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Zitrone

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  1. Schlimm ist das, was du hier abziehst. 1. Die technischen Daten sind keine Mutmaßung. Was willst du aber damit beweisen? Es ist mit Sicherheit technisch möglich, das Gerät über gewisse Strecken zu transportieren. Inwiefern schließen die technischen Daten einen Kompletttransport aus? 2. Wie ich dir gerade beschrieben habe, hindern Gesetze Menschen nicht, Ausnahmen zu machen. Und nur weil es eine Ausnahme von der Ausnahme ist, ist es keine Unmöglichkeit. Auch hier kann ich beim besten Willen nicht erkennen, warum eine Ausnahme nicht möglich sein soll. 3. Liebherr wird ein Teufel tun, einem
  2. Nein, du hast keinen einzigen Beweis geliefert. Nur Mutmaßungen. Ich hatte dir auch einmal einen Fall präsentiert, wo eine eklatante Geschwindigkeitsübertretung trotz gutem Foto in ein Verwarngeld ohne Punkte umgewandelt wurde. Dafür gab und gibt es keine einzige Regelung, die das in diesem Fall rechtfertigt hat. Im Gegenteil, eigentlich hätte nach meiner Einlassung das Bußgeld wegen Vorsatzes verdoppelt werden müssen. Du siehst also, dass der Ermessensspielraum weiter ausgeschöpft werden kann, als es die gesetzlichen Rahmenbedingungen hergeben.
  3. Soweit kommt es noch. Nochmal für dich: Du hast keinen einzigen Beweis geliefert. Alles nur Vermutungen...
  4. Durch ständiges Wiederholen wird es nicht richtiger.
  5. Das kann ich kaum glauben. Ist diese Stelle weit vom geschwindigkeitsbegrenzenden Ortsschild entfernt? In der Regel wird ja innerorts nicht viel zu schnell gefahren. Viele fahren in der Tat bis Tacho 70, darüber trauen sich die wenigsten - bestimmt nicht jedes 10. Auto. Wenn doch, ist eher das Limit zu niedrig. Kann ja nicht sein, dass gerade bei euch übermäßig viele Raser durch den Ort fahren!
  6. Wieviele Unfälle passieren denn? Wieviele davon durch erhöhte Geschwindigkeit? Wie schnell wird denn bei euch vor der Haustür gefahren? Wie kannst du das abschätzen? Ist die Straße kürzlich gebaut worden oder fließt deutlich mehr Verkehr als vor ein paar Jahren?
  7. Spielt ja auch für Europa keine große Rolle, jedenfalls SICHER für den DACH-Raum nicht. Da brauchen wir 34,3 GHz und das bieten beide (wahrscheinlich genau gleich gut)!
  8. Dann nimm die rosarote Brille ab! Ich habe weder von meiner Wohnung, noch von meinem Passat ein Foto! Wozu auch?
  9. Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht richtig sein. Hast du nun eine medizinische Ausbildung oder nicht? Du stellst die Situation mal wieder sehr einseitig dar: 1. Kommt die Frage in den Threads auf, so kann man sie im Regelfall so beantworten, dass ein Erscheinen keine Pflicht ist. 2. In der Regel wird auch eher darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen keine ernsthaften Konsequenzen nach sich zieht. 3. Zeige mir doch mal bitte, wo "viele andere schreiben, man müsse in keinem Fall zu einer polizeilichen Vorladung gehen"! Wirst du so nicht finden. Du hingegen schreibst in solc
  10. Nein, denn der ist ja tot. Im Ernst: Keiner taucht hier mit seinem Klarnamen auf, und trotzdem denke ich, daß der eine oder andere eine gewisse Glaubwürdigkeit hat. Der eine mehr, der andere weniger, siehe: "Vorladungen sind immer Folge zu leisten" "Unstörbarkeit der Riegl FG-21P" "Nicht unbedingt von Nachteil, zur [Polizeilichen] Vernehmung zu gehen" (kein Recht auf Vollständigkeit) Siehe hier: Diese elementare Entscheidung, die mitunter überlebensentscheidend ist, ist ausschließlich mit medizinischem Fachwissen zu beantworten. Dezelerationstrauma ist hier z.B. ein interessant
  11. Dann informiere dich doch mal, was ein Schwank ist.... s.o. Dann stell' doch mal bitte Nachweise von deiner angeblichen medizinischen Ausbildung ein, die dich deiner Meinung dazu befähigt, konkrete Gefährdungssituationen immer richtig einzuschätzen! Durch die mehrfache Verwendung des Wortes "Diarrohe" hast du bisher nur Nichtwissen respektive antiquierte Bemerkungen demonstriert. Genauso verhält es sich mit den Themen "Vorladungen sind Folge zu leisten" und "(Un-)Störbarkeit der Riegl FG-21P". Auch hier verbreitest du regelmäßig praxisfernen bzw. falschen Quatsch, so dass du n
  12. @exaveal Hast du das Prinzip der Ersafa-Methode überhaupt verstanden? Wenn nicht sämtliche fälschlicherweise auf meinen Namen laufende Bußgeldbescheide eingestellt worden wäre, hätte ich bereits eine zweistellige Punktezahl in Flensburg.
