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Fehler bei "Drugwipe"


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Sonntag, 19. September 2004

Fehler bei "Drugwipe"

Drogenschnelltest untauglich 

 

Der bundesweit von der Polizei eingesetzte Drogenschnelltest "Drugwipe" ist nach Ansicht von Rechtsmedizinern untauglich. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf eine Studie der Universität Köln berichtet, liegt die Fehlerquote des Tests im zweistelligen Bereich. "Für die Erkennung der meisten Drogen ist Drugwipe nicht geeignet", sagte Professor Herbert Käferstein dem Magazin. "Die Polizei dürfte den Test nicht mehr verwenden."

 

Die Kölner Wissenschaftler hatten laut "Focus" in mehr als 330 Fällen Ergebnisse von Blutanalysen mit den entsprechenden Anzeigen des Speicheltests verglichen. Bei Cannabis traten in mehr als 20 Prozent der Analysen Abweichungen auf: In 10,6 Prozent der Fälle zeigte Drugwipe "falsch-positive" Ergebnisse an: Obwohl der Getestete kein Cannabis genommen hatte, schlug das Gerät an. In zehn Prozent der Fälle war es umgekehrt.

 

Eine Fehlerquote von fast 18 Prozent registrierten die Forscher bei Ecstasy und Amphetaminen. Bei Kokain lag Drugwipe in gut 14 Prozent der Fälle daneben. "Fast fehlerfrei funktioniert der Test nur bei Opiaten", so Käferstein.

 

Vgl. http://www.n-tv.de/5426614.html

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Bei Cannabis traten in mehr als 20 Prozent der Analysen Abweichungen auf: In 10,6 Prozent der Fälle zeigte Drugwipe "falsch-positive" Ergebnisse an.
Das sind die Fahrer, die Mohnkuchen oder Mohnbrötchen mögen.

Selber schuld. :P

 

"Die Polizei dürfte den Test nicht mehr verwenden."

Na super. Kiffer auf die Straße. Meistens dürften die getesteten Fahrer wohl Anzeichen von Drogenkonsum gezeigt haben.

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es ist aber auch schön wenn die polizei einem die bude auf den kopf stellt nur weil der schnelltest falsch angezeigt hat...

 

meine wohnung, meine autos und meine garagen wurden gefilzt....

 

 

 

schnelltester zeigte angeblich kakain an... :vogelzeig:

 

blut und urintest waren negativ

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Unter solchen Umständen sollte man sich ja wohl fast besser weigern, einen Schnelltest machen zu lassen, und notfalls auf einen Bluttest bestehen.

Man muß sich immer vor Augen halten, was der DrugWipe ist: Ein Vortest, der in keiner Weise beweiserheblich oder gerichtsverwertbar ist. Keiner ist aufgrund des DrugWipe jemals verurteilt worden. Ist dieser Test Positiv (oder wird er bei anderen Anzeichen auf BTM-Konsum verweigert) wird immer eine Blutprobe angeordnet.

Bestehen dagegen andere Anzeichen und der DrugWipe ist negativ, so wird die Probe nicht angeordnet (ich habe es zumindest noch nie erlebt) Man kann also mit der Durchführung dieses Test nur gewinnen.

 

Gruß

Goose

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Kenne diesen Artikel auch und hab mich auch in einem anderen Forum schon dazu geäußert.

Grundsätzlich meine ich, dass Drugwipe bzw. DrugwipeII einwandfrei funktioniert.

Hierzu bedarf es jedoch einiger Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

 

- Drugwipe erfordert bestimmte Lagerbedingungen. Er darf z.B. nicht zu großer Hitze ausgesetzt werden. Ich keinne z.B. Dienststellen, die Lagern ihre Teststreifen in Kühlboxen.

 

- Dann habe ich auch schon oft gesehen, dass manche Kollegen den Test nicht ganz so durchführen, wie es gefordert ist. Sicherlich ist es die Ausnahme aber auch sowas kann zu falschen Ergebnissen führen.

 

Die Kölner Wissenschaftler hatten laut "Focus" in mehr als 330 Fällen Ergebnisse von Blutanalysen mit den entsprechenden Anzeigen des Speicheltests verglichen. Bei Cannabis traten in mehr als 20 Prozent der Analysen Abweichungen auf: In 10,6 Prozent der Fälle zeigte Drugwipe "falsch-positive" Ergebnisse an: Obwohl der Getestete kein Cannabis genommen hatte, schlug das Gerät an. In zehn Prozent der Fälle war es umgekehrt.

