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Daniel

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Everything posted by Daniel

  1. Könnte das evtl. damit zu tun haben daß es sich hier nicht um ein Hauswirtschafts-Forum handelt?
  2. Ist unter wieder zuteilen auch das Abstempeln eines Ersatzkennzeichens für ein verloren gegangenes Kennzeichen zu verstehen? Imho ist das Kennzeichen doch dem Fahrzeug zugeteilt. Eine Wiederzuteilung wäre doch erst gegeben wenn das KZ einem anderen Fahrzeug zugeteilt wird.
  3. Du meinst also die Mehrheit der Deutschen ist zu blöd für eine Demokratie? Wenn es nur nicht so traurig wäre, aber ich fürchte du hast damit Recht.
  4. Sehr schöner Vergleich. Der Groschen in dem Kasten klingt, dem Richter von der Schippe springt Hat Bernie ja auch so gemacht.
  5. Nö. Soweit mir bekannt werden die Waffen entsprechend eingestellt und überprüft. Es ist keineswegs ein Lotteriespiel, wo man trifft. Das weiß ich aus eingener regelmäßiger Übungspraxis. Da gibt es nichts zum Einstellen. Das "Lotteriespiel" bezieht sich auf die Abweichung der Visierung - und die ist auf kurze Entfernung vernachlässigbar. Je nach Fertigungsqualität nicht mehr als 2-3cm. Wir reden wie gesagt von Abwechungen in der Größenordnung von durchaus einigen Zentimetern bei gezielten Schüssen. Bei Deutschüssen ist es nochmal einiges mehr. Ich sprach nur von der Visierabweichung de
  6. Da die P99 kein höhenverstellbares Visier hat ist es ein ziemlicher Zufall wo der Schuß hingeht. Wenn deine auf 25m Fleck hält hast du Glück. Da die Abweichung auf diese Entfernungen ohnehin nur sehr gering ist spielt es in der Praxis keine Rolle. Woher nimmst du die 20m? Ich finde dazu keinen Beleg. Wenn es tatsächlich 20m wären würde ich den Vorsatz nicht mehr aufrechterhalten, wohl aber grobe Fahrlässigkeit.
  7. Geh mal in den nächsten Schützenverein und frag ob du das als Gastschütze mal probieren darfst. Ich versichere dir daß du das nicht schaffst.
  8. Bindend ist in diesem Zusammenhang nur die reine Physik. Übrigens sind das keine allgemeinen Berechnungen sondern sehr spezielle Programme für genau diesen Zweck. Die Abweichung nimmt mit der Entfernung zu. Im Bereich der mit Pistolen realistisch erreichbar ist spielt das aber keine große Rolle. Auf 50m ist die Abweichung ca. 8cm, aber den möchte ich sehen der auf 50m noch ein realistisches Ziel trifft (mit einer Gebrauchspistole). Wenn du tatsächlich zum Training gehst und nicht schwänzt (wie einige Polizisten die ich kenne) weißt du das selber. Wenn 1 Meter Abweichung auf 5 Meter
  9. Auf 50m mag das vorkommen. Bei 25m muss man sich schon wirklich Mühe geben so daneben zu halten oder der Lauf ist um 83° nach oben verbogen Auf 5m geht das einfach nicht.
  10. Die Parameter sind: 6g Geschoßgewicht, V0=500m/s. Das sind sehr langsame Murmeln. Kannst du mit jedem Ballistik-Programm überprüfen. Der BC ist dabei irrelevant, ich habe aber zur Info mit 0.0290 gerechnet. Dabei muss ich mich noch korrigieren, es sind 0,6mm. Bei einer Entfernung von ca. 20 m und einer nicht gerade ruhigen Hand nichts ungewöhnliches. Wie bitte? Das ist jetzt nicht dein Ernst. Damit bist du auf den meisten Ständen außerhalb des Kugelfangs. Dermaßen daneben schießt nicht mal jemand mit 2 Promille. Das ist Quatsch! Aber Du darfst mir gern Deine Glaskugel mal zeige
  11. Eine entsprechende Warnung wäre angemessen gewesen. Wer -wenn nicht die eigenen Kollegen- könnte solche Warnungen sinnvoll aussprechen. Wie die Vorgesetzten damit umgehen ist eine andere Frage - über die man auch diskutieren kann, aber nur wenn es überhaupt Warnungen gibt.