  13. Willst du das Fahrverbot herauszögern oder was soll das Manöver mit dem Einspruch? Das erspart dem Anwalt den großen Schreibkram. Er braucht dann nur zur Verhandlung kommen, sein Schema F durchziehen und am Ende gibts die Strafe, wenn auch die RSV das zusätzliche TamTam bezahlt. Es gibt da wesentlich bessere Möglichkeiten, schaue mal im Forum unter ErS afa (ohne Leerzeichen).
  14. Jetzt rate mal was die Hauptursache für Unfälle beim Spurwechsel ist? Ist das Übel der Jugend,man will alles besser wissen. ,fängt schon damit an das man nicht glaubt das es Aua macht wenn man auf die heisse Herdplatte patscht. Damit hast du dich aus einer ernsthaften Diskussion verabschiedet. Hast du denn eine Statistik, wieviele Unfälle pro Jahr durch meine geschilderte Situation passieren? Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass man sofort zu Beginn des Verzögerungsstreifens durch Blinkersetzung den Spurwechsel durchführt. Sonst hat der Schulterblick durchaus seine Berechtigung.
  15. @fritz the cat In der Fahrschule lernt man auch, beim Wechseln auf den Verzögerungsstreifen auf der Autobahn den Schulterblick zu machen, ob vielleicht jemand auf der Standspur von hinten kommt. Die Regel beachtest du sicher auch. Genauso wie alle anderen Regeln, die man während der Fahrschule lernt. Das ist übrigens die erste Regel, die ich vernachlässigt habe, nachdem ich die Pappe endlich hatte. Trotz der exzessiven Überwachung in MV hat es mich bislang nur einmal erwischt, dann allerdings auch gleich im Punktebereich - die Sache hat sich aber erledigt, so dass ich weiterhin eine weiß
  16. Warst du dabei? Kannst du es einschätzen? Wie oft sind dir schon Kinder vor das Auto gelaufen? Meinst du nicht, dass die Eltern eine erhebliche Mitschuld hätten, wenn das Kind auf die Straße läuft? Würde ein 85-jährige mit zulässiger Geschwindigkeit aber Schlaftabletten-Reaktionszeit eine wesentlich niedrige Unfallwahrscheinlichkeit bedeuten? Erst denken, dann schreiben. Ich glaub es hackt irgendwie. Stell dir vor, es soll Fälle geben, da laufen Kinder auf dem Bürgersteig, kommen aus irgendwelchen Gründen zum stoppeln oder wird von einem anderen Kind geschuppst. Man die Situation gibt es so
  17. @Mod-Team Ich schlage vor, Meister Alberto zu verwarnen oder am besten gleich rauszuwerfen. Kaum angemeldet, (natürlich ohne ein eigenes Thema zu eröffnen, was ihn vielleicht hier hergebracht hätte), stänkert er hier rum und gibt fast nur dumme Kommentare. Jedenfalls spricht er verdächtig oft Reizthemen an, von denen er im Regelfall gar nichts mitbekommen konnte, selbst wenn er halbwegs regelmäßig mitgelesen hat, z.B. hier (einer Vorladung muss gefolgt werden) Entweder also Troll, wahrscheinlich aber Multi-Accountler.