 

Nun hier sollte man beachten, dass der Konsum von THC beispielsweise über den Speichel bzw. Schweiß (im Normalfall wird der Vortest über den Schweiß auf der Stirn oder Achselhöhle genommen) noch wesentlich länger nachweisbar ist als im Blut.

Ein Drugwipe-Test kann also durchaus richtig positiv anschlagen und ein anschließender Bluttest negativ verlauften, da es dort schon abgebaut wurde. Die Diskussion hierzu hatten wir im Forum allerdings schon mehrfach geführt.

 

mfg matze

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Der FS wird entzogen, wenn der Verdacht eines § 315c / 316 StGB besteht, nicht beim § 24a StVG (und der ist bei BTM ohne Ausfallerscheinungen üblich)

 

Aber wie gesagt, die gleichen Maßnahmen wurden vorher auch getroffen, wenn Anzeichen vorlagen und werden noch immer getroffen, wenn der DrugWipe verweigert wird. Also, was kann man verlieren, wenn man sich weigert?

 

Gruß

Goose

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Bei den §§ 315c, 316 StGB handelt es sich um Straftaten, die auch als Regelbeispiel für den Entzug der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe nach § 69 StGB gelten.

Der § 315c StGB setzt jedoch voraus, daß aufgrund der Wirkung dieser berauschenden Mittel eine konkrete Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vorlag, beim § 316 StGB muss man aufgrund der berauschenden Mittel nicht mehr in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen. Es bedarf also konkreter Ausfallerscheinungen, da, anders als bei Alkohol, kein konkreter Grenzwert festliegt, bei dem grundsätzlich die Fahruntüchtigkeit angenommen wird.

 

Liegen keine Ausfallerscheinungen vor, so wird nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG angenommen, hierbei wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides (also nach ausgewerteter Blutprobe, die in jedem Fall entnommen wird, der DrugWipe reicht in keinem Fall) gibt es "nur" ein einmonatiges Fahrverbot. (beim Ersttäter, sonst sind es drei Monate)

 

Gruß

Goose

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Paßt zwar nicht ganz, aber wenn ich das so lese, wieviel Streß und Streit wegen Drogis im Verkehr, dann wünsche ich mit ein knallhartes Vorgehen gegen Dealer und User.

 

Dealer sofort "auf der Flucht" erschießen, User ins Fußballstadion sperren und solange Drogen hineinschaufeln, bis Verwesungsgeruch herauswabert.

 

Drecksdrogen!

 

Kaimann

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@gosse: Mit "Unter diesen Umständen" meine ich, wenn bei jemandem nur aufgrund eines positiven Vortests eine Hausdurchsuchung angeordnet werden kann. Das wäre eine unverhältnismäßige Anmaßung, und das Opfer kann eigentlich gar nicht genug entschädigt werden, denn damit untergräbt man das Vertrauen gegenüber der Staatsgewalt völlig.

 

Wenn ein positiver Vortest nur ein Blutprobe nach sich ziehen würde, dann könnte man nur gewinnen. Aber da die Praxis offenbar teilweise anders aussieht (das betreffende Bundesland kann man sich fast denken; da ist Koksen wohl nur in einschlägigen Kreisen üblich und erlaubt)...

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In welchem Fall wurde ausschließlich aufgrund eines positiven DrugWipe eine Hausdurchsuchung angeordnet?

 

Es ist doch so, daß ich vor Ort den Verdacht auf BTM-Konsum habe, den gewinne ich aus diversen Anhaltspunkten (Aussehen, Verhalten etc.). Dann (und nur dann) biete ich der Person die Durchführung eines Vortest an, um sich zu entlasten. Verläuft dieser positiv, folgen weitere Maßnahmen.

Ich gehe doch nicht durch die Fußgängerzone und führe wahllos bei jedem, der nicht bei drei auf den Bäumen ist, einen Drogenvortest durch.

 

Gruß

Goose

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Contra hat doch geschildert, daß es bei ihm so war. Ich hoffe, es handelt sich dabei um eine Ausnahme.

Ich suche, aber ich finde es nicht. War es wirklich nur der DrugWipe, der ohne jeden anderen Verdacht duchgeführt wurde? Wie sah denn die Gesamtsituation aus?

