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LTI2020

Sheriff
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  1. Brauch heut auch mal euren Rat, da ich bei Google und Co. leider mal wieder gar nicht fündig werde. Weiß jemand zufällig ob es sowas wie eine Karenzzeit zwischen dem erstmaligen Aufstellen eines neuen Geschwindigkeitsschildes Z 274 und der anschließenden Geschwindigkeitskontrolle gibt? Im vorliegenden Fall, gibt es in der beschaulichen Oberlausitz eine relativ neue Ortsumgehung in der seit gut zwei Jahren eine Geschwindigkeit von 100 km/h (halt außerhalb geschlossener Ortschaften) gilt. Am letzten Freitag soll wohl daraus plötzlich eine 70 geworden sein und promt stand das Ordnungsamt/Landkrei
  2. Eher unwahrscheinlich, dass der genaue Zeitpunkt relevant ist. Ist zwar besser für eine genaue Aktenführung und den Beweis aber wenn dein Unfallgegner nicht dummer Weise nach dir noch nen Unfall hatte und die Zeiten vermehrt hat, sollte das wohl keine allgemein kaum eine Rolle spielen. Du solltest allerdings wissen, um dich vielleicht auch wieder ein wenig zu beruhigen, wenn jemand aufs Revier kommt und Anzeige erstatten will ist die Polizei verpflichtet die Anzeige aufzunehmen und umfassend in alle Richtungen zu ermitteln. Den Kollegen blieb also erstmal nix anderes übrig. Was am Ende bei r
  3. @ Henne90: Ich hoffe doch stark, dass du das nicht wirklich in Erwägung ziehst. Fabian hat natürlich grundsätzlich recht. Gemäß § 48a FeV wird dir die Fahrerlaubnis mit 17 bereits erteilt. Begleitetes Fahren halt. Und die Klasse B bzw. BE enthält ja regelmäßig die Klassen M, S und L. Also auch das gemeine Kleinkraftrad bis zu einer bbH von 45 km/h bzw. 50 ccm (Ausnahme kKR die vor dem 31.12.01 erstmals in Verkehr kamen: bis 50 km/h) Allerdings solltest du dir schon im klaren darüber sein, dass das Fahren mit einem 80 km/h schnellen Moped nicht nur illegales Tuning ist sondern auch gleic
  4. Viel interessanter finde ich ja dich Frage ob dein Unfallgegner sich nicht letztlich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat? Du hast ja, nach deinen Aussagen, nicht mitbekommen, dass es einen Unfall gab. Dein Gegenüber hat aber offenbar einen Unfall bemerkt bei dem der Sachschaden entstand. Und er hat sich entfernt... Was ist, wenn du jetzt auch nen Schaden am Fahrzeug hättest?
  5. Jungens, erzählt mir doch mal was neues! Die UDS-Dinger sind in Sachsen schon seit Jahren im Einsatz. Und ich hab es noch immer geschaft, die Dinger mit bestimmter regelmäßigkeit auszulösen. Ausgelöst aber nicht durch Unfälle sondern durch etwas straffere Fahrweise. Letztlich sind diese Geräte besser als jede Unfallaufnahme, da man genau sagen kann, wie sich das Fahrzeug bzw. der Fahrzeugführer vor dem Unfall und wie sich das Fz. nach dem Unfall verhalten hat. Würde sowas auch gerne in privaten Kfz. sehen. Das würde vieles leichter machen. Unter anderem auch den Versicherungsbetrug mit
  6. @ lichterloh: Geh mal rechts die Straße auf größten Zoom und fahr sie mal hoch... da fehlen Autoteile, Kennzeichen sind verschoben und nem Fußgänger fehlen die Beine... Ich denk in einem Bild ist diese Aufnahme nicht entstanden.
  7. LTI2020

