Hallo zusammen, danke für die Antworten! Hier meine Anmerkungen dazu: - KEINE Personenfeststellung erfolgt - "Ihnen wird zur Last gelegt [...], Sie hielten in einem verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit nicht ein. §42 Abs. 2 iVm Anlage 3, §49 StVO, §24 StVG, 157.1 BKat Zeuge: Ordnungsamt Messung mit DataCollect DSD Speeddisplay 22 km/h"