 

Gruß

Goose

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ich soll mit meinem firmenwagen einen unfall verursacht haben...

 

zur unfallursache gibt es zeugenaussagen die mich ent- aber auch belasten...

 

 

 

es wurde ein alko-test und ein drogenschnelltest gemacht,

 

alkohol = 0,00

 

drug wipe = "Kokain in großen Mengen" (originalzitat des Polizeibeamten)

 

 

danach wurde mein Firmenwagen durchsucht und der Arzt bestellt zur Bluentnahme, der machte nach erfolgter Bluabnahme noch einige Tests mit mir, auf die Nase tippen, auf´n Strich gehen, Pupillen ausleuchten u.s.w.

 

danach füllte er den Bericht aus mit folgendenen Worten zur Polizei "Keine Ausfallerscheinungen"

 

 

nun ja, dann gings weiter, Hausdurchsuchung, meine Beiden privat Auto´s, meine Garagen, das volle Programm, und FS weg....

 

am Abend lief im regionalen TV ein Bericht über die "Drogenfahrt", nächsten Tag stand es in der Zeitung und ein Radiosender rief morgens bei mir an..............

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ich soll der unfallverursacher gewesen sein...

 

doch bei genauerer Betrachtung ist die Frage der Kausalität nicht geklärt...

 

 

das ganze ist nun schon 6 Monate her und ih stehe immer noch im dunkeln....

 

der FS wurde vor Ort sichergestellt und ist seit dem weg, es wurden aber erst Wochen später wichtige Zeugen benannt deren Aussagen noch nicht aufgenommen wurden, erst auf Verlangen meines Anwalts wurden diese vernommen und deren Aussage war sehr wichtig für mich, so der aufnehmende Beamte...

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Ja, da hatte man also den Verdacht einer Straftat (§315c StGB) und hat einen DrugWipe durchgeführt. Hättest du diesen DrugWipe verweigert wären mit Sicherheit die gleichen Maßnahmen durchgeführt worden, denn offensichtlich war dieses ein Unfall, dessen Hergang den Verdacht auf Konsum von berauschenden Mitteln nahelegt (oder die Hinweise ergaben sich aus deiner Person). Es ist also falsch, die Maßnahmen auf den DrugWipe zu schieben.

 

Betrachten wir es mal von der anderen Seite (aus der Sicht des anderen Unfallbeteiligten): Du hast einen Unfall, bei deinem Unfallgegner besteht der Verdacht auf eben diesen Konsum von Alkohol oder BTM. Würdest du nicht auch höchsten Wert darauf legen, daß diesem Verdacht nachgegangen wird (bei einem Unfall geht es um viel Geld)

 

Von wem wurden die Zeugen denn erst später benannt?

 

Wenn ich einen Vorgang an die StA abgebe, bevor ich nicht jeden Zeugen zumindest angeschrieben habe bekomme ich den Vorgang umgehend zurück.

 

Gruß

Goose

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Also lagen diese dich entlastenden Informationen bei der Entscheidung, die Blutprobe anzuordnen, noch nicht vor und konnten somit in die Entscheidungsfindung nicht einfließen.

 

Worauf hat sich denn der Anfangsverdacht auf BTM begründet?

 

Gruß

Goose

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nein beim Test lagen die nicht vor, ich habe auch nichts gegen den test gehabt, ich war mir ja sicher das ich clean und nüchtern bin...

 

aber warum wurde mit den informationen so umgegegangen???

 

- es stand so in der Zeitung

- es wurde sehr verdreht im regional TV wieder gegeben bei dem der Sprecher der POL wörtlich wieder

gab " ein unter Drogen stehender Fahrzeugführer....."

- mein Name muss an die Presse weiter gegeben worden sein, denn ich erhielt einen Anruf eines örtlichen

Radiosenders...

 

 

worauf sich der Verdacht aufbaut kann ich nicht sagen, was wären denn Verdachtsmoment dafür???

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Ich kann mir kaum vorstellen, daß von der Polizei Personaldaten an die Presse weitergegeben werden. Hast du schon Mal an die Schaulustigen am Unfallort gedacht? Dein Unfallgegner hat auch deine Personalien, genau wie ein evtl. vor Ort erschienener Abschleppdienst.