  12. Wir reden hier über einen Schuß aus kürzester Distanz. Ich habs mal nachgerechnet, bei 5 Metern ist der Abfall gerade mal 6mm mit niedriglaborierter Munition. Hier geht es aber um einen Hochschuß von min. einem Meter! Das war genau dahin gezielt wo auch getroffen wurde.
  13. Daß Ihr das wieder unter den Teppich kehrt ist mir schon klar, das ändert aber nicht an der Tatsache. @Nachteule Wenn man stolpert schieß man nicht, und wenn geht es nach unten - nicht hoch.
  14. Das kenn ich so nur von Makarows. Streuen deutsche Dienstwaffen (Walther?) so sehr?Die Joghurtbecher sind zwar Sportlich nicht zu gebrauchen (die müssen für Behörden nur billig sein und knallen) aber derart streuen nicht mal Schrotflinten.
  15. Auf die Beine gezielt und in den Kopf getroffen? Da macht jemand die Hose mit der Kneifzange zu, so schlecht schießen nicht mal Cops. Das war ein Mord!
  16. Es gibt Fehler und Fehler. Wenn der Streifenwagen im Parkverbot steht und der Polizist sich eine Pommes holt würde ich grinsen und gut. Wenn ein Polizist grundlos einen Menschen angreift ist er für den Beruf nicht geeignet. Darüber kann es mit mir keine Diskussion geben.
  17. Wenn 1. zutrifft hilft 2. auch nicht mehr Wenn 1. nicht zutrifft hat die Person einen anderen Beruf
  18. Ich weis zwar daß es für die Katz ist nach einem Beleg zu fragen. Hast du aus Versehen trotzdem einen parat der hier passen könnte? Warum sagt es das nicht einfach? Nach deiner Meinung also auch Erschiessen und die ID durch eine Obduktion ermitteln lassen? Oder ist "Alles" evtl. doch etwas zu weit gefasst? Kann - Ja. Über das Befragen hinaus in wenigen Fällen. Hier auch? Einfach so? Sicher nicht. Zugegeben, da gäbe es bessere Ideen. Der Polizist muss Ihn ja auch nicht einfach gehen lassen. Aber tätlich Angreifen auch nicht!
  19. Niemand ist verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen. Die Aufforderung geht daher ins Leere. Offensichtlich ist der Bemassnahmte nicht an Blaulichtereien interessiert und geht deshalb einfach zur Seite. Der nachfolgende tätliche Angriff des Polizisten ist rechtswidrig und daher ist Widerstand/Notwehr/Nothilfe erlaubt. Es spielt dabei absolut keine Rolle was sich zuvor zugetragen hatte, der Angriff des Polizisten war völlig unnötig und schon daher rechtswidrig. Solche Polizisten gehören aus dem Dienst entfernt, und zwar Pronto. Daß es nicht dazu kommt liegt vor allem am falsch verstandenen
  20. @Blaulicht Was hast du gemacht als du wieder aufgewacht bist und der Traum zu Ende war?
  21. Das ist falsch.Lies dir den § 164 StGB mal durch. Es müssen weder Ermittlungen stattfinden, noch muß ein Verfahren eingeleitet werden. Die falsche Beschuldigung muß nur in der Absicht passieren solches herbeizuführen. Die etwaige Verjährung spielt auch keine Rolle, denn der Bruder ist ja überhaupt kein "Täter". Diese Absicht welche du unterstellst besteht gerade nicht. Es besteht lediglich die Absicht von sich abzulenken. Manchmal hilft lesen, ich zitiere es mal: und das OLG schreibt: Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung scheidet aus, wenn die aufgestellte Behauptung
  22. Ich habe den relevanten Teil mal markiert. Die OWI ist gegen den Bruder verjährt, damit sind die Voraussetzungen für den Tatbestand nicht gegeben.
  23. @Gast225 Nein, ich schau öfter rein, aber ich beteilige mich nicht mehr.
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