Jump to content

90 Zuviel In Schweizer Stadt


Guest Fahrer

Recommended Posts

Hallo,

 

ich öffne dieses neue Thema weil ich wie andere zwar auch viel zu schnell in der Schweiz geblitzt wurde, allerdings ermittelt nun gerade die deutsche Polizei in diesem Fall. Das Problem ist, ich bin mit ca 140 (kann auch 120 sein) in einer schweizer Stadt geblitzt worden, wo eigentlich 50 erlaubt war. Es war nachts, die Straße war 3spurig und frei. Das Auto war zwar ein Firmenwagen, allerdings bin ich der Geschäftsführer der deutschen Firma. Die Polizei hat nun bei uns in der Firma angerufen und möchte den Geschäftsführer als Verantwortlichen in dieser Angelegenheit sprechen. Meine Frage: Was könnte im schlimmsten Fall passieren?

 

1. Kann hier in Deutschland der Fürerschein entzogen werden?

 

2. Muss ich mit der Polizei sprechen, oder kann ich einfach einen Angestellten bevollmächtigen?

 

3. Kann die Polizei nicht einfach ein Foto von mir mit dem Foto aus der Schweiz vergleichen? Tun die das von selbst?

 

4. Was passiert wenn ich sage ein ausländischer Mitarbeiter ist in dieser Zeit mit dem Auto unterwegs gewesen, und man kann mir später doch nachweisen, dass es mein Gesicht auf dem Foto ist?

 

Bis jetzt ist mein Name ja noch nicht als Täter aufgetaucht, das es sich wie gesagt um einen Firmenwagen handelt. Ich möchte nun nichts falsch machen, und versuchen weiterhin als Täter nicht in Erscheinung zu treten. Weiß jemand wie man sich da am geschicktesten verhält?

 

Danke!

Link to post
Share on other sites

Hi.

 

dir kann hier gar nichts passieren, da es mit der Schweiz zwar ein Rechtshilfeabkommen gibt. (Deswegen ermittelt die deutsche Polizei auf für die schweizer den Fahrer), aber kein Vollstreckungsabkommen.

Das heißt, das festgestzte Bußgeld kann hier nicht vollstreckt werden.

 

Wenn du aber vor hast in den nächsten Jahren in die Schweiz zu reisen, sollest du tunlichst vermeiden, das du als Fahrer identifiziert wirst.

 

Sag einfach, du weißt nicht wer gefahren ist. Und sonst GAR NICHTS!!!!.

 

 

Die Bußgelder in der Schweiz sind erheblich, ab einer gewissen Höhe einkommenabhängig.

 

Bei einem Geschäftsführer + 90 KM zu schnell wird das Bußgeld wohl im 4-5 stelligem Bereich liegen.

 

Zudem könnte dir noch eine Haftstrafe drohen.

Link to post
Share on other sites
Das Problem ist, ich bin mit ca 140 (kann auch 120 sein) in einer schweizer Stadt geblitzt worden, wo eigentlich 50 erlaubt war.

 

Sei froh, dass Dich keiner direkt angehalten hat, dann wäre das mit sofortiger, standesrechtlicher Erschießung geahndet worden ... :)

Link to post
Share on other sites

Hier einmal die aktuelle Tabelle der Bussentarife für die Schweiz per 1.4.2004

 

Überschreitung nach Abzug der Toleranz von 6 Km/h

 

 

Überschreitung________Innerorts_________________Ausserorts oder Schnellstrasse_____Autobahn

 

von 1 bis 5 km/h________40,00CHF_________________40,00CHF_____________________20,00CHF

 

von 6 bis 10 km/h______120,00CHF________________100,00CHF_____________________60,00CHF

 

von 11 bis 15 km/h_____250,00CHF________________160,00CHF____________________120,00CHF

 

von 16 bis 20 km/h_____400,00CHF________________240,00CHF____________________180,00CHF

 

von 21 bis 24 km/h_____600,00CHF________________400,00CHF____________________260,00CHF

 

von 26 bis 30 km/h_____800,00CHF________________600,00CHF____________________400,00CHF

 

von 31 bis 35 km/h_____20% des Nettoeinkommen,___800,00CHF____________________600,00CHF

--------------------------------min. 1000,00CHF

 

von 36 bis 40 km/h_____25% des Nettoeinkommen,___20% des Nettoeinkommen, _______800,00CHF