 

In die Presse gelangt natürlich ein anonymisierter Unfallbericht, aus dem unter Umständen auch der erste Verdacht des Hergangs hervorgehen kann.

 

Darauf hat die Presse ein Recht, daran können wir wohl nichts ändern.

 

Anzeichen für BTM: Zunächst, wenn die Person bereits als BTM'er bekannt ist, dann auch das Aussehen, die Augen, ausgesprochen abnormales Verhalten, Zufallsfunde im Fahrzeug etc.

 

Was mich wundert ist jedoch, daß du den FS noch immer nicht zurück hast, wenn doch das Blutprobenergebnis eindeutig negativ war. Oder liegt noch ein §315c Variante 2 vor (grob verkehrswidrig und rücksichtslos....)?

 

Gruß

Goose

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Nach der Bearbeitung durch die Polizei wird der Sachverhalt an die StA abgegeben. Nun scheinen diese auch noch weitere Ermittlungen und Zeugenbefragungen durchführen zu müssen. Danach wird entschieden, ob öffentliche Klage erhoben wird oder ob ggf. ein Strafbefehl beantragt wird.

 

Wie lange das im Einzelfall dauert kann man so pauschal nicht sagen.

 

Mir scheint, bei dem "mal eben als Negativbeispiel" für den DrugWipe eingeworfenen Sachverhalt steckt noch eine Menge hinter.

 

Gruß

Goose

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Mir scheint, bei dem "mal eben als Negativbeispiel" für den DrugWipe eingeworfenen Sachverhalt steckt noch eine Menge hinter.

 

Gruß

Goose

warum???

 

auf Grund dieses Vortests wurde ich durch die Pol. als Drogensüchtiger Autofahrer dargestellt, denn so gab es der Pol.sprecher wieder, des Weiteren hat ein Beamter in seinem privaten Umfeld über mich(namentlich) erzählt, alles ohne Blut und Urintest abzuwarten...

 

nun ja ich war großes Gesprächsthema... :vogelzeig:

 

ein Pol. (ich glaub Kommissar 1 silb.Stern) hat als einziger sich mit mir ín einem ruhigen Ton unterhalten, alle anderen waren sehr eingemommen von ihrer Meinung und ließen es mich auch spühren...

 

später traf ich einen der Pol. wieder,(es war der der den Test durchführte und mir noch sagte es gebe fast keine unterschiede im Ergebniss zwischen Schnell und Bluttest) er sagte mir das er sich das Ergebniss angesehen hat und erstaunt war des es nun doch negativ war...

 

ich bin mir sicher das die voreingenommene Einschätzung eines bestimmten Beamten (nicht der Tester) bei der Staatsanwaltschaft einen schlechten Eindruck hinterlassen hat,

 

denn der Pol.sprecher gab das Geschehen falsch wieder und der Bericht unterscheidet sich von den Zeugenaussagen....

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Nein, nicht aufgrund des Vortest. Dieser Vortest wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt, aber auch schon vorher haben wir Blutproben beim verdacht auf BTM entnommen.

Wie ich schon sagte, der DrugWipe wird durchgeführt, um beim bestehenden Verdacht den Beschuldigten / Betroffenen zu entlasten. Das bedeutet, ein Verdacht besteht schon vorher.

 

ein Pol. (ich glaub Kommissar 1 silb.Stern) hat als einziger sich mit mir ín einem ruhigen Ton unterhalten, alle anderen waren sehr eingemommen von ihrer Meinung und ließen es mich auch spühren...
Man kommt an einen Unfallort und dort ist ein Schwerverletzter / Toter. Dann fällt es auch mir idR schwer, dem vermeindlichen Unfallverursacher meine volle Symphatie entgegenzubringen.

 

Du hast mir aber noch immer nicht geantwortet: Wenn das Ergebnis der Blutprobe doch eindeutig negativ war, warum hast du deinen Führerschein dann noch nicht zurück? Oder steckt da doch noch mehr hinter?

 

Gruß

Goose

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Du hast mir aber noch immer nicht geantwortet: Wenn das Ergebnis der Blutprobe doch eindeutig negativ war, warum hast du deinen Führerschein dann noch nicht zurück? Oder steckt da doch noch mehr hinter?

 

Gruß

Goose

ich weiß nicht worauf das beruht, aber mein Anwalt sagt die nehmen lieber erst mal einem unschuldigen bis zur Verhandlung den FS ab als das sie einen schuldigen weiter fahren lassen...

