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mgwaegner

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  1. Hallo zusammen, danke für die Antworten! Hier meine Anmerkungen dazu: - KEINE Personenfeststellung erfolgt - "Ihnen wird zur Last gelegt [...], Sie hielten in einem verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit nicht ein. §42 Abs. 2 iVm Anlage 3, §49 StVO, §24 StVG, 157.1 BKat Zeuge: Ordnungsamt Messung mit DataCollect DSD Speeddisplay 22 km/h"
  2. Hallo zusammen, ich habe 15 EUR Verwarnungsgeld bekommen, weil ich mit einer Anzeigetafel (Sie fahren 22 Km/h) "DataCollect DSD Speeddisplay" gemessen wurde. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Die Ordnungsbehördenbeamten standen unter der Tafel und unterhielten sich und haben den Wert an der Tafel abgelesen und ich bekomme 15 EUR Verwarnungsgeld, weil Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde...? Soll ich Einspruch einlegen, da dies ja kein "richtiges" Radargerät ist? Danke für Ihre Rückmeldung dazu! P.S.: Link zum Herstellerprodukt: http://www.datacollect.com/de/produkte/systeme/ds
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