    Polizeifunk

    @ Aljoscha: Ohne jetzt zuviel zu veraten. Man kann sehr wohl mit einem Funkscanner auch den verschleierten Funk empfangen. Ein Bekannter aus Dresden kann das zumindest. Der hat nen Stabo XR1810. Woran es bei dir... äh... deinem Bekannten vielleicht gelegen haben kann, ist das Verwechseln zwischen Unter- und Oberband. Die meisten Frequenzen, grad die im 4m-Bereich arbeiten über ein Relais im sogenannten Unterband-Gegensprechen. Sprich: Der Sender spricht auf Unterband. Dies wird an ein Relais gesendet, was auf dem selben Unterband empfängt, die Übertragung auf Oberband umleitet und vom R
  8. @ findom: Sicher? Wir hatten die Diskussion auch mal. Man schließt ja bei einem Saisonkennzeichen nicht jedes Jahr eine neue Versicherung ab. Man hat eine gültige Haftpflichtversicherung die während der Winterpause nur ruht. Somit wird das Fz. ja nicht ohne Versicherung in Betrieb gesetzt, oder? Ob die Versicherung im Schadensfall zahlt ist sicher fraglich. §1, § 6 PflVG verlangen lediglich eine Haftpflichtversicherung um ein Fz. im Straßenverkehr zu bewegen. Der Vertrag besteht ja trotz das er ruht weiter. Wie gesagt, die Versicherung wird sich das Geld dann schon wiederholen. Und die Ste
  9. Hab jetzt auch erstmal gesucht. Eine vollständig richtige Antwort kann ich dir auch nicht geben. Owi-Bewährt sind nach 69a StVZO ja eigentlich nur Tatbestände wie das "nicht eintragen" der Fahrt im dazugehörigen Fahrzeugschein bzw. dem Begleitheft. (Je nachdem ob rotes Kennzeichen oder das 5-Tage-Kennzeichen) Meiner Meinung nach, ist das Fahren mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne den in § 28 StVZO genannten Gründen: somit ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht für Kfz im öffentlichen Straßenverkehr. Also ähnliche Konsequenzen wie fahren ohne amtl. Kennzeichen. (Verstoß PflichtVersG
  10. @ officer: Entschuldige bitte, wenn ich dich berichtigen muss. Oder es ist nur in Sachsen so. Der Mängelschein/Mängelkarte ist bei uns schon Adressiert mit "An die Straßenverkehrsbehörde" Der Bürger muss dann nur noch die Adresse seiner zuständigen Behörde eintragen. Wir nehmen die Mängelscheine nicht zurück, da die Durchschläge von uns an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet werden. Was wir bei uns behalten sind Ausweisbestätigungen aber Mängelscheine muss der Bürger wegschicken. Sollte mich arg wundern wenn eine Polizeidienststelle diese Scheine annimmt. mfg matze
  11. @ ts1: Was bitte ist denn eine: Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit verfolge beschuldige ich überhaupt niemanden. Ich werfe ihm höchstens ein Handeln, Tun oder Unterlassen vor. Beschuldigen = Straftat Vorwerfen = Owi beim nächsten mal, weißt du's. Ansonsten kann ich nur Bluey Recht geben. Jeder kann sich mal irren. Und wenn sich der Kollege nicht sicher war, wird er sicher auch nix schreiben. mfg matze
  12. Zu der Quelle und den Aussagen darin will ich mal nix sagen. Auf jeden Fall finde ich es aber gut, dass sich auch hier so ausführlich mit dem Thema Dresden und der Bombenkrieg auseinandergesetzt wird. Persönlich halte ich es auch für sehr bedenklich, wenn rechte Politiker und Parteien diese Bombenangriffe, die nur logische Konsequenz aus dem von Deutschland entfachten Krieg waren, für sich instrumentalisieren. Es ist aber auch schade, dass man irgendwie immer leicht in die rechte Ecke gestellt wird, wenn man auch mal um die Opfer unter den Deutschen trauert. Zumindest wenn es nach unseren Dr
  13. LTI2020

    Polizeifunk

    @ mic: So, ich als Dresdner will mal kurz was dazu sagen. Mit dem Begriff "pulscodemoduliert" kann ich zwar leider nix anfangen aber der Dresdner Polizeifunk unterscheidet sich doch im wesentlichen von zwei Dingen zu denen angrenzender Polizeidirektionen. Zum einen ist die Sprache verschleiert, was man aber offenbar mit Funkscannern, die einen Descrambler haben wieder ausgleichen kann und zum anderen arbeitet man in Dresden mit dem sog. FMS verfahren. Sprich: Es werden Status, Auftrag, Besetzung eines Fahrzeuges etc... per Chip über das Funkgerät an die Leitstelle gesandt. Dort kann der Poli
  14. @ blondi Geb dir ohne die genaue Situation zu kennen erstmal recht. Diese innerorts ist tatsächlich die Ausnahme, wo LKW über 7,5 t auch schneller als die vorgeschr. 50 fahren dürfen. Nachzulesen im § 41 (II) Nr. 7 StVO mfg matze
  15. Na du bekommst doch sicher noch in jedem Fall eine Zahlungsaufforderung. Wenn du diese erhälst haben sie dein Kennzeichen also bei sich richtig aufgeschrieben und halt nur auf deinem Zettel falsch. Bekommst du nix, hat es sich wohl erledigt. Also: Abwarten und Tee trinken. @ Gert: Richtig... was soll der "Ordnungshüter" davon haben, Unschuldige zu verfolgen? Wurde aber schon oft genug diskutiert. Im vorliegenden Fall wird es wohl zu keinen Widersprüchen kommen, da mit Erhalt des Zahlungsaufforderung per Post ja das Fahrzeug feststeht und ob der "Ordnungshüter" sich nur auf dem Knöllch
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