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Daniel

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Everything posted by Daniel

  1. Solange man noch ohne Erlaubnis fährt dauert die Tat an, auch wenn die Tatbestandsmerkmale bereits erfüllt sind. Das ist mal ziemlich offensichtlich. Und so lange ist auch eine Beihilfe möglich. Der Helfer kann ja z.B. unterwegs zusteigen. Wie immer die Hilfe aussähe, er macht such dann zweifellos strafbar. Das Tatziel ist erst erreicht wenn der Täter das was er erreichen will, nämlich das Fahrziel erreicht hat. Beim Mord fällt das zusammen; nicht tot = kein Mord. Daher wird bei Mord auch der Versuch bestraft. Das ist beim Führen eines KFZ nicht bedroht.
  2. In diesem Fall hat Blaulicht Recht. Ich hab auf diesen Kindergarten keine Lust. Da ich kein Missionar bin muss ich auch niemanden von etwas überzeugen, daher ist mir auch völlig gleichgültig ob ein Biber an das fliegende Spagethimonster glaubt.
  3. Ja, begangen und anhaltend, aber nicht beendet.
  4. Deutlich wird es wenn man mal eine andere Straftat zugrunde legt. Bei einem Mord ist der Taterfolg erreicht wenn das Opfer tot ist. Analog angewendet ist beim Fahren ohne Führerschein der Taterfolg erreicht wenn das Fahrziel erreicht ist. Daß der Fahrer während der Kontrolle darüber hinaus gegen § 111 OwiG verstößt ist eine andere Baustelle. Zum einen ist das eine neue Tat (aber keine Straftat) zum anderen darf er das (zulässiges Verteidigungsverhalten).
  5. Jetzt hast du den Sachverhalt verbogen, davon war bisher nie die Rede. In diesem Fall käme Beihilfe in Betracht.
  6. Während der Kontrolle kann das ganz schön eng werden. Ein solche steht nur jemand durch der ziemlich Nerven hat. Unmöglich ist das aber nicht. Ich habe jedenfalls schon eine Kontrolle mit EC-Karte überstanden - und der Cop war mir gar nicht wohl gesonnen. Ich habe aber auch keine Straftat begangen; mit ruhigem Gewissen ist das sicher leichter
  7. Zur Ehrenrettung der Polizei sei aber doch erwähnt, dass @Nachteule kurz, knackig und korrekt bemerkte: Vollkommen richtig! Darauf habe ich ja geantwortet daß damit die Beihilfe aus dem Spiel ist. Das hat dann die Diskussion ausgelöst - eigentlich um Nichts.
  8. Zumindest einer beschränkt sich (mal wieder) auf das Pöbeln ohne gelesen zu haben um was es geht, das passt nicht. Zum Vorwurf: Wenn eine Tat (hier die Fahrt ohne Führerschein) bereits abgeschlossen und vollendet wurde bevor der "Helfer" davon Kenntnis erlangt ist die Beihilfe zur Tat schlicht nicht mehr möglich, diese ist ja bereits beendet. Die Strafvereitelung liegt nahe, wird auch bestraft (weniger hart), es muss aber Vorsatz (absichtlich oder wissentlich) vorhanden sein. Geht der "Helfer" also zur Polizei und weis daß er eine Straftat deckt macht er sich strafbar. Ob er erwischt wir
  9. Noch schlimmer sind nur Polizisten die offenkundig noch weniger Ahnung haben. Richter halten sich übrigens weitgehend an das was im Gesetz steht und das ist in dem hier diskutierten Fall ausgesprochen eindeutig.
  10. Nein, er spielt darauf an daß ein Richter auch ohne einen objektiven Beweis ein Urteil fällen kann. Der Richter der das Urteil schreibt kann aber durchaus der Auffassung sein daß der Vortrag ausreichende Beweiskraft innehat. Das ist jetzt auf dem Niveau: Du darfst nicht zu schnell fahren - doch, du darfst dich nur nicht erwischen lassen ... Der Zwang zum objektiven Beweis ist im deutschen Strafrecht tatsächlich nicht explizit niedergeschrieben. Er ergibt sich aus der Unschuldsvermutung die (selbst auch nicht explizit niedergeschrieben) aus Art.20 GG abgeleitet wird. Übergeordnet findet si
  11. Ich konnte mich noch erinnern daß er etwas dieser Art gepostet hatte; um so mehr erstaunt mich seine derzeitige Haltung. Die damalige Formulierung fand ich sehr zutreffend.
