Zarzal 89 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Weil ich einen anderen Thread nicht Highjacken will fang ich noch mal neu an. Es geht um das Verfallsdatum auf einem KFZ Verbandskasten im Privat PKW in Deutschland. Bei der letzten TÜV abnahm machte mich der Prüfer auf das Datum aufmerksam (1998) und das der Kasten somit seit 6 Jahren reif ist. Angeblich kosted das was bei ner Kontrolle. Wo ist da die Bestimmung dazu oder ist das nen Gerücht? Mein Kasten ist eingeschweißt und ich seh nicht ein, den wegzuwerfen. OK, Pflaster könnten nicht mehr kleben, aber dafür habe ich den Kasten nicht. Der Rest sind steril verpackte Verbände etc, die einem im Notfall mehr helfen als nen Pflaster. (hab immer eines in der Brieftasche). Medikamente sind nicht drin und die Schere wird dadrin nicht verrosten. Goldfolie habe ich extra dabei weil die nicht im Kasten ist. Wer weiss genaueres? Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Ich hab vor der TÜV Prüfung einfach das Verfalldatum entfernt, hat den Graukittel nicht interessiert Keine Ahnung was die Zimthosen bei ner Kontrolle sagen... Prickelpitt Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Na ihr dollen Helden ... will euch mal sehen, wie ihr guckt, wenn ihr blutig im Straßengraben liegt und jemand wickelt euch so ne leckere, ranzige, 20 Jahre alte Binde um den Arm ... Und das wegen riiieeessigen 15 Euro oder so ... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 ich bin der meinung mal gelesen oder gehört zu haben, dass das haltbarkeitsdatum des kastens in privat kfz nichts zu bedeuten hat, will mich da aber nicht festlegen... Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Na ihr dollen Helden ... will euch mal sehen, wie ihr guckt, wenn ihr blutig im Straßengraben liegt und jemand wickelt euch so ne leckere, ranzige, 20 Jahre alte Binde um den Arm ... Es hat ja keiner gesagt, daß die Verbandsmittel wiederverwendet werden sollen. Wenn die Profis ankommen, wird jeder provisorische Verband sowieso entfernt und dann die richtige Wundbehandlung oder zumindest Desinfizierung gemacht. Und im Krankenhaus dann gleich noch einmal.Der Verbandskasten ist für die Nothilfe und da reicht auch ein alter. Es geht primär darum, die Blutung zu stoppen! Angeblich kosted das was bei ner Kontrolle. Wo ist da die Bestimmung dazu oder ist das nen Gerücht?Wurde kürzlich in copzone diskutiert: Sachverhalt nicht 100% klar, einige Polizisten würden "sicherheitshalber" eine Anzeige schreiben und dann einfach den Richter entscheiden lassen, andere nicht (da die einschlägigen Gesetze sich nicht an Privatpersonen richten). Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Meinen Verbandskasten habe ich 1985 von Papi zum bestandenen Führerschein bekommen. Er liegt immer noch (zum Glück unbenutzt). Da er nicht rostet hat er schon einige Autos überlebt und liegt immer noch bei mir im Kofferraum rum. Sehe nicht ein, warum ich ihn wegwerfen sollte. Ach ja die Aidshanschuhe, die irgenwann mal Pflicht wurden, die Warnweste für Italien und ähnlicher vorgeschriebener Müll liegen ebenfalls in der Tüte, in welcher der Verbandskasten ist. Kontrolliert wurde das bei mir noch nie Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted October 27, 2004 Author Report Share Posted October 27, 2004 will euch mal sehen, wie ihr guckt, wenn ihr blutig im Straßengraben liegt und jemand wickelt euch so ne leckere, ranzige, 20 Jahre alte Binde um den Arm Ich schrieb bereits in der Einleitung, das der Kasten original verschlossen ist. Der Inhalt dürfte auch nach 20 Jahren (meiner ist ja erst gut 10 Jahre alt) noch mehr als brauchbar sein. Selbstverständlich sollte man benutzte Kästen ergänzen oder austauschen. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Es muss ja noch nichtmal der bekannte Verbandskasten sein. StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen * (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen (genannt wird in Absatz 1: Kraftomnibusse) ........ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge undBeschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffensein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- undSchmierstoffen ausreichend schützt. (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführtwerden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zurErste-Hilfe-Leistung erfüllt.