Jump to content

Junker

Member
  • Content Count

    180
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Junker

  • Rank
    Mitglied
  1. X ist Fernfahrer und fährt eine Sattelzugmaschine mit der Erstzulassung Mitte 1992. Das Fahrzeug wurde mit Gurten hergestellt, verfügt aber aktuell nicht mehr über diese... Höchstwahrscheinlich wurden diese schon vor langer Zeit demontiert. X hat diesen Umstand seinem Chef Y schon mehrfach mitgeteilt und um Einbau eines Gurtes gebeten. Y sieht jedoch keine Notwendigkeit einer Gurtnachrüstung und ordnet weitere Fahrten an. Kommt X in eine Verkehrskontrolle, welche Ordnungswidrigkeiten begehen X und Y. Ich würde mal darauf tippen, dass der Ausbau des Gurtes zum Erlöschen der Betriebserlau
  2. Ich weiß nicht mehr wie meine Freundin auf den Zeugenbogen reagiert hatte. Aber ich glaube, dass sie erst einen Anhörungsbogen bekommen hatte ohne Foto. Das schrieb sie dann so zurück, dass sie ein Foto haben will und dies bekam sie dann auch. Da man nichts auf dem Foto sieht (bzw. man erkennt nur, dass es ein Mann ist) schrieb sie zurück, dass sie das nicht sei. Später bekam sie dann einen Zeugenbogen, in welchem sie als Zeugin mitwirken sollte den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Auf dieses Scheiben hatte sie (so denke ich) nicht reagiert. Gibt es da denn keinen Ausweg? Dan
  3. BTW: das wäre unerheblich Aber wenn ich selber gefahren bin und ich dahingehend keine Angaben machen muß, können sie mir doch kein Fahrtenbuch auferlegen mit der Begründung, dass ich keine Angaben zum Fahrzeugführer gemacht habe... oder?
  4. Ein Kumpel ist vor einiger Zeit mit dem Auto meiner Freundin gefahren und wurde im Bußgeldbereich geblitzt. Auf dem Foto war wirklich niemand zu erkennen, da genau auf dem GEsicht ein Bildfehler war. Nachdem das Verfahren vor eingen Tagen eingestellt wurde, kam nun ein Schreiben, in welchem die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt wurde. Grund dafür wird genannt, dass die Halterin keine entsprechenden ANgaben zum Farzeugführer gemacht hat. Meine Freundin hat nun Zeit innrhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen. Meine Freundin ist noch nicht in dieser Hinsicht aufgefallen. Sie hat a
  5. Es handelt sich bei meinem Fall nur um Theorie. Ist mir also nicht wirklich passiert. Möchte auch nicht extra absichtlich einen Unfall bauen, um dann den Richter fragen zu können Wie man sieht, ist diese doch eigentlich einfache Frage nicht einfach zu beantworten.
  6. Besinnt euch mal wieder auf mein Ausgangproblem! Hier wurde etwas zu meinem Thema geschrieben: www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=Print&client=printer&f=4&t=27673 Würde gerne eure Meinung dazu hören.
  7. So richtig zufrieden bin ich noch nicht. Bedarf VERKEHRSUNFALL einen Fremdschaden?
  8. Gundsätzlich können deine Freunde nicht herangezogen werden. Niemand ist verpflichtet jemanden anzuzeigen. (Ausnahme bilde hier nur schwerwiegende Straftaten) Deine Kumpels sind also höchstens Zeugen. Es käme im Falle der Trunkenheit nur in Betracht, wenn einer deiner Kumpel Halter vom Fahrzeug ist und dir zum Fahren den Schlüssel gegeben hat. In diesem Fall würde man von Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt sprechen. Bedingung ist jedoch, dass es sich beim Fahrzeugführer um eine VORSÄTZLICHE Trunkenheitsfahrt handelt. Dies ist meistens nicht gegeben. Ob dann in solchen Fällen die Fahrerlaubni
  9. Frage mich halt nur warum es durch den Gesetzgeber zwei unterschiedliche Begriffsbestimmungen gibt: 1. blablabla... und schädigten einen Anderen. 2. blablabla... Es kam zu einem Unfall. hmmmm....
  10. Das ein Schaden an der Grasnarbe eine Schaden i.S. eines Unfalls darstellt, ist mir bekannt. Da war nur Schnee... Das Fahrzeug ist auch nur ganz wenig beschädigt.
  11. Folgender Fall: A fährt mit seinem Fahrzeug auf schneeglatter Fahrbahn, kommt deshalb von der Straße ab und rutscht in den Straßengraben. Dabei kippt das Fahrzeug auf die Seite wird hierdurch beschädigt. Durch dieses Ereignis wurde kein anderer behindert, gefährdet oder geschädigt. (ALSO KEIN FREMDSCHADEN!!) Die kommen und strafen A mit folgendem Grund ab: Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepaßter Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. nach §3(1) StVO 75 Euro - 3 Punkte Definition Verkehrsunfall: Ein Verkehrsunfall ist ein, zumindest für einen Unfal
  12. Mein Kumpel (diesmal stimmt es) is den Führerschein demnächst für 1 Monat los. Kann er trotzdem an der Fahrschule für Klasse A teilnehmen? Eigentlich ja nicht. Wollte nur die Bestätigung Danke
  13. Auf jeden Fall würde ich ihr zur einem Anwalt raten. Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs muß der Alkohol ursächlich für den Unfall sein. Da es sich "nur" um 0,8 Promille handelt, kann man mit einem guten Anwalt und etwas Glück noch was rausholen. Die Versicherung wird sich das Geld von dir holen, da kannst du sicher sein.
  14. Wurde mit etwas über 80 bei erlaubten 50 a.g.O. geblitzt. Die Folgen sind mir klar! Kein Fahrverbot, aber Punkte! Das Fahrzeug ist auch mich zugelassen. Bin vor etwa 2 Wochen in der gleichen Stadt umgezogen. Die Zulassungsstelle hat noch keine Kenntnis von meiner neuen Adresse. Ebenfalls nicht das örtliche Meldeamt. Leider habe ich einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt. Seht ihr da einen möglichen Ausweg für mich? Wenn ich keinen Nachstelungsantrag gestellt hätte, hätte ich die Verjährung abgewartet und mich dann umgemeldet. Danke!
  15. Also falco1 hat das schon gut zusammengetragen. War heute euch etwas erschrocken als ich gelesen habe, dass es generell keine WartePFLICHT gegenüber dem Fußgänger gibt, außer an Fußgängerüberwegen.
×
×
  • Create New...