  18. Ich meine doch, das im Forum (ich glaube von Goose) schon anders gelesen zu haben. Demnach wäre man durchaus verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten. Was ist denn jetzt richtig? Ciao, Alberto Genau das ist der Mist. I.d.R. muss man Vorladungen, die hier im Forum diskutiert werden, keine Folge leisten. Und wenn man denen, zu denen man zu erscheinen hat, zunächst fern bleibt, passiert ersteinmal auch nichts, Die Post kann immer verloren gehen. Bloß nicht "belehren" lassen von Goose.
  19. Wurdest du angehalten? Ungeeichtes Hinterherfahren bringt -20%. Bei müsstest du dann ~110-120 km/h auf dem Tacho gehabt haben. Manchmal vermute ich, dass sie ob der 20% Toleranz großzügig vom Tacho ablesen, um dem angeblich richtigen Wert näher zu kommen. Konsequenzen: 183,50 Euro, 3 Punkte, einen Monat Fahrverbot, Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis d
  20. @fritz_the_cat Tut mir leid, dass du beruflich mit solchen Leuten zu tun hast. Da wir uns nicht kennen, kannst du dir wohl über meine Person kein Urteil erlauben - wie übrigens die meisten hier im Thread über den TE und die geschilderte Situation, jedenfalls nicht in der Dimension. Schauen wir uns doch mal an, auf was du deine Aussage stützt. Ich sagte: und Das sind zwei grundsolide Aussagen. hartmut interpretiert daraus, dass ich denken würde, dass die Fahrschule einen perfekten Fahrer aus mir gemacht hat. Das ist mindestens verwegen. Aber dass du jetzt hier noch deine pers
  21. Da ist schon mal die Schulpflicht vor. Sobald es alleine Strecken bewältigen muss, müssen die Grundlagen sitzen. Außerdem sollten Kinder zur Selbstständigkeit erzogen werden. Volle Zustimmung. Habe ich etwas anderes behauptet? Kinder müssen lernen mit Risiken zu leben, man kann sie nur darauf vorbereiten. Volle Zustimmung. Habe ich etwas anderes behauptet? Ja! Jeder Erwachsene sollte auf den ersten Blick erkennen, ob da jemand vorschriftsmäßig oder mit 80 km/h zu viel ankommt. Und das ist grundsätzlich auch nicht schwer. Wüsste also nicht, wie du auf die Idee kommst, dass da
  22. Ja, natürlich. Würdest Du deine Kinder am Händchen halten bis sie 18 Jahre sind? Also meine Antwort auf meine Frage wäre: Nein! Auf deine Frage übrigens auch. Also, ich würde das Kind solange intensiv überwachen bzw. nur auf dem eigenen Grundstück umherlaufen lassen, bis ich sehr sicher sein kann, dass es den Verkehr richtig einschätzen kann. Wenn dennoch etwas passiert, würde ich mir erhebliche Vorwürfe machen, weil ich offensichtlich eine falsche Einschätzung gegeben habe, egal, ob es nun mit 50 km/h oder 130 km/h überfahren wurde. Ich würde jedenfalls nicht nur mit dem Finger auf den "R
  23. war ja klar, das irgendsoein H... das bringt.Nur: wo ich mit 50 schon stehe, weil ein Kind auf die Straße rennt - da hab ich bei 130 gerade erst angefangen, die Bremse zu betätigen. Dann erkläre dem H.... doch mal, was an der Frage so verwerflich ist? Weißt du, ob dort Leitplanken oder sonstige Barrieren aufgebaut waren? Würdest du dein Kind alleine an einer Straße entlang laufen lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass es auf die Straße rennen könnte? Hier mit irgendwelchen theoretischen Überlegungen zu argumentieren, bringt überhaupt nichts. Soll man vielleicht überall dort einführen
  24. Nein, großartig gemacht. Genau so muss man es machen. Ich würde auch - wenn der Fall so gelagert wäre wie in diesem Fall - für 5 Euro abhauen.
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