Jump to content

BayernSchandi

Member
  • Content Count

    125
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Everything posted by BayernSchandi

  1. Und die Erkenntnis, dass es diesen Impfdruck gab nimmst du woher?
  2. Genau. Die StVO unterscheidet nicht zwischen einem Stau an einem Unfall und einem Stau an einer Baustelle.
  3. Das Bundesverfassungsgericht hat hier nur seine seit Jahren bestehende Rechtsprechung bestätigt die besagt, dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind, sondern sich die Beleidigung auf eine konkrete Person oder Personengruppe beziehen muss. Die Vorinstanzen waren in den beiden Verfahren davon ausgegangen, das "alle in einem Fußballstation anläßlich eines Fußballspiels eingesetzten Polizeibeamten" eine solche konkrete Personengruppe darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Personenkreis zu groß ist um eine Verurteilung wegen Beleidigung zu rechtfertige
  4. Die Fahrbahn ist in Bayern also ist der Tatort in Bayern. Das Abstellen des Fahrzeugs im Wald könnte einen Verstoß gegen das Waldgesetz darstellen für den der Fahrer Ärger bekommen könnte. Das ändert aber nichts an der Verwertbarkeit einer Messung.
  5. Das unabhängige Möbelhäuser schließen weil sie mit den großen Ketten und dem Internet nicht mithalten können ist nun wahrlich kein neues Phänomen. Bei uns gibt es, mit wenigen Ausnahmen, auch nur noch Ketten. Und die Ausnahmen verkaufen Möbel der "Geld spielt keine Rolex Klasse" und stehen damit nicht in Konkurenz zu den Ketten.
  6. Keine Ahnung ich arbeite nicht bei der Bußgeldstelle. Nein, der macht nur Werbung für sich und seinen Berufsstand. Das sieht man an der Überschrift "Endlich: Erhöhter Abschlag bei Lasermessung auf Motorräder", der Bildunterschrift "Gelaserter Biker: In Zukunft wird es einen Extra-Abschlag geben" und der Tatsache, dass er in seinem Artikel auf jeden Teil der Urteilsbegründung eingeht außer auf den entscheidenden, nämlich, dass es sich um eine Einzelfall- und keine Grundsatzentscheidung handelt.
  7. @m3 Hast du das von dir verlinkte Urteil gelesen, oder nur den von dir verlinkten Zeitungsartikel? Zwar spricht der Zeitungsartikel von einem "bahnrechenden Urteil", aber wenn man das Urteil liest ist es alles andere als bahnbrechend. Das Urteil besagt nämlich ausdrücklich nicht, dass bei Lasermessungen von Motorrädern generell 2 km/h mehr an Toleranz zu gewähren sind. Die Verteidigung hat beantragt 2 km/h zusätzliche Messtoleranz zu berücksichtigen: Um die Einholung eines Gutachtens zu vermeiden hat das Gericht diese Behauptung als wahr unterstellt und in diesem Einzelfall 2 km/h zus
  8. Bei dem hier vorgeworfen Tatbestand muss man gar keine Toleranzen anwenden, weil man kein Messergebnis braucht. Es ist nur nötig das die Schrittgeschwindigkeit erkennbar überschritten wurde. Es ist egal ob die Schrittgeschwindigkeit um 5 km/h, um 50 km/h oder um 150 km/h überschritten wurde, das Verwarnungsgeld beträgt immer 15 €. Bei einer Messung wären dagegen bei 5 km/h 15 €, bei 50km/h 200 € 1 Monat Fahrverbot 2 Punkte und bei 150 km/h 680 € 3 Monate Fahrverbot 2 Punkte fällig.
  9. Für die Feststellung des vorgeworfenen Tatbestands "erkennbar die Schrittgeschwindigkeit überschritten" bedarf es überhaupt keiner Messung. Diese Feststellung darf durch reines Schätzen getroffen werden, das ist durch die Rechtsprechung bestätigt. Das Messgerät ist hier also nur ein Hilfsmittel das die Einschätzung der Ordnungsamtsmitarbeiter untermauert das die Schrittgeschwindigkeit überschritten wurde. Der TE kann froh sein, dass hier nicht richtig gemessen wurde. Bei den gängigen Messverahren wären von den 22 km/h 3 km/h Toleranz abgezogen worden. Das hätte dann vorwerfbare 19 km/h Übe
  10. Genau, und die gehören beide zum mittleren Ring.
  11. Blitzer in Schilderbrücken gibt es in Bayern schon lange. Derzeit wird die Messtechnik nach und nach von Analog auf Digital umgestellt. Die neuen Messanlage verfügen über verbesserte Blitze die wirklich nur noch im Infrarotbereich abstahlen. Dadurch fällt das charakteristische rote aufleuchten der Blitze weg. In München am mittleren Ring sind diese Blitze schon seit Jahren im Einsatz. Dort wurden sie instaliert, da die Blitze sehr nahe an der Fahrbahn montiert sind. Man wollte dadurch eine Ablenkung der Fahrer vermeiden. Vorteil der neuen Blitze, ein erschrecken der Fahrer kann verhindert
  12. Ich kenne diese Befragungen nicht. Wer hat da wen unter welchen Bedingungen befragt? Kann man das im Original irgendwo nachlesen?
