Begegnungen mit der Polizei - aus meinem Gedächnis, schon längst gestrichen.

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Naja, ich hoffe mal, ihr habt im beduselten Kopf nicht ein "falsches" (Buchstabensalat :lol:) Kennzeichen angegeben. Denn in diesem Falle werden entspr. Ermittlungen wohl negativ verlaufen sein, so daß sich der Verdacht einer Straftat ergäbe. Das wäre die einzige mögliche/plausible Erklärung, die mir im Moment einfällt.

Von dem fahrerflüchtigen Auto sicher nicht, denn dieses Kennzeichen hatten wir gleich aufgeschrieben.

Beim angefahrenen könnte es allerdings sein, dass wir eine Zahl bzw. eine Buchstaben verwechselt haben. Ist aber eher unwahrscheinlich.

Als die Polizei kam war dieses nämlich schon gefahren, wohl ohne den Schaden am eigenen Fahrzeug bemerkt zu haben.

 

@ faun98

Ja, du hast recht. Aber es hat sich niemand anderes bereit erklärt da anzurufen und ich als sozialer Mensch... falsche Entscheidung

Nach dieser Erfahrung rufe ich die Polizei sicher nicht mehr an.

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Als die Polizei kam war dieses nämlich schon gefahren, wohl ohne den Schaden am eigenen Fahrzeug bemerkt zu haben.

Das ist ja blöd! Wenn die Polizei noch nicht mal einen Geschädigten hat, dann wird der Fall schon klarer.

Warum habt ihr den Fahrer nicht angesprochen?

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@ Blondy

 

bei den Vorgeschichten, die Du mit der Polizei hast. Warum nimmst Du Dir nicht, wie es wahrscheinlich jeder hier tun würde, einen Zettel und einen Stift, schreibst deine Telefonnummer drauf und steckst sie dem geschädigten unter die Wischerblätter. Er hätte sich dann gemeldet und die Sache mit Dir als Zeugen geklärt.

Darüber das die Polizei bei Dir einen Alktest gemacht hat und auch Schlüssel eingezogen hat wunderst du dich doch wohl nicht wirklich oder ?

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Ein Tipp, den ich selbst von der Polizei bekommen habe:

Wenn man Zeuge ist, aber nicht die Polizei rufen möchte: Fall schildern und eigenes Kennzeichen auf einen Zettel schreiben, dem Geschädigten an den Scheibenwischer hängen. Wenn er meint, der Schaden ist groß, kann er zur Polizei gehen und die kann anhand des Kennzeichens die Personalien des Zeugen ermitteln.

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Fall schildern und eigenes Kennzeichen auf einen Zettel schreiben, dem Geschädigten an den Scheibenwischer hängen. Wenn er meint, der Schaden ist groß, kann er zur Polizei gehen und die kann anhand des Kennzeichens die Personalien des Zeugen ermitteln.

"Aber nein, Herr Wachtmeister! Ich habe den Schaden nicht verursacht! Das war jemand ganz anders! Das Kennzeichen lautet AB CD 123".

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Die haben den Schlüssel konfessziert, aus Sicherheitsgründen, weil wir betrunken waren... Schon das war eine Sache die mich wahnsinnig aufgeregt hat.

 

Schlüssel sicherstellen, nur weil jemand einen über den Durst getrunken hat,......geht das :lol: ?

 

Mir sind nur Fälle bekannt, wo einsichtige <_< bei der Fz. Kontolle zum Maurermeister nach dem Richtfest gesagt haben:

 

" Du stellst jetzt Deine Karre da vorne auf den Gehweg, dann nehmen wir dich mit zum Taxistand - und die Schlüssel kannst Du morgen ab 13.00 Uhr bei uns auf dem Revier abholen, klar. Und den Rest der Nacht wollen wir dich nicht mehr sehen <_< ".

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Schlüssel sicherstellen, nur weil jemand einen über den Durst getrunken hat,......geht das  :lol: ?

Falls der Verdacht besteht, dass die Person in alkoholisiertem Zustand das Fahrzeug führen wird, ist dies als gefahrenabwehrende Maßnahme möglich.

 

EDIT: Bluey war schneller. <_<

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1. wir sind kein Taxi-Unternehmen.

 

Sicherlich nicht, er wurde ja auch nur bis zum Taxistand mitgenommen, damit er nicht soweit laufen muss :lol: , öffentliche Verkehrsmittel waren um 03.00 Uhr nicht in Betrieb.

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Solche Gefälligkeiten können im Falle eines Unfalles allerdings schnell problematisch werden.

