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Daniel

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Everything posted by Daniel

  1. Wenn ich falsche Personalien angebe gibt es zu dem Zeitpunkt keinen Gehilfen. Wenn der/die Bekannte aufgefordert wird seinen Führerschein vorzuzeigen macht er das halt. Da ist die verwerfliche Tat schon beendet.
  2. Das kommt darauf an worum es geht - so pauschal kann man das sicher nicht sehen. Jemand der gerne mal zügiger unterwegs ist wird wohl nicht auf eine Belehrung reagieren. Auf ein Verwarngeld aber auch nicht. Geht mir jedenfalls so. Ein MSS der das aus Unkenntnis/Unbedachtheit macht und eigentlich zu den braven Bürgern gehört wird das beachten. Ich kann das in meinem Bekanntenkreis verifizieren.
  3. Klick mal auf Profil und [Meine Inhalte]
  4. Mir scheint Du hast nichts verstanden. Die pösen Rasser versuchen sich doch auch wenn Sie angehalten werden rauszureden. Wo ist jetzt da der Unterschied? Das Spielchen mit der Bussgeldstelle ist eine andere Baustelle. Und wo habe ich geschrieben das MSS zur Anzeige gebracht werden sollen? Wenn überhaupt wäre ein Verwarngeld angemessen - ich bin aber der festen Überzeugung das bei den Meisten ein vernünftiges Gespräch sehr viel mehr bringt. Das Verwarngeld wir halt bezahlt und vergessen. Der Polizist der auf ein Verwarngeld verzichtet und auf die Gefährdung die durch MSS entsteht hinweist
  5. sind Dir auch die Hintergründe bekannt, warum die Beschuldigten nicht gleich gehört wurden? Da ich an diesen Verfahren nicht beteiligt war kann ich das natürlich nicht wissen. Bei Dir von juristischem Halbwissen zu reden, wäre schon heftig geschmeichelt. Aber vielleicht habe ich ja was verpasst, also bitte: wo steht das, was Du behauptest? Willst du jetzt allen Ernstes darüber diskutieren ob man einem Beschuldigten im ordentlichen Strafverfahren seine Schuld nachweisen muss? Wenn ja, bitte nicht mit mir.
  6. Zum Teil ja. Und das ist auch völlig ok; schließlich gilt die Unschuldsvermutung auch für Polizisten. Oft genug geht es aber weit darüber hinaus.
  7. Also wenn ich mir jetzt eine Visitenkarte bastel auf der Sobbel steht und eine Bank überfalle wirst du als Gehilfe bestraft? Oh Mann, überlegt doch mal bevor Ihr so etwas postet!
  8. In Strafbefehlsverfahren kann das rechtliche Gehör durch die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt werden. Der BGH hat das mehrfach als ausreichend angesehen.
  9. Ich bin sicher daß das Gespräch bei den Meisten schon hilft. Das mit dem Rausreden versuchen die pösen Rasser ja auch immer wieder. Ist das echt ein Argument? Oder lohnt sich das für euch einfach nicht weil die Einnahmen zu gering sind? Ich würde von Unwissenheit und Gedankenlosigkeit ausgehen.
  10. diese Frage zeigt doch schon, dass Du das Ganze tatsächlich nicht verstanden hast. Was ist an der Aussage missverständlich, dass der Notarzt seine Schilderung erst nach Erlass des Strafbefehls gemacht hat? Und daraus schließt du daß er die Aussage verweigert hat? Das ist mal Mutig! Ich sehe nichts woraus dieser Schluss zulässig wäre. Wurde er überhaupt zu einer Äußerung aufgefordert? Das passiert nämlich im Strafbefehlsverfahren sehr oft nicht. Hat man lange genug auf den Eingang der Äusserung gewartet? Welche Frist war gesetzt? Ohne diese Information ist dein Schluss nicht tragbar. Au
  11. Die Mehrheit ist wohl nicht so. Die meisten die ich persönlich erlebt habe waren soweit korrekt - aber auch da gab es böse Ausreißer. Einer ist inzwischen nicht mehr Cop. Kann alles vorkommen, aber die Kollegin die dabei war hat den Mund nicht aufgemacht. Und vor Gericht konnte Sie sich an den Vorfall nicht erinnern. Und lies mal hier im Forum nach wie Cops so ticken. Egal was vorgefallen ist, sofort springt dem Täter einer oder mehrere zur Seite. Ich kann gar nicht so viel essen ...