 

ich soll einen LKW überholt haben, dies wird aber durch mich und andere Zeugen anders dargelegt...

 

ich beendete gerade einen Überholvorgang eines Kleintransporters mit einem Bagger auf dem Anhänger, und war hinter dem LKW aber der erste aus dem Gegenverkehr bremste ab und der dahinter, der laut Aussage des vorrausfahrenden sehr dicht auffuhr, wich aus und fuhr in den LKW...

 

jetzt heisst es wieder es sei knapp gewesen, aber so war es nicht, denn ich konnte, nach dem ich mir ein Bild von dem Unfall gemacht habe noch zwischen dem LKW mit dem PKW vorn dran und dem Gegenverkehr mit meinen Transporter durchfahren und hinstellen um den PKW aus dem LKW zu ziehen...

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Ja, hier haben wir einen § 315c StGB

 

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs

 

(1) Wer im Straßenverkehr

 

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

 

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

 

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

 

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

 

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

 

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

 

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

 

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

 

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

 

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

 

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

 

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

 

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

 

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

in Verbindung mit § 222 StGB

 

§ 222 StGB

Fahrlässige Tötung

 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Hier ist es klar, daß dein Führerschein zunächst eingezogen bleibt, das hat aber nichts mit dem Verdacht auf BTM zu tun (bzw. das wäre noch eine weitere Alternative gewesen, eine reicht jedoch)

 

Gruß

Goose

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das erklärt aber immer noch nicht warum die Pol. so fahrlässig mit dem schnell erbeuteten Ergebniss umgegangen sind... es ging ja schließlich an die Presse...

und in meinem Haus war ja auch zu sehen was los ist...

 

sie haben mich als Schuldigen hingestellt und waren mit ihrem vorschnellen Ergebniss zu frieden, denn sie hatten ja einen Täter...

 

aber als das Ergebniss des Bluttests da war stand es natürlich nicht in der Zeitung oder wurde im Radio gebracht....

 

aber nun liegt kein klarer Beweis für meine Schuld vor und ich warte seit Monaten auf einen Regung seitens der Staatsanwaltschaft...

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Ich sagte doch, die Presse hat in Deutschland ein Recht auf Informationen von der Polizei. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn das Ermittlungsergebnis gefährdet würde. Ansonsten ist bei größeren Schadensereignissen die Presse zu informieren (idR über OTS, die Presse ist jedoch auch zufällig oftmals vor Ort, so daß die dort direkt Informationen sammeln)

Hier wird dann auch der erste augenscheinliche Unfallhergang erfragt und mitgeteilt. Wie ich schon sagte, natürlich ohne Namen. Woher die Presse deine Personalien hat kann ich dir nun wirkich beim besten Willen nicht sagen.

 

In wieweit sich der 315c StGB erhärtet oder entkräftet wird kann ich von hier natürlich auch nur schwer beurteilen, die Frage kannst du dir selber wohl am besten beantworten.

 

Gruß

Goose

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In wieweit sich der 315c StGB erhärtet oder entkräftet wird kann ich von hier natürlich auch nur schwer beurteilen, die Frage kannst du dir selber wohl am besten beantworten.

 

Gruß

Goose

ich weiß was passiert ist und einige Zeugen ja auch...

 

aber ich frage mich warum Staatsanwaltschaft so lange für ihr Ergebniss braucht, wo doch erst alles klar gegen mich war...

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Weil es Aufgabe der StA ist, neben allen belastenden Beweisen auch alle entlastenden Beweise zu sammeln.

 

Wenn die StA dann noch anderer Ansicht ist als du wird Klage erhoben, sonst wird das Verfahren eingestellt.

 

So wie du den Unfall geschildert hast hast du die Ursache gesetzt. Durch dein Überholen musste ein anderer abbremsen, welcher dann wiederum einen dritten zum Ausweichen zwang. Fraglich ist hier nur, wie schwer deine Schuld anzusetzen ist und wie weit das Verhalten der anderen zum Unfall beigetragen hat.

Wurde denn kein unfallanalytisches Gutachten erstellt?

 

Gruß

Goose

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Nun, da frage ich mich natürlich, was realistischer ist. Ein unabhängiges Gutachten von einem Sachverständigten oder die Wahrnehmung der Menschen, die unter dem Eindruck eines solchen nicht alltäglichen Ereignisses sicher auch einen leichten Schock hatten.