  12. Wie heißt es so schön? Nur getroffene Hunde bellen.
  13. Der Mittäter ist ja auch der Gehilfe - daher Beihilfe. Darüber besteht übrigens Konsens. Ich weis gar nicht warum du das thematisierst?
  14. Kennst du auch nur einen einzigen Menschen der völlig frei von jedem Vorurteil ist? Und was Bluey angeht, er wusste genau worauf sich mein Posting bezog - das war ja Gegenstand der vorhergehenden Diskussion. Daher war das auch kein Versehen.
  15. Er hilft nicht bei der Tat. Richtig, er hilft dabei daß diese folgenlos bleibt. Das ist Strafvereitelung und keine Beihilfe. Strafvereitelung ist natürlich auch strafbar, aber mit einem abweichenden Strafmaß; das ist auch gut so.
  16. Das mit dem schlechten Diskussionsstil habe ich ja nicht angefangen. Und was ein Beweis ist und was nicht entscheidet natürlich der Richter, ist ja schließlich sein Job. Ändert nichts an der ursprünglichen Aussage. Wie so oft muss man dazu etwas rückwärts lesen weil das Thema ja gerne so verschoben wird daß hinterher keiner mehr weis worum es eigentlich ging.
  17. Selbst wenn ich wollte, könnte ich das nicht mit Dir diskutieren, dafür hast Du von juristischen Themen einfach nicht genug Ahnung. Im übrigen: nein, die Schuld muß nicht bewiesen werden. Es reicht völlig aus, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, daß der Angeklagte schuldig ist. Nicht für dich, aber für eventuelle Mitleser: § 261 StPO besagt, daß das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheiden soll. Grundlage dieser Überzeugung sind also Beweise. Melde dich wieder wenn du erwachsen bist, dan
  18. Das ist keine belegbare Tatsachenbehauptung sondern meine Meinung. Den Unterschied solltest du kennen.
  19. § 27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Zu dem Zeitpunkt der Tat wusste der Gehilfe ja nicht einmal etwas davon. Kommt also nicht in Betracht.
  20. Ich habe meine Äusserungen zur Polizei immer auf Einzelne schwarze Schafe bezogen und nicht auf die Gesamtheit der Polizei - ausgenommen nur die Haltung bei Straftaten durch Kollegen konsequent wegzusehen. Und ich habe auch schon mehrfach geschrieben daß meiner Meinung nach die meisten Polizisten ehrlich sind.
  21. Tja, und wie stellst Du Dir die passende Ausrede vor? "Mein Freund hat keinen Führerschein und deshalb hat er meine Daten angegeben. Um nachzuweisen, dass ich einen Führerschein habe, bin ich nun zu Ihnen gekommen." Ne, ist klar. Straffrei wäre es für den Kumpel, wenn er gar nicht erscheint, denn ihm kann niemand auch nur den geringsten Vorwurf dafür machen, dass der A einfach seine Personalien nennt. Spielt er das Spiel aber mit, damit der A nicht wegen Verstoß gegen § 21 StVG zur Anzeige gebracht wird, macht er sich strafbar. Nicht wegen Beihilfe, sondern wegen Strafvereitelu
  22. Das hast du falsch interpretiert. Sicherlich nicht aus Versehen. Hier ging es um deine Äußerungen hier im Forum in den Fällen in denen mutmaßliches Fehlverhalten von Polizisten diskutiert wurde. In allen diesen Fällen hast du deinen Kollegen beigestanden und weit über die Grenzen der Unschuldsvermutung hinaus jedes mögliche Fehlverhalten von Polizisten gänzlich ausgeschlossen. Die Fälle wurden alle bereits diskutiert, deshalb wärme ich die jetzt nicht alle nochmal auf.
  23. Und wessen soll sich der Kumpel schuldig machen? Lügen darf man. Er zeigt auch keine falschen Papiere vor. Allenfalls käme eine Strafvereitelung in Betracht. Um diese zu verfolgen muss man dem Kumpel aber den Vorsatz nachweisen. Das wird bei passender Ausrede wohl nicht gelingen. Also wie so oft nur heiße Luft. PS: (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
  24. Da du es ohnehin anders siehst ist es albern die Beiträge aufzulisten.
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