  13. Nein, das erwarte ich nicht. Aber dir sollte klar sein, dass es einfacher ist Informationen über ein im Fachhandel erhältliches technisches Gerät zu finden (beim Stichwort "Taser" ist die Seite der Firma Taser International der sechste Treffer), als informationen über eventuell existierende interne Dienstanweisungen von Behörden.
  14. Also erstmal informieren, bevor Du die Beiträge anderer als Müll bezeichnest. Du wirst lachen, wenn ich eine entsprechende Quelle wüßte würde ich das tun. Aber da kannst du mir sicher weiterhelfen.
  15. In der von mir verlinkten Quelle liest es sich so, als ob die Kartuschen im Kontaktmodus nicht zum Einsatz kommen. Hast Du da andere Informationen? Klingt gut. Funktioniert nur leider dann nicht, wenn die Kartusche nicht auslöst. Unabhängig davon: die 'Konfettischnipsel' sind zwingender Bestandteil aller Kartuschen aller Hersteller, ein Einsatz ohne dieses System ist in D verboten? Im Kontaktmodus wird die Kartusche nicht ausgelöst. Verwenden alle Hersteller diese Schnipsel? Keine Ahnung, die Taser die ich bisher in den Medien bei deutschen Spezialeinheiten gesehen habe waren augenscheinlich
  16. Da die Firma Taser ja weiß, dass alle Polizisten Sadisten sind die ihren Job nur machen um andere quälen zu können bietet sie auch noch eine Ausführung mit eingebauter Videokamera an.
  17. Mit dem Taser kann niemand "problemlos rund um sich Tasern". Die Kartuschen sind Einwegprodukte die nach jedem Einsatz ersetzt werden müssen. Hier müsste ich meinem Vorgesetzten also erklären wo die Kartusche geblieben ist. Auserdem hat jede Kartusche eine Individualnummer. Diese Nummer findet sich auch auf vielen kleinen "Konfettischnipseln" die sich beim Abschuß der Kartusche in der Umgebung verteilen (nennt sich bei der Firma Taser AFID). Anhand dieser Schnipsel lässt sich also jederzeit feststellen ob an einem bestimmten Ort ein Taser abgefeuert wurde und welche Kartusche dabei verwendet w
  18. Nein, das ist normal. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Beim normalen Arbeitnehmer wird die Entziehung deshalb durch die Krankenkasse bezahlt. Polizeibeamte bekommen für ihre Heilbehandlungskosten Beihilfe, das heist die Hälfte zahlt der Staat, die andere Hälfte die private Krankenversicherung des Beamten. In den Bundesländern in denen es noch freie Heilfürsorge gibt werden die kosten eben komplett vom Dienstherrn übernommen.
  19. Ja, genauso wie der Schildermacher als er das Kennzeichen aus der Maschine genommen hat und der Kunde als er das Schild entgegengenommen hat.
  20. Ohne jetzt die Zulassungsbescheinigung gesehen zu haben tippe ich auf einen Fehler des Schildermachers, der hat wohl einen falschen Prägestempel erwischt.
  21. Bei diesem Artikel http://derstandard.a...nikative-Fehler befindet sich ein Bild des Mannes der angeblich 25 - 30 mal mit einem verstärkten Handschuh auf die linke Wange geschlagen wurde. Und wie es der Zufall so will ist auf diesem Foto unter anderem auch die linke Wange in Großaufnahme zu sehen. An der Schulter erkennt man deutlich blaue Flecke, an der Wange aber keine Rötung, kein Kratzer, keine Schwellung einfach gar nichts. [ironie]Die Österreicher schlagen ja wie Mädchen zu.[/ironie]
  22. Man muss hier auch mal die Seite von uns Polizeibeamten sehen. Wenn ich nicht ordendlich durchsuche kann ich mir eine Menge Ärger einhandeln. Ein bekanntes Beispiel, der Fall Oury Jalloh (Asylbewerber der in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt ist). Im ersten Verfahren wurde nicht nur gegen den Dienstgruppenleiter Anklage erhoben, sondern auch gegen den Beamten der die Durchsuchung der Person durchgeführt hat. Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch eine mangelhafte Durchsuchung bei der das Feuerzeug übersehen wurde. Das Verfahren endete drei Jahre nach dem Vorfall mit einem Freispruch, da dies
  23. Die "vorliegenden Informationen" sind doch nur Bruchstücke die aus irgendwelchen Zeitungsartikeln stammen. Um sich hier ein Bild machen zu können müsste man alle Informationen kennen, dass heist die komplette Ermittlungsakte, die Gutachten, alle vor Gericht getätigten Aussagen und das Urteil mit der kompletten Begründung. Möglicherweise sieht der Anwalt Ansatzpunkte um ein besseres Urteil für seinen Mandanten zu erreichen. Oder er ist noch dabei die gesammten Unterlagen nochmals durchzuarbeiten und hat die Berufung(die man jederzeit zurück ziehen kann) nur eingelegt um dafür Zeit zu gewinne
  24. Ich finde es immer wieder amüsant, dass man Herrn Wüppesahl, einen wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilten und deshalb aus dem Polizeidienst entlassenen, Ex-Polizisten als Experten für korektes polizeiliches Handeln heranzieht.
  25. Nein, das steht nicht fest. Gegen die Frau wird immer noch u.a. wegen Widerstands gegen Vollsteckungsbeamte.
×
×
  • Create New...