 

Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, wir reden hier nicht von einem Unfall, sondern davon, das ein VT des Nachts angehalten wurde. Bei dieser Gelegenheit, gab er unumwunden zu, ein Bier zuviel getrunken zu haben. Gleichzeitig bat er um Nachsicht, weil er Alleinverdiener ist und zudem noch 3 kleine Kinder zuhause hat.

 

Weil er aber nun demütig da stand, keine Lippe riskierte und Händeringend äußerte: " Jungs macht kein Sch***, ich mach`s nie mehr ", haben die weitsichtigen Beamten, haben kurz im Kopf gerechnet, was es den Staat kostet, wenn der VT die Fahrerlaubnis entzogen bekommt und Gnade walten lassen. Recht so !

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Mir sind nur Fälle bekannt, wo einsichtige <_< bei der Fz. Kontolle zum Maurermeister nach dem Richtfest gesagt haben:

 

" Du stellst jetzt Deine Karre da vorne auf den Gehweg, dann nehmen wir dich mit zum Taxistand - und die Schlüssel kannst Du morgen ab 13.00 Uhr bei uns auf dem Revier abholen, klar. Und den Rest der Nacht wollen wir dich nicht mehr sehen :lol: ".

Es mag ja sein, daß du es als "einsichtig" bezeichnest. Ich bezeichne es als höchst riskant:

 

§ 258 StGB

Strafvereitelung

 

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

 

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

 

(4) Der Versuch ist strafbar.

 

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

 

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

 

 

 

§ 258a StGB

Strafvereitelung im Amt

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

 

Und eine Straftat zu begehen, um einen betrunkenen Maurermeister (oder auch jeden anderen besoffenen AUtofahrer) zu decken geht mir doch entschieden zu weit.

 

Gruß

Goose

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@blondy

 

Schau Dich derweil doch hier schon mal um.

Hessen ist nicht weit von Bayern, Aschaffenburg ist kurz hinter der Grenze.........und bei Heimweh schnell zu erreichen :lol: .

 

Langsam denke ich, einige Beamte in Bayern sollten sich mal hier umsehen.

 

Wenn die schon für hochqualifizierte Akademiker keine Arbeit haben........... <_< .

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@ Goose

 

Dem Grunde nach hast Du vollkommen Recht, besoffen Auto fahren ist unter allen Umständen zu unterbinden und muss geahndet werden.

 

Jetzt ist aber Gott sei Dank nix passiert, der reuige Sünder hatte auch keinerlei Ausfallerscheinungen, war zudem einsichtig und nicht in dem Sinne betrunken. Anstatt 0,4 % hatte er vielleicht 0,6 %. Sicherlich hätte man ihm die Pappe lochen können, aber ich denke mal, der hatte für lange Zeit genug - hat bei den nächsten Richtfesten ( bis zur Rente :lol: ) ausgiebig Cola getrunken.

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Beim angefahrenen könnte es allerdings sein, dass wir eine Zahl bzw. eine Buchstaben verwechselt haben.

Das kommt auf dasselbe raus!

Nein. Denn wenn die Polizei unserer Anzeige nachgegangen ist muss sie einen Schaden beim Fahrerflüchtigen gefunden haben.

Dann hätten sie uns nochmal ansprechen können ob wir vielleicht beim anderen Kennzeichen was verwechselt haben...

 

@dagegen

Das ist ja blöd! Wenn die Polizei noch nicht mal einen Geschädigten hat, dann wird der Fall schon klarer.

Warum habt ihr den Fahrer nicht angesprochen?

Wir wussten ja nicht wo dieser ist.

Haben sogar die Türsteher gebeten das Kennzeichen ausrufen zu lassen, die haben allerdings abgeblock und uns gesagt das wir die Polizei rufen sollen...

 

Mensch, im Nachhinein denke ich echt, hätte der Penner doch auf seinem Schaden sitzen bleiben sollen, ist er jetzt wohl eh!

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Schlüssel sicherstellen, nur weil jemand einen über den Durst getrunken hat,......geht das  :lol: ?

Falls der Verdacht besteht, dass die Person in alkoholisiertem Zustand das Fahrzeug führen wird, ist dies als gefahrenabwehrende Maßnahme möglich.

Hier reicht wohl schon wenn man nur getrunken hat, das die <_< s einem den Schlüssel abnehemen, war nämlich nicht das erste Mal...

 

@herzi

Sie haben nicht mir sondern meiner Freundin den Schlüssel abgenommen.

Wundern tue ich mich bei unserer Polizei langsam über gar nichts mehr. Aber trotzdem war es mal wieder eine Frechheit.