 

Gruß

Goose

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aber ich frage mich warum Staatsanwaltschaft so lange für ihr Ergebniss braucht, wo doch erst alles klar gegen mich war...

 

Die Mühlen der Justiz mahlen heutzutage extrem langsam.

 

Die Staatsanwaltschaft hat halt irgendwann ihre Ermittlungen abgeschlossen, dann wird Anklage erhoben. Wenn die erfolgt ist, wird dann irgendwann ein Gerichtstermin festgesetzt. Bei dem wird dann geklärt werden wer wieviel Schuld an dem Unfall hat. Da du eben des §315c iVm §222 angeklagt bist, wird, wie Goose schon sagte dein FS einbehalten bis geklärt ist ob du die Tatbestände verwirklicht hast - also in der Verhandlung. Bis dahin wirst du noch warten müssen.

 

 

Mal nocheine andere Frage zum Drugwipe:

Wie lange Drogen in Haar/Blut/Urin ca. nachweisbar sind weiss ich - aber wie ist es genau bei dem Drugwipe? Wie lange zurück kann man damit Drogen (Marihuana;) nachweisen? Also wenn ein Freund zwar gelegentlich konsumiert, aber immer mehr als 24h wartet bis er dann wieder autofährt?

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Ich wollte mich ja gar nicht hier zum Unfall äußern bevor ich was genaues habe, ich wollte nur darauf hinweisen das ich durch den Schnelltest und das Verhalten der Presse und der Polizei in ein negatives Licht gerückt wurde, des jetzige Ergebniss wurde nicht öffentlich bekannt gegeben...

 

Das der Geschädigte der bei dem Unfall leider zu Tode gekommen ist ein Drogendealer und Konsument war wurde nicht erwähnt aber das ist Gerichtlich erwiesen........

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Wie wäre es mit einer Gegendarstellung oder zumindest einer Berichtigung.

 

Problem ist dies wirbelt wieder Staub auf und viele haben die Sache ja mit Sicherheit bereits vergessen.

naja das interessiert nun keinen mehr, die haben sich ihre meinung gebildet und ihr maul zerissen...

 

das glaub ich ist aber negativ für mich....

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  • 3 weeks later...

@ hannibal

 

die 24h kann sich dein kollege sparen, beim o.g. DRUGWIPE (der zur ersterkennung eingesetzt wird) wird nicht der aktuelle "dichtheitsgrad", sondern irgend ein abbaustoff angezeigt - dieser is je nach haeuffigkeit des konsums bis zu 6wochen nachweisbar.

 

dieses vorgehen hat denke ich auch zu einer genaueren blutanalyse gefuehrt: frueher wurde immer nur ein stoff angegeben, heute jedoch 3 verschiedene, aus denen sich dann irgendwie auf wann zuletzt und wie oft schliessen laesst.

 

kannst also im hollandurlaub ein paar mal was rauchen und bist dann 4 wochen spaeter in der brd trotzdem wegen fuehrens eines kfz unter btm einfluss dran.

 

ps: ausserdem gibt es ja in den merkblaettern der polizei noch das schreckgespenst des flashbacks...... ^^

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Ich arbeite seit Jahren im therapeutischen Setting und weiß deshalb aus meiner professionellen Erfahrung was Drogenschnelltests wert sind. Auf Station haben wir extra eine Arzthelferin die den ganzen Tag nichts anderes macht als zu testen. Alle anderen (Ärzte, Psychologen, Pflegepersonal) lassen die Finger davon weil es wirklich eine Wissenschaft für sich ist.

 

Wir testen uns aus Interesse auch selber und unsere geeichten Geräte und Tests zeigen nach 1 Liter Bier (ne Stunde vor Test getrunken) 0,0, bei einer ganzen Reihe von Süßigkeiten dagegen bis zu 0,8 Promille und nach einem Stück Mohnkuchen ist man 5 bis 8 Tage lang Opiat positiv im Urin Test.

 

Fazit ist, außer der guten alten Blutprobe sind die Sachen alle sauteuer in Anschaffung und Unterhalt aber eigendlich ziemlich wertlos. Ich persönlich würde mich grundsätzlich außer der Blutprobe keinem anderem Drogentest unterwerfen.

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