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Hans Wurst

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  1. Hey, das Schild von Lichterloh gefällt mir. Wir brauchen mehr davon - überall, besonders an Stellen, an denen gar nicht geblitzt wird
  2. Hans Wurst

    Spanien

    Danke für die schönen Bilder. @ dagegen: Das ist so nicht korrekt. Ich unterstelle, daß es sich um einen "Standardkreisel" handelt. Ebenso wie in Deutschland muß hier beim Wechsel eines Fahrstreifens innerhalb des Kreisels (also auch beim Ausfahren) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein. Einfach Rausfahren iss nicht - auch wenn es von vielen Spaniern so praktiziert wird. Quelle: Spanische Fahrschule
  3. 1. Frag ich mich sowieso, warum hier geschlossen werden soll. Hab ihr Angst, daß jemand mir beipflichten könnte? 2. Ich habe damals zugegeben, daß es konsequent wäre meine Mutter anzuzeigen. Aber es ist nun mal ein himmelweiter Unterschied, ob man von einem Fremden angezeigt wird, oder vom eigenen Sohn. Das würde einen enormen Vertrauensbruch darstellen und ich möchte es nicht zu verantworten haben, wenn sich meine Mutter deswegen was antun würde. 3. War ich noch nie dabei, wenn meine Mutter sich nach vermutlich übermäßigem Alkkonsum (wie soll ich das herausbekommen?) an Steuer gesetzt hat
  4. Hier und hier klicken zum Nachlesen der kompletten Geschichte von meiner Mutter. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden und sich überlegen, wie er in solch einer Situation handeln würde. Schade, daß HarryB auch mit den Schafen blökt, ohne vorher die Fakten gewürdigt zu haben.
  5. Doch, ich wollte am Anfang nur eine Antwort auf meine Frage - wie so viele hier. Nach diversen persönlichen Angriffen habe ich dann halt auch mal darauf geantwortet. Ansonsten gibt es hier auch einige Leute mit denen man vernünftig reden kann und die für Sachargumente offen sind.
  6. Immer Seitenabstand halten. So kann man vermeiden, von sich öffnenden Autotüren getroffen zu werden und zu knapp überholt zu werden. Fährt man weiter innen auf der Straße, muß das Kfz hinter einem mit dem Überholen warten, bis kein Gegenverkehr mehr kommt und wird danach erfahrungsgemäß den Gegenfahrstreifen zum Überholen nutzen. Der vorgeschriebene Abstand von ca. 1,5m kann dann eingehalten werden. Ca. 1 Meter zum Straßenrand ist empfehlenswert und wurde auch von Gerichten abgesegnet. Bei zu wenig Seitenabstand kann der Radfahrer Teilschuld bei Unfällen mit Fußgängern oder Autotüren bekom
  7. Da beißt sich die Katze doch irgendwie in den Schwanz. Nachdem was ich hier immer zu hören bekomme, ist es doch schon ziemlich gefährlich andere Leute anzuzeigen, da man stets damit rechnen muss, auf die Fresse zu bekommen. Schließlich erscheint häufig mein richtiger Name auf der Anzeige. Hier gab es schon ellenlange Threads, worin bestimmt keine mutigen Maßnahmen gegen unliebsame Befürworter von Ordnungsmaßnahmen erörtert wurden. Ich gebe dennoch hin und wieder Hinweise an die Polizei und soll nun feige sein? Da passt doch irgendwas nicht. Übrigens weise ich Fahrzeugführer auch bei weni
  8. Genau, PS - das ist Deine Art seit einiger Zeit: Schön mit Halbwahrheiten Stimmung machen, obwohl Du es besser weißt. Und immer wieder dieses Todschlagargument herausholen, sonst müsste man sich ja mit der vor mir vorgetragenen Thematik auseinandersetzen. Von einem Moderator sollte man eigentlich etwas mehr Fairness erwarten können.
  9. Ach so, na gut, dann schaffen wir doch alle Gesetze ab, die die freie Entfaltung im Straßenverkehr reglementieren. Dann gibts eben keinen TÜV mehr, keine Kontrolle von defekten Bremsen, kaputter Beleuchtung oder sonst was. Warum auch - braucht doch keiner. Sollte es mal so weit kommen, wird man nur noch mit einem Panzer eine Überlebenschance auf unseren Straßen haben. Interessant finde ich, daß bisher keiner sachlich auf meine Argumente eingegangen ist. Nichts als persönliche Angriffe. Aber ehrlich gesagt habe ich hier auch nichts anderes erwartet.
  10. Ergänzung: Im vorliegenden Fall war gar kein Scheinwerferglas mehr vorhanden. Den Fahrer habe ich nie gesehen. Aber selbst wenn ich ihn gesehen hätte, kann ich mir kaum vorstellen, daß er sich einsichtig gezeigt hätte. Wer etwa ein halbes Jahr lang ohne Scheinwerferglas rumfährt, handelt vorsätzlich und hat eine Strafe verdient.
  11. Erstmal Glückwunsch zum hervorragenden Rechercheergebnis! Habs Euch allerdings auch nicht allzu schwer gemacht. Jedoch muß ich sagen, daß es doch recht paradox ist, wie hier in diesem Forum mit Fragen bezüglich Rechtsangelegenheiten im Straßenverkehr umgegangen wird. Wer aktiv gegen die Sicherheit im Straßenverkehr tätig geworden ist (massive Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Drängeln, etc.) bekommt sofort Hilfe, wie er die (verdiente) Strafe umgehen kann. Setzt sich jemand wie ich für die Sicherheit auf unseren Straßen ein, wird de facto die Hilfe verweigert. Die Folge ist,
  12. Mal angenommen jemand hat einen defekten Schweinwerfer an meinem Auto, dessen Halter ich bin, bei der Polizei angezeigt. Dieser Schweinwerfer wäre nachweislich schon länger als 3 Monate defekt. Mit was müsste ich als Halter rechnen? Mit was müsste ein Fahrer des Fahrzeuges rechnen, wenn er ermittelt würde?
  13. Für alle, die solche Ideen nicht unterstützen und keine Anarchie auf unseren Straßen wollen, empfehle ich das temporäre Aufstellen von falschen Warnungen als Gegenmaßnahme. Die Ideen fürs Design finde ich übrigens sehr gut und werde diese demnächst aufgreifen. Wenn mir langweilig ist rufe ich auch gerne mal die kostenlosen Blitzerhotlines an, um Falschmeldungen zu lancieren. 1 X Handy 1 X mit Rufnummer 1 X ohne Rufnummernanzeige oder Telefonzelle in der Nähe ist auch nicht verkehrt. Zack - schon kommt die Meldung ins Radio.
  14. Ganz unrecht hat Kaimann wahrscheinlich nicht: Hab hierzu was im Netz gefunden: aber auch: Generell sollte man es sich nicht so einfach machen und sich blind auf das korrekte Verkehrsverhalten wohlerzogener Kinder verlassen. Wie im Artikel zu lesen ist, kann auch die Krankheit Hyperaktivität zu Fehlverhalten führen. Außerdem sind die möglichen Folgen eines Unfalles für Kinder um einiges schlimmer, als vermeindlicher Zeitverlust der Autfahrer. Ansonsten würde ich gerne noch darauf hinweisen, daß es hier um einen Verkehrsberuhigten Bereich ging, wo Autofahrer ohnehin nur Gäste sind und
  15. Werden durch den ausgerufenen Notstand nicht einige Gesetze ausser Kraft gesetzt? Zumindest könnte man sich auf "Rechtfertigenden Notstand" berufen und das Zeug trotzdem reinlassen. Außerdem: Wer hat das Zeug denn bestellt?
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