* Absatz 3 gekürzt Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164: * 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm * 8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm * 3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M * 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G * 2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm * 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm * 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm * 2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 * 3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 * 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D * 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm * 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 * 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 * 1 Erste-Hilfe-Broschüre Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 naja so n teil kostet im angebot noch keine zehn euro - daran solls doch nicht scheitern, oder? einfach die reifen n bissl fester aufpumpen und von dem gesparten geld nen neuen kaufen. ich nehme an, dass die binden nicht mehr so elastisch sind wie am anfang und bei einem druckverband evtl. reißen könnten - wäre blöd dann.vielleicht kann jemand was dazu sagen, der sich mit verbandsmaterial auskennt - ich hab keine ahnung Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 vielleicht kann jemand was dazu sagen, der sich mit verbandsmaterial auskennt - ich hab keine ahnung "Und wenns auch auf die Erde fiel - es war und ist und bleibt steril" (mein Großvater, von wem er es hatte, weiß ich nicht, aber er war vom Fach). Quote Link to post Share on other sites
pc-ad 0 Posted October 28, 2004 Report Share Posted October 28, 2004 @ Zarzal: Mein Kasten ist eingeschweißtIch schrieb bereits in der Einleitung, das der Kasten original verschlossen ist. Der Inhalt dürfte auch nach 20 Jahren (meiner ist ja erst gut 10 Jahre alt) noch mehr als brauchbar sein.Meiner ist auch seit 1998 abgelaufen. Original eingeschweißt. Ich seh nicht ein, den wegzuwerfen. Der Inhalt ist auch noch mal eingeschweißt und Medikamente mit verfallsdatum sind nicht drin Dein Hirn ist anscheinend auch eingeschweißt!Wie willst Du wissen, was in diesem Kästchen tatsächlich drin ist? Vielleicht lediglich fünf Überraschungseier? Depp! mfgpc-ad Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted October 28, 2004 Report Share Posted October 28, 2004 Nana ... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 hat man denn vor 1998 überraschungseier da reingepackt??? interessant..... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 @ Zarzal: Mein Kasten ist eingeschweißtIch schrieb bereits in der Einleitung, das der Kasten original verschlossen ist. Der Inhalt dürfte auch nach 20 Jahren (meiner ist ja erst gut 10 Jahre alt) noch mehr als brauchbar sein.Meiner ist auch seit 1998 abgelaufen. Original eingeschweißt. Ich seh nicht ein, den wegzuwerfen. Der Inhalt ist auch noch mal eingeschweißt und Medikamente mit verfallsdatum sind nicht drin Dein Hirn ist anscheinend auch eingeschweißt!Wie willst Du wissen, was in diesem Kästchen tatsächlich drin ist? Vielleicht lediglich fünf Überraschungseier? Depp! mfgpc-ad Wenn ich mich recht erinnere, ist auf einem Verbandskasten eine Inhaltsangabe aufgedruckt, oder? Insofern sollte schon drauf stehen, wenn da nur fuenf Ueberraschungseier enthalten sind..... Nana ... Dem moechte ich mich mal anschliessen, insbesondere was die im Zitat fett hervorgehobenen Punkte angeht, werter pc-ad.... Quote Link to post Share on other sites
Junker 0 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 Habe mal ein Urteil gelesen... da hatte einer geklagt, weil er ein Verwarngeld für einen abgelaufenen Verbandskasten bekommen hatte. Das Gericht gab dem Kläger recht, da kein Tatbestand den abgelaufenen Verbandskasten umfaßt. Es gibt zwar einen Tatbestand, der den nicht ordnungsgemäßen Verbandskasten bestraft, jedoch bezieht sich die besagte DIN-Norm lediglich auf die vollständigkeit des Verbandskasten und NICHT auf das Ablaufdatum!!!! SOMIT KANN KEINER FÜR EINEN ABGELAUFENEN VERBANDSKASTEN BESTRAFT WERDEN Ob sich die Rechtslage wieder geändert hat, weiß ich nicht. Kann das Urteil auf die schnelle aber nicht finden Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 Hier wurde trotz Zarzals Auslagerungsversuch das Thema schon geklärt. Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 Ich finde es - human gesagt - eine ziemliche Sauerei, dass man versucht, den VT auf der einen Seite durch teilweise scheinbar fast willkürliche Tempolimitiererei unter dem Deckmäntelchen der "Sicherheit" zurechtzugängeln, und aber auf der anderen Seite eine solche Gleichgültigkeit gegenüber wirklich wichtigen Maßnahmen betrieben wird. Der Verbandskasten ist da eher noch das kleinere Übel, viel mehr sollte man die Leute dazu anhalten, mehr Hilfe zu leisten und die Erste-Hilfe-Kurse sollten regelmäßig aufgefrischt werden (müssen, falls es nicht anders geht). DAS ist gelebte Vorsorge bezüglich weniger Verkehrstoten. Aber klar, kostet natürlich und wirft zunächst mal nix ab. Dass ich immer einen frischen Verbandskasten dabei habe und wenn ich einen Unfall als Erst- oder Zweiteintreffender sehe, bereitwillig anhalte und die verlorene Zeit dann erstmal keine Rolle mehr spielt, gehört für mich zur ersten Teilnehmerpflicht im Straßenverkehr. Quote Link to post Share on other sites
Tipo 0 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 Hmm, ich mach mir eher Gedanken, wie ich jemanden helgen kann. Denn mein Führerschein ist schon ein paar Jährchen alt und aus dem Erste Hilfe Kurs weiss ich so gut wie nix mehr. Die Grundlegenden Sachen, wie Wiederbelebung und Verbinden weiss ich noch, aber ab der ordentlichen Stabilen Seitenlagem Druckverband und Co haperts ein wenig. Was kostet nochmal ein Erste Hilfe Lehrgang und wie lange dauert so einer? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 29, 2004 Report Share Posted October 29, 2004 Schau mal hier.Hilft dir vielleicht auch erstmal weiter. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Hmm.... also bei der Bundeswehr war auch immer alles noch perfekt und steril auch wenn das Verbandpäckchen von 1969 war. Aber die Sterilität ist ja genauso verlogen wie die ganze Bundeswehr selbst. Fuck BW Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Fuck BW oh es spricht fremdländisch... Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted November 2, 2004 Report Share Posted November 2, 2004 Aber die Sterilität ist ja genauso verlogen wie die ganze Bundeswehr selbst. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 Jungs, was mach ich denn?Ich hab in beiden Autos einen aktuellen Verbanskasten.Sogar Warndreieck Aber ich kann doch garkein Blut sehen.Ich kipp dann sofort um. mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 Tja, die Lösung wäre ein weiterer Verbandskasten, und zwar aus den 60er Jahren (des 20.JH). Da war nämlich noch eine Augenklappe drin. Die bindest Du Dir um, und schon hast DU kein Problem mehr mit dem Blut... Nein, im Ernst: Ich finde es eine Frechheit von den . Daß die erstmal eine Anzeige schreiben und dann den Richter entscheiden, ob es was handfestes ist. Was soll das? Wieder unnötige Belastung der Gerichte! Ist natürlich nur auf die gemünzt, die es so machen. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted November 3, 2004 Author Report Share Posted November 3, 2004 nun, irren ist menschlich und wie der Thread zeigt, bestanden doch einige Unklarheiten. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted November 4, 2004 Report Share Posted November 4, 2004 Hmm... Also persönlich ahnde ich abgelaufene Verbandskästen eigentlich nicht, da ich die Meinung vertrete, dass es hierfür keinen eigenen Tatbestand gibt.Der ein oder andere Kollege vergibt hierfür gern mal einen Mängelschein aber Verwarngeld nahm bislang auch keiner aus meinem Kollegenkreis ein. Natürlich sollte jeder einen einwandfreien Verbandkasten haben. Das sollte selbstverständlich sein. Schließlich erwartet man das auch von anderen, falls man mal deren Hilfe benötigt. Die Frage war aber nicht nach der Moral sondern nach der Ahndung... und hierfür sehe ich vom Gesetzgeber eindeutig eine Lücke, da es eben der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog das in meinen Augen nicht hergibt. Allerdings hatte ich eine ähnliche Diskussion erst vor kurzem in einem anderen Forum mit mehreren Kollegen.Hier vertritt ein Teil die Meinung, dass die DIN 13164 beinhaltet, dass die Sachen steril sind.Ist dies nicht mehr gegeben, wird die DIN nicht mehr erfüllt und wäre rechtlich gleichzusetzen mit dem "nicht vorhandensein" des Verbandskastens. Halt ich persönlich für etwas dünn und Quellen-Angaben hab ich dafür auch nicht bekommen aber ich schrieb es hier doch mal, vielleicht als Diskussionsgrundlage. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 4, 2004 Report Share Posted November 4, 2004 Es ist ja nichtmal zwingend Material nach DIN vorgeschrieben...... StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführtwerden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zurErste-Hilfe-Leistung erfüllt. Quote Link to post Share on other sites
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