--------------------------------min. 1200,00CHF------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 41 bis 45 km/h_____30% des Nettoeinkommen,___25% des Nettoeinkommen,________20% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1400,00CHF------------------min. 1200,00CHF-------------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 5 Tage Gefängniss-------------+ 3 Tage Gefängniss---------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 46 bis 50 km/h_____35% des Nettoeinkommen,___30% des Nettoeinkommen,________25% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1600,00CHF------------------min. 1400,00CHF-------------------------min. 1200,00CHF

--------------------------------+ 8 Tage Gefängniss-------------+ 5 Tage Gefängniss---------------------+ 5 Tage Gefängniss

 

von 51 bis 55 km/h_____über 51 km/h:_____________35% des Nettoeinkommen,________30% des Nettoeinkommen,

--------------------------------gemäss Beurteilung oder-------min. 1600,00CHF--------------------------min. 1400,00CHF

--------------------------------weiterleitung an Strafrichter---+ 8 Tage Gefängniss---------------------+ 8 Tage Gefängniss

 

von 56 bis 60 km/h_____________________________über 56 km/h:__________________35% des Nettoeinkommen,

----------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------min. 1600,00CHF

----------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter------------+ 10 Tage Gefängniss

 

über 61 km/h-----------------------------------------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter

 

Für Ausländische Fahrzeughalter/lenker gilt Strafverfolgung und Festsetzungsausschreibung an die Grenzwacht der Schweiz,

Fahrzeug bei wiedereinreise zu Beschlagnahmen sofern keine Depot hinterlegung erfolgt.

 

Die Schweizer Kantone haben je einen Budgetierten Einnahmebetrag von 10-20 Mio. CHF im Bussgeldbereich angesetzt dieser wird jährlich um 10% erhöht werden.

 

 

Zahlreiche Kantone haben auf den Autobahnen mobile Messfahrzeuge im Einsatz, weitere arbeiten mit mobilen Lasemessgeräten.

Ab 2005 kommen die neuen Messgeräte mit Videoerfassung und ohne Blitzsystem zum Einsatz, vorwiegend werden Tunneldurchfahrten gemessen und bei überhöhter

Geschwindigkeit erfolgt das Bussenverfahren. (Messung am Anfang und Ende des Tunnel eines jeden Fahrzeuges)

 

Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz mit

einschneidenten Massnahmen rechnen.

 

Sonst haben die Schweizer Behörden keine Schmerzen oder?

 

 

 

l30n Geschrieben am: 02.09.2004, 10:48

Link to post
Share on other sites
Sei froh, dass Dich keiner direkt angehalten hat, dann wäre das mit sofortiger, standesrechtlicher Erschießung geahndet worden
Wurde keine so schlechte Idee sein,denn wenn ein Fussgaenger bei nacht eine Leere strasse im Stadtbereich ueberquert sicherlich nicht mit einem fahrzeug rechnet das mit
140 (kann auch 120 sein)
ankommt.

Hat schon mal irgendjemand sich an die seite einer Autobahn plaziert und beobachtet wie schnell 140km/h sind?

140 im Stadtbereich ! dazu gibt es nur eine entschuldigung, welche ich aber hir wegen Netiquette nicht schreiben moechte!

Link to post
Share on other sites

@ Billy Joe und Hans Wurst,

 

findet ihr diese Beiträge hier wirklich so passend? Hier hat jemand ordentlich gefragt und kann deshalb auch eine sachliche Antwort erwarten und keine Grundsatzdiskussion ob rasen gefährlich ist oder nicht.

 

Also so eine Diskussion lieber im Off topic führen.

 

Weder ihr noch ich wissen, ob die Geschwindigkeit am "Tatort" angemessen war, weil wir die Verkehrsdichte, die Straßenverhältnisse usw. nicht kennen.

 

Das eine Überschreitung der HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 90 km/h technisch möglich war, läßt wohl vermuten, dass hier nicht das Verhalten des Verkehrsteilnehmers falsch war, sondern die Geschw. Begrenzung.

 

Gruß Ilcko

Link to post
Share on other sites
Ich glaube sie werden dank dieser Maßnahmen in Zukunft weniger Schmerzen haben, da weniger Verletzte und Tote durch Straßenverkehr verursacht werden.

 

Ja, weil einfach weniger Touristen im eigenen Fahrzeug kommen werden, um sich derart auspressen zu lassen ... so kann man seine Statistik natürlich auch aufwerten. Wo weniger Leute fahren, sterben automatisch auch weniger Leute, das leuchtet wohl ein.