  12. Nein, muß er nicht. Wenn er eine Verurteilung erreichen will muss er das. Du solltest weniger Gerichtssendungen im TV gucken, insbesondere keine amerikanischen. Ich sehe nicht viel fern, bin aber öfter mal als Zuschauer im Gericht.
  13. nicht nur gelesen, sondern auch verstanden? Der Beschuldigte, der Notarzt, hat offensichtlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, was ihm grundsätzlich nicht vorzuwerfen ist. Woraus entnimmst du die Erkenntnis daß der Notarzt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat?
  14. Nach meinem Verständnis deckt auch derjenige der nichts tut seine "Kollegen". Dann sind wir bei sehr vielen. Leider. Schwarze Schafe gibt es überall und in jedem Beruf, das kann man wohl nicht vermeiden. Entscheidend ist daß man entschlossen dagegen vorgeht. Die Einstellungstest bei der Polizei sollen die Anzahl solcher Personen gering halten, ich denke daß dies auch in einem gewissen Maß gelingt. Aber danach passiert nix mehr.
  15. Selbst wenn es tatsächlich nur sehr wenige sind, das eigentliche Problem sind nicht die wenigen korrupten Polizisten sondern die sehr vielen welche diese immer wieder decken.
  16. Das wissen wir nicht. Es war ja keiner von uns dabei. Der Staatsanwalt weis es aber auch nicht. Da er die Tat nachweisen muss ist das eine schwache Ausgangs-Position. Es gibt zwar Zeugen, aber die sind einem guten Verteidiger selten gewachsen, das weis der StA auch. Weil er nur die Geschichte des Anzeigers gehört(gelesen) hat. Ganz offensichtlich nicht. Das ist auch ausgesprochen selten. Der Verdacht drängt sich tatsächlich auf. Der StA hätte gar keinen Strafbefehl ausgestellt weil Polizisten ja berufsbedingt nicht lügen. Das ist doch der Normalfall. Da sind St
  17. Aber das ist nicht die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt (bzw. der Anfangsverdacht einer solchen), sondern die Entscheidung, ob man sie zu bemerken geruht . Und wenn das Wegsehen/nicht bemerken gegen Bezahlung erfolgt? Wer entscheidet dann ob das eine Straftat war? Also das wegsehen
  18. Oder eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung? Der StA hat ja festgestellt daß daß sich ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten lässt. An sich mag ich solche Dinger nicht, aber in dem Fall wäre es evtl. sogar angemessen.
  19. Das habe ich nicht gesagt. Die meisten beworbenen Geräte können es nicht. Und auf Glatteis begebe ich mich nicht, daher nenne ich auch keine Geräte.
  20. Und das sagst ausgerechnet du. Der Brüller fürs Wochenende MmD
  21. Ich werde hier sicher keine Negativwerbung für ein Produkt machen, völlig egal was ich davon halte. (Es sei denn du übernimmst alle entstehenden Kosten).
  22. Der zitierte Teil: JA! Allerdings müssen die Beteiligten bzw. die Ersthelfer die Unfallstelle absichern. Wenn die auf die Polizei warten würden gäbe es möglicherweise weitere Unfälle.
  23. Weil die meisten Geräte die ESO3 nicht beeindrucken
  24. Die ESO3 arbeitet leider nicht mehr mit Funk. Für die älteren Geräte konnte man übrigens auch sehr gut Endstufen von Autotelefonen der Marke Nähmaschinenköfferchen verwenden. Die konnten 20 Watt an die frische Luft setzen Da ging auch auf große Entfernung kein Foto mehr. Es gibt viel Werbung für Geräte die angeblich die ESO3 stören können. Davon darf man nicht viel glauben!
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