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@ Goose

 

Dem Grunde nach hast Du vollkommen Recht, besoffen Auto fahren ist unter allen Umständen zu unterbinden und muss geahndet werden.

 

Jetzt ist aber Gott sei Dank nix passiert, der reuige Sünder hatte auch keinerlei Ausfallerscheinungen, war zudem einsichtig und nicht in dem Sinne betrunken. Anstatt 0,4 % hatte er vielleicht 0,6 %. Sicherlich hätte man ihm die Pappe lochen können, aber ich denke mal, der hatte für lange Zeit genug - hat bei den nächsten Richtfesten ( bis zur Rente :lol: ) ausgiebig Cola getrunken.

Wenn er 0,6%o anstelle der 0,4%o hat, so gibt es ja "nur" ein Fahrverbot. Bei einer OWi begeht man zwar keine Strafvereitelung, wenn man ihn fahren lässt, nur bin ich mir sicher, daß der Lerneffekt bei einem einmonatigen Fahrverbot größer ist als bei dem von dir beschriebenen Vorgehen. Denn den Maurermeister, der nach dieser Aktion dauerhaft auf Cola umsteigt, möchte ich sehen.

 

Von daher, bei Alkohol am Steuer habe ich kein Mitleid.

 

Gruß

Goose

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Von daher, bei Alkohol am Steuer habe ich kein Mitleid.

Ich auch nicht.

 

Lustig ist es aber, wenn ein Cop (Privat mit Auto unterwegs) von seinen eigenen Kollegen angehalten wird und mit zur Wache muß, um eine Blutprobe zu entnehmen und diese dann 1,3 Promille aufweist :lol:

 

 

StreetPilot

Wann ist das schon mal vorgekommen ?, höchstens wenn er seinen Dienstausweis zuhause vergessen hatte <_<

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Hier reicht wohl schon wenn man nur getrunken hat, das die  <_< s einem den Schlüssel abnehemen, war nämlich nicht das erste Mal...

Warum wundert mich das jetzt schon gar nicht mehr...? :lol:

Mir haben sie ihn einmal abgenommen, völlig ungerechtfertigt!

Da haben sie ihn meiner Freundin abgenommen, wieder ungerechtfertigt.

 

Darüber habe ich mich aufgeregt, ist ja aber ohne Konsequenz, deshalb eigentlich egal.

 

Aber das mit der Anzeige wegen "Vortäuschen einer Straftat" ist mehr als unverschämt... ich bin doch nicht so bescheuert und rufe die Polizei an, lasse mich noch doof anmachen und das alles nur zum Spass. Das kann ich mir wirklich schönere Sachen vorstellen

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Aber das mit der Anzeige wegen "Vortäuschen einer Straftat" ist mehr als unverschämt... ich bin doch nicht so bescheuert und rufe die Polizei an, lasse mich noch doof anmachen und das alles nur zum Spass. Das kann ich mir wirklich schönere Sachen vorstellen

Das kannst Du ja demnächst dann alles in der Vernehmung erzählen.

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Mach das. Vielleicht kannst Du die Verhandlung ja auch umgehen, wenn Du den Strafbefehl, der Dir u.U. angeboten wird, bezahlst.  :lol:

Warum sollte ich denn bitte bezahlen?? Ich habe nichts unrechtes getan.

Auch wenn wir wirklich einen Zahlendreher im angegebenen Kennzeichen hatten, ist der Tatbestand des "Vortäuschens einer Straftat" nicht gegeben. Sehe dem also eigentlich gelassen entgegen, somal ich auch noch Zeugen habe...

Habe mich ja nur über diese Art und Weise aufgeregt, wie man mit Leuten umgeht die etwas anzeigen.

 

Und was ich gelernt habe... ich zeige nichts mehr an!

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Daher ja auch der :lol: Smilie.

 

Du bist guter Dinge und hast ein Dutzend Zeugen. Was soll da also noch schiefgehen?

 

Wärst Du zur Vernehmung gegangen, würde es jetzt u.U. noch besser aussehen. Dann hättest Du die Zeugen nämlich auch benennen können. Vielleicht wäre die Sache dann bereits nach deren Vernehmung erledigt gewesen.

 

Es wäre schon von Vorteil, wenn diese Zeugen bekannt wären, bevor es zur Verhandlung kommt. Das erspart dann nämlich weitere Verzögerungen.

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Daher ja auch der  <_< Smilie.

 

Du bist guter Dinge und hast ein Dutzend Zeugen. Was soll da also noch schiefgehen?

 

Ich habe zwei Zeugen, die Polizisten die kamen waren zu fünft.

Ich habe schon Chancen das es gut ausgeht. Aber wie gesagt, ich traue unseren Cops alles zu. Wahrscheinlich drehen sie uns jedes Wort im Munde um. Dann noch der Alkoholpegel und das was noch nach dieser Anzeige passiert ist... so wahrscheinlich das ich gut aus der Sache komme ist es auch wieder nicht. Aber noch bin ich guter Hoffnung (dank meiner Naivität :lol: ) <_<

 

Ich geh aus Prinzip schon nicht zu einer Vernehmung der Polizei, schon gar nicht wenn sie eigentlich die Gegner sind, wie in diesem Fall.

Bei der Polizei aussagen ist meistens ein Nachteil für einen, sagt dir jeder Anwalt.

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[...]und das was noch nach dieser Anzeige passiert ist...

:lol:

 

Das ist wahrscheinlich der Stoff für den nächsten Thread, oder?

Nee, denn daran bin ich eigentlich selber Schuld...und wenn ich euch das auch noch erzähle, schüttelt ihr noch mehr den Kopf.

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Guest Pferdestehler

@blondy

 

Weißt Du, was ich als ein normales Verhalten gegenüber Dingen bezeichne, mit denen ich nur schlechte Erfahrungen gemacht habe in der Vergangenheit?

 

MEIDEN! Konsequent MEIDEN!

 

Das sorgt dafür, daß ich in der Zukunft weniger Probleme bekommen.

 

 

Was machst Du? Du konfrontierst Dich IMMER WIEDER mit der Polizei, obwohl (außer der Bettgeschichte vielleicht) die Polizei Dir bisher nicht wirklich einen Vorteil verschafft hat. Und wenn ich so lese, wie Du Dich hier wieder aufplusterst, echauffierst, meinst im Unrecht zu sein und lautstark gegen die pöse pöse Pullizei wetterst, mir dann noch vorstelle, wie Du Dich wohl der Polizei in Angesicht zu Angesicht präsentieren magst, ja dann wundert es mich nicht, daß Du immer wieder sowas erlebst.

Du willst es so? Du bekommst es dann auch so.

Wer vollkommen schmerzfrei und lernresistent ist, darf nicht heulen, wenn er immer wieder eines auf die gleiche Nuß bekommt.

 

Sorry, aber mein Eindruck der unheilbaren Naivität bei Dir verschwindet nicht, er festigt sich. Immer mehr.

 

Ich denke inzwischen absolut, daß es nicht an der Polizei liegt, sondern ganz klar an Deiner Art, wie Du den Beamten gegenübertrittst. Ungeschickt, unverschämt, von oben herab. Schlechte Kombination.

Insofern empfehle ich Dir => meide jeden Kontakt. Besser für Dich, eindeutig.

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@ Pferdestehler

Ich kann diesen Kontakt leider nicht komplett MEIDEN. Wie denn auch? Ich kann ihn nur so gut wie es geht einschränken. Ich fahre in letzter Zeit z.b so wenig wie möglich Nachts mim Auto rum.

Klar in dem Fall hätte ich nicht anrufen sollen...war echt ein Fehler, aufgrund des Alkohols habe ich auch nicht mehr richtig nachgedacht das es bestimmt Ärger geben wird... Ärger gab es ziemlich großen und zwar einen der mich denk ich wirklich geheilt hat.

Ich gehe jetzt jeden Polizisten weitläufig aus dem Weg, denn sie wollen mir mit Sicherheit nichts gutes, dem bin ich mir nun sehr bewusst.

 

@Officer

Nein, bin ich nicht. Da bin ich wirklich eher naiv.

Was hat das denn bitte mit Narzissms zu tun??

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@blondy

 

Na ja, Du biederst Dich doch quasi bereits Aufmerksamkeit heischend mit einer neuen Geschichte an, nur darauf wartend, dass jemand nach Details fragt, die Du dann nach kurzem Zaudern bereitwillig ausbreiten kannst.

 

Nimmt man mal Deine hier geschilderten Erlebnisse in Gänze zusammen, könnte einem schon fast der Gedanke an eine kleine Trollerei kommen.

Derartig viele "unglückliche Situationen" lassen sich eigentlich schon nicht mehr rational erklären...

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Nee, das ist es wirklich nicht. Ich will Dir das auch nicht direkt unterstellen, daher habe ich mich auch recht vorsichtig im Konjunktiv bewegt.

Dennoch bin der Überzeugung, dass dieser Eindruck, unabhängig von meinem Beruf, nicht nur bei mir entstanden ist.

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