Link to post
Share on other sites
Das eine Überschreitung  der  HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 90 km/h  technisch möglich war, läßt wohl vermuten, dass hier nicht das Verhalten des Verkehrsteilnehmers falsch war, sondern die Geschw. Begrenzung.

und dann redest du von sachlichkeit?

technisch kann man auch nachts mit 120 in unserer fußgängerzone fahren.

Edited by indy
Link to post
Share on other sites

Ach, was mir zu der Tabelle oben noch einfällt: Wer wegen 60 km/h zu schnell 10 Tage in den Knast wandert, was müsste, wollte man den gleichen Maßstab auf andere Vergehen übertragen, wohl mit demjenigen passieren, der einen Ladendiebstahl begangen hat oder noch schlimmer - einen Mord? 10 Jahre Einzelzelle bzw. teeren, federn, foltern und anschließend vierteilen? :)

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für die Antworten!

Ich frage mich nun, was passiert denn eigentlich wenn ich in der Schweiz zu beispielsweise 30 Tagen Haft verurteilt werde? Es ist dann doch schon eine Strafsache, für die ja Auslieferungsabkommen mit Deutschland bestehen, oder?

Link to post
Share on other sites

@ Fahrer

 

Du brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen, wenn du nicht vorhast in den nächsten Jahren in die Schweiz zu reisen.

Es kann kein Bußgeld, Führerscheinentzug Haft usw gegen dich verhängt werden.

 

Kritisch wird es, wenn du wieder in die Schweiz einreisen möchtest.

 

Deshalb solltest du vermeiden, das ein BG Bescheid aus der Schweiz gegen dich rechtskräftig wird!

 

Also sag den :) , dass du das öfters Fahrzeug an einen Mitarbeiter oder besser einen Verwandten (Zeugnisverweigersrecht) verleist und das du dich nicht mehr erinneren kannst, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

 

Vermeide direkten Kontakt mit den ;):D , Sag das lieber telefonisch. Solange sie dich nicht mit deinem Foto konfrontieren, kannst du dich ja auch beliebig irren.

 

Wenn der Bescheid rechtskräftig wird, solltest du die Schweiz einige Jahre meiden. unterschätze nicht die Grenzkontrollen

 

Wünsch dir viel Erfolg beim Irren und Abstreiten

 

Gruß Ilcko

Link to post
Share on other sites

Ilcko

findet ihr diese Beiträge hier wirklich so passend?
Findest du es so passend dass jemand mit +90 km/h in einer 50km/h unterwegs ist? wenn ja :)
Das eine Überschreitung der HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 90 km/h technisch möglich war

Ich bezweifle nicht die technische seite,sondern die ausbildung,und das verantwortungsgefuehl dess Fahrers, 90 ueber dem limit ist eben nicht normal, egal wie und was die strassenverhaeltnisse sind

 

Fahrer

wenn ich in der Schweiz zu beispielsweise 30 Tagen Haft verurteilt werde?

Hoffe nicht ,aber es wuerde wirklich nichts schaden, moeglicherweisse ueberdenkst du dann in den 30 tagen, dass man nachts, im Ausland und in einer 50 zone nicht mit 120/140km/h faehrt ;) noch dazu wenn man fremd in dieser gegend ist! Warst du dir sicher dass auf dieser Strasse keine einmuendung war?

Link to post
Share on other sites
Ilcko
findet ihr diese Beiträge hier wirklich so passend?

 

Findest du es so passend dass jemand mit +90 km/h in einer 50km/h unterwegs ist? wenn ja :nolimit:

Das eine Überschreitung der HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 90 km/h technisch möglich war
Ich bezweifle nicht die technische seite,sondern die ausbildung,und das verantwortungsgefuehl dess Fahrers, 90 ueber dem limit ist eben nicht normal, egal wie und was die strassenverhaeltnisse sind

 

Fahrer

wenn ich in der Schweiz zu beispielsweise 30 Tagen Haft verurteilt werde?

Hoffe nicht ,aber es wuerde wirklich nichts schaden, moeglicherweisse ueberdenkst du dann in den 30 tagen, dass man nachts, im Ausland und in einer 50 zone nicht mit 120/140km/h faehrt :blink: noch dazu wenn man fremd in dieser gegend ist! Warst du dir sicher dass auf dieser Strasse keine einmuendung war?

@ Billy Joe

 

deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen.

Rasen und zu schnelles Fahren ist kein Kavalliersdelikt mehr.

 

In dieser Angelegenheit, werden in Zukunft andere Seiten aufgezogen.

 

http://www.pmd.bs.ch/pmdmedien_index/archi...il_2002-678.htm

 

Dies gillt zwar nicht für ausländische Fahrer, aber daran wird gearbeitet.

 

P. S. diese Handlung der Justiz ist absolut richtig, denn mit 120-140 in einer 50er Zone zu fahren ist ......

Link to post
Share on other sites

Soso, die Schweizer berechnen also bis zu 35% des Nettoeinkommens wenn man sich erwischen lässt. Das klingt zunächst viel, aber betrachtet man dagegen den Steuersatz einiger kleiner Kantone ist das immer noch ein Schnäppchen. Ich meine, in Deutschland wird man bis zu 70% seines Nettoeinkommens bereits los, ohne je zu schnell gefahren zu sein :nolimit:

Link to post
Share on other sites
Das Problem ist, ich bin mit ca 140 (kann auch 120 sein) in einer schweizer Stadt geblitzt worden, wo eigentlich 50 erlaubt war.

 

Sei froh, dass Dich keiner direkt angehalten hat, dann wäre das mit sofortiger, standesrechtlicher Erschießung geahndet worden ... ;)

Nein, aber dies wäre passiert http://www.bl.ch/docs/uebrige/mit_pol/2004a/393.htm

 

Darum fährt weiterhin so schnell :angry:

 

Meine Firma ist im Aufbau. Übrigens ein sehr einträgliches Geschäft ;)

Wenn dies auch in der EU umgesetzt wird (so ca. 2006), kann ich meine Firma mit Niederlassungen im Ausland erweitern.

 

Also weiterhin gute Fahrt und danke an alle ;)

 

Gruss

rzst

Link to post
Share on other sites

Aus dem Artikel:

 

Diese betrug 150 km/h statt der signalisierten 80 km/h.

 

Boah, wahnsinnige, unglaubliche, todesstrafenwürdige, unfassbare ....ähm naja.... 70 km/h zu schnell ... :angry:

 

Manchmal fragt man sich wirklich, ob dem ein oder anderen Eidgenossen die Höhenluft nicht so ganz bekommen ist ... ;)

Link to post
Share on other sites
denn mit 120-140 in einer 50er Zone zu fahren ist ......

... ebenso unpassend wie :angry: auf einer Autobahn, außerhalb von Baustellen. Bevor wir uns über Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit ereifern sollten wir erst mal dafür sorgen, daß die Tempolimiten "richtig" und nicht zu niedrig festgelegt werden.

 

Gibt es eigentlich eine Rubrik im Guinness Buch der Rekorde, in die @Fahrer aufgenommen wird? Und wie viele Schweizer sind nach seiner Fahrt (und dann auch noch ins Ausland entkommen!) vor Wut geplatzt bzw. einem Schlaganfall erlegen? ;););)

Link to post
Share on other sites
denn mit 120-140 in einer 50er Zone zu fahren ist ......

... ebenso unpassend wie :angry: auf einer Autobahn, außerhalb von Baustellen. Bevor wir uns über Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit ereifern sollten wir erst mal dafür sorgen, daß die Tempolimiten "richtig" und nicht zu niedrig festgelegt werden.

 

Gibt es eigentlich eine Rubrik im Guinness Buch der Rekorde, in die @Fahrer aufgenommen wird? Und wie viele Schweizer sind nach seiner Fahrt (und dann auch noch ins Ausland entkommen!) vor Wut geplatzt bzw. einem Schlaganfall erlegen? ;););)

 

Wer entscheidet, was zu niedrig oder angemessen ist, ist unwichtig.

Wichtig für euch ist, dass die Bussen im Bereiche ab 16 mehr innerorts, ab 21 mehr ausserorts und ab 26 mehr auf Autobahnen ab 1. 1. 2005 massiv angehoben werden.

 

emhazett

entschuldigung, aber angesichts des oben genannten strafenkatalogs kann man dazu nur sagen, dass den schweizerischen behörden augenscheinlich der allerwerteste offen steht!

 

ich freue mich auf jeden ausländischen Fahrer, dem der allerwerteste offen steht ;)

Link to post
Share on other sites

Entwickeln wir doch mal die Schweizer Idee fort...

 

Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h auf Autobahnen wird ab sofort das gesamte Jahreseinkommen eingezogen, das Tatfahrzeug, potentielle Tatfahrzeuge sowie sämtlicher Grundbesitz beschlagnahmt und versteigert und der vormals gutbürgerliche Delinquent muss im Gefängnis Tüten kleben um die Geldstrafe bis zur Haftentlassung abzuarbeiten, sonst wird die Haft verlängert und zwar um eine Woche pro geschuldetem Franken...

 

Die inzwischen verarmte Sippschaft wird gleich mit eingebuchtet damit die nicht Sozialhilfe schmarotzen!

 

Das wäre doch mal eine Strafe um selbstständige und eigenverantwortliche Verkehrsteilnehmer endgültig und nachhaltig zu widerstandslosen Lemmingen zu erziehen. Mit der Bestrafung verhindert man immerhin, dass ein potentieller Mörder, der ein Schild übersehen oder sich um ein paar km/h verschätzt hat, jemals wieder die wirtschaftlichen Mittel zur Teilnahme am Straßenverkehr zurückfindet.

 

So läuft das mit der Vision zero...

Link to post
Share on other sites
Entwickeln wir doch mal die Schweizer Idee fort...
dachte immer dass ihr in Deutschland wohnt, so was kuemmern euch die gesetze in der Schweiz, haltet euch daran,dann geht es euch nicht an den Geldbeutel, moechte mal hoeren wenn ich sagen wollte dass man in Deutschland bescheuert ist, dass man nicht Rechts ueberholen darf,an jedem Rotlicht muss man warten um Rechts abzubiegen, wenn man mal etwas naeher an den Vorderman faehrt gibt es Strafe, bauliche veraenderungen am Fahrzeug benoetigt die blessing vom Staat, hat jemand ein winziges blaues licht am Fahrzeug wird gemeutert, es sind eben gesetze die im Ausland gueltig sind, muesst ihr ewig ueber andere Laender ihre gesetze meutern? ;)

 

Erstellt am 05.11.2004, 16:35

--------------------------------------------------------------------------------

entschuldigung, aber angesichts des oben genannten strafenkatalogs kann man dazu nur sagen, dass den schweizerischen behörden augenscheinlich der allerwerteste offen steht!

Wenn ich in Germany Fahre,halte ich mich auch an euere gesetze obwohl ich etliche fuer ueberholt,und outdated finde,aber es sind euere Gesetze.

Link to post
Share on other sites
Entwickeln wir doch mal die Schweizer Idee fort...

 

Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h auf Autobahnen wird ab sofort das gesamte Jahreseinkommen eingezogen, das Tatfahrzeug, potentielle Tatfahrzeuge sowie sämtlicher Grundbesitz beschlagnahmt und versteigert und der vormals gutbürgerliche Delinquent muss im Gefängnis Tüten kleben um die Geldstrafe bis zur Haftentlassung abzuarbeiten, sonst wird die Haft verlängert und zwar um eine Woche pro geschuldetem Franken...

 

Die inzwischen verarmte Sippschaft wird gleich mit eingebuchtet damit die nicht Sozialhilfe schmarotzen!

 

Das wäre doch mal eine Strafe um selbstständige und eigenverantwortliche Verkehrsteilnehmer endgültig und nachhaltig zu widerstandslosen Lemmingen zu erziehen. Mit der Bestrafung verhindert man immerhin, dass ein potentieller Mörder, der ein Schild übersehen oder sich um ein paar km/h verschätzt hat, jemals wieder die wirtschaftlichen Mittel zur Teilnahme am Straßenverkehr zurückfindet.

 

So läuft das mit der Vision zero...

 

@NetGhost

 

Erzähle uns doch ein wenig von deinem Unfall ;)

Link to post
Share on other sites
Entwickeln wir doch mal die Schweizer Idee fort...

dachte immer dass ihr in Deutschland wohnt, so was kuemmern euch die gesetze in der Schweiz, haltet euch daran,dann geht es euch nicht an den Geldbeutel, moechte mal hoeren wenn ich sagen wollte dass man in Deutschland bescheuert ist, dass man nicht Rechts ueberholen darf,an jedem Rotlicht muss man warten um Rechts abzubiegen, wenn man mal etwas naeher an den Vorderman faehrt gibt es Strafe, bauliche veraenderungen am Fahrzeug benoetigt die blessing vom Staat, hat jemand ein winziges blaues licht am Fahrzeug wird gemeutert, es sind eben gesetze die im Ausland gueltig sind, muesst ihr ewig ueber andere Laender ihre gesetze meutern? ;)

 

@Billy Joe

auch ich kann nur den :angry: wenn ich die Berichte einiger User lese.

 

 

@m3_

Branche?

ich stelle die Idee meiner Firma sicher nicht ins Internet.

Aber wenn du meine Beiträge richtig gelesen hast, kommst du eventuell drauf.

 

P. S. Die Branche ist neu

Link to post
Share on other sites

Natürlich sollte man sich als Besucher bei den Nachbarn an die im Land gültigen Spielregeln halten. Aber wenn die Rechtslage die Möglichkeit zuläßt, daß man nicht als Fahrer idendifiziert wird und folglich auch nicht bestraft werden kann, dann sehe ich dies als durchaus legitim.

 

Und der Threaderöffner soll sich nicht von ein paar Oberlehrern und Dummschwätzern verunsichern lassen, welche die Tat gleich pauschal verurteilen, ohne die Straße, die Verkehrsdichte usw. zu kennen.

 

Der Bussenkatalog ist natürlich an schweizer Einkommensverhältnisse angepasst und für Schweizer selbst gar nicht so dramatisch. In gewisser Hinsicht ist er sogar gerechter als der Deutsche, da bei hohen Übertretungen die Bussen einkommenabhängig sind. Auch kurze Freiheitsstrafen sind gerechter als Fahrverbote, Geldstrafen und Nachschulungen.

Dann würde es Topmanager wie Ackermann genau so treffen, wie den Studenten, der zur Uni rast.

 

Nur im Umgang mit Ausländern ist man den Schweizer, sofern sie einen Anhalten ausgeliefert wie irgendwelchen korrupten Schweinebulllenn in einer Bananenrepuplik.

 

Das alte Auto (ein Fiat 127 BJ 1978) lief anschließend noch 3 Wochen mit alten Reifen, dann wurde mein Bruder in der Schweiz geblitzt und sofort angehalten. Da er den geforderten Betrag nicht sofort aufbringen konnte, mußte er das Auto als Sicherheitsleistung stehen lassen.

 

Die schweizer Cops ließen sich da nicht auf eine Diskussion ein. Mal schnell ein Auto für 20 km/h zu viel.

So nun aber das Beste. Der Fiat hätte eh keine Tüvplakette mehr bekommen und der Marktwert war schon 0

So waren die Entsorgungskosten gespart.--- Dachten wir. Jedenfalls ließen es die Schweizer nicht zu, das der Bruder die Kennzeichen abschraubt und es war ein ganz schönes Hin und her wir wir das Fahrzeug abmelden konnten Der Halter (Vater) ist damals fast ausgerastet, als schließlich die Schweizer mit der Zwangsversteigerung zur Deckung des Bußgeldes und der Stellplatz- und Abschleppkosten drohten.

 

An die haben wir jedoch nie was bezahlt und die Sache ist irgendwann im Sand verlaufen.

 

Im Nachhinein kann man über die Sache Lachen, weil die Versteigerung sicher nichts gebracht hatte, außer Aufwand.

 

Und genau deshalb wünsche ich Fahrer viel Glück damit, nicht als Täter erkannt zu werden, damit er wieder ohne Probleme unsere, ansonsten sehr geschätzen, südlichen Nachbarn besuchen kann.

 

Denn die schweizer Schweinebullllenn würden das nicht nur eine wertlose Studi-karre festsetzen sondern auch einen Neuwagen, wenn der Täter nicht genügend Bargeld dabei hat.

Link to post
Share on other sites
Und der Threaderöffner soll sich nicht von ein paar Oberlehrern und Dummschwätzern verunsichern lassen, welche die Tat gleich pauschal verurteilen, ohne die Straße, die Verkehrsdichte usw. zu kennen.

stimmt. das sollte man nicht tun.

man sollte dann aber genauso eben NICHT pauschal unterstellen, die überschreitung wäre gefahrlos möglich gewesen... wenn man die örtlichkeit etc nicht kennt.

Link to post
Share on other sites
Nur im Umgang mit Ausländern ist man den Schweizer, sofern sie einen Anhalten ausgeliefert

Da eben manche Auslaender denken,dass man ihnen ja nichts anhaben kann da Deutschland ja ein anderes gesetz hat welches praktisch einen Freibrief fuer einen geschickten Autofahrer darstellt, lassen sie eben das Fahrzeug laufen,da sie wissen "Mich Koennen die mal" Bin selbst ein gutes Beispiel dafuer" Canadischen Schein, Deutsche nummer am Auto, und wie ihr wisst, dauert es ja einige zeit bis Brief kommt,und bis dann bin ich ja wieder in Canada. :angry: Wured mir aber nie erlauben mit 140km/h in einer 50 zone zu fahren. Soetwas nenne ich krank,egal wie die Strasse ausgelegt ist.

Meine anschaung ist eben, wenn als gast bei jemand ,sollte man sich auch dem Hausherren seinen sitten entsprechend benehmen, verlangt ihr sicher auch von eueren Gaesten, und das gleiche gilt auch fuers Autofahren,man sollte dem ausland nicht die gelegenheit geben zu sagen " seht nur die Deutschen ,kein Benehmen" ;)

Wenn ich mal die Sau rauslassen moechte,dann zuhause, Meine ansicht!

Link to post
Share on other sites
moechte mal hoeren wenn ich sagen wollte dass man in Deutschland bescheuert ist, dass man nicht Rechts ueberholen darf,an jedem Rotlicht muss man warten um Rechts abzubiegen, wenn man mal etwas naeher an den Vorderman faehrt gibt es Strafe, bauliche veraenderungen am Fahrzeug benoetigt  die blessing vom Staat, hat jemand ein winziges blaues licht am Fahrzeug wird gemeutert

Na und? Was Du da aufzählst finden auch viele Deutsche bescheuert. Von mir bekämst Du dazu nur Zustimmung.

 

Wenn einem die Gesetze in einem anderen Land nicht gefallen sollte man einfach nicht in dieses Land fahren. Wer das allerdings nicht vermeiden kann ist dumm dran.

 

@rzst

Meine Bemerkung über ;) auf der Autobahn und "zu niedrige" Tempolimiten bezog sich ausschließlich auf deutsche Verkehrsbedingungen. Von der Schweiz kenne ich nur die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, und die zu kommentieren war nicht meine Absicht. Sorry!

Link to post
Share on other sites

Wie dem auch sei.

 

Einige Gedankenstützen für euch:

 

Kann man mit der heutigen Technik Fotos direkt an eine andere Stelle übertragen?

Was macht ihr, wenn die Polizei euch (irgendwo in der Schweiz) nicht mehr weiterfahren lässt?

Was, wenn der Zoll euch nicht ausreisen lässt?

Wie steht ihr da, wenn Ferienzeit ist, und ihr die Ferienzeit (oder mehr) im Gefängnis absitzen müsst?

etc.

 

Es sind hier keine Oberlehre am Werk, sondern Leute, welche an eure Vernunft apellieren.

Da dies aber offenbar Wasser in den Rhein getragen ist, freuen mich solche uneinsichtigen Leute ganz besonders.

Ist wirklich gut für meine Firma ;)

Link to post
Share on other sites

Allmählich wird's lustig.

 

Kann man mit der heutigen Technik Fotos direkt an eine andere Stelle übertragen?
Schon mal was von FAX gehört?

 

Was macht ihr, wenn die Polizei euch (irgendwo in der Schweiz) nicht mehr weiterfahren lässt?
Dann fress ich einen Käse. :blink::geil::(

 

Was, wenn der Zoll euch nicht ausreisen lässt?
Na schön. Bleib ich eben in Deutschland. Oder ich fahr über die A8 nach Luxemburg. Da gibt's an der Grenze kein Zollamt mehr.

 

Wie steht ihr da, wenn Ferienzeit ist, und ihr die Ferienzeit (oder mehr) im Gefängnis absitzen müsst?
Gar nicht, denn dann sitze ich ja.

Inzwischen sind deine Fragen ins absurde abgeglitten. Es ist möglich, aber nicht wahrscheinlich, daß berufliche Zwänge mich einmal veranlassen, in die Schweiz zu reisen. Aber das geschieht natürlich nicht in der Ferienzeit. Wie käme ich denn darauf, meine kostbare Freizeit in einem Radarfallenland wie der Schweiz zu verbringen?!

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
entschuldigung, aber angesichts des oben genannten strafenkatalogs kann man dazu nur sagen, dass den schweizerischen behörden augenscheinlich der allerwerteste offen steht!

schau dich mal um, wie in der schweiz gefahren wird. da zeigt der offene allerwerteste wirkung.

 

sei lieber froh, dass in D eine andere philosophie herrscht.

 

idefiix

Link to post
Share on other sites
Natürlich sollte man sich als Besucher bei den Nachbarn an die im Land gültigen Spielregeln halten. Aber wenn die Rechtslage die Möglichkeit zuläßt, daß man nicht als Fahrer idendifiziert wird und folglich auch nicht bestraft werden kann, dann sehe ich dies als durchaus legitim.

sorry, aber wegen menschen wie dir geht unser land zu grunden. motto: alles ist erlaubt, solange man nicht erwischt wird. dieses verhalten provoziert geradezu einen überwachungsstaat.

 

idefiix

Link to post
Share on other sites
Nur im Umgang mit Ausländern ist man den Schweizer, sofern sie einen Anhalten ausgeliefert

Da eben manche Auslaender denken,dass man ihnen ja nichts anhaben kann da Deutschland ja ein anderes gesetz hat welches praktisch einen Freibrief fuer einen geschickten Autofahrer darstellt, lassen sie eben das Fahrzeug laufen,da sie wissen "Mich Koennen die mal" Bin selbst ein gutes Beispiel dafuer" Canadischen Schein, Deutsche nummer am Auto, und wie ihr wisst, dauert es ja einige zeit bis Brief kommt,und bis dann bin ich ja wieder in Canada. :cop01: Wured mir aber nie erlauben mit 140km/h in einer 50 zone zu fahren. Soetwas nenne ich krank,egal wie die Strasse ausgelegt ist.

Meine anschaung ist eben, wenn als gast bei jemand ,sollte man sich auch dem Hausherren seinen sitten entsprechend benehmen, verlangt ihr sicher auch von eueren Gaesten, und das gleiche gilt auch fuers Autofahren,man sollte dem ausland nicht die gelegenheit geben zu sagen " seht nur die Deutschen ,kein Benehmen" :rolleyes:

Wenn ich mal die Sau rauslassen moechte,dann zuhause, Meine ansicht!

interessant mit deinem canadischen schein.

 

soweit mir bekannt, ist es z.B. verboten, mit einem schweizer FS in deutschland ein auto mit deutschem nummernschild zu fahren. wie hast du das denn gedreht?

 

idefiix

Link to post
Share on other sites
Nur im Umgang mit Ausländern ist man den Schweizer, sofern sie einen Anhalten ausgeliefert

Da eben manche Auslaender denken,dass man ihnen ja nichts anhaben kann da Deutschland ja ein anderes gesetz hat welches praktisch einen Freibrief fuer einen geschickten Autofahrer darstellt, lassen sie eben das Fahrzeug laufen,da sie wissen "Mich Koennen die mal" Bin selbst ein gutes Beispiel dafuer" Canadischen Schein, Deutsche nummer am Auto, und wie ihr wisst, dauert es ja einige zeit bis Brief kommt,und bis dann bin ich ja wieder in Canada. :cop01: Wured mir aber nie erlauben mit 140km/h in einer 50 zone zu fahren. Soetwas nenne ich krank,egal wie die Strasse ausgelegt ist.

Meine anschaung ist eben, wenn als gast bei jemand ,sollte man sich auch dem Hausherren seinen sitten entsprechend benehmen, verlangt ihr sicher auch von eueren Gaesten, und das gleiche gilt auch fuers Autofahren,man sollte dem ausland nicht die gelegenheit geben zu sagen " seht nur die Deutschen ,kein Benehmen" :rolleyes:

Wenn ich mal die Sau rauslassen moechte,dann zuhause, Meine ansicht!

interessant mit deinem canadischen schein.

 

soweit mir bekannt, ist es z.B. verboten, mit einem schweizer FS in deutschland ein auto mit deutschem nummernschild zu fahren. wie hast du das denn gedreht?

 

idefiix

Dann informiere dich besser nochmal, es ist nämlich nicht verboten.

Link to post
Share on other sites

idefiiix

interessant mit deinem canadischen schein.

 

soweit mir bekannt, ist es z.B. verboten, mit einem schweizer FS in deutschland ein auto mit deutschem nummernschild zu fahren. wie hast du das denn gedreht?

Habe mir von einem Autoverleih gegen bezahlung ein Fahrzeug gemietet! :B):

Man kann als Urlauber/ Geschaeftsman jederzeit in Deutschland fuer befristete zeit mit einem auslaendischgen Fuehrerschein fahren,ebenso kannst Du als Bundesbuerger in Canada mit deinem Deutschen Fuehrerschein Auto fahren!

Internationaler Schein nicht benoetigt! kannst dir das